Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde bzw. Überlegung einer Anzeige gegen Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an euch vier,
ich danke für euer Engagement zu meinem Anliegen. Ihr habt euch die Zeit genommen, meinen langen ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#11 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2010
Beiträge: 4
|
![]()
Hallo an euch vier,
ich danke für euer Engagement zu meinem Anliegen. Ihr habt euch die Zeit genommen, meinen langen Text zu lesen und euch damit auseinander zu setzen. Ich würde sehr gerne teilweise im Detail auf eure Antworten eingehen, will aber die Beratung durch eine Anwältin abwarten (diese Woche noch) Gruß von Malina |
![]() |
![]() |
#12 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
![]() Zitat:
Es gibt sicherlich auch unfassbar unfähige Berufsbetreuer - das heißt aber doch nicht, dass man allgemein davon abraten sollte, sich an einen zu wenden, oder....? ![]() Immer diese Pauschalurteile....
__________________
|
|
![]() |
![]() |
#13 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
|
![]()
Das ist ein Riesenproblem für Personen die wahrscheinlich nur einmal in ihrem Leben damit zu tun haben.
Ich habe auch versucht für mein Problem eine zuständigkeit zu finden...aber da steht immer einer über dem anderen..und ein Verweis zum anderen. Das Betreuungsgericht z.Bsp. splitten sich in BaWü in die Aufgabe des Amtsgerichtes die für die Unterbringung zuständig sind...und für sonst nichts dann haben wir die Notare bei uns die sich immer noch Vormundschaftsgericht nennen, die sind für die Überwachung des Betreuuers zuständig, wenn dieser Probleme hat...so wie ich zur Zeit, so wurde mir geschrieben: Es handelt sich hierbei um einen privatrechtlichen Anspruch! Zwangsmittel des Betreuungsgerichtes sind hierzu unzulässig. Verweigert der seitherige rechtliche Betreuer diese Herausgabe, so kann der Anspruch nur durch Klage beim Prozessgericht durchgesetzt werden! In der Tat ..es ist frustrierend...und ich bin der Meinung, dass es hier gnadenlos an Information fehlt. Das Thema gehört an die Öffentlichkeit....und ich schwör..sobald ich meine Sache hier ausgestanden habe...werde ich alles tun um hier für mehr Information zu sorgen. Ich wünsche auch in deinem Fall ...ganz viel Kraft...und egal...auch wenn du nicht gewinnst..du tust es für einen lieben Menschen und auch ich möchte nicht sterben ohne in der Gewissheit zu sein immer alles getan zu haben was mein Rechtsempfinden ist. Liebe Grüße Akinci |
![]() |
![]() |
#14 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
|
![]()
Es gibt sicher gute, schlechte und durchschnittliche Betreuer, und einige sind zu Recht aus dem Verkehr gezogen haben. Es gibt aber auch verantworungsbewusste und weniger engagierte Angehörige.
Für einen Betreuer ist es nahezu unmöglich, bei einer neu übernommenen Betreuung einschätzen zu können, wer die Sitution zutreffend beurteilt, wer die Gegebenheiten realistisch sieht usw. Alle Helfer - auch der Betreuer - kommen von außen, während der Betreute und seine Angehörigen eine gemeinsame Biographie haben, die Außenstehende nicht nur nicht kennen, sondern bei der auch keineswegs sicher ist, ob sie objektiv geschildert wird oder überhaupt objektiv geschildert werden kann. Wünsche und Hoffnungen können die Wahrnehmung auch schönen oder verzerren. Als Betreuer wartet man manchmal länger als 10 Tage auf die Unterlagen und muss sich dann ein Bild von einer Situation machen, bei der nicht nur Angehörige, sondern auch Pflegedienste, Pflegekräfte im Heim, Ärzte, Sozialdienste und ... und ... und .... eine Einschätzung der Situation vortragen. Dann erklärt eine Betreuerin ihr Einverständnis zu einer Verlegung, rudert aber möglicherweise zurück, weil ihr gesagt wird, die Kosten für die Kurzzeitpflege seien aber auch zu bezahlen, und sie weiß noch nichts über die finanziellen Verhältnisse und muss befürchten, für die Doppelzahlung am Ende selbst haften zu müssen. Sicherlich ist ein Menschenleben mehr wert als ein paar Euro - aber solche Situationen stellen sich für den Betreuer öfter, und er kann Engpässe in der Finanzierung nicht mit Eigenmitteln