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Übernahme einer Betreuung für Angehörige - Völlig überfordert

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hallo, da ich über das thema betreuung nicht wirklich informiert bin wende ich mich an dieses forum. Mein problem ist ...


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Alt 21.02.2010, 13:37   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 3
Standard Übernahme einer Betreuung für Angehörige - Völlig überfordert

hallo,
da ich über das thema betreuung nicht wirklich informiert bin wende ich mich an dieses forum. Mein problem ist das ein Elternteil nun einen betreuer braucht. Dieser Elternteil ist alkoholkrank und leidet ab und zu an krampfanfällen und seit neuem auch an Halluzinationen. So hat die Hausärztin gesagt sei ein betreuer wichtig.
Das Problem an der sache ist das ich als tochter ca 600km entfernt wohne von diesem elternteil. Die einzigen verwandten die dort wohnen ist die Mutter des Elternteils ( 86 Jahre ) und mein Cousin ( schlechtes Verhältnis zu meinem Elternteil ).
Nun würde ich gern die betreuung übernehmen. Frage mich nun, ob dies überhaupt möglich ist aufgrund der weiten entfernung?
Und zweitens gibt der zu betreuende gleich alle rechte aus der hand ( Bankgeschäfte / Akteneinsichten im Krankenhaus / sonstige Formalien )?
Muss ich wirklich gleich alles regeln, da mein elternteil ja nicht ständig betreut werden muss und zum beispiel seine persönlichen dinge noch selbst regeln kann.
Diese betreuung wird zunächst nur zwecks entscheidungen im Krankenhaus und für entscheidungen im Härtefall und einfach vorsorgend abgeschlossen werden.
Bin etwas überfordert mit der situation.
Ich arbeite auf einer Intensivstation im Krankenhaus und habe somit einblicke wie es eben manchmal abläuft und möchte dem nun vorsorgen.
könnt ihr mir helfen?
enielein ist offline  
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Alt 21.02.2010, 15:54   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Moin

und erstmal herzlich Willkommen im Forum

Ehrlich gesagt kann ich Dir ganz und garnicht empfehlen, die Betreuung zu übernehmen. Und das nicht nur, weil Du so weit weg wohnst. Wenn Dein Vater oder Deine Mutter so schwer alkoholkrank ist, wie du das schilderst (mit Krampfanfällen und Halluzinationen), dann ist eher ein Profi gefragt.

Als BetreuerIn steht dann sicherlich die Frage der medizinischen Behandlung oder gar Unterbringungen gegen den Willen des/der Betreuten an. Da ist man als Betreuer nicht unbedingt gerne gesehen - zumindest phasenweise.

Für dich als enge Verwandte ist es sicherlich besser auch die Tochter zu bleichen und nicht gleichzeitig die Person zu sein, die gegen den eigenen Willen über Freiheit oder Unfreiheit bestimmt. (Im Sinne von: böse Tochter). Für Dich werden derartige Entscheidungen mit Sicherheit auch zum Dilemma, weil Du nicht nur zwischen Wunsch und Wohl der betreuten Person abwägen mußt, sondern auch Deine eigene Verbundenheit als Tochter bei der Entscheidung zurückstellen mußt. Das macht tierischen Stress und gibt nur böses Blut, sprich: Du versaust Dir Dein hoffentlich noch gutes Verhältnis zu Deinem Elternteil.
Über die Sache mit der großen Entfernung schreibe lieber ich gar nicht erst...

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.02.2010, 17:29   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 3
Standard

hallöchen,

also ich seh das etwas anders. gerade eben weil ich auf einer intensivstation arbeite kann ich ganz gut über medizinische entscheidungen treffen. is ja nich so das ich mit meinem elternteil nich drüber reden würde was später mal sein soll.
eine gemeinsame betreuung mit meinem cousin ist auch noch eine möglichkeit.
trotzdem hätte ich gerne noch antworten auf die fragen die ich gestellt habe.
enielein ist offline  
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Alt 22.02.2010, 11:39   #4
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo,

auch betreue meinen Vater selber. Aber gerade darum habe auch ich bedenken. Hinzu kommt noch das ich leider auch Erfahrungen mit einem Alkoholiker (Stiefvater) machen durfte.

