Dies ist ein Beitrag zum Thema Was ist im juristischen Sinne ein "positiver Vermerk"? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe einen Brief an das Amtsgericht geschickt, in dem ich ausführlich die momentane Situation meiner Lebenspartnerin
geschildert habe, die sich ...
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10.02.2010, 18:27 | #1 |
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Was ist im juristischen Sinne ein "positiver Vermerk"?
Habe einen Brief an das Amtsgericht geschickt, in dem ich ausführlich die momentane Situation meiner Lebenspartnerin
geschildert habe, die sich zur Zeit in einem Pflegeheim aufhält. In diesem Brief habe ich unter anderem mit rein geschrieben, wie sehr wir einander brauchen, wann und wie wir uns vor Jahren kennengelernt haben u.s.w. und daß es ihr schon wieder viel besser geht, seit der schweren Psychose, die meine Lebensgefährtin im Juli im Jahr 2009 bekam. Wahrscheinlich hat sie die schweren privaten Schicksalsschläge, die sie die letzten Jahre über sich ergehen lassen mußte nicht vertragen. Habe vom Amtsgericht inzwischen eine Antwort in Form eines Schreibens erhalten, in dem geschrieben steht, daß die Betreunungsstelle mit mir voraussichtlich in Kürze Kontakt aufnehmen wird. Inzwischen habe ich auch schon mit der Sachverständigen in Sachen Betreuung meiner Lebensgefährtin telefoniert, der ich das mit dem Schreiben erzählte, darauf sagte mir die Sachverständige am Telefon, daß sie mit meinem Brief aufs Gericht gegangen sei und mein Brief ein positiven Vermerk bekommen hat! Was bedeutet ein positiver Vermerk? Trotzdem nämlich in meinem Brief unter anderem geschrieben steht, wie gerne meine Lebensgefährtin wieder nach Hause wolle, wurde ihre Wohnung kurz nach dem ich meinen Brief ans Amtsgericht geschickt hatte, aufgelöst - hm -naja, mal sehn wie es weiter geht. Wollte auch eigentlich nur wissen, was es mit dem "positiven Vermerk", den mein Brief bekommen hat, auf sich haben soll! Gruß Eagle |
10.02.2010, 19:02 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Hallo eagle,
das bedeutet (wahrscheinlich), dass Dein Brief positiv aufgenommen wurde. Der Begriff als solcher ist mir im Betreuungsrecht fremd. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
17.02.2010, 23:24 | #3 |
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Hallo eagle, und wer hat die Whg. aufgelöst? Weiß sie davon?
Könnte sie denn bei dir wohnen? Warum Pflegeheim? Wie alt ist sie denn, wenn ich mal fragen darf. Gruss mary |
18.02.2010, 09:43 | #4 |
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18.02.2010, 17:39 | #5 |
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Beiträge: 6
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Was ist im juristischen Sinne ein "positiver Vermerk"?
Hallo mary, ich glaube nicht daß meine Lebenspartnerin davon weiß, daß ihre Wohnung aufgelöst wurde!
Auf jedenfall weiß ich, daß sich ihre Wohnung zuletzt in einem ziemlich unzumutbaren Zustand befand! Klar, wäre ich damit einverstanden, mit meiner Lebensgefährtin zusammen zu ziehen! Würde mich liebevoll um sie kümmern und pflegen, mit ihr Fahrten und Spaziergänge an der frischen Luft unternehmen, sogar ihre Medikamenteneinnahmeüberwachung (wenn nötig) übernehmen, mit ihr zum Arzt gehen! Auf jedenfall sagte sie mir, bei einem meiner letzten Pflegeheim- besuchen (das war am 1.Weihnachtstag 2009) und da ging es ihr schon insgesamt viel besser, daß sie gerne bei mir wäre! So habe ich das auch in einem letzten Brief verfasst, daß ich ans Amtsgericht schickte und daß an die zuständige Betreuungsstelle ging und anschließend beim Gericht unter einem positiven Vermerk weitergeleitet wurde! Ich habe natürlich in diesem Brief noch mehr geschrieben, wie und seit wann wir uns kennenlernten, und was sie für private,schlimme Schicksalsschläge in den letzten Jahren erdulden mußte, die sie wohl nicht ganz verkraftet hatte und daß das letztendlich wohl der Auslöser ihrer Psychose war. Zuerst ist vor mehreren Jahren einer ihrer jüngsten Söhne bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen-ein paar Jahre später verstarb ihre Mutter nach schwerer Krankheit und wieder ein paar Jahre später bekamen wir die Nachricht, daß ihre älteste Tochter plötzlich verstorben sei, ebenfalls während eines tragischen Unfalls. Wo ich konnte habe ich immer zu meiner Lebensgefährtin gehalten, sie zu mir auch, es war Liebe auf den ersten Blick, als wir uns vor 20 Jahren kennenlernten. |
19.02.2010, 17:28 | #6 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Eagle
Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass der "positive Vermerk" so viel bedeutet, wie: Der Brief wurde gelesen und der Inhalt als Anregung für eine Betreuung aufgefasst - und damit ein Verwaltungsvorgang gestartet (nämlich die Bearbeitung der Betreuungsanregung). Als "negativer Vermerk" wäre demnach zu verstehen, wenn der Inhalt des Briefes dem Gericht nicht genügt hätte, um als Betreuungsanregung aufgefaßt zu werden. (Gibt's hier jemand vom Gericht, der/die diese Beschreibung bestätigt oder korrigiert?) MfG Imre
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20.02.2010, 00:14 | #7 |
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Hallo Eagle, das hört sich ja sowas von lieb an mit dir und der Lebensgefährtin. Was Wohnungen angeht, im schlimmen Zustand, das kenne ich auch zur Genüge. Aber ich bin auf den Trichter gekommen: so wie die Whg. aussieht, so sieht es leider auch im Kopf von demjenigen aus oder aber keine Kraft mehr aus körperlichen Grunden, was zu tun.
Also so viele Schicksalsschläge zu verkraften, ohne dass man einen Schlag abbekommt, wäre schon ein Wunder. Meine Tante hat den Tod ihres Mannes mit 66, und das ist 14 Jahre her, 1/2 J. später des Sohnes, der sich das Leben nahm, auch nicht verkraftet. Nichts wünschte sie sich mehr, als auch zu sterben. Ich wünsche euch, dass das "gereifte Liebespaar" wieder zusammenkommt, und wenn's nur am Wochenende als Testphase wäre. Ginge das? Gruss mary |
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