Dies ist ein Beitrag zum Thema Suche nach Gleichgesinnten, Unterstützung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie ich schon sagte: Betreuung kann zerstören, auch wenn sie eigentlich helfen und unterstützen soll und nicht zur Zerstörung geschaffen ...
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08.04.2010, 16:22 | #11 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Wie ich schon sagte: Betreuung kann zerstören, auch wenn sie eigentlich helfen und unterstützen soll und nicht zur Zerstörung geschaffen wurde. Ich glaube auch, dass es das Vertrauen in Betreuer und die Betreuung nicht schwächen, sondern stärken kann, wenn man derartige Möglichkeiten einräumt und ihnen gegenüber wachsam ist.
Ich kenne Fälle, bei denen Betreuungsanregungen zur Diffamierung eingesetzt wurden und bei denen bestimmten Einflüssen aufgrund der Persönlichkeit der Beeinflussenden geglaubt wurde, konkret einen Fall, in dem die Zerstörung recht gut geklappt hat, auch wenn es nicht zu einer Betreuungseinrichtung kam. Ich bin dabei, einen Fall im Betreuungsumfeld aufzuarbeiten, bei dem nicht zuletzt die psychische Zerstörung dessen, der jahrelang gegen Windmühlenflügel gerannt ist, es so schwer macht, auf sicheren Boden zu kommen - denn wer am Ende ist, handelt dann eben auch nicht immer wohlüberlegt. Wenn und weil diese grundsätzliche Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, muss sicherlich auch jeder ernst genommen werden, der behauptet, dass ihm das widerfahren ist; allerdings ändert das eben leider nichts daran, dass das Verhalten und die Situation des "Zerstörten" sich für den außenstehenden Beobachter nicht von dem unterscheidet, der tatsächlich Hilfe braucht und uneinsichtig ist - was sicherlich in der sehr überwiegenden Zahl der Fälle der Fall ist. Bei dem, der als psychisches Wrack zu mir kommt und Hilfe braucht, weiß ich eben leider nicht aus eigener Anschauung, wie er früher gewesen ist. |
08.04.2010, 17:10 | #12 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Alexander,
da will ich dann mal antworten, Du schreibst: Ohne polizeiliche Meldung wirst du Berlin in Hinblick auf SGB II erst gar nicht erst zur Vorsprache gelassen. Ich habe auch nicht vom SGB II sondern vom SGB XII gesprochen und dafür gibts bei uns in der Optionsgemeinschaft eine gesonderte Abteilung welche mit der Arge nichts zu tun hat und wo man auch ohne Anmeldung hin kann. Eingewiesen werden ist für mich- ich arbeite vorwiegend mit Obdachlosen- Fachjargon und jeder Obdachlose muss sich nun mal die sog. "Einweisung" für den Platz XY abholen. Für wohnsitzlose Hilfeempfänger ohne Konto gibt es zudem überall Möglichkeiten sich täglich einen Tagessatz (derzeit 11 Euro) gegen Unterschrift auszahlen zu lassen. In der Obdachloseneinrichtung mit der ich überwiegend zusammen arbeite gibt es einen Sozialdienst von Montags bis Freitags, Einzelzimmer (schlimmstensfalls Doppelzimmer), die Möglichkeit der Internetnutzung, Telefonnutzung, nebenan ist die "Tafel" usw. Niemand der sich dort aufhält wird deswegen für krank erklärt oder sonst unmenschlich behandelt. Wenn jemand auf Grund seiner persönlichen Situation ohne Schlafplatz und der Möglichkeit sich zu waschen usw. ist, erscheint mir der Aufenthalt in der Obdachloseneinrichtung allemal sinnvoller als sich nachts im Wald abzulegen. Die Organisation der Obdachlosenarbeit ist aber sicher auch in jeder Stadt und Gemeinde anders. Du fragst nach meinen beruflichen Abschlüssen? Ich bin Sozialpädagogin und Dipl. Pädagogin mit diversen Zusatzqualifikationen und arbeite seit mehr als 30 Jahren selbstständig in sozialen Zusammenhängen. Vermögensorge heisst für mich - ich habe lediglich vier vermögende Betreute- die kleinen Finanzen meiner Sozialhilfeempfänger so zu strecken und zu dehnen, dass jeden Monat genug zu Essen, zum Trinken, für Kleidung und sogar für Vergnügen zur Verfügung steht. Sei versichert, ich kann das. Ich muss auch niemanden "in Beschlag" nehmen, erst vorgestern hörte ich beim Gespräch, als ich eine frühzeitige Beendigung der betreuung bei meinem Kunden anregte: och nö, wir hängen lieber noch was dran. Ich mache mich nicht zur Handlangerin irgendwelcher dubiosen Diagnosen. Ohne überheblich zu sein sage ich dazu: eine solche Diskussion könnte gerne im Forum der Psychiatriegeschädigten geführt werden. Mit mir und vor allem hier im Forum geht das nicht. Du persönlich hast wahrscheinlich ein paar ganz schlechte Erfahrungen gemacht, das tut mir auch wirklich sehr leid für Dich. Aber deswegen bleibt es immer noch falsch, das gesamte System Betreuung zu verteufeln. Gruss Michaela
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08.04.2010, 18:22 | #13 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Vergebene Liebesmüh, Frau Mohr - der kommt nich' wieder...