1. Die Betreuung eines Elternteil ist immer ein Balanceakt. Man muss immer abwägen, was die Tochter oder die Betreuerin machten kann/soll. Es gibt Entscheidungen die für den Betreuten schwer nachzuvollziehen sind. Und das "will die Tochter bestimmen"? Da sind Probleme vorprogrammiert.
2. Die Entfernung ist auf jeden Fall hinderlich. Wie oft musste ich wegen irgendwelcher Unterschriften (gerade im KH oder bei Ärzten) kurfrisig erscheinen. Ist dies denn gewährleistet? Auch das Alltagsleben meines Vaters kann ich natürlich betreuen. Kannst Du auch dies gewährleisten?
3. Du schreibst das Ihr gegebenenfalls eine gemeinsame Betreuung mit dem Cousins anstrebt. Im Eingang hattest Du geschrieben, das da ein schlechtes Verhältnis besteht. Wie soll denn da eine Betreuung funktionieren.
4. Deine medizinischen Kenntnisse in allen Ehren. Aber ein Alkoholiker ist suchtkrank. Und da gibt es eine Menge Anforderungen an einen Betreuuer. Vor allem wenn er stationär gegen seinen Willen untergebracht wird.

Ja - ich kann Dich verstehen. Man möchte sich um seine Eltern kümmern und sie keinem Fremden überlassen. Aber manchmal ist es halt besser "nur" eine gute Tochter zu sein. Egal wie Du Dich entscheidest, ich wünsche Dir viel Glück, viel Kraft und vor allem viel Humor.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 22.02.2010, 13:02   #5
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo enilein!

Um mal eine andere Meinung zu vertreten:

Einfach wird eine Betreuung bei 600 km Entfernung sicherlich nicht. Vieles läßt sich telefonisch oder online regeln, insbesondere mit Hinweis auf die eigene Berufstätigkeit. (Ich habe auch schon einen Aufnahmevertrag für ein Krankenhaus auf dem Postweg unterschrieben - obwohl das in diesem Fall daran lag, dass das KH mir den Wisch nicht vorgelegt hat, als ich vor Ort war ....)
Manchmal (d.h. mehr oder weniger oft, das kommt immer auf den Einzelfall an) muss man einfach persönlich vor Ort sein, und zwar gerade nicht am WE. Das solltest Du mit Deinem Beruf vereinbaren können - ob es tatsächlich geht, wirst Du aber letztendlich nur herausfinden können, wenn Du das ausprobierst.

Ja, es können Entscheidungen gegen den Willen des Elternteils anstehen, und das ist schwer. Aber das kann ja nicht nur bei Alkoholikern sondern z.B. auch bei dementen Personen vorkommen, und trotzdem gibt es genügend Menschen, die ihre dementen Angehörigen selbst betreuen. Ich denke, dass es in der Konsequenz letztendlich egal ist, aus welchem Grund (Alkoholkrankheit, Demenz, Manie ...) man gegen den Willen des Angehörigen entscheiden muss - die Entscheidung bleibt dieselbe...

Wenn Du für Deinen Elter da sein möchtest, dann erkläre Dich bereit, die Betreuung zu übernehmen.Mit dem Cousin, zu dem das Verhältnis ohnehin gespannt ist, würde ich allerdings die Betreuung auch nicht teilen wollen - gespannte Verhältnisse tragen in Konfliktsituationen oft nicht so gut ...


Viele Grüße
Elinor
 
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Alt 22.02.2010, 14:59   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo enielein,

ich frage mich, warum hier überhaupt eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden soll.

