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Beschwerde gegen einen Betreuungsbeschluß

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eine frage: wenn ich beschwerde gegen den betreuungsbeschluss einlege, warum werde ich dann weiter betreut? warum ist es nicht so, ...


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Alt 11.02.2010, 12:50   #1
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Beschwerde gegen einen Betreuungsbeschluß

eine frage: wenn ich beschwerde gegen den betreuungsbeschluss einlege, warum werde ich dann weiter betreut?
warum ist es nicht so, dass die betreuer sich so lange nicht melden, wie die entscheidung über den beschluss noch nicht getroffen ist bzw. die entscheidung über meine beschwerde?

kann mir einer helfen????
 
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Alt 11.02.2010, 15:07   #2
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

bitte mal etwas näher schildern worum es genau geht....

fällt die beschwerde unter FGG oder FamFG (befristete beschwerde/fristgerecht?).....

generell hebt eine beschwerde mit sicherheit keine betreuung auf, das entscheidet das betreuungsgericht durch beschluss.....

ich hoffe, dass die beschwerde auch den richtigen adressaten erreicht hat (betreuungsgericht)?

wenn man mehr über das verfahrensrecht wissen möchte.....lesen!

FamFG/FGG (googeln!)

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 11.02.2010, 15:57   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Ganz unabhängig gavon, ob nach FamFG oder FGG : Eine Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss bedeutet nicht, dass dieser Beschluss sogleich unwirksam oder "ausgesetzt" wird.
Vielmehr setzt eine Beschwerde ein Rechtsverfahren in Gang, an dessen Ende unter bestimmten Voraussetzung eine Aufhebung des Beschlusses erfolgen kann.
Solange ein Beschluss nicht aufgehoben ist oder ein "Beschluss kraft einstweiliger Anordnung" (der ja stets zeitlich begrenzt ist, was aus dem Beschluss auch hervorgeht) nicht ohne weitere Verlängerung "abgelaufen" ist, gilt er weiterhin trotz Beschwerde.

Das bedeutet im Betreuungsverfahren, dass der Betreuer unverändert weiterhin bestellt ist und seinen Pflichten nachkommen muss, solange das Gericht nicht ausdrücklich Gegenteiliges verfügt.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 11.02.2010, 18:27   #4
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard beschluss und betreuer

hallo ihr lieben
hab grad nicht viel zeit
nein es geht mir nur darum wenn ich beschwerde gegen den betreuungsbeschluss einlege warum darf und wird sich in dieser zeit der betreuer als weiter bei mir melden?
normalerweise sollte er warten bis über die beschwerde entschieden ist udn wenn die für mich negativ ausgeht, darf er sich wieder melden.

wenn ihr mir das beantw. könntet.

bis denn
 
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Alt 11.02.2010, 19:12   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von friendly Beitrag anzeigen
wenn ihr mir das beantw. könntet.
Na, genau das hab ich doch...
Weil es am Auftrag des Betreuers nichts ändert, ob eine Beschwerde vorliegt oder nicht. Erst wenn das Gericht im Sinne des Beschwerdeführers entscheiden sollte und die Betreuung aufhebt, ist sein Auftrag beendet.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 11.02.2010, 23:33   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Hallo Friendly

Du hattest zwei Fragen. Die eine wurde schon beantwortet.
Ist einfach so: Hat das Gericht eine Betreuung beschlossen, dann bin ich als Betreuer in der Pflicht und muss die Aufgaben erfüllen, die beschlossen wurden. Ich muss auch meinen Kopf dafür hinhalten, wenn ich etwas vergesse zu unternehmen.
Für den Betreuten, der eine Beschwerde gegen die Betreuung eingelegt hat, ist das bestimmt nervig - für den Betreuer aber auch.
Am wenigsten nervt es, wenn sich Betreuer und Betreuter einigen können, wie sie miteinander umgehen, bis das Gericht über die Beschwerde entschieden hat.

Zweite Frage:
"warum ist es nicht so, dass die betreuer sich so lange nicht melden, wie die entscheidung über den beschluss noch nicht getroffen ist bzw. die entscheidung über meine beschwerde?"

Wenn sich ein Betreuer nicht meldet, bis über die Beschwerde entschieden ist, handelt er recht fahrlässig. Er steht schließlich in der Verantwortung. Andererseits ist das ja für den Betreuten, der keinen Bock auf den ganzen Kram hat vielleicht ganz angenehm - wofür hat er schließlich die Beschwerde eingelegt.

