Dies ist ein Beitrag zum Thema Suche nach Gleichgesinnten, Unterstützung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
nach vorzeitigem Studienende und Bruch mit Eltern
(Vater homosexuell, eigenem Sohn nachstellend; Mutter Fan von "A beautiful mind", kokettiert ...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 7
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Hallo,
nach vorzeitigem Studienende und Bruch mit Eltern (Vater homosexuell, eigenem Sohn nachstellend; Mutter Fan von "A beautiful mind", kokettiert mit Idee eines "seelisch-kranken" Sohnes, arzthörig) nach Zurückweisung meines Vaters auf dessen Anregung per einstweiliger Verfügung unter umfassende Betreuung gestellt, abgesichert durch ärztliches Gefälligkeitsattest nach Verleumdung und veranlasster Einweisung. Infolge der Nachstellungen völlige nervliche Erschöpfung, offizielle ärztliche Diagnose hingegen: F.20. Geltendmachung einer in weiser Voraussicht erstellter Vorsorgevollmacht; Ablehnung mit der Begründung, ich sei weder geschäftfähig, noch verfüge ich über einen eigenen Willen. Daher umfassende Betreuung. Internierung für 1 1/2 Monate, Verlegung auf die "Offene" nur nach "Geständnis" möglich. Nach Unterbringungsbeschlussaufhebung seit Weihnachten auf der Flucht, große Angst vor abermaliger Unterbringung und erneuter Geständniserpressung zur "Krankheitseinsicht" mittels Neuroleptika und Benzodiazepinen. Betreuer hat nach meiner Flucht der Richterin gegenüber bei mir Fremdgefährdung geltend gemacht, da ich zuvor die Irrenanstalt verlassen wollte und erst vom Stationsarzt daran gehindert wurde, indem ich fixiert worden bin. Rechtsmittel bis zum BVerfG ausgeschöpft. Seit dem Leben in ständiger Angst vor weiterer Willkür, laufende Wohnungswechsel, infolgedessen zuletzt komplette Einstellung der Sozialleistungen. Inzwischen völlig mittellos und von Obdachlosigkeit bedroht. Ich suche nach Gleichgesinnten, die etwas Ähnliches durchgemacht haben, die mir helfen können, und bei denen ich vorübergehend für den Monat bleiben könnte. Mittlerweile bin ich wieder so weit wiederhergestellt, dass ich mich auch nützlich, z.B. in Haushalt oder Pflege machen kann. Ich bin verlässlich und zurückhaltend. Termin zur Begutachtung zur Einrichtung meiner dauerhaften Betreuung unmittelbar bevorstehend. BVerfG Entscheid steht noch aus. In der Hoffnung auf Hilfe und Obdach. Alexander,30 Geändert von Alexander80 (06.04.2010 um 13:35 Uhr) |
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#2 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 915
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Hallo Alexander,
das liest sich alles extrem krass! Da du Schutz vor psychiatrischer Zwangsbehandlung suchst, fällt mir nur das Berliner Weglaufhaus ein : Willkommen - weglaufhaus.de Vielleicht findest du dort weitreichendere Hilfe und Obdach? Ich wünsch dir alles Gute! Viele Grüsse, MurphysLaw |
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#3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,051
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Hallo Alexander