Zitat:
Zitat von enielein Beitrag anzeigen
Muss ich wirklich gleich alles regeln, da mein elternteil ja nicht ständig betreut werden muss und zum beispiel seine persönlichen dinge noch selbst regeln kann.
Diese betreuung wird zunächst nur zwecks entscheidungen im Krankenhaus und für entscheidungen im Härtefall und einfach vorsorgend abgeschlossen werden.
Nach Deiner Beschreibung kommt doch eh nur die Gesundheitssorge in Betracht, da er seine persönlichen Dinge noch selbst regeln kann. Ist der Alkoholismus schon so weit fortgeschritten, daß Folgekrankheiten die freie Willensbildung beeinträchtigen? Was sollen das für Entscheidungen sein, die im Krankenhaus getroffen werden müssen? Was ist eine Entscheidung im "Härtefall"? "Vorsorgend" darf eigentlich keine Betreuung eingerichtet werden. Da muß schon klar sein, daß krankheits- oder behinderungsspezifische Einschränkungen vorliegen.

Die Entfernung steht formal der Übernahme einer Betreuung nicht entgegen. Ist nur fraglich, wie sich das in der Praxis auswirkt, insbesondere bei der von Dir beschriebenen Problematik. Lisa und Elinor haben das aus ihrer Erfahrung ja schon kritisch beleuchtet.

Mit den "Rechten" ist das so eine Sache. Die Betreuung wird für bestimmte Aufgabenkreise festgelegt und in diesen Bereichen unterstützt, begleitest und vertrittst Du den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Der Betreute soll weitgehend selbständig handeln und entscheiden. Wie das dann in der Praxis mit Leben erfüllt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf den Gesamtzustand, aber auch auf die aktuelle Situation an. "Entmündigt" ist ein betreuter Mensch heute nicht mehr. Ggflls. wird durch einen Einwilligungsvorbehalt nur auch nach außen die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit dokumentiert.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 22.02.2010, 15:38   #7
elinor
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Beiträge: n/a
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Hallo enielein!


Wenn Dein Elter noch geschäftsfähig ist und Du "nur" gegebenenfalls schnell "einspringen" können möchtest, solltet ihr zusammen an der Erteilung einer notariellen Vorsorgevollmacht (vom Elter für Dich) überlegen.

Viele Grüße
Elinor
 
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Alt 23.02.2010, 08:02   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Hallo zusammen,

bei dem Krankheitsbild des Vaters welcher als Alkoholiker mit Grand Mal und Halluzinationen beschrieben wird vermute ich, dass es in erster Linie um Unterbringungen gehen wird/soll.

Höchstwahrscheinlich wird also die Gesundheitssorge mit der Aufenthaltsbestimmung eingerichtet werden. Wenn der betreuerische Schwerpunkt tatsächlich darauf liegen sollte dann wären die 600 km ein sehr ernst zu nehmender Hinderungsgrund.
Denn dann käme es bei einigen Entscheidungen tatsächlich doch sehr auf den unmittelbaren persönlichen Eindruck der Situation an.


Diese Entscheidungen dann zusammen mit einem Cousin, der ein schlechtes Verhältnis zum Betreuenden hat, treffen zu wolllen ist illusorisch bzw. damit erwiese man dem Vater einen wahren Bärendienst.

Bei einem Alkoholiker in Betreuung sind medizinische Kenntnisse aus der Arbeit auf der Intensivstation nicht unbedingt hilfreich.

Zur zweiten Frage:
Und zweitens gibt der zu betreuende gleich alle rechte aus der hand ( Bankgeschäfte / Akteneinsichten im Krankenhaus / sonstige Formalien )?
Das hängt von den erteilten Aufgabenkreisen ab und davon Rechte vollständig abzugeben kann bei Einrichtung einer Betreuung grundsätzlich nicht die Rede sein. Das sind Gedanken aus alten "Vormundschaftszeiten" die seit 1992 zum Glück reformiert wurden.
Kohlenklau hat das ja auch schon beschrieben.

