Dies ist ein Beitrag zum Thema vom AG enttäuscht, von Berufsbetreuer ignoriert im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Seit 5 J. lebt Schwiegermutter bei uns im Haus in einer eigenen Wohnung. Sie war sehr selbständig, selbstbewußt und hat ...
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10.02.2010, 13:01 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 17
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vom AG enttäuscht, von Berufsbetreuer ignoriert
Seit 5 J. lebt Schwiegermutter bei uns im Haus in einer eigenen Wohnung. Sie war sehr selbständig, selbstbewußt und hat nie Hilfe annehmen wollen. Alles was für sie zählte, waren ihre Selbständigkeit, ihr Auto -natürlich selber fahren- und ihre behinderte Tochter (spastisch und in letzter Zeit nur noch Gedächtnisstütze).
Ich ziehe den Hut, sie hatte es nicht einfach im Leben und doch sehr viel Glück. Sie war nie ernsthaft krank, hat auch jeden Arzt gemieden und sogar verweigert. Bis zum August 09. Sie hat beim Abendessen aspiriert und wir mussten sie schnellstens ins KH bringen, da sie allmählich blau wurde. Nur durch einen Notfalleingriff konnten die oberen Luftwege freigemacht werden. Sie mußte stat. bleiben, da sie eine Lungenentz. und Fieber hatte. Dies war nicht möglich ohne Sedierung bis hin zu Fixierung durch den beh. Arzt. Man riet uns uns dringend eine Betreuung und Pflegestufe zu beantragen. Hierbei wurde noch mehr diagnostiziert. Mutter ist inkontinent, hat häufig Durchfälle, hatte einen Schlaganfall (zum Glück ohne Ausfallerscheinung), Demenz (fortgeschritten), Blutdruck erhöht, BMI von 17, vermehrte Depressionen. Eine weitere Hausarztbeh. muss sein, um sich nicht selbst zu gefährden. Ich (Schwiegert.) habe zusammen mit meinem Mann (Sohn) die Betreuung übernommen, da die and. beiden Söhne nicht bereit waren und auch nicht in der Lage sind. Da meine Schwiegermutter Betreuung als Bevormundung sieht, wurde nach und nach immer mehr abgelehnt bzw. verweigert, daß gleiche mit amb. Pflegedienst. Meine Schwiegermutter wich uns immer mehr aus, schrieb Zettel für Einkauf (Brot, Katzenfutter, Essen f. 2Tage), Friseur, Caroline,stellte Einkäufe dann wieder zurück, zerstach die Reifen meines Autos, lies immer öfter Essen anbrennen. Zeitnahe Info ans AG wurden nicht beantwortet, es kam kein Feedback. Wir haben dem AG angekündigt, das wir so keine Betreuung ausführen können. Ein Unterbringungsantrag wegen Eigengfährdung und Fremdgefährdung wurde dann im letzten Moment (Antwortfrist) mit einer Berufsbetreuerin abgetan. Nun erst recht ging die Sache weiter. Meine Schwiegermutter erhielt Essen von der Nachbarin, die Betreuerin kam 1x im Monat. Wieder brannte das Essen auf dem Herd. Info an die Betreuerin blieben unbeantwortet. Selbst hatte sie nie den Kontakt zu uns gesucht. Nach dem sich am 17.12. die Sache so zugespitzt hatte, das meine Wohnung obendrüber voller Rauch war, sah ich keinen anderen Ausweg mehr. Ich hatte HA und Polizei da (Kein Grund für Zwangseinweisung), habe dem Amtsrichter durch Sekretärin informieren lassen um Rückruf gebeten, habe der Betreuerin auf AB gesprochen und um Rückruf gebeten, aber keine Antwort erhalten! Aus Verzweiflung habe ich allen (Amtsrichter, Betreuerin, Rechtspfleger, Arzt und Gesundheitsamt) ein Ultimatum gestellt. Da keiner antwortete bin ich ausgezogen, ich war am Ende, habe selbst als Kind in Flammen gestanden, ich war kurz vor einem nervlichen Zusammenbruch, habe in nur 4 Mon. 15 kg abgenommen. 