Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskunft an Angehörige im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ClaudiM
So wie Du das schilderst, seid Ihr Euch ja ales andere als einig in der Famiie.
Wenn Deine ...
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01.04.2010, 20:16 | #11 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,576
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Hallo ClaudiM
So wie Du das schilderst, seid Ihr Euch ja ales andere als einig in der Famiie. Wenn Deine Geschwister solche Geldgeier sind, dann wird Dir noch heftig Streit ins Haus stehen. Deshalb volgender Vorschlag: Beantrage die Vermögenssorge an einen außenstehenden Betreuer abzugeben. Begründung: Diese Aufgabe ist Dir nicht zuzumuten, weil Du dadurch massiven Angriffen durch Angehörige ausgesetzt bist. (Das Begründet auch für das Gericht üblicherweise einen Berufsbetreuer einzusetzen). Vorteil: Du bist den Streß los und kannst die Tochter sein, wenn Du Dich mit Deinem Vater triffst - oder die Schwester, wenn Dir Deine Geschwister über den Weg laufen. Du bist dann nicht die Finazministerin zum abschießen. Nachteil: Wenn Dein Vater vermögend ist, muss er die Betreuung selber bezahlen (Die Bezahlung ist aber schon OK, wenn der Betreuer dafür auch den Nerv abbekommt). Du hast dann aber bzgl. der Vermögensangelegenheiten genauso wenig zu melden, wie Deine Geschwister. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
01.04.2010, 21:51 | #12 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Claudi!
Die Nachlassaufstellung musst Du einmalig machen, Stichtag ist der Todestag Deiner Mutter. Du musst diese Aufstellung sowieso machen, da das Nachlassgericht sie von Dir verlangen wird - das passiert immer, weil der Staat wissen möchte, ob er Erbschaftssteuer kassieren kann. Für diese Aufstellung wirst Du, falls Du es nicht schon bekommen hast, ein entsprechendes Formular vom Nachlassgericht erhalten. Die Aufstellung muss deshalb nur einmal gemacht werden, weil der Nachlass Deiner Mutter aus dem Wert ihres Eigentums zum Todeszeitpunkt besteht - und der ändert sich ja im Nachhinein nicht mehr. Zum Nachlass zählen zum Beispiel Vermögen, Immobilien, Schmuck, Kleidung, aber auch Schulden, Begräbniskosten und zum Todeszeitpunkt noch nicht bezahlte Rechnungen - letztere werden vom Guthaben abgezogen. Gegebenenfalls müssen auch Schenkungen berücksichtigt werden, die Deine Mutter in den letzten zehn Jahren gemacht hat. Ehrlichgesagt habe ich keine Ahnung, ob es ausreichend oder sinnvoll ist oder evtl. sogar verpflichtend ist, den Brüdern dieselbe Liste vorzulegen wie dem Nachlassgericht. Hier ist es meiner Meinung nach wirklich am Besten, wenn Du einen Anwalt konsultierst. Du bist zum Beispiel auch gar nicht verpflichtet, die Erbschaftsfrage mit Deinen Bürdern persönlich zu klären - Du kannst das durchaus an den Anwalt delegieren - vielleicht hat Dein Vater ja eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Das, was gerade auf Dich zukommt, ist einmalig viel Arbeit - aber erstens bedeutet ein Nachlass immer viel Arbeit und zweitens ist man irgendwann auch damit durch, und es kommen ruhigere Zeiten. Kopf hoch!! Viele Grüße Elinor |
01.04.2010, 22:46 | #13 |
Gesperrt
Registriert seit: 29.03.2010
Ort: Oranienburg
Beiträge: 4
