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Beschwerde gegen einen Betreuungsbeschluß

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Betreuung kann nur für eine bestimmte Zeit angeordnet werden, danach muss überprüft werden. Die maximale Zeit ist - soweit ich ...


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Alt 24.02.2010, 11:18   #21
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Betreuung kann nur für eine bestimmte Zeit angeordnet werden, danach muss überprüft werden. Die maximale Zeit ist - soweit ich weiß - jetzt 7 Jahre. Wenn man davon ausgeht, dass der Betreuungsbedarf nur vorübergehend besteht oder zumindest Hoffnung besteht, dass dies so sein könnte, kann es sein, dass zunächst nur für ein, zwei oder drei Jahre Betreuung eingerichtet wird. Es gibt aber keine maximale Zeit pro Leben, in der man einen Betreuer haben kann. Es soll eben nur sichergestellt sein, dass spätestens nach sieben Jahren - bei kürzer angeordneter Betreuung früher - automatisch eine Überprüfung erfolgt, auch wenn keine Rechtsmittel gegen die Eihrichtung der Betreuung geltend gemacht worden sind.
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Alt 25.02.2010, 16:10   #22
friendly
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Beiträge: n/a
Standard betreuerlies die dritte

das ist ja furchtbar-
das bedeutet doch, dass in jedem beschluss ein zeitraum von 7 jahren stehen kann nachdem überprüft wird.
und wenn einer als krank ist, ist er ein greis und hat immer nochn betreuer.
da lachen die nachbarn

wie langmachst du das schon?
und wie bist duauf den job gekommen?
komisch finde ich, dass es nur 3wöchige kurse sind und dann biste betreuer

was hältst du von zwangsunterbringungen?

 
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Alt 25.02.2010, 18:09   #23
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard mysteriöse betreuerlies, richter, rechtsfragen, rechtsanwälte und das ganze zeugs

und-

zu so rechtlichen sachen hat hier keiner ne info?
oder?
ich weiß ja auch wenn klagen im verwaltungsverfahren oder im gerichtssaal abgewiesen werden(nein, nicht betreuung, nicht beschwerde, jetzt allgemein mal klage)
dann ist es so dass man den ganzen mist zahlen muss, auch wenn man bh oder pkh bekam.
und bei prozess dann noch die gegenseite (kosten)
aber im verwaltungsverfahren auch, das ist schon hart.
??
hatte ich mal.
mir anwaltskram kennt sich keiner aus?
was de ra in der bh oder pkh tun kann?
ob er nicht nur mit betreuerin oder gegenanwälten telefonieren kann und das, wenn er es tut, es nicht in die bh oder pkh fällt?
mein letzter anwalt hätte es glaub ich gemacht. die jetzige nicht.

naja.
allet mist

was bedeutet es, dass der beschluss zur betreuung nicht kommt? sonst wartete ich zwei-3 tage. und der richter ist immer fix, weil eer es auch vom tisch haben will.
das ist mysteriös. wer weiß warum es sich verzögert.

 
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Alt 25.02.2010, 18:17   #24
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Dass nach 7 Jahren routinemäßig überprüft wird, bedeutet ja nicht, dass die Betreuung zwangsläufig 7 Jahre dauern muss. Das kommt auf den Einzelfall an.

Dass man in einem dreiwöchigen Kurs alles Wissenswerte zum Thema lernen kann, finde ich eher unwahrscheinlich. Ich habe vor etwa 10 Jahren ein Mandat geführt für ein Ehepaar, dem sein Betreuer nicht gefiel. Es stellte sich dann aber bald heraus, dass die alten Leute die Situation nicht richtig beurteilen konnten. Nachdem die Frau gestorben war, wurde ich zur Ergänzungsbetreuerin bestellt, um die Erbschaft abzuwickeln und war dann ein paar Jahre in einer Arbeitsgruppe mit erfahrenen Kollegen, mit denen man Probleme oder das beste Vorgehen besprechen konnte. Ein loses Netzwerk existiert immer noch. Jeder entwickelt aber auch seinen eigenen Stil.

Mit Zwangsbetreuungen meinst Du wahrscheinlich Betreuungen gegen den Willen des Betreuten. Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten, weil der "freie Wille" eher ein philosophisches als ein rechtlich faßbares Problem ist. Ich persönlich bin der Meinung, dass der nachhaltig artikulierte deutliche Wille reichen müsste, um zunächst von einer aufgezwungenen Betreuung zumindest solange abzusehen, bis akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt - und damit die Bedingungen nach dem Psych-KG erfüllt sind.

