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Bin ich nun verwandt? nach dem Gesetz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bin ich nun verwandt? nach dem Gesetz im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe einmal ein kleineres Problem. Ich bin Betreuerin der behinderten Tochter meines früheren Ehemannes. Die Ehe wurde geschieden. Bin ich ...


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Alt 08.04.2010, 03:24   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard Bin ich nun verwandt? nach dem Gesetz

Habe einmal ein kleineres Problem.
Ich bin Betreuerin der behinderten Tochter meines früheren Ehemannes.
Die Ehe wurde geschieden.
Bin ich nun nach der Gesetzeslage mit seiner Tochter verwandt?

Hier geht es nur um die Gesetzeslage, bei Behörden, dort heisst es immer, sie als Stiefmutter können -sollten.
Das nach meiner Sicht kein Verwandtschaftsverhältnis besteht wird vollkommen ignoriert.

Was ist richtig?
Tanzmaus ist offline  
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Alt 08.04.2010, 05:06   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Nein bist du nicht!
Verwandschaft wird im BGB im § 1589 definiert und beruht auf Abstammung.
Du hattest während deiner Ehe mit dem Kindesvater die Stellung einer "Stiefmutter", die rechtlich nichts begründet, jedenfalls keine Verwandtschaft.

Anders wäre es, wenn du das Kind früher adoptiert hättest. Dann geräts du in die gleiche Stellung, als würde das Kind von dir abstammen. Vor dem Gesetz bist du dann die Mutter der von dir jetzt Betreuten.

Gr. R.
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Rudi ist offline  
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Alt 08.04.2010, 13:19   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard

Danke Rudi, so sehe ich dies auch.

Nur egal auf welchem Amt ich hier diverse Rechtsansprüche meiner Betreuten versuche durchzusetzen, immer kommt sofort "Sie als Stiefmutter" müssen - sollten - dürfen.

Wenn dann mein Einwand kommt, das ich nicht die Stiefmutter sei, kommt sofort die Antwort, ja, im Laufe der Jahre haben sie doch eine Verbindung zu der Stieftochter aufgebaut.
Damit wird dann ein Verwandtschaftsverhältnis konstruiert und die Betreute als Familienmitglied geführt.

Das bedeutet im Umkehrschluss, das meiner Betreuten, nicht die ihr zustehende existenzsichernde Leistungen gewährt werden.

Klar, baut man eine emotiale Beziehung zu dem Menschen auf, wäre schlecht, wenn es anders wäre, aber dies berechtigt den Staat nicht, ihr hier die Leistungen zur Existenzsicherung zu kürzen.
Tanzmaus ist offline  
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Alt 08.04.2010, 14:01   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von Tanzmaus Beitrag anzeigen

Das bedeutet im Umkehrschluss, das meiner Betreuten, nicht die ihr zustehende existenzsichernde Leistungen gewährt werden.

Na das mach mal bitte konkret.

Gr. R
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Alt 08.04.2010, 16:53   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard

Das meine Betreute nur 80% der Regelleistung in der Grundsicherung bekommt, weil sie als Familienangehörige geführt wird.
Tanzmaus ist offline  
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Alt 08.04.2010, 17:05   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hm, hat das was mit dem Verwandschaftsverhältnis zu tun? In § 3, Abs. 2 RV zu § 28 SGB 12 geht es um Haushaltsangehörige. Aufbau der Regelsätze H
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 08.04.2010, 21:41   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard

Wenn man nicht verwandt ist und gegenseitig für einander eintritt,
sozusagen in einer Wohngemeinschaft wohnt, dann stehen den WG Mitgliedern der volle Regelsatz zu.
Tanzmaus ist offline  
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Alt 08.04.2010, 23:54   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Ist schon klar, dann schau mal hier in die Konkretisierungen zum § 28 SGB 12 für Hamburg
Konkretisierungen zu §§ 27, 28 und 24 SGB XII - Stadt Hamburg
"Als Kinder gelten eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder. Stiefkinder bilden nur mit dem leiblichen Elternteil eine Bedarfsgemeinschaft."
Vielleicht kannst Du Dich darauf berufen oder es gibt in Berlin ähnliche Verwaltungsanweisungen.
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Alt 09.04.2010, 05:09   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

.... anders gesagt, wenn bei euch ne ähnliche Konkretisierung greift, seid ihr ne WG und die Ex-Stieftochter hat Anspruch auf 100 %.

Wenn es ne meckpommsche Sache wäre würde ich dir n Anwalt empfehlen.
Hier gibts nämlich den KSV (kommunaler Sozialverbund) auf Landesebene. Dort gehen die Widersprüche hin, die nicht gleich durch die Soz.-Ämter gelöst werden können ... und schlummern und schlummern und schlummern ...
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Stichworte
adoption, familienstand, kind, stiefkind, verwandtschaft

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