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Die Vermögensaufstellung habe ich ans Gericht schon gegeben. Das Testament ist auch schon eröffnet worden und alle Erben haben das Testament zugeschickt bekommen, also auch meine Brüder. Seitdem geht ja jetzt der ganze Ärger. Aber mein Vater lebt ja noch und ist somit laut Testament erstmal Alleinerbe. Ich glaube meine Brüder wollen ausloten, wie hoch denn jetzt ihr Pflichtanteil wäre und verlangen somit Einsicht in alle Unterlagen. Ich als Betreuerin meines Vaters sehe mich aber, auf Grund der Antworten auf meine erste Frage darin bestätigt, dass ihnen keine Einsicht in die Vermögensangelegenheiten meines Vaters zustehen. Die Wohnung ist bereiets ausgeräumt und renoviert, da mein Vater in einem Pflegeheim untergebracht ist. Alle haben sich aus der Wohnung Möbel etc. mitgenommen und mich mit dem Rest alleine dastehen lassen. Das die Ausräumung und Renovierung der Wohnung auch Geld gekostet hat, scheinen Sie aber nicht zu verstehen. Diese Kosten habe ich, mit Absprache und Zustimmung meines Vaters, von seinem Geld bezahlt. Aber jetzt gehts ums Geld. Ich befürchte, dass meine Brüder denken, ich würde mich jetzt an Vati's Geld bereichern und sie damit um Ihr Erbe bringen und wollen daher alles sehen. Ich bin so traurig darüber, da ich dachte, in unserer Familie würde so etwas nicht passieren. Leider wurde ich eines besseren belehrt, Schade.
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01.04.2010, 23:31 | #14 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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hi claudi,
deine geschwister haben kein recht auf infos bezüglich deines vaters. sie haben aber wohl recht über infos, was die erbmasse deiner mutter angeht. Zitat:
um aber zu entscheiden, ob sie jetzt auf diesem pflichtteil bestehen, müssen sie natürlich wissen, wieviel da jetzt zu holen wär. und darum müssen sie wissen, was deine mutter gesamt vererbt hat. das ist ihr recht, so hab ich das verstanden. Zitat:
du musst unterscheiden zwischen den finanzen deines vaters und der erbmasse deiner mutter. das eine geht deine geschwister nix an, das andere aber sehr wohl. gruß, zeiten |
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01.04.2010, 23:49 | #15 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Hallo,
Imres Vorschlag finde ich gar nicht schlecht. Bei Geld hört immer jede Freundschaft auf und beim Erben treten alte Rechnungen (emotionale) in den Vordergrund. Natürlich weiß ich nicht, WIE vermögend Dein Vater ist, aber bei einer Heimunterbringung und Wohnungsauflösung ist schon mal einiges weg. Wenn noch Geld da ist (die häufige Sozialhilfe noch nicht beantragt), so gibt es sicher viele schöne Dinge, mit denen Du Deinen Vater noch versorgen kannst: Besuchsdienst, Freizeitangebote, Fernseher uvm. Da geht noch mehr Geld weg - denn es soll ja für SEINE Bedürfnisse aufgewendet werden. Und wenn die Erbmasse jetzt viel größer als zum Zeitpunkt X ist, so gibts sicher Ärger. Daher: Kauft Euch einen Sündenbock. Falls nicht, so empfehle ich Dir trotz der Befreiung von der Rechnungslegung eine anzufertigen, in der sehr detailliert die Ausgaben und Einnahmen aufgeführt sind. Wir Betreuer müssen uns bei Gericht verantworten, aber das Gericht ist nicht neidisch. Es prüft lediglich, ob die Ausgaben zum Wohle des Betreuten erfolgten und jeder Cent nachvollziehbar ist. Ich würde mir affigerweise jeden Euro quittieren lassen um nicht den Vorwurf der Untreue zu kassieren. Mit etwas Übung und wenig Bargeld ist Vermögensverwaltung auch nicht schlimm. Je mehr über Konten abgewickelt wird, desto nachvollziehbarer ist alles. Bargeld auf´s Heimkonto usw. |
02.04.2010, 00:19 | #16 |
Gesperrt
Registriert seit: 29.03.2010
Ort: Oranienburg
Beiträge: 4
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Vielen Dank für Eure Hinweise und Ratschläge.