Ich halte also auch nichts von erzwungenen Vorführungen zur Untersuchung oder Unterbringung zur Begutachtung mit dem Ziel der erstmaligen Einrichtung einer Betreuung, solange diese Voraussetzungen (also PsychKG) nicht erfüllt sind. Sind diese Voraussetzungen aber erfüllt, halte ich es schon für sinnvoll, im Rahmen der dann notwendigen Unterbringung auch ein Gutachten über die Betreuungsbedürftigkeit zu erstellen und ggfs. auch eine Betreuung gegen den Willen einzurichten.

Insgesamt würde ich mir allerdings wünschen, dass es mehr niederschwellige Hilfen gäbe und dass Hilfe in größerem Umfang so gestaltet werden könnte, dass sie nicht als Demütigung, Entrechtung, Bevormundung, Fremdbestimmung oder Entmündigung erlebt werden muss.
ronja ist offline  
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Alt 25.02.2010, 18:17   #25
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Hallo friendly

Ich kann es durchaus nachvollziehen, wenn jemand mit seiner Betreuung nicht zufrieden ist und etwas dagegen tun möchte. Das kommt oft genug vor und hier im Forum wird nach bestem Wissen und Gewissen geholfen. Nicht nur von BetreuerInnen sondern auch von selber Betroffenen oder Angehörigen.

Ich verstehe allerdings nicht so ganz, warum Du nicht wenigstens versuchst Deinem Forumsnamen alle Ehre anzutun und dich selber bei aller Kritik "friendly" zu verhalten.
Wenn Betreuer von Dir als Feindbild behandelt werden, warum wunderst Du Dich dann, wenn sich Dein Betreuer Dir gegenüber ebenso verhält. Es ist ja fast zu wünschen, dass Du keinen Betreuer hast.

Versuch's mal mit einem Lächeln, es kommt bestimmt zurück.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.02.2010, 16:27   #26
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Daumen runter genervtes betreuerlie

okay es kennt sich keiner mit dem kram aus
mit dem anwaltskram
ist nicht schlimm, wenn die fragen keiner beantworten kann

meine frage mit den 7 jahren hat immer noch keiner verstanden. ist das denn so schwer: ich meinte, wenn man eine betreuung bekommt ob sie generell nach 7 jahren spätestens gelöst wird, egal ob derjenige nohc krank ist oder nicht? sprich, jemand darf nur 7 jahre betreut werden??? ode rdoch länger?

diese beschlüsse sind doch käse. die setzen da nur die daten ein und fertig.

ronja schriebt schon richtig: betreuungen gegen den willen eines menschen machen ihn nicht gesünder. es sind eher staats-methoden wie vor 50 jahren und unterbringungen finden statt wegen genervter behörden.

und zu imre: woher willst du denn wissen, dass ich mich gegen einen betreuer stellte? es war anders herum.
ich habe eine frau erlebt, die den richter anlog, sich nie bei mir meldete auf meine frgen etc. die selbst einmal unter schizophrenie litt. und da frage ich mich, wie so ein gestörter betreuer sein darf?
ich habe mene erfahrungen gemacht.

ich wünsche allen die diese krankheit haben, gut zu leben, trotz allem.

allerdings wird von euch hier niemand in der situation sien, stalking-und mobbingopfer zu sein und dass ihm eine psychische krankheit angedichtet wird, die er nicht hat?
das er in einem mobbing-verein ist, wo andere menschen sind, denen genau dasselbe passiert ist?
und hier im forum leute sind, die es einem eh nicht glauben werden. aber darum geht es nicht.

und kennt es jemand, wenn dir zig psychiater sagen, sie sind gesund, ich habe sie untersucht, sie hahben das nicht? und sich dann vor dem richter nicht mehr trauen aufgrund fehldiagnosen die sich auf anträge des stlakers bezogen, zur meineung und diagnose zu stehen?
ja?
anträge in denen dinge, stehen, die du nie getan hast? nie? und du kannst es zig mal, sagen, man glaubt dir nicht.
hast einen wirklich saufrechen richter vor dir sitzen mit einer betruerin, die am telefon auflegt usw, die da auch noch beim richter sitzt usw.
der richter beleidigt dich in einer tour, dreht alles rum, beschimpft deine familie.

eure meinung? klassification sage ich nur.

und was sagt ihr dazu: betreute und betreur in den meinungen angesprochen:
der betreuer kopiert briefe an den richter heimlich und freut sich, dass der betreute bloßgestellt wird bzw. ist beleidigt, weil er das nicht schafft.
und: betreuer kontaktiert hemlich deine ärzte.
und: was macht ein betreuer in der amts- und behördenvertretung? ohne erlaubnis des betreuten sich einmischen?

