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Betreuer hat Beschluß gefällt!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer hat Beschluß gefällt! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie ist das eigentlich? Hat ein Betreuer einen Beschluß gefaßt, ist der dann rechtens, oder kann der Beschluß auch wieder ...


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Alt 13.01.2010, 20:31   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 6
Standard Betreuer hat Beschluß gefällt!

Wie ist das eigentlich? Hat ein Betreuer einen Beschluß gefaßt,
ist der dann rechtens, oder kann der Beschluß auch wieder
aufgehoben werden? Das würde mich mal interessieren!
Eagle ist offline  
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Alt 13.01.2010, 20:52   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Eagle Beitrag anzeigen
Wie ist das eigentlich? Hat ein Betreuer einen Beschluß gefaßt,
ist der dann rechtens, oder kann der Beschluß auch wieder
aufgehoben werden? Das würde mich mal interessieren!
Betreuer fassen keine "Beschlüsse" - das machen Gerichte.
Betreuer treffen Entscheidungen - und die sind dem Grunde nach durchaus reversibel.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 13.01.2010, 21:17   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Betreuer fassen keine "Beschlüsse" - das machen Gerichte.
Betreuer treffen Entscheidungen - und die sind dem Grunde nach durchaus reversibel.
Okay, danke, verstehe - aber was heißt "reversibel" bitte?
Eagle ist offline  
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Alt 13.01.2010, 21:28   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Eagel,

ich bin heute mal ausführlicher :-)

Betreuer stellen mit Hilfe ärztlicher Beratung und/ oder Stellungnahmen Anträge auf gerichtliche Genehmigungen auf z.B. Unterbringungen. Die Gerichte setzten diese Anträge in Beschlüsse um, d.h. der Antrag des Betreuers wird genehmigt.

Reversibel bedeutet aufhebbar/änderbar.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.01.2010, 21:32   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Eagle Beitrag anzeigen
Okay, danke, verstehe - aber was heißt "reversibel" bitte?
Das bedeutet, dass der Betreuer seine Entscheidungen durchaus zurücknehmen und verändern kann.
Es ist bei uns eben nicht, wie bei einem Gerichtsbeschluss, der - wenn er mal erlassen worden ist - fest steht und nicht so ohne Weiteres veränderbar ist.

Beispiel:
Du bittest Deinen Betreuer darum, Dir ausnahmsweise mehr Eigengeld zu geben. er lehnt ab. Du erklärst ihm, dass Du aber dringend neue Winterstiefel brauchst. Er stimmt darauf dann doch zu und gibt Dir das Geld. Einfache Sache.

Aber um ehrlich zu sein: Ich hab keine Ahnung, worauf genau Du hinaus willst...

Nachtrag: Wenn Du Anträge meinst, wie Michaela geschrieben hat, kann der Betreuer diese theoretisch auch zurücknehmen oder von der daraus folgenden gerichtlichen Genehmigung einfach keinen Gebrauch machen - das zu entscheiden, steht ihm durchaus im Rahmen des "pflichtgemäßen Ermessens" frei.
__________________


Geändert von Chesterfield (13.01.2010 um 21:35 Uhr)
Chesterfield ist offline  
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Alt 13.01.2010, 21:37   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich muss Chesterfield mal leicht korrigieren, er schreibt:
Es ist bei uns eben nicht, wie bei einem Gerichtsbeschluss, der - wenn er mal erlassen worden ist - fest steht und nicht so ohne Weiteres veränderbar ist.

Das ist nicht richtig so, ein Beschluss zur Unterbringung z.B. kann vom Betreuer ohne Weiteres - wenn er überzeugt ist- aufgehoben werden.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 13.01.2010, 21:43   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das ist nicht richtig so, ein Beschluss zur Unterbringung z.B. kann vom Betreuer ohne Weiteres - wenn er überzeugt ist- aufgehoben werden.
Ha! Ich wusste, dass das kommt.

Was ich meinte war, dass die Aufhebung oder Änderung eines Gerichtsbeschlusses einer formellen Handlung bedarf (auch die Beendigung einer Unterbringung durch den Betreuer ist eine formelle Handlung!) - die Änderung einer Betreuer-Entscheidung nicht (höchstens die Konsequenzen der Entscheidung des Betreuers).

Ich wollt mir halt diesen Sermon sparen.....
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 13.01.2010, 21:49   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Lieber chesterfield ,

nun nimms mal nicht persönlich.

Wir sind hier im Bereich von Fragenden bei bestimmten Dingen die ihnen wiederfahren sind und /oder die Unsicherheit und Angst erzeugen. Nur deswegen meine, und genau diese Antwort.

Lass uns die rechtlichen "Fachsimpeleien" bitte im geschlossenen Betreuerbereich führen, das ist jetzt nicht belehrend gemeint aber doch ne ernsthafte Bitte.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 13.01.2010, 22:05   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Hallo Eagle

Haben dich die Tipps jetzt völlig durcheinandergebracht?
Würde mich nicht wundern, denn ich hätte auch noch ein paar Kleinigkeiten, um das Chaos zu vergrößern. Die laß ich aber lieber jetzt mal.

Falls du bis hier hin noch mitgelesen haben solltest:
Formuliere Deine Frage doch bitte genauer. Was war der Be- oder Entschluss des Betreuers? Wenn Du Deine Frage mit einem Beispiel stellen kannst, dann werden die Antworten bestimmt besser weiterhelfen können.

(Nimm's den anderen Forumsmitgliedern bitte nicht böse, dass sie sich beim Haarespalten die (Haar-)Bälle zuwerfen, das macht manchmal einfach auch Spaß...)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.01.2010, 22:30   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Lass uns die rechtlichen "Fachsimpeleien" bitte im geschlossenen Betreuerbereich führen, das ist jetzt nicht belehrend gemeint aber doch ne ernsthafte Bitte.
Na, als Moderatorin dürftest Du mich ja durchaus völlig berechtigt belehren.

Ich mein's ja nicht böse und will auch keinem Angst machen oder sowas. Aber ich denke halt, dass jemand, der einem Betreuungsrechtsforum eine Frage stellt, eine präzise, rechtlich fundierte Antwort erwartet.
Die klingt manchmal barscher im Tonfall, als ist gemeint ist - und ich nehme es mit der Präzision bekanntermaßen manchmal zu genau.

Lieber Eagle, nicht erschrocken und nicht böse sein bitte - Deine Frage ist ja absolut berechtigt und wie Du siehst, bemühen wir uns alle redlich um passende und angemessene Antworten.
__________________

Chesterfield ist offline  
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