Dies ist ein Beitrag zum Thema H I L F E! Ich werde Betreuer... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin Frankonian
Wenn die Sachen von Deiner Schwiegermutter so alt sind und eigentlich nur noch einen ideellen Wert haben, dann ...
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21.02.2010, 15:44 | #11 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin Frankonian
Wenn die Sachen von Deiner Schwiegermutter so alt sind und eigentlich nur noch einen ideellen Wert haben, dann kannst Du sie im Vermögenserzeichnis als "ohne besonderen Wert" angeben (=o,oo €). Die Angaben im Vermögensverzeichnis beziehen sich auf den rein materiellen Wert. Wenn z.B. eine ordentliche Briefmarkensammlung oder antike Möbel drin sind, die bei einem Verkauf auch was bringen, die wären anzugeben. Sonst ist das nicht so ein Alarm. Die Bankvollmacht für Deine Frau ist so lange nicht problematisch, wie ihr euch gut versteht und Du weißt, dass sie nicht mit dem Geld durchbrennt. Du haftest aber für die Buchungen, die sie durchführt. Viel Glück bei Deiner neuen Aufgabe wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.02.2010, 18:22 | #12 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo!
War es nicht so, dass für den Fall bestehender Vollmachten für die Aufgabenkreise, die über diese Vollmachten abgedeckt werden können, kein Aufgabenkreis im Rahmen der gesetzlichen Betreuung vergeben wird / werden kann / werden soll. Ich meine, mich an so etwas zu erinnern. Dann wärest Du auch nicht verantwortlich für die Buchungen, die Deine Frau tätigt. Habt Ihr die bestehenden Vollmachten beim Betreuungsgericht angezeigt? Viele Grüße Elinor |
21.02.2010, 19:09 | #13 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
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Hatte bis jetzt noch keinen Anhörungstermin beim AG.Werden wir selbstverständlich tun-kümmern uns wiegesagt bereits seit 4 Jahren. Ging alles nunmehr sehr schnell.
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Viele Grüsse aus Franken |
22.02.2010, 14:26 | #14 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 30
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Zitat:
die Wohnungauflösung mußt Du Dir vorher vom Betreuungsgericht genehmigen lassen. Also erstmal abwarten. Es muß sicher sein, dass die zu Betreuende aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihre Wohnung zurück kann. Bei einer fremden Person würde ich die Wohnungsbegehung zu zweit machen, damit keine Unklarheiten entstehen können, falls angeblich etwas fehlt. Fotos sind immer gut zur Dokumentation. Eine Deiner ersten Aufgaben wird sein, eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Also Konten, Wertanlagen und was sonst noch einen materiellen Wert haben könnte wie z.B. Schmuck. Da wird es schon schwierig, einen genauen Wert anzugeben. Im Zweifelsfall schätzen lassen. Aber aufpassen, dass die Schätzung hinterher nicht mehr kostet, als der Schmuck etc. wert ist. Bei der Wohnungsauflösung würde ich zwei Angebote einholen. Die verrechnen dann ihre Ausgaben und Kosten mit dem, was sie evtl. noch verwerten können (z.B. Möbel). Nicht erschrecken: es ist schon manchmal sehr ernüchternd, wie wenig Gegenstände und Kleidung, die einmal gutes Geld gekostet haben, heute noch wert sind. Caritas und andere Wohlfahrtsverbände machen die Wohnungsräumung evtl. auch kostenlos. Vor der Wohnungsräumung unbedingt klären, was die Schwiegermutter mit ins Heim nehmen kann oder möchte. Nicht, dass hinterher alles weg ist, was im Heim für eine vertraute Athmosphäre sorgen könnte. Die Betreuungsbehörde muss Dich aber über Deine Aufgaben genau informieren und Dir mitteilen, wie sie was dokumentiert haben möchte. Im Zweifelsfall lieber einmal mehr nachfragen, auch wenn man den Eindruck hat, dass man etwas lästig fällt. Viele Grüße aus dem Flachland, Steka |
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