sprich, es wird nach meinen erfahrungen mit zwei betreuern nie die erlaubnis geholt.

was die alles dürfen: deine post öffnen usw. das habe ich zum glück nicht.

aber es widerspricht sich, wenn sie amts- und behördenkram in den beschluss machen, einen verfhrenspfleger aber nicht bestellen, weil sie meinen "die betroffene hat unter beweis gestellt, dass sie diese dinge alleine regeln kann"
widerspricht sich ohne ende

habe nun einen arzt gefunden der mir hoffentlich aus der betreuung hilft. er ist fa für psychiatrie, psychotherapeut, neurologie und gerichtsgutachter in solchen sachen. und weiß wie es läuft in fällem wie meinem.

gesund und für irre erklärt.

ich kenne auch eine betreuerin, die die krankheit kennt udn beim besten willen bei mir nichts finden kann was auf die krnakheit schließt. sie ist zur zeit in fortbildung und kann dahe rden job nicht machen.
allerdings ist sie gegen betreuungen, die der betroffene ablehnt.
ich finde so etwas bringt halt nichts. wenn jemand nicht will, wird es ihm nicht helfen.
sonst könnte ich auch für jemanden eine betr. beantragen, der psy. krank ist. ich lasse es aber. für so eine schmuddelei will ich nicht verantwortlich sien, wenn derjenige hinterher noch mehr leidet wie mit seiner krankheit, versteht ihr?
ich wünsche echt keinem so einen fall.

schönes wochenende betreuerlies
aber darum geht es nicht.
 
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Alt 26.02.2010, 16:43   #27
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Gast
 
Beiträge: n/a
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Also kann vor ende der zeit im beschluss auch überprüft werden, ob die b. aufgelöst werden kann?
Wann und aus welchen gründen wird das i.d.R. gemacht?
Ich habe mal gehört nach einem halben jahr, wenns der b. beantragt, sonst nicht. Der betreute müsste welche gründe vorbringen?
Sicherlich ist es fakt genug, wenn der arzt, der den b. behandelt, meint, er bräuchte keine be. Mehr usw.
Auch wenn das gericht den arzt nicht zu einer stellungnahme aufforderte, kann es ein attest, dass der betreute ienreicht, nicht leugnen, oder?

Die betreuer entscheiden eh nie ohne die ärzte.
 
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Alt 26.02.2010, 16:44   #28
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Die Frage habe ich beantwortet. Nach spätestens sieben Jahren - oder nach Ablauf der im Betreuungsbeschluss angegebenen Zeit - findet eine Überprüfung statt. Wenn diese ergibt, dass noch Betreuungsbedarf besteht, wird verlängert, ansonsten aufgehoben. Eine Überprüfung wäre offensichtlich überflüssig, wenn man ohnehin nach der angegebenen Zeit die Betreuung aufheben würde.
ronja ist offline  
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Alt 27.02.2010, 06:13   #29
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
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puh friendly,

da hast echt viel geschreiben.
das in unserem kopf unter zubringen war verdammt schwer!
aber....


ich kann dir sagen, dass es solch einen fall gab, nämlich unseren.
unsere thera äußerte sich nicht über unsere wahre diagnose, da sie angestellte der klinik hier war. nur in priv. therapiegesprächen durfte und konnte sie offen reden, wie sie dachte. als wir sie wegen unserem gutachten damals damit konfrontierten war sie plötzlich krank.
später erfuhren wir, sie war zu einer psych. therapie, da sie noch nie multiples klientel hatte.

gut, dass konnten wir annehmen, doch wir konnten nicht verstehen, dass sie denoch nicht vorgeladen wurde!
aber wir hatten glück, wir haben einfach per netz gesucht, wo kliniken sind, die auch in krisenfällen aufnehmen. dann hatten wir eine gefunden!
250 km entfernt von hier.
sind dorthin gefahren.
war echt schlimme zeit für uns, da genau in diesem monat mehr switsch zu erwarten waren, als sonst, doch das war unser ziel.
unsere thera wollte leugnen was sie in einzeltherapiestunden bereits erkennen musste, doch nicht dazu stehen wollte.
also... baten wir den klinik chef ... der vertraut mit solchen diagnosen wie uns... und sagten ihm klipp und klar:
Bitte, wir brauchen ihre hilfe, unsere betreuerin hat beim gericht einen streit angezettelt, dass unsere kinder unter uns schon gelitten haben. bitte helfen sie mir, kontrollieren sie unsere kinder, ob sie durch uns geschädigt wurden! wir können es erst dann akzeptieren, wenn es uns schwarz auf weiß vorliegt, und nicht, weil unsere erste betreuerin sich durch unsere kinder ertappt fühlte, dass sie oft zu unserem nachteil entscheidete.

der klinikchef war mit auffenthalt einverstanden. hatten auch im zimmer leider eine cam die auch dann wechsel der innies registrierte.... wir dachten es wäre schlecht.... und siehe da, der klinikchef schrieb an das amtsgericht.