1 Woche später wird Mutter hier durch ihren ältesten Sohn abgeholt mit den Vorwand ein betreutes wohnen anzuschauen, seit dem ist sie stat., erst Kurzzeitpflege jetzt vollstationär. Eines weiß ich genau: sie ist nicht freiwillig da. Denn seit diesem Monat behällt die Betreuerin die Miete ein, ohne vorher die Wohnung zu kündigen, ohne uns zu informieren. Warum werden wir so behandelt? Mutter läßt sich von niemanden in häuslicher Umgebung versorgen, auch nicht von einer Berufsbetreuerin! Wir werden hingestellt, als hätten wir die Frau einsperren wollen. Ich war 12 J. alt, habe damals meinen Vater zu hause mit versorgt, ich war gerade 18 J., hab meine Mutter zu hause gepflegt. Bin selbst Krankenschwester und weiß wie die Leute oft in Heimen versauern. Durch Zufall haben wir ihren Aufenthaltsort erfahren, für Caroline hat unterdessen mein Mann bei einem and. AG die Betreuung, die Kommunikation läuft einwandfrei. Dem AG mußten wir alle Rechnungen einreichen, ich habe bis heute kein Pflegegeld und keine Rechnungen erstattet bekommen. Ich habe damals meine Arbeit aufgegeben und das alles für meine Schwiegermutter. Was meint Ihr, müssen wir das so hinnehmen? Was nützt uns eine Beschwerde, wenn uns selbst das AG ignoriert. Kann ein Berufsbetreuer, selbst auf die schriftliche Bitte meines Mannes, der den Kontakt mit seiner Mutter wünscht, mit uns so umgehen, uns so ignorieren? Das einzige was sie von uns verlangt hat, sind die Herausgabe der persönl. Dokumente der Mutter und der Finanzstatus der letzten 10 Jahre. Wir haben schon dem AG mehrfach mitgeteilt, das wir nichts haben, da es zur Übergabe der Betreuerausweise nie kam. Ohne Betreuerausweis hatten wir keine Möglichkeit irgend welche Finanzen einzuleiten und so kam es auch dazu, das das Pflegegeld auf ihr Konto ging und sie uns keine Rechnungen (Kleidung, Lebensmittel) bezahlt hat. Aber genug für heute, bin schon genug belastet und überlege, ob ich nicht ein Buch schreiben soll. Ich danke allen für's zuhören, bzw. fürs Lesen |
10.02.2010, 13:54 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Hallo
Die Betreuung nicht selbst übernehmen, aber allen möglichen Leuten/Ämtern/Institutionen Ultimaten stellen, und sich dann wundern, wenn einen der Betreuer mit dem A*** nicht ansieht bzw. niemand antwortet ? Ha ha, sehr lustig. Sie sind nicht Betreuerin und haben kein Recht auf Information. Fertig aus. Und wegen der eingereichten Rechnungen könnnen Sie mal schriftlich an die Bezahlung erinnern. Das dauert bei Gericht oft etwas länger. Selbst wenn Sie völlig Recht haben - wie wollen Sie gegen einen Berufsbetreuer ankommen ? Das sind in aller Regel erfahrene, gerichtsbekannte Personen. Und dann haben Sie sich mit dem Ultimatium aber auch restlos alles verscherzt. Wem wird man jetzt noch glauben ? Einem Berufsbetreuer, der seit Jahren gut mit dem Gericht zusammen arbeitet, oder Ihnen ? Das Kind ist im Brunnen, und da bleibt es wohl auch. Könnten Sie mit möglichst wenigen Worten noch einmal schreiben, was Sie aktuell erreichen wollen ? Der Text ist nämlich teilweise etwas schwer verständlich. Gruß Andreas |
10.02.2010, 15:05 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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@Maus
....du bist deutschland......
