Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Ergänzungsbetreuer/in

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ergänzungsbetreuer/in im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen, ich habe folgendes Problem. Ich bin vom Gericht als Betreuer,für meinen Vater, bestellt. So wollte ich und ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 09.01.2010, 22:01   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.01.2010
Beiträge: 4
Standard Ergänzungsbetreuer/in

Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ich bin vom Gericht als Betreuer,für meinen Vater, bestellt. So wollte ich und mein Vater das auch
Zuerst ging es mir darum das ich mit Behörden und Ämtern in Polen im Namen meines Vaters arbeiten darf.
Mein Vater ist polnischer Staatsbürger und lebt seit 21.12.2004 in Deutschland bei uns zu Hause. Er hat sein eigenes Zimmer sonst leben wir aber zusammen essen an einem Tisch. Und das soll auch so bleiben. Bisher haben wir keine hilfe in anspruch genommen auch wenn mein Vater nach seinem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist und im Rollstuhl sitz.
Am 05.01.2010 war ich zum Verpflichtungstermin und habe meinen Betreuerausweis erhalten.
Die Rechtspflegerin sagte mir auch das ich eine Abrechnung 1 X im Jahr machen muß.Sie sagte mir auch wie das aussehen soll.
Ich war geschockt mit so viel Arbeit habe ich nicht gerechnet.
Ich und meine Frau sind beide Vollzeit beschäftigt und sollen dann auch noch genau aufschreiben wofür wir die Rente meines Vaters in höhe von ca. 450€ ausgeben. Wir essen an einem Tisch und aus dem gleichen Kühlschrank. Ich hatte sie gefragt ob ich genau aufschreiben muß wieviel eine Scheibe Wurst gekostet hat die mein Vater zum Frühstück gegessen hat. Ich habe ihr auch gesagt das ich das nicht machen kann ich kann meinem Vater nicht sagen das er zum Frühstück ... € gegessen hat, sorry aber so habe ich mir das nicht vorgestellt das löse das Familiere zusammenleben.
Ich sagte ihr im Vorfeld das mein Vater eine Rente in höhe von ca. 450€ bekommt daraufhin sagte sie, davon kann man in Deutschland nicht leben. Und nun soll ich mich rechtfertigen was mit seiner Rente passiert. Darauf hin hat sie mir angeboten einen Ergänzungsbetreuer zu bestellen. Sie, die Rechtspflegerin, hat mir gesagt das wir zusammen mit dem Ergänzungsbetreuer einen Vertarg machen wo eine Pauschale Summe festgesetz wird.
Meine Frage nun an euch alle ist das was gutes oder schlechtes?
Im Netz lese ich einiges darüber, so richtig schlau wurde ich aber nicht.
Christoph-Kowalski ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2010, 23:01   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Ich halte das jedenfalls für nichts Schlechtes, weil ein Ergänzungsbetreuer zum Beispiel einen Vertrag abschließen könnte, aufgrund dessen z.B. 150 Euro monatlich für das Zimmer, 200 Euro als Anteil am Haushaltsgeld bezahlt werden und dem Vater dann 100 Euro als Taschengeld verbleiben. Dann braucht eben nicht mehr jede Wurstscheibe abgerechnet zu werden. Ich bin auch schon mal als Ergänzungsbetreuerin eingesetzt worden, um mit einer ehrenamtlichen Betreuerin, die zugleich auch für die Pflege und die tatsächliche Versorgung sorgte, einen Vertrag zu schließen. Ansonsten könnte ein Interessenkonflikt gegeben sein, insbesondere dann, wenn der Betreute nicht mehr geschäftsfähig ist. Die Ergänzungsbetreuung wurde nach dem Vertragsschluss dann vermutlich kurzfristig aufgehoben.
ronja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2010, 01:10   #3
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
Standard

hallo christoph

das ist etwas gutes, wenn die zusammenarbeit mit dieser person klappt. zumindest erfahre ich es hier jetzt so seid 3 jahren und muss sagen, ich bin mit der neuen/ besseren Form meiner betreuung, jetzt rundum zufrieden.
meine tochter wird entlastet, die sich um meine betreuung kümmert und den schriftkram und die sachen mit dem vormundschaftsgericht, regelt alles meine betreuerin.
so kommt meine tochter nicht in gewissenskonflickte mit ihren anderen geschwistern und man kann ihr auch nie von seiten der geschwister unterstellen, dass sie sich an meiner kargen rente, bereichert hätte.

