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was tun bei ablehnung für eine zu betreuende Person?

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Hallo, Leute, habe das Gefühl hier richtig zu sein, da hier viele ehrenamtliche, so wie ich, und auch Berufsbetreuer sind. ...


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Alt 14.04.2010, 17:02   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.04.2010
Ort: Mühltal
Beiträge: 1
Standard was tun bei ablehnung für eine zu betreuende Person?

Hallo, Leute,
habe das Gefühl hier richtig zu sein, da hier viele ehrenamtliche, so wie ich, und auch Berufsbetreuer sind.

Ich habe eine Frage zu einem Betreuerwechsel.

Darf ein Richter einen Betreuer aufgrund einer "Beziehung zwischen dem Stiefsohn und der evtl. zu Betreuenden aufgrund dessen ablehnen?

Zweite Frage: was kann man tun, wenn der Richter zwar einem Betreuerwechsel zustimmt, aber offen läßt wer und vor allem wann dieser Betreuerwechsel zustandekommt?

Ich sehe da irgendwie einen "luftleeren"gesetzlichen Rahmen, da bei Ablehnung des zur Zeit tätigen Betreuer, das ja schon bekannt ist, doch eine weitere Zusammenarbeit zwischen jetzigem Betreuer und zu betreuender Person, meiner Meinung nach, keine Zusammenarbeit "erzwungen" werden darf.

In Erwartung auf eine Antwort, verbleicbe ich

mit freundlichen Grüßen

hessenjuergen
hessenjuergen ist offline  
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Alt 14.04.2010, 19:52   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
Standard

Moin Jürgen

Ein Richter hat das Recht jeden Betreuer abzulehnen, wenn er meint, dass er nicht geeignet ist. In dem von Dir geschilderten Fall kann ich es durchaus nachvollziehen.
Der abgelehnte Betreuer ist der Stiefvater der Beziehungskiste des zu betreuenden - richtig verstanden?
Ob Stief oder nicht: Wenn ich Richter wäre und zu entscheiden hätte, dann müßte ich auch eventuell zukünftige konstellationen berücksichtigen, wenn ich mir nicht unnötig Arbeit aufhalsen will. Und: Ob Vater oder Stiefvater ist mir im (gegenüber dem Stief-/Sohn) wohlverstandenen Sinne wurscht.
Also: Im Konfliktfall zwischen dem Steif-/Sohn und der Betreuten hat der Betreuer/Stief-/Vater die Pappnase auf. Er ist dann in einem Interessenkonflikt: Blut ist dicker als ein Gerichtspapier - der Richter kann also nicht davon ausgehen, dass der Betreuer dann zum Wohle der Betreuten entscheidet, wenn er dem eigenen Stief-/Sohn damit schadet.
Vielleicht wird damit die ablehndende Entscheidung des Richters verständlicher.

Zweite Frage:
Wenn der Richter einem Betreuungswechsel zustimmt, dann muss erst mal ein neuer geeigneter Betreuer gefunden werden. Erst dann kann der Richter einen Beschluss zum Betreuerwechel machen. So lange bleibt es beim alten Betreuer, weil er die Betreuung so einfach nicht aufheben kann.
Ziemlich klar, dass da ein Zeitraum Luft ist.

Bei dem Wunsch enes meiner Betreuten nach einem Betreuerwechsel stimmt das Gericht dem Wechsel ebenfalls zu - aber es dauert, weil erst mal jemand gefunden werden muss, der den Job übernimmt - und das dauert inzwischen auch schon ganz schön lange.
Eine Zusammenarbeit kann (nicht: darf) nicht erzwungen werden. Wenn einer nicht will, dann will er nicht. Trotzdem hat der aktuelle Betreuer Pflichten zu erfüllen, die zum Teil für ihn selber aber auch für den Betreuten unangenehm sein können.

Kannst Du mit der Antwort was anfangen?

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 14.04.2010, 21:36   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Halllo Herr (Länder) Nachbar,

ich verstehe Deine Fragen etwas anders wie der Kollege Imre.

Das Bestehen einer wie auch immer gearteten Beziehung zwischen Betreuten und Betreuer ist kein Hinderungsgrund für die Übergabe der Betreuung. Meistens wird so etwas ja, etwa im Hinblick auf das Ehernamt, auch gefördert.
Wenn allerdings dadurch eine Verquickung mit möglichen
(Eigen)Interessen entsteht wäre das deutlich hinderlich und auch nicht sinnvoll. Vielleicht könntest du den Begriff der persönlichen Beziehung noch mal konkretisieren bitte.

Weiter- die (zeitliche) Lücke die bei einem Betreurwechsel entsteht: das darf, bzw. sollte man nicht persönlich nehmen.
Bei einem Betreuerwechsel werden, je nach Gerichtsgepflogenheit Erkundigungen eingeholt und z. B. bei uns (und das ist damit für Dich konkret so) zuerst die Betreuungsbehörde zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Betreuungsbehörde hat aber gleichzeitig vielleicht -zig Eilfälle auf dem Tisch liegen die dringlich abgearbeitet werden müssen- die Stellungnahme bleibt erst mal liegen- und der Betreuerwechsel dauert.
Das Gericht entscheidet erst wen alle relevanten Infos auf dem Tisch liegen und da es bei Dir wohl "nur" um Abneigung geht ist klar, dass die nötige Arbeit gemacht werden wird und der Wechsel
somit nicht besonders eilbedürftig sein kann.
Klingt hart aber entspricht der Realität der Überlastung aller Institutionen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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