der vormundschaftsgerichtstag e.v. (hier wolf crefeld) spricht ja nicht umsonst vom "durchschnittlichen risiko, betreut zu werden"..... hier kann nur angeraten werden, sich dringend mit dem materiellen und formellen betreuungrecht auseinanderzusetzen... (FamFG,BGB) wenn man das als juritischer laie nicht ausreichend deuten kann: bleibt nur der weg zu einer/einem fähigen anwalt/anwältin.... die realität, ist wohl das was er- und durchlebt wurde......mithin ist es auch realität, dass verwandte eher ein sehr geringes oder eher gar kein "recht" eines konkreten eingriffes in das verfahren haben.....(zum "anregen" einer betreuung sind sie i.d.R. aber "gut genug"....) kleiner tipp im vorweg (vorsorgevollmacht....hier wäre etwas kreativität gefragt, was den zeitpunkt angeht.....) stichwort: subsidiarität der betreuung zur vollmacht...... mal vorweg was zum FamFG einfällt: § 278 FamFG Anhörung des Betroffenen (1) Das Gericht hat den Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts persönlich anzuhören. Es hat sich einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen. Diesen persönlichen Eindruck soll sich das Gericht in dessen üblicher Umgebung verschaffen, wenn es der Betroffene verlangt oder wenn es der Sachaufklärung dient und der Betroffene nicht widerspricht. (2) Das Gericht unterrichtet den Betroffenen über den möglichen Verlauf des Verfahrens. In geeigneten Fällen hat es den Betroffenen auf die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht, deren Inhalt sowie auf die Möglichkeit ihrer Registrierung bei dem zentralen Vorsorgeregister nach § 78a Abs. 1 der Bundesnotarordnung hinzuweisen. Das Gericht hat den Umfang des Aufgabenkreises und die Frage, welche Person oder Stelle als Betreuer in Betracht kommt, mit dem Betroffenen zu erörtern. (3) Verfahrenshandlungen nach Absatz 1 dürfen nur dann im Wege der Rechtshilfe erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung ohne eigenen Eindruck von dem Betroffenen getroffen werden kann. (4) Soll eine persönliche Anhörung nach § 34 Abs. 2 unterbleiben, weil hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind, darf diese Entscheidung nur auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens getroffen werden. (5) Das Gericht kann den Betroffenen durch die zuständige Behörde vorführen lassen, wenn er sich weigert, an Verfahrenshandlungen nach Absatz 1 mitzuwirken. in dem zusammenhang ist wichtig (anders als im verfahren vor einem zivilprozessgericht) der grundsatz der ermittlung von amts wegen.......hat das gericht sorgfältig die sachverhalte ermittelt? § 26 Ermittlung von Amts wegen Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. viel "spass" in den irrungen und wirrungen des betreuungsrechts... und wirklich viel erfolg beim durchsetzen eurer interessen... im übrigen: wer in deutschland nicht seine rechte kennt.....hat schlicht und einfach "pech" gehabt..........diese realität kann ich auch nicht erträglicher reden..... lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (10.02.2010 um 15:16 Uhr) |
10.02.2010, 15:25 | #4 |
Einsteiger
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Danke Herr Lübeck
Ersteinmal danke für die mitfühlende Antwort, daß baut wirklich auf!
"Selbst wenn Sie völlig Recht haben - wie wollen Sie gegen einen Berufsbetreuer ankommen ?" Wollen Sie mir sagen, Ihr macht Euren Job, selbst wenn Familien dadurch getrennt werden, ohne Rücksicht auf Verluste? Scheint so als haben Sie keine Familie! Übrigens ich bin keine 18 mehr, und die Betreuung habe ich wohl gehabt! Ich war Betreuer und gleichzeitig Pflegeperson! Sollte ich mich ruinieren? Was wäre denn, wenn sie an einer Rauchvergiftung verstorben wäre, oder wenn sie ausgetrocknet und unterernährt im Krankenhaus gelandet wäre, hä?? Das AG hätte mich dann noch zur Verantwortung gezogen! Klug daher reden kann ich auch! Ich habe meinen Job aufgegeben, meine Gesundheit ruiniert, aber hast ja recht, bin ja selber schuld, ist wohl doch sinnlos zu reden hier im Forum. Zu den Berufsbetreuern und allen, die das Recht vertreten, muss ich alle mal fragen, betreuen Sie Ihre Angehörigen wirklich selbst, ich meine zu hause??? Für die Betroffenen (nicht Angehörigen) seid ihr Amtspersonen, da reagieren gerade Demenzerkrankte kooperativ. Ein 40 Minuten Gespräch, so war es bei uns jedenfalls, da glaubt ihr die Personen zu kennen. Wir hatten um Hilfe gebeten! Wie würden Sie reagieren, wenn keine Antwort kommt? Gruß Maus Geändert von Maus (10.02.2010 um 15:47 Uhr) |
10.02.2010, 15:37 | #5 |
Einsteiger
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Hallo nam
Ich kenne ein wenig die Rechtslage.