Ein entsprechendes Büchlein habe ich mir schon zugelegt und ich schreibe alles auf. Das gröbste werde ich auch immer nachvollziehbar über Konten laufen lassen. Ich werde mir nichts anhängen lassen. Meine Mutti ist am 30.01.2010 verstorben. Ich habe eine Vermögensaufstellung von der Bank per 01.02.2010. Sehe ich das richtig, dass dies die Grundlage zur Berechnung des Erbes, sprich auch die Pflichtanteile, ist ? Reicht es demzufolge aus, wenn ich meinen Brüdern diese Vermögensaufstellung + Bestattungsrechnungen zeige ? Alles was danach kommt geht sie nichts mehr an, oder ? Kann ich das so machen ? Vielleicht legen sich ja dann die Wogen wieder etwas. Claudi. Geändert von ClaudiM (02.04.2010 um 00:21 Uhr) |
02.04.2010, 12:28 | #17 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Claudi!
In Deutschland ist das Erbrecht so geregelt, dass man gesetzliche Erben, in diesem Falle seine Kinder, nicht so ohne weiteres enterben darf. Bestimmt man jemand anderes zum Erben, so ist dem gesetzlichen Erben auf dessen Wunsch sein Pflichtteil, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, auszuzahlen. Deine Brüder haben Anrecht auf eine Auflistung des kompletten Vermögens Deiner Mutter zum Todeszeitpunkt. Dazu gehört nicht nur das Geld auf den Konten, sondern eben auch Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Kleidung, Möbel, evtl. Verbindlichkeiten etc. Wie tief Deine Brüder graben möchten, können sie nur selbst sagen. Wie tief sie graben dürfen - das wüde ich einen Anwalt fragen. Wenn Deine Brüder sich bereits, nach dem Tod Deiner Mutter, Gegenstände genommen haben, die Deiner Mutter gehörten, dann würde das zum Pflichtteil gerechnet werden, wenn Deine Brüder ihn beantragen. Das heißt, sie haben sozusagen schon einen Teil des ihnen zustehenden Wertes in Form von Möbeln erhalten. Als Alleinerbe muss sehr wahrscheinlich Dein Vater die Kosten, die sich aus dem Erbe ergeben (Wohnungsauflösung) auch alleine tragen - er bekommt ja auf der anderen Seite auch alles, was an Wert da ist. Von diesem Wert muss er eben auch, wenn gewünscht, den Pflichtteil an die gesetzlichen Erben zahlen. Du solltest übrigens genau überlegen, ob nicht auch Du auf Deinem Pflichtteil, der Dir ja genauso zusteht wie Deinen Brüdern, bestehen möchtest. Laß Dich beim Anwalt beraten. Es besteht übrigens die Möglichkeit, dass Du die Betreuung und auch Vermögenssorge für Deinen Vater behältst, dass aber ein Nachlassbetreuer nur zur Regelung des Nachlasses Deiner Mutter eingesetzt wird. Viele Grüße Elinor |
02.04.2010, 20:10 | #18 | ||
Admin/Berufsbetreuer
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Hallo Claudi
Zitat:
Zitat:
- Immobilien (falls Deine Mutter mit im Grundbuch eingetragen ist, sonst nicht) - Bankkonten - Fahrzeuge - Schmuck - Klamotten - etc. aber auch: - Kosten der Beerdigung - weitere sog. "Lebendkosten" die gehen vom Nachlaß wieder runter. Die ganzen Sachen kannst Du Pi X Daumen im Wert einschätzen. Das was dann da im Nachlassverzeichnis drin steht ist das, wo deine Geschwister einen Anspruch drauf haben. Sonst nix. Der Rest gehört sowieso Deinem Vater. Viel Glück und gute Nerven wünscht Imre
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angehörige, auskunft, erbe, pflichtteil, pflichtteilsanspruch |
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