Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter als Arbeitgeber des Betreuers ?! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo agw
Quittungen muss man doch nur vorlegen wenn es üblich ist, dass für diese Dinge auch Quittungen ausgestellt werden.
...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
21.01.2010, 18:21 | #11 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo agw
Quittungen muss man doch nur vorlegen wenn es üblich ist, dass für diese Dinge auch Quittungen ausgestellt werden. Da wo das nicht üblich ist- und bei einem Beitrag zur Stationskaffekasse ist es das wohl nicht, bei einem Trinkgeld im Restaurant auch nicht- kannst Du mit Eigenbelegen arbeiten. Theoretisch. Was ich z.B. grundsätzlich natürlich nicht mache aber hier geht`s um eine ehrenamtliche Betreuung. Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
21.01.2010, 19:08 | #12 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Zitat:
__________________
|
|
22.01.2010, 07:53 | #13 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 7
|
Ist die Betreuerin zu dieser "Schenkung" berechtigt ?
|
22.01.2010, 08:05 | #14 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo zusammen,
ja, das war sie wohl denn..... § 1804 ist sinngemäß anzuwenden jedoch kann der Betreuer in Vertretung des Betreuten Gelegenheitsgeschenke auch dann machen, wenn dies dem Wunsch des Betreuten entspricht und nach seinen Lebensverhältnissen üblich ist. Und die bisher geschilderten Lebensverhältnisse würden das, sorry meiner Meinung nach, unterstützen. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
22.01.2010, 09:05 | #15 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Zitat:
Zumindest hierzulande ist es keineswegs Usus, im Krankenhaus "Trinkgelder" zu verteilen. Einziger Zugang wäre dann, dass der Betreute dies gewünscht habe, was wohl nicht auszuschließen, aber zu beweisen wäre. Aber das ist ja mal wieder eine grundsätzliche Fragestellung, über die man lange diskutieren könnte und bei deren Beantwortung es durchaus regionale Unterschiede geben mag - Du musst Dich also gar nicht erst bemühen, Michaela... Sammyjaimy: Wegen der 50 EUR würde ich keinen Aufstand machen. Da ohnehin die Rechtmäßigkeit der Ausgabe zumindest fragwürdig ist, ist es vollkommen egal, ob und wie sie quittiert worden ist - darauf wollte ich halt hinaus...
__________________
|
|
22.01.2010, 09:40 | #16 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 7
|
Nein ich würde keinen Aufwand wegen einmal 50 € machen. Es ist aber schon so, dass insgesamt Trinkgelder ohne Beleg bzw. mit Eigenbeleg innerhalb von 2 Jahren Betreuung in Höhe von 350 € gezahlt wurden und das finde ich schon recht viel.
Ich habe ein Problem damit, dass das von den Trinkgeldempfängern nicht gegengezeichnet wurde, denn man muss ja immer bedenken, dass es fremdes Geld ist, das die Betreuerin ausgibt. Und wie gesagt, mein Opa war nicht mehr in der Lage zu sagen : " ich möchte, dass Trinkgeld gegeben wird" Aber ich merke schon, dass dies ein Thema ist zu dem es ganz gegensätzliche Meinungen gibt.... Ich denke man muss in solchen Fällen den Ablauf der gesamten Betreuung betrachten und dann entscheiden, ob man etwas unternimmt oder nicht. Bei einmal Trinkgeld würde ich mich jetzt nicht aufregen, wenn einem bei meinem Fall nicht der Gedanke kommen könnte, ob das nicht in die eigene Tasche gelaufen ist...... |
22.01.2010, 09:55 | #17 | |||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Zitat:
Zitat:
- "Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird." (1804 GB) - "Gelegenheitsgeschenke auch dann [...], wenn dies dem Wunsch des Betreuten entspricht und nach seinen Lebensverhältnissen üblich ist." (1908i Abs. 2 BGB) Man müsste als bei jeder bekannten Schenkung hergehen und prüfen, ob einer der beiden Tatbestände im konkreten Fall zutrifft. Wenn es bei Euch in der Region wider Erwarten tatsächlich als anständig und üblich gilt, im Krankenhaus Trinkgeld zu geben, dann könnte man die Schenkung der Betreuerin wohl mit ein wenig gutem Willen auch als "in Ordnung" betrachten. Andernfalls jedoch m. E. in keiner Weise. Alleine auf die "Lebensverhältnisse" i. S. d. 1908i BGB darf übrigens ja gar nicht abgestellt werden - man beachte das "UND" im Gesetzestext, das eine zwingende Verbindung zum Wunsch des Betreuten herstellt. Zitat:
__________________
|
|||
22.01.2010, 11:51 | #18 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
|
Hallo Sammyjaimy,
ist Euch denn bei den Besuchen nichts aufgefallen? Eine Italienreise muss doch auffallen. Dann hättet Ihr die Betreuerin ja mal fragen können. Wie oft hat die Betreuerin denn Euren Opa besucht? Wenn es weit über das normale hinaus ging, halte ich diesen Vertrag (mit Ergänzungsbetreuer) für richtig. Und wenn Sie mit dem Opa essen geht, ist das auch okay. Mich würden auch Eure Beweggründe interessieren. Wenn Ihr fandet, das sie den Bogen überspannt, hättet Ihr vielleicht früher einschreiten sollen. Mein Vater ist auch demenz. Er wünscht trotzdem ausdrücklich, das ich dem Personal Trinkgelder gebe. Obwohl er nur sein TAschengeld erhält, wollte er mich unbedingt auf dem Weihnachtsmarkt zum Essen einladen. Und wenn ich dies abgelehnt oder selber bezahlt hätte wäre er sehr beleidigt gewesen. |
22.01.2010, 13:46 | #19 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 7
|
Wir wussten natürlich von der Italienreise....aber nicht dass Opa das komplett für die Betreuerin und deren Ehemann bezahlt....beim Trinkgeld geht es zum einen um die relativ hohen Beträge zum anderen um die Handhabung mit Eigenbelegen.Was wäre denn dabei gewesen,wenn die Betreuerin sich von der Person die das Trinkgeld bekommen hat sich das quittieren lässt. Bei 50 € sollte das doch möglich sein. Mich wundert das halt nur.....
Bei dem Arbeitsvertrag war vielmehr nicht mein Problem,dass das Geld nicht gerechtfertigt ist,sondern allein die Tatsache,dass eine Person,die einen Betreuer hhat weil sie dement ist Arbeitgeber des Betreuers sein kann. Ich sehe hier die Gefahr von Insichgeschäften uns Interessenskonflikten .Anders wäre es doch,wenn die Betreuerin jemanden für diese Dienstleistungen eigestellt hätte. Dann wäre Kontrolle usw.möglich. |
22.01.2010, 14:15 | #20 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo sammyjaimy!
Genau deswegen wurde für den Vertragsabschluß zusätzlich ein Verfahrenspfleger bestellt. Dessen Aufgabe war es, zu überprüfen, ob der Opa die Betreuerin erstens überhaupt und zweitens zu diesen Konditionen einstellen darf - zumindest habe ich das so verstanden. Viele Grüße Elinor |
Lesezeichen |
Stichworte |
arbeitsvertrag, betreueraufgaben, verfahrenspfleger, verfahrenspflegschaft, vertrag |
|
|