"was nutzt dieser frau und ihren kindern eine betreuerin, wenn diese nicht einmal die diagnose tatsächlich so akzeptieren kann, wie sie nun mal ist? Das klientel wandte sich an uns, da sie vermutete, dass die klinik vor ort die diagnose nur nicht anerkennt, welche sie vor 20 jahren bereits in hannover erhielt, da sie sich einer klage entgehen sahen. schließlich wurde das klientel zu diesem zeitpunkt nur durch die diagnose des krankenhauses KPIV so dignostiziert.
die diagnose können wir nach wie vor nicht bestättigen, denn das klientel vergisst nicht bewusst... eher unbewusst durch die bedingten wechsel..... blah blah blah


und du wirst lachen, genau durch dieses gutachten durften wir die kinder behalten. wir waren doch nicht so schlecht für unsere kinder, denn drei von ihnen sind heute selbst als rechtsanwälte im leben unterwegs...

endlich ein gutachter der sagte was er sah... was er hörte... der auch unsere kinder anhörte, denn diese schilderten ihm, wie es war, wenn hier wechsel waren und plötzlich eine anders sprachige mutti auftauchte. keiner der kinder kritisierte das, eher das gegenteil, denn fast alle kinder (bis auf die minderj.) gaben an, dass sie durch die anderen anteile erst die jeweiligen sprachen erlernenkonnten, weil ihre eigene mutter ja schließlich taubstumm ist.

ein hoch auf dieses gutachten, denn wie bereits schon mal geschrieben, schuffen wir einen präzedenzfall für multiple pers.

warum gehst du nicht in eine klink, die sich mit solchen fällen auskennt, die du erlebt hast?
willst du eine betreuung los werden, musst du in jedem fall erst in eine solche gehen, um denen vor gericht erklären zu können, dass sie zu unrecht entschieden haben!
(oder wie in unserem fall, wo man mit hilfe von neuroleptika verhindern wollte, dass ich mich artikulieren konnte!
die klinik hatte nur pech, dass man multis nie mit neuroleptika bekämpfen kann. sie können sie vielleicht dämpfen, aber mit sicherheit nicht mundtot machen.

versuche diesen weg! seid ich weiß... was meine innenleute für mich und meine kinder erreicht haben, kan ich jedem nur empfehlen, sucht euch hilfe dort, wo man solch ein verhalten kennt!
in deinem fall, suche dir fälle aus dem netz, wo storkin opfer (schitt, ich kenn nicht einmal dieses wort :-( ) hilfe bekamen und vor allem wie!

vielleicht kannst du dann eine betreuung finden, oder los werden... je nach dem, wie die neue diagnose ausfällt, wie es deinem wünschen gerecht wird.

beschwerden kannst du als klientel jederzeit führen, zur not wende dich dann nicht mehr an das amtsgericht, sondern an das landgericht!

schildere ihnen deinen fall aus deiner sicht, und dass du den richter am amtsgericht für befangen hällst!

wir haben das für uns umsetzen könnnen, so wir wir es uns erträumt haben, auch wenn wir jetzt einige probs haben.
hoffen aber, unser betreuer lässt mich jetzt nicht hängen! sie weiß, wie ich an den kindern hänge, und das wir bis heute nur durchhalten, allein für sie.

lg sternenhimmel


P.S. schau nicht auf die schreibweise, der wein wirkt... sorry. wollte es dir aber sagen, dass ich einer der meschen bin, der gegen einen betreuer (gerichtl. bestellten betreuer gewann), weil dieser nur dafür sorgen wollte, dass man uns die kinder weg nimmt und als schitzophren einstufen wollte.

lg sternenhimmel
__________________
Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist,
als geliebt für das, was man nicht ist.


Sternenhimmel ist offline  
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Alt 27.02.2010, 11:11   #30
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Nachdem ich alles gelesen habe, kann ich nur sagen, der Weg ist steinig den man gehen muss um zu seinem Recht zu kommen. Vor allem wenn er mit Vorurteilen gepflastert ist.
Und es sollte nie vergessen werden beide Seiten anzuhören und es sollte nicht oberflächlich eine Meinung gebildet werden.
anori ist offline  
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aufhebung betreuung, beschluß, beschwerde, betreueraufgaben, betreuerpflichten


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