Naja, auch wenn's hier wohl nur ungerne gelesen wird: Ganz offensichtlich gibt es Krankheiten, die man bekommen kann... Ereignisse, die einem widerfahren können... Zustände, die man erleben kann... die einem Menschen unverschuldet und unerwartet schlichtweg eine angemessene Kontrolle und Wahrnehmung der Realität unmöglich machen. Und ganz offensichtlich fällt es von solchen Umständen betroffenen Menschen einfach manchmal schwer, dies auch so zu erkennen. Das sind ja die fiesen Erscheinungen psychischer Krankheit und auch so mancher geistigen Behinderung: Dass man sich selbst und die Wirklichkeit, in der man lebt, einfach weder richtig im Griff hat, noch adäquat wahrnehmen kann... Ob man sowas dann "Psychose" oder "Schizophrenie" oder "Borderline" oder weiß der Geier wie nennt, ist eigentlich Wurst - darüber sollen sich die Ärzte streiten. Die Problematik für die Betroffenen ist im Kern dieselbe. Unser Rechtssystem (dem wir alle freiwillig beiwohnen wohl gemerkt) hat diese Tatsache erkannt und eben u. a. festgehalten, dass es auch sowas wie einen "nicht-freien" Willen gibt... und dass es Situationen gibt, in denen die Gemeinschaft (i. e. der Staat) die Verantwortung für Menschen auch gegen deren Willen zu übernehmen hat, um sie vor sich selbst zu schützen. Ob man das nun grundsätzlich gut oder schlecht findet, ist etwas für ein Politik- oder Philosophie-Forum. Hier in Deutschland isses halt so. Da ist der Betreuer dann Mann / Frau an der Front und hat manchmal eine Art "Zwangsbeglückung" vorzunehmen an Menschen, die die Tragweite ihrer Realitätsverkennung halt nicht erkennen können. Und das macht zumeist weder dem Betreuten, noch dem Betreuer Spaß. Dass solche Menschen rechtliche Betreuung und alles, was damit zu tun hat, zum Teufel wünschen, ist verständlich... Das muss man aber auch (an-)erkennen und verstehen können - und entsprechend werten. Und es sagt rein gar nichts über das Institut der rechtlichen Betreuung und nur selten etwas über einen konkreten Betreuer an sich aus. Wer das mit ungetrübtem Blick nicht sehen kann... tja....