Auch hier finde ich den Mittelweg am besten: Kontakt aufnehmen und vereinbaren, wie man miteinander umgeht, bis über den Widerspruch entschieden ist.
Es kann durchaus passieren, dass der Betreuer die Beschwerde unterstützt, weil er merkt, dass Betreute fit ist. Kann genauso sein, dass der Betreute merkt, dass die Betreuung gar nicht so schlecht sein ist. Beides geht nur dann, wenn man aufeinander zugeht, sonst nicht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.02.2010, 19:07   #7
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard die anwälte, die betreuer, die gutachten, das ganze zeugs

ja kann sein........
aber sagt mal ich finde das mist. widerspruch udn beschwerde sind rechtsbehelfe, die nichts nützen, weil dadurch nichts gestoppt ist.

sagt mal, wie ist es denn, wennich einen anwalt habe, der mich vertreten kann? also nicht nur beratung, sondern auch bei gericht tätig wird für mich indem er beschwerde gegen den beschluss schreibt? das wirkt doch mehr, als wennich das schreibe und der anwalt dann antrag auf gegengutachten stellt usw.

meint ihr, dann kann ich es schaffen, da raus zu kommen aus der betreuung? vor allen dingen auch, wenn ich ein positives gutachten kriege ovn einem unvoreingenommenen arzt?

die kriegen immer alle die akten gesandt.

hat einer eine erfahrung, ob rechtsanwalt hilft?
hat einer eine erfahrung mit einem positiven guta<chten, dass für ihn die betreuung beendete?

ich kann nicht mehr. ich bin stalkingopfer und kannn nicht alles bseweisen. die stalkerin zeigte mich damals an und stellte betreuungsantrag. sie schrieb die dinge in die anträge.durch anwältin, die sie mir antat. ich kann es nicht beweisen.

inzw. kann ich einiges beweisen. man glaubt mir jetzt bie den behörden das mobbing udn stalking. dennoch glaubt man, da ich eine psy kranke mutter habe, dass ich es auch bin und da ich ein kindheitstrauma hatte, dass die stalkerin doch recht hätte.


ich durchleide die hölle.
ich kann nicht mehr.
bis denn ihrs
 
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Alt 13.02.2010, 08:08   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo friendly,

Du fragst:
sagt mal, wie ist es denn, wennich einen anwalt habe, der mich vertreten kann? also nicht nur beratung, sondern auch bei gericht tätig wird für mich indem er beschwerde gegen den beschluss schreibt? das wirkt doch mehr, als wennich das schreibe und der anwalt dann antrag auf gegengutachten stellt usw.

Der Anwalt kann die Beschwerde- Regeln auch nicht ändern und für ein Gegengutachten müssten schwerwiegende Gründe vorgebracht werden. Dass Du die Meinung des Gutachters nicht teilen kannst ist kein Grund für ein zweites Gutachten.

Schau noch mal in Ruhe nach was die Kollegen Dir geschrieben haben und lies Dich im Forum zu dem Thema und den Erfahrungen der anderen mal ein bißchen ein. Natürlich können Betreuungen auch wieder aufgehoben werden- aber dazu sind vor allem Fakten und Gelassenheit nötig.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.02.2010, 18:28   #9
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard betreuung

Hallo, gibt es hier irgendwo Betreuer aus dem LKGWaldeck Frankenberg, im Raum Korbach-Bad Arolsen, evtl auch Frankenberg, wenn kein anderer da ist?
Dann bitte ganz ganz schnell bei mir melden.
Suche wen neues.

Weitere Frage: Gegenguchtachten sprich Gegendarstellung: Beantragen vor oder nachdem ich Beschluss erhielt? Ich wie aus Erfahrung das beides geht. Aber ich denke es ist besser es zu machen, bevor der Beschluss bei mir im Postkasten ankommt, oder?
Hat einer Tipps wie man das Gegengutachten am besten begründen kann?

Und: Wenn ich das Gegengutachten beantrage, ist es dann so, das mit dem Beschluss gewartet wird? Wohl nicht, oder? Also ich meine, bis es da ist?

 
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Alt 16.02.2010, 18:28   #10
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard und

kann man gegen einen betreuungsbeschluss klagen?
 
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Stichworte
aufhebung betreuung, beschluß, beschwerde, betreueraufgaben, betreuerpflichten

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