Herzlich willkommen im Forum. Hier findest Du sicherlich gleichgesinnt, aber auch Leutemit anderer Meinung. Aber das ist auch OK so, weil Deine Meinung auch akzeptiert wird. "... Geltendmachung einer in weiser Voraussicht erstellter Vorsorgevollmacht; Ablehnung mit der Begründung, ich sei weder geschäftfähig, noch verfüge ich über einen eigenen Willen. Daher umfassende Betreuung...." Wer ist den Betreuer, Dein Vater? "...Betreuer hat nach meiner Flucht der Richterin gegenüber bei mir Fremdgefährdung geltend gemacht, ..." Na und? Ein Bertreuer kann nur wg. Eigengefährdungunterbringungen beantragen. Da sollte er wg. Fremdgefährdung eigentlich nicht weit kommen. Hauptsache Du bist erst mal draußen. "Seit dem Leben in ständiger Angst vor weiterer Willkür, laufende Wohnungswechsel, infolgedessen zuletzt komplette Einstellung der Sozialleistungen..." Versuch es mit dem Tip von Murphy's Law. Berlin ist zwar eine harte Nummer, aber vielleicht ein anderes Bundesland und weit genug weg von Deiner bisherigen Bleibe (Absurdistan?), dass ein Neustart möglich ist. Viel glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 | |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 7
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Ich habe den Fehler gemacht, mich mit meinem Betreuer anzulegen und habe dafür mit meiner Existenz bezahlt. Als Quittung rechne ich mit der Einrichtung einer umfassenden dauerhaften Betreuung für die nächsten sieben Jahre in Deutschland. Mein Beispiel gereiche als Mahnung an alle, die Ähnliches planen, aber besser machen sollten als ich. Wenn die Mühlen der Justiz einmal angelaufen sind, gibt es so gut wie keine Möglichkeit, sie nochmal zum Anhalten zu bewegen. Wer jemanden in diesem Land wirklich nachhaltig zerstören möchte, dem rate ich nachdrücklich zur Anregung einer Betreuung. Vor der Betreuungsmaschinerie, die von nun an zum erklärten Wohle des Betreuten arbeitet, sind nur die Allerstärksten gefeit. Wer bereits angeschlagen ist, wird dadurch mühelos zur Strecke gebracht. An diejenigen, die nicht wissen, was Betreuung bedeutet, rate ich, im Selbstversuch, ihre Korrespondenz, geschäftliche wie private, für eine Weile an eine fremde Adresse umzuleiten. Alle zwei Wochen, wenn es ihm in den Kram passt, bringt Ihnen jemand Wildfremdes, dessen Bekanntschaft sie nie hätten machen wollen, schäbbig gekleidet und mit einem überlegenen Grinsen einen Stoß geöffneter Briefe vorbei. Sie beknien Freunde, ihnen keine Briefe mehr zu schicken, drängen Ihre Bank, um Gottes Willen auf die Zusendung papierhafter Kontoauszüge zu verzichten, um nicht Opfer der Vermögenssorge zu werden, und nächstens auch ihre EC-Karte an den ungewollten Betreuer zu verlieren. Sollte Karlsruhe meiner Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht wider Erwarten Recht geben, gebe ich an dieser Stelle noch mal ein kurzes statement. Danke für den Tipp mit dem "Weglaufhaus"! "Laib und Seele" der Evangelischen Kirche habe ich auch schon gefunden. (Absurd, sehe gerade, man braucht einen gültigen Hartz IV Bescheid, also offensichtlich nichts für Bedürftige und Obdachlose, da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz.) Traurig, aber wahr: "Denn was ich gefürchtet habe, ist über mich gekommen, und wovor mir graute, hat mich getroffen. Ich hatte keinen Frieden, keine Rast, keine Ruhe, da kam schon wieder ein Ungemach." [ Hiob,25-26 ] Geändert von Alexander80 (07.04.2010 um 19:50 Uhr) |
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#5 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Es ist leider so, dass Betreuung zerstören kann, die, die behaupten - und sich das womöglich auch selber glauben - zu seinem Wohl gehandelt haben zu wollen, den Kampf dagegen als Uneinsichtigkeit definieren und den Druck erhöhen. Wer in die Mühle geraten ist, kann demontiert werden - so dass das bestätigt wird, was am Anfang gar nicht vorhanden war. Das ruhige und vertrauensvolle Hinnehmen dessen, was geschieht, kann ja auch ebenso als Einsicht wie als krankheitsbedingte Apathie definiert werden.