Zur Anhörung: meine Schwiegermutter hat zwar mit dem Kopf genickt, als verstände sie das ganze, hat aber gleichzeitig dem Amtsrichter zu verstehen gegeben, das sie dies als Bevormundung sieht. Ihre Antwort: Naja, wenn Sie meinen, ist ja sonst keiner da! Kann ja eh nichts dagegen machen! Der Amtsrichter hat ihr auch erklärt, das sie einen von ihn gestellten Betreuer zur Seite haben kann, darauf sagt sie: Nein geht schon in Ordnung. Kaum war der Amtsrichter weg, ging es wieder los mit ihren Depressionen. Türen wurden geknallt, rastloses umherlaufen, Schubladen ausgekramt. u.s.w. Orientierung und Gedächtnis haben seit August extrem nachgelassen, deshalb auch immer wieder angebranntes Essen. So, ich geh erstmal raus, brauche Luft! |
10.02.2010, 17:37 | #6 | ||||||
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Hallo,
erst einmal herzlich willkommen Du schreibst Zitat:
Es ist nicht die Aufgabe der Betreuerin die Mutter in ihrer Wohnung zu versorgen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es ist manchmal schwer für Angehörige loszulassen, schnell kommt das Gefühl auf, dass sie sich übergangen fühlen. In erster Linie vertreten wir die Betroffenen und können uns natürlich nicht noch um das Wohlbefinden der Angehörigen kümmern. Das zu trennen und trotzdem keinem ein Gefühl der Entmündigung zu geben, ist manchmal nicht ganz einfach. |
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10.02.2010, 18:57 | #7 |
Einsteiger
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Tina Danke
Ich weiß, dass es nicht die Aufgabe der Betreuerin ist unsere Mutter zu pflegen.
Aber an einer Rundum -Versorgung ging leider kein Weg vorbei. Pflegedienst hatten wir und Essen auf Rädern, einen Einkaufsdienst, alles wurde verweigert. Das Essen von der Nachbarin, war dann im Auftrag der Betreuerin ein neuer Versuch. Jedoch hat die Nachbarin mich beschimpft und mir sogar Prügel angedroht im Zusammenhang mit der Betreuung. Es war kein gutes Nachbarschaftsverhältnis und das schürrte die Agressionen bei meiner Schwiegermutter sogar noch gegen ihren Sohn. Der Betreuerin hatte ich von vorn herein gesagt, das dies nichts helfen wird, denn nach kurzer Zeit ließ sie auch die Nachbarin mit ihrem Essen stehen, so dass sie sich eine dicke Grippe einfing. Seit August lag Mutter 3x im Krankenhaus, ich war täglich da, habe sie mit frischer Wäsche versorgt, die schmutzige gewaschen, wir haben ihr Caroline im Rollstuhl mit zu besuch gebracht sooft es ging, ist doch klar das man sich übergangen fühlt. Keiner von den anderen Söhnen hat in dieser Zeit auch nur einen Finger krumm gemacht, die Betreuung sogar abgelehnt. Beide sind verschuldet nicht nur bei meinem Mann. Loslassen, ist auch so eine Sache. Ich freue mich schon für Mutter, das es ihr besser geht, das sie keinen Unfug mehr machen kann. Ich kann loslassen, weil mir jetzt viele Ängste genommen wurden, vorallem die Angst um einen tragischen Ausgang. Ich bin selbst Mutter von 2 erwachsenen Kindern und denke, dass ich auch einmal Enkel haben werde. Meine Eltern waren beide leider nicht mal 50 Jahre alt, als sie dies Welt verlassen mussten. Die Schwiegermutter ist halt wie sie ist, ich wollte sie auch nicht ändern, nur für sie dasein! Wenn wir Mutter besuchen und sie uns um den Hals fällt, fragen wir uns warum so, warum ging es vorher nicht? Warum war der Amtsrichter vorher nicht einverstanden mit der Unterbringung. Nochmals Danke, ich geh jetzt noch mal raus. |
11.02.2010, 00:52 | #8 | |||
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Hallo,
Zitat:
Zitat:
Ihr solltet das auf keinen Fall so persönlich nehmen, schließlich habt ihr getan was ihr tun konntet. Schaut nicht auf Angehörige zurück, die nichts getan haben und freut euch, wenn es ihr jetzt gut geht. Zitat:
Für eine Heimaufnahme braucht man keinen Unterbringungsbeschluss, es sei denn es ist ein geschlossenes Heim. Egal wie die Betreuerin reagiert bzw. nicht auf euch reagiert. Ihr seid die Angehörigen, ihr bleibt die Angehörigen und als solche solltet ihr einfach die Zeit mit der Mutter genießen, die euch noch bleibt. Ich hoffe dass sich der Sturm bald legt und alles gut wird. Ps. Einen Angehörigen zu betreuen finde ich schwierig und nicht vergleichbar mit einer Berufsbetreuung. Das ist meine Erfahrung. Ich bin Berufsbetreuerin und habe in der eigenen Familie die gesetzliche Betreuung für meine Mutter übernommen. Da bleibt man einfach nicht so objektiv wie man es manchmal sein müsste.. |
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11.02.2010, 08:36 | #9 |
Einsteiger
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Tina , nochmals Danke für Deine lieben Worte
Dich als Betreuer, könnte ich mir gut vorstellen.