allerdings hat sie im ausgleich jetzt aber auch natürlich die anerkennung der pflegestufe beantragt auf meinem wunsch hin, denn durch die tägliche mühe die sie mit mir hat, bekommt sie so wenigstens eine kleine aufwandsentschädigung, denn sie selbst kümmert sich um mich, also soll sie auch dafür ihren lohn erhalten. für einen sozialarbeiter der hier täglich kommen müsste, würde ja sonst auch der statt zahlen, also warum soll meine tochter darauf verzichten.

ich kann dir dazu jedenfalls nur raten, wenn du dich auch mit diesem ganzen schriftkram überfodert fühlst und vor allem, kann man so wunderbar die familiären spannungen auch verhindern, die sonst entstehen würden, wenn zum monatsende plötzlich eine rechnung aufgemacht werden soll, was darf ich essen und was nicht. also ich kann deine gedanken gut nach vollziehen.

lg sternenhimmel
__________________
Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist,
als geliebt für das, was man nicht ist.


Sternenhimmel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2010, 10:35   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.01.2010
Beiträge: 4
Standard Danke

Danke Sternenhimmel, ronja
mir ist jetzt ein wenig geholfen.
Doch beunruhigt mich das das so eine Entwicklung nimmt.
Wir haben bisher meinen Vater unterschtüzt wo es nötig war, es hat uns keiner gafragt ob es reicht oder nicht und wir sind gut damit ausgekommen. Wir haben meinen Vater aus einem polnischen Altenheim zu uns nach Deutschland geholt und haben keine hilfe gebraucht.
Haben meinem Vater ein neues Heim gegeben ein Dach über dem Kopf. Doch jetzt soll ich Verträge mit ihm machen sein Zimmer das er seit Jahren bewohnt ihn plötzlich vermieten sein essen ihm in Rechnung stellen. Wir unterstützen unser Familie hier und in Polen wo wir nur können und haben nie eine Gegenleistung verlangt. Doch plötzlich soll sich das ändern und das auch noch mit Verträgen. Es ging mir doch wirklich nur darum das ich in Polen im Namen meines Vaters tätig werden kann, weil er das aufgrund seiner Krankheit nicht kann.
Ich hätte mich vieleicht besser informieren sollen.

MfG
Christoph-Kowalski ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2010, 11:43   #5
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

In der Sache braucht sich dann ja nichts Wesentliches zu ändern. Es bleibt wie bisher, aber weil ein Vertrag besteht, aufgrund dessen für Unterkunft und Verpflegung ein bestimmter Betrag zu bezahlen ist, braucht über diesen Betrag dann eben nicht mehr im einzelnen abgerechnet zu werden.
ronja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2010, 12:00   #6
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

... einmal im Jahr Rechnung ... ???
Ein Sohn ist doch ein befreiter Betreuer, der keine Rechnung legen muß.
Oder ?
Gruß - jelka
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2010, 07:45   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.01.2010
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
... einmal im Jahr Rechnung ... ???
Ein Sohn ist doch ein befreiter Betreuer, der keine Rechnung legen muß.
Oder ?
Gruß - jelka

Ist das wirklich so, davon weiß ich nicht´s.
Christoph-Kowalski ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2010, 11:14   #8
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Christoph-Kowalski!

Sofern Ihr Vater noch geschäftsfähig ist, sollten Sie zusammen mit ihm überlegen, ob er Ihnen nicht eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchte. So könnten Sie eine gerichtliche Betreuung vermeiden. Am Besten bei einem Notar machen lassen, dann kann hinterher die Geschäftsfähigkeit Ihres Vaters zum Zeitpunkt der Vollmachtsunterzeichnung nicht mehr so leicht in Zweifel gezogen werden.

Viele Grüße
Elinor
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2010, 12:45   #9
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo Christoph,

ja - das fiel mir auch ein. Wenn Ihr Vater sich noch ausdrücken kann und weiß was er will würde ich auch eine Vollmacht vorschlagen. Mein Vater wird von mir per Vollmacht betreut. Dann seid Ihr frei in Euren Entscheidungen und müsst Euch vor niemandem rchtfertigen.

Wenn dies bei Euch möglich ist, gibt es viele Tipps wie und wo hier im Forum.

Liebe Grüße

Lisa
Lisa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2010, 02:03   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Dem Beitrag von Elinor und Lisa stimme ich voll zu.

Aber geht jetzt noch eine Vollmacht vom Vater, nachdem hier Behörden voll im Gange sind?

Die Vorsorgevollmacht sollte für jeden schon Morgen groß eingerahmt im Wohnzimmer für den Notfall ersichtlich hängen. Damit kann man solchen aufgedrängten Behördenkram verhindern.

Das Ding drucke ich mir noch nebst Generalvollmacht aus. Beglaubigung kann ich mir sparen.

Gruss
mary ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ergänzungsbetreuer, ergänzungsbetreuung, vollmacht, vorsorgevollmacht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39