Eins noch, die Hausärztin bescheinigt den Betreuungsbedarf und die Notwendigkeit aber das Gericht legt die Aufgabenkreise eigenständig fest. Und bei uns hier z.b. käme bei der beschriebenen Situation das Gericht sicher nicht auf die Idee nur Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung zu übertragen denn wie man unter Halluzinationen leidend noch seine persönlichen Dinge wirklich regeln könnte ist mir ehrlich gesagt unklar.

Was die persönlichen Schwierigkeiten betrifft den eigenen alkoholkranken Vater zu betreuen, dazu haben die anderen schon ausführlich geschrieben.

@elinor: eine Vorsorgevollmacht würde wahrscheinlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr anerkannt werden und wäre in dem Fall auch nicht anzuraten.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 23.02.2010, 20:35   #9
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Beiträge: 3
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hallo zusammen,
danke für eure zahlreichen antworten. also das mit den halluzinationen ist jetzt zum ersten mal aufgetreten, was sich hinterher aber "wieder selbst geregelt" hat.
möchte einfach was in der hand haben, falls es eben das nächste mal nimmer so gut ausgeht. die medizinischen dinge möchte ich in jedem fall entscheiden.
die idee mit dem betreuer vom gericht find ich ehrlichgesagt auch gut. jemand unvoreingenommenen als betreuer einzusetzen klingt nach einer guten lösung.
habt ihr da erfahrungen mit? wie organisiere ich das? und kann man denen überhaupt trauen? hab schon fälle erlebt wo sich der betreuer dann eben nich wirklich gekümmert hat. spricht der dann auch mit mir über anfallende dinge oder geht das alles ohne rücksprache ab?
enielein ist offline  
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Alt 24.02.2010, 06:31   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat von enielein Beitrag anzeigen
hallo zusammen,
danke für eure zahlreichen antworten. also das mit den halluzinationen ist jetzt zum ersten mal aufgetreten, was sich hinterher aber "wieder selbst geregelt" hat.
möchte einfach was in der hand haben, falls es eben das nächste mal nimmer so gut ausgeht. die medizinischen dinge möchte ich in jedem fall entscheiden.
die idee mit dem betreuer vom gericht find ich ehrlichgesagt auch gut. jemand unvoreingenommenen als betreuer einzusetzen klingt nach einer guten lösung.
habt ihr da erfahrungen mit? wie organisiere ich das? und kann man denen überhaupt trauen? hab schon fälle erlebt wo sich der betreuer dann eben nich wirklich gekümmert hat. spricht der dann auch mit mir über anfallende dinge oder geht das alles ohne rücksprache ab?
Hallo enielein,

leider regeln sich aufgetretene Halluzinationen nicht wirklich von selbst. Das kann unter Umstnden eine Vorstufe vom Delier gewesen sein- und wird bei weiterem Alkoholmissbrauch immer wieder und immer stärker auftreten.
Die Frage wegen der Erfahrungen ist bißchen seltsam- hier ist ein Forum in em Betreuer und Betreute schreiben. Schau mal die Unterforen an, da gibts diese und jene Erfahrungsberichte en masse.

Du kanst da -auf die Entfernung- wenig organisieren, die Betreuungsanregung geht von der Hausärztin an`s Gericht. Wenn man einen Betreuer vor Ort kennnen würde, könnte man diesen natürlich vorschlagen.

Bei der Frage ob "man denen überhaupt trauen kann" fällt mir doch gerade leicht alles aus dem Gesicht- Du schreibst die ganze Zeit hier mit Betreuern! Was sollen wir jetzt dazu sagen?

Wenn ein Betreuer vom Gericht eingesetzt wurde dann ist er seinem Klienten und dem Gericht gegenüber rechenschaftspflichtig, nicht gegenüber den Angehörigen.
Mit manchen Angehörigen kann man gut zusammen arbeiten- nicht mit allen. Inwiesweit das bei Dir und dem zukünftigen Betreuer deines Vaters der Fall sein wird hängt von Euch beiden ab.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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angehörige, betreueraufgaben, einrichtung der betreuung


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