Bedauerlicherweise sieht ein Außenstehender, in beiden Fällenzunächst mal das gleiche, egal ob die Sicht der vermeintlich Gutmeinenden richtig war oder ob die Gutmeindenden den jetzt Betreuten erst zerstört haben, um die Betreuungsbedürftigkeit zu belegen. Vorsorgevollmachten helfen nicht, wenn davon ausgegangen wird, dass sie dem Zweck dienen, eine Betreuung zu verhindern, und die Betreuung findet unter den prüfenden Augen des Betreuungsgerichts statt und kann als sehr demütigend erlebt werden, insbesondere wenn man nicht das Gefühl hat, Hilfe zu brauchen. Andererseits muss dem ausdrücklichen Wunsch nach einem bestimmten Betreuer entsprochen werden, wenn dieser dazu geeignet ist. Der Ansatz zu einem erfolgreichen Kampf müsste also im Grunde zunächst mal sein, einen Betreuer zu finden, der geeignet ist und deshalb auf Wunsch eingesetzt werden muss, damit erst mal die Legalität wieder hergestellt werden kann, damit der Druck genommen werden kann und damit vielleicht eine Basis geschaffen werden kann, auf der geprüft werden kann, ob tatsächlich Betreuungsbedarf besteht. Ein guter Betreuer muss unter Umständen auch bereit sein, daran mitzuarbeiten, dass er - oder sie - überflüssig wird. |
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#6 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
ich wollte mich erst hier raushalten aber jetzt geht es mir doch deutlich zu weit. Eine Betreuung ist in erster Linie dazu gedacht eine Hilfe und Stütze für den Betroffenen zu sein. Das es dabei, wie überall im Leben und in der Welt zu Verkehrungen kommen kann liegt an Einzelpersonen- nicht an der Betreuung per se. Aufrufe und Verallgemeinerungen Betreuungen grundsätzlich zu verteufeln bringen niemanden auch nur einen kleinen Schrit weiter. In meiner bisherigen Berufstätigkeit war ich bis jetzt für ca. 180 Personen tätig. Nicht einer davon ist zerstört, demontiert, unglücklich oder sonst was. Das folgende halte ich für völlig quatschig und auch für inhaltlich grob unrichtig: An diejenigen, die nicht wissen, was Betreuung bedeutet, rate ich, im Selbstversuch, ihre Korrespondenz, geschäftliche wie private, für eine Weile an eine fremde Adresse umzuleiten. Alle zwei Wochen, wenn es ihm in den Kram passt, bringt Ihnen jemand Wildfremdes, dessen Bekanntschaft sie nie hätten machen wollen, schäbbig gekleidet und mit einem überlegenen Grinsen einen Stoß geöffneter Briefe vorbei. Sie beknien Freunde, ihnen keine Briefe mehr zu schicken, drängen Ihre Bank, um Gottes Willen auf die Zusendung papierhafter Kontoauszüge zu verzichten, um nicht Opfer der Vermögenssorge zu werden, und nächstens auch ihre EC-Karte an den ungewollten Betreuer zu verlieren. (Zitat Ende) Ich komme auch mit dem Rest der dargestellten Lebenssituation nicht so recht zu Rande. Obdachlose haben z.B. einen Anspruch auf SGB XII Leistung und erhalten darüber einen Bescheid und werden in eine Unterkunft eingewiesen. Wenn der Betreuer überflüssigerweise eine zweite KV abgeschlossen hat ist das doch leicht nachzuweisen. Wenn man versichert ist stellt die Kv darüber eine Bescheinigung aus. Diese hätte einem Gericht vorgelegt werden können. Betreuer leben nicht vom Geld ihrer Betreuten- solche Behauptungen sollte man beweisen können und dann wäre der Betreuer in grösster Not oder aber man sollte solche Behauptungen unterlassen! Ich will Alexander und seiner Geschichte nicht von vorneherein und pauschal alle Glaubwürdigkeit absprechen. In Einzelfällen mag durchaus auch etwas schief laufen, aber mein erster Rat wäre gewesen, wechsel` die Stadt, den Zuständigkeitsbezirk des jeweiligen Gerichts, der Ärzte und dann sieh was passiert. @ronja, Deine Meinung: Ein guter Betreuer muss unter Umständen auch bereit sein, daran mitzuarbeiten, dass er - oder sie - überflüssig wird.... teile ich nicht. Ein "guter" Betreuer ist nicht nur "unter Umständen" zu einer solchen Arbeitsweise in der Lage. sondern richtet seine Arbeit gezielt genau darauf aus. Gruss Michaela |