Tja bei uns lief sehr vieles schief. Zu dem Aufklärungsgespräch war es leider auch nie gekommen. Zum Punkt Unterbringung: in der Psychiatrie war sie gewesen, kurz darauf waren Amtsrichter und MDK hier zu hause und sofort ging das ganze von vorne los. Amtsrichter und Rechtspfleger haben uns gesagt: Für uns als Betreuer, ist eine Unterbringung der Mutter ohne ihr Einverständnis, und ohne Zustimmung des AG nicht möglich! Sie haben auch nicht erwähnt, das Sie wohl in eine offene Einrichtung untergebracht werden kann. Da ging das ganze schon los. Wir fragten uns, was soll in den Betreuungsaufgaben dann der Punkt Aufenthaltsbestimmung? Ein Gespräch zu hause mit dem Rechtspfleger, war für mich wie eine Ohrfeige. Nur Belehrungen! Auf die Frage, was wenn sie alles verweigert, dann das Essen wieder anbrennt? Dann lassen sie doch eine Zeitschaltuhr in den Herd einbauen! Anfrage bei unserem Elektriker: Kostenpunkt ca. 350,- €. Die jetzige Betreuuerin hat das auch nicht machen lassen. Schon von sich aus hat mein Mann sämtliche Lampen auf Energiesparlampen umgewechselt, für Mutter war das nicht ihr eigenes, hat einen Teil wieder ausgetauscht! Die Heizung war Tag und Nacht in allen Räumen, voll aufgedreht, am Tage standen dann auch oft die Haustür, oder Fenster stundenlang offen. Wir haben dann die Heizung einstellen lassen und andere Regler an den Heizkörpern angebracht um wenigstens etwas zu sparen. Und dann war da immer noch das Problem mit Caroline. Mutter hat nie im Leben daran gedacht, dass sie die Versorgung mal nicht mehr schaffen wird. Das gab es einfach nicht, ganauso war es, als der Vater sagte: Meine Uhr ist abeglaufen, ich werde jetzt gehen, für immer. Caroline ist so fertig, sie ist jetzt in neutrol. Behandlung, da sie durch die Mutter nur noch bevormundet und fertig gemacht wurde. Heut sagt sie öfter noch, wir haben sie ihr weggenommen, dabei haben wir mit Caroline gesprochen, ihr erklärt, das dies halt der Mutter ihre Krankheit ist. Sie selbst möchte den Kontakt zur Mutter auch halten, aber es soll halt immer jemand dabei sein und sie vor neuen Psychoterror durch die Mutter bewahren. Wir werden Mutter weiter besuchen so oft es geht das ist klar, denn sie ist ein Teil unserer Familie. Was ist, wenn die Mutter nun vielleicht doch noch mal umzieht? Betreutes Wohnen oder ein anderes Heim und wir nicht informiert werden? Da wo sie jetzt ist, wird uns jede Auskunft verweigert. Genug für heute, muss jetzt raus LG Maus |
11.02.2010, 14:18 | #10 |
Stammgast
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Beiträge: 615
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@Maus
Zitat Maus:
Zu den Berufsbetreuern und allen, die das Recht vertreten, muss ich alle mal fragen, betreuen Sie Ihre Angehörigen wirklich selbst, ich meine zu hause??? Für die Betroffenen (nicht Angehörigen) seid ihr Amtspersonen, da reagieren gerade Demenzerkrankte kooperativ. Ein 40 Minuten Gespräch, so war es bei uns jedenfalls, da glaubt ihr die Personen zu kennen. Hier liegt, so vermute ich mal, ein irrtum vor.......ein betreuer ist nicht betreuer im sinne des wortes.......auch vertritt der betreuer nicht das recht (das machen in der regel die gerichte)....sondern.....hier kommt die lösung: § 1902 BGB Vertretung des Betreuten In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. nicht mehr und nicht weniger......( im übrigen vertreten die meisten betreuer einen betreuten gerichtlich und außergerichtlich ohne eine fundierte juristische ausbildung.......ich lasse meinen garten ja auch vom schlachter pflegen....) tut mir leid für die "unsanfte landung", aber das ist nun mal die (rechts-)lage..... lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (11.02.2010 um 14:22 Uhr) |
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amtsgericht, angehörige, berufsbetreuer, betreuer, betreueraufgaben, betreuerpflichten, übergabe einer betreuung |
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