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08.04.2010, 20:14 | #14 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Naja Chesterfield,
das enthebt einem dann aber nicht der Notwendigkeit Pauschalurteile zu versuchen richtig zu stellen. Die Welt und das Forum besteht nicht nur aus Alexander und seiner Geschichte sondern dient anderen Mitlesern auch noch als allgemeine Infoquelle. Und mit einseitig- unwidersprochenen Infos wären sie schlecht bedient Was glücklicherweise aber auch der Anerkennung von Alexander und seiner Sichtweise nun so gar keinen Abbruch tun muss. Gruss Michaela
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08.04.2010, 20:17 | #15 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
weißt du, wie ich kotzen könnte? opfer haben ihre schnauze zu halten, sich vergewaltigen und einsperren und zu tode quälen zu lassen!? aber wehe, eines kann entwischen, dann kann man ihm ganz prima ne wahrnehmungsstörung unterstellen, weil es ja dann eh am ende is... wie praktisch! ja, kenn ich schon, hatt ich mein ganzes leben lang. weißt du eigentlich, dass es opfer gibt, die einfach wütend werden, wenn sie dauernd vergewaltigt und misshandelt werden? aber ach wie praktisch, is dass dann ja ein sicherse zeichen fpür ihre wahrnueugsgestörung. Zitat:
woran du dieses ach so "offensichtliche" fest machst, das sagst du ja nicht... aber egal, wird sich sicher auch keiner mehr traun nachzufragen, weil da würd man sich ja outen als ebenfalls wahrnehmungsgestört. wer will das schon sein? gute technik um menschen mundtot zu machen... Geändert von zeiten (08.04.2010 um 20:34 Uhr) |
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08.04.2010, 22:21 | #16 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Liebe zeiten
bitte reg` Dich nicht so auf. Einerseits hat Chester bißchen recht- was er beschreibt gibt es tatsächlich. Allerdings- und da unterstütze ich Dich voll und ganz- kann man es nicht pauschal über den Kamm scheren. Man muss schon ganz genau immer wieder bei der jeweiligen Person hinsehen. Man sollte das alles differenzierter und sicher auch einfühlsamer angehen. Das es das gibt heisst nicht, dass es immer so sein muss oder ist. Du gehört auf keinen Fall zu "den mit den Umständen", mach Dir da ja keine Gedanken drüber. Hab trotzdem einen schönen abend. Viele Grüsse. Michaela
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08.04.2010, 22:38 | #17 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
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08.04.2010, 23:38 | #18 | ||||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Spannend... zwei so unterschiedliche Reaktionen...
Zitat:
Allerdings meine ich schon, dass man sehen und berücksichtigen muss, aus welcher Position heraus jemand so ein (unzutreffendes) Pauschalurteil fällt. Zitat:
Zitat:
Unterstellen tue ich gar nix. Und - um Missverständnissen vorzubeugen - ich hab keine Ahnung, ob der Threadersteller zu dem von mir beschriebenen Personenkreis gehört oder nicht. Aber - und darum ging's mir - es gibt nun einmal Menschen mit psychischer Erkrankung... und es gibt psychische Erkrankungen, die letztlich dazu führen können, dass man manche Dinge als Bedrohung für sich selbst auffasst, die in Wahrheit keine Bedrohung sind... und dass man dadurch zu schlichtweg unzutreffenden Einstellungen auch - und darum geht's ja hier konkret - gegenüber rechtlicher Betreuung kommen kann. Letztlich ist dieser Ansatz auch die Erklärung dafür, dass es unter bestimmten Umständen auch rechtliche Betreuung gegen den Willen des Betroffenen geben kann. Ganz offensichtlich ist es vielen Menschen ja eben nicht bekannt, warum das möglich ist. Ob man das für gut oder schlecht hält... das ist eben eine ganz andere Diskussion und da möchte ich letztlich nicht einmal 'ne Wertung abgeben. Heißt also auch: Es gibt durchaus auch zahlreiche gute Gründe, um das Konstrukt der rechtlichen Betreuung für schlecht zu befinden. Aber die Gründe, warum jemand konkret Betreuung verteufelt, sollte man sich eben - und das sehe ich nicht anders als Michaela - immer gut und individuell angucken, wenn man sich darüber unterhält. Zitat:
Ich hatte eigentlich gedacht, zeiten, dass Du mittlerweile genug über mich persönlich weißt, um mir eben nicht irgendwelche stumpfsinnigen Vorurteile zu unterstellen. Schade, war wohl ein Irrtum.
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Geändert von Chesterfield (08.04.2010 um 23:43 Uhr) |
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09.04.2010, 00:03 | #19 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
und du hast es anscheinend so verstanden, dass es hier darum geht, die betreuung generell schelcht zu machen? - na, das konnte ich ja nicht ahnen. das hab ich eher als ne art nebenthema empfunden... Zitat:
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09.04.2010, 09:34 | #20 | |||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
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