ausgleichen. Und wenn der Vater drei Wochen vorher noch selbständig gelebt hat und kurz zuvor an einem bestimmten Tag "gemampft" hat, weil er aus dem Heim raus will, dann schließt das immer noch nicht aus, dass die eingetretenen gesundheitlichen Schäden durch Unterernährung schon so ausgeprägt waren, dass die Nahrung nicht mehr ausreichend verwertet werden konnte. Ich sage jetzt keineswegs, dass es nicht richtig ist, den Ablauf zu überprüfen und Versäumnisse und Verantwortlichkeiten festzustellen. Ich sage auch nicht, dass in diesem konkreten Fall die Tochter nicht hundertprozentig recht gehabt hat und es nicht in diesem speziellen Fall richtig gewesen wäre, nach ihren Vorstellungen zu handeln. Ich kann aber auch nicht sagen, dass ich es einem Betreuer oder einer Betreuerin zum Vorwurf machen könnte, dass und wenn er bei einer neuen Betreuung, bei der er das Umfeld nicht näher kannte, sich nicht hundertprozentig auf die Aussagen der ihm unbekannten Tochter verlassen hat, sondern sich auf die Stellungnahmen vermeintlicher Autoritäten stützte, um sozusagen "auf der sicheren Seite zu sein" und möglichst nicht in die Haftung zu kommen. |
![]() |
![]() |
#15 |
Einsteiger
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 18
|
![]()
Liebe Manila,
SOFORT ANZEIGE GEGEN HEIM UD BETREUERIN SOFORT !!! . ich bin grade in der gleichen Lage wie du ,wenn Du Interesse hast das zu erfahren und dich von einer "enmutigten " ermutigen zu lassen?? shreibn mir eine PN . Lieben Ganz lieben Gruß und HERZLICHES BEILEID !! Nervensäge |
![]() |
![]() |
#16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
|
![]()
Hallo Malina,
nun hoffe ich, dass Du Dich schon etwas erholt hast, von den Strapazen, die der Tod eines geliebten Menschen mit sich bringt. Ob Du noch aktiv bist und gegen den Betreuer vorgehen möchtetst ? Also gegen einen Betreuer kann man vorgehen, in dem man bei Gericht eine BESCHWERDE einlegt. Das gericht wird dann dieser Beschwerde nachgehen .... Du kannst Akteneinsicht nehmen und den Vorgang ersteinmal rekonstruieren. Daß Dein Opi so kurz nach der Betreuung gestorben ist, tut mir wirklich leid für Dich. Aber es ist einfach so, daß, bis eine Betreuung losgeht, einfach Zeit ins Land geht (Postweg, Arbeitzeit, etc.) , da stimme ich den anderen Postern zu. Daß das nicht gut ist, ist auch klar - aber das ist das Leben ! Vielleicht hilft Dir eine Akteneinsicht, um das alles zu rekonstruieren, damit Du es besser verstehen kannst. Vielleicht hilft es Dir dann, zu entscheiden, welchen Weg Du gehen willst: zurück, und unabänderliche Dinge nicht zurückzugewinnen oder nach vorne, um neues zu schaffen ... was nicht bedeutet, dem Unrecht zuzustimmen, sondern als Basis für's nächste Mal - es anders/bessser zu machen. Wünsche dir viel Kraft und hoffe, Du gewinnst all dem dennoch viele gutes ab. Gruß Ruediger99 |
![]() |
![]() |
#17 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
|
![]()
Das ist ja ein Alptraum!
Und das was von den sogenannten Betreuern dazu gepostet wird, nicht weniger, mein aufrichtiges Beileid, aber wofür bedankst du dich? |
![]() |
![]() |
#18 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
|
![]()
Der letzte Beitrag ist etwas nebulös. Wer sind die "sogenannten Betreuer", und welche Meinungen haben nicht gefallen?
|
![]() |
![]() |
#19 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
|
![]()
Schließe mich Ronjas Frage an!
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
![]() |
![]() |
#20 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
|
![]()
gemeint war die verwaltungsrechtliche Diskussion (die Verfasser der einzelnen postings habe ich nicht mehr im Kopf), die auf diese menschliche Tragödie folgte und sogenanne Betreuer deswegen, weil "Betreuer" beim ersten Hören so euphemistisch klingt, Vormundschaft fand ich irgendwie ehrlicher. Aber wems hilft: sorry, ich habe keine Ahnung, nur Erfahrung bzw die Fähigkeit, mich in die Erfahrungswelt anderer hinzuversetzen, und die Unverfrorenheit, trotzdem was zu sagen
![]() Grüsse joakina |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Stichworte |
anzeige, beschwerde |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|