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#7 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Hallo Michaela,
ich habe die Formulierung "unter Umständen" verwendet, weil es Fälle gibt - leider die meisten - , bei denen das von vornherein nicht möglich ist, z.B. wenn jemand mit fortgschrittener Demenz im Seniorenheim lebt. Ansonsten stimme ich Dir zu. Gruß Ronja |
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#8 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hey Ronja,
dachte ich mir schon, aber im Kontext vom Thread wollte ich das sicherheitshalber noch mal deutlich herausstellen ![]() Gruss Michaela |
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#9 | |||||
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 7
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Hallo Michaela,
dass du es, um mit deinen Worten zu sprechen, für "quatschig" hälst, liegt in der Natur deiner Sache begründet und ist von deiner Warte betrachtet nicht wirklich überraschend. Zitat:
Zitat:
Ohne polizeiliche Meldung wirst du Berlin in Hinblick auf SGB II erst gar nicht erst zur Vorsprache gelassen. "Eingewiesen" zu werden als einen für die Betroffenen auszulegenden Nutzen zu betrachten, mag indes den Horizont einer Berufsbetreuerin wiederspiegeln. Bei allem Respekt vor deinem Abstraktionvermögen jedoch; hast du schon mal darüber nachgedacht, warum diese Leute bei einem vergleichsweise engmaschigen sozialen Netz oftmals selbstgewählt die U-Bahn-Schächte den geschlossenen Einrichtungen vorziehen, in die sie von dir "eingewiesen" werden sollen, wohlmöglich nicht ohne die Voraussetzung, dafür vorab erst einmal für krank erklärt zu werden? Dass ein herumlungernder Alki wegen eines Bierflachenweitwurfes auf mehr oder minder verschlungenen Pfaden in der Forensik landet, mag ein Stück aus dem Tollhaus sein, ist leider aber gar nicht so selten. Das freilich ist unweigerlich einem Strafrecht geschuldet, dass Menschen nicht zu ihrer Verantwortung stehen lässt, sondern lieber für krank erklärt, um sie minderbemittelten Sozialarbeitern als "Betreute" zu überantworten. Zitat:
Gegen die Richterin eine solche wegen Rechtsbeugung. Nicht sicher kann ich mir indes sein, wie die "50 cm" in die Akten gelangt sind. Vielleicht ein Schreibfehler einer Justizangestellten, vielleicht aber auch ein Coup des Betreuers. Zitat:
Zitat:
Darf ich dich ganz konkret nach deinem beruflichen Abschluss fragen? Welches abgeschlossene Studium befähigt dich, als Betreuerin, beispielsweise einen erfolgreichen selbstständigen Hochschulabsolventen in Beschlag zu nehmen und dessen Vermögensorge zu betreiben und dir dabei so sicher zu sein, dass du sich diesen Aufgaben zumindest von deiner Ausbildung her gewachsen fühlst? Es ist immerhin eine enorme Verantwortung. Schlussendlich machst du dich zur Handlangerin inrgendwelcher dubiosen Diagnostizierungen für angebliche Krankheiten, von denen wir beide wahrscheinlich gleich wenig verstehen. |
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#10 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 7
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Da habe ich Zeit für Diskussionen, stehe vor der Begutachtung und habe kein Geld mehr für Lebensmittel.
Ich muss mich kümmern. War schön mit euch. |
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betreuung, einrichtung der betreuung, freier wille, unterkunft, unterstützung, willkür |
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