Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung beantragen oder nicht? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich wollte mal den neuesten Bericht abliefern. Geschrieben habe ich ca. 20 Minuten und als ich auf "senden" gehen ...
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#11 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 23
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![]() ![]() ![]() Ach, Mensch..... Ich melde mich in den nächsten Tagen nochmal. Sieht ganz gut aus, denn wir alle sind ein Stück weitergekommen dadurch, daß er im Beisein meiner Tochter der Gutachterin Rede und Antwort gestanden hat..... Uff, wir sind auf dem Weg............. Bis ganz bald also, ich melde mich
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#12 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 7
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der gesamte Beitrag wurde von mir gelöscht wegen Unsinnigkeit.
M. Mohr Geändert von michaela mohr (19.06.2010 um 13:02 Uhr) |
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#13 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 23
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Hallo Michaela ...
ja, ja, soviel schreiben wie möglich ging nicht, denn mir wurde gesagt, daß ich mich kurz halten soll. Und zwar nicht vom Amtsgericht selber sondern ich bin auf einen Umweg geraten, der aber gar nicht so schlecht war. Die Arge schickte meinen Sohn ja zu diesem Sozialdienst und als ich ihm dort einen Termin machen wollte, meinte der Mitarbeiter, dass ich eigentlich hier an der falschen Stelle wäre und verwies mich an den Betreuungsdienst. Der Mitarbeiter hörte sich alles an, fand es gut, dass meine Tochter ihn begleitet und bat mich, ihm schriftlich mitzuteilen, wie die Sachlage wäre, also weswegen ich als Mutter eine dringend Betreuung anrege. Und ich möge mich doch bitte kurz halten und keine Romane schreiben. Hört sich böse an, aber der Mann war echt in Ordnung. Kurzfassung habe ich nicht geschafft und so wurde es ein halber Roman J Termin kam zustande, er wurde darauf hingewiesen, dass, wenn er einer Betreuung zustimmen würde, jetzt alles in die Wege geleitet würde und er hat tatsächlich ZUGESTIMMT !! Mittlerweile war die Gutachterin da (hat satte 4 Wochen gedauert und mein Sohn musste ein wenig überlistet werden), das Gespräch im Beisein meiner Tochter hat ca. 1 Stunde gedauert und ihm wurde vor Augen geführt, dass er krank ist und Hilfe benötigt. Ernährung: Cola und Zigaretten Seit Wochen nicht gewaschen, er stinkt 3 km gegen den Wind Wohnungskündigung schon seit dem 30.4. und er ist nicht in der Lage sich eine neue zu suchen Er kommt fast nicht mehr aus dem Zimmer und lässt sich, wenn er Geld hat, die Cola v.Pizzadienst oder von Verwandten bringen Aber nein, meint er, er wäre nicht krank, bräuchte keinen Arzt sondern nur einen der ihm mal bei Anträgen hilft usw. Die Ärztin/Gutachterin führte ihm vor Augen, dass er wesentlich mehr an Betreuung benötigt und ordnete nun an, dass er eine Zwangsbetreuung erhält, die auch das gesundheitliche und finanzielle regelt. Er hätte noch die Möglichkeit, freiwillig in eine Klinik zu gehen, was er natürlich ablehnte.Die Gutachterin meinte, daß er um einen Klinikaufenthalt nicht drumrum käme und daß die Betreuerin (er hatte die Wahl zwischen Frau und Mann) weiter mit ihm darüber sprechen würde. Kann jetzt mal wieder dauern, aber wir sind auf dem Weg !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich danke euch und denke, dass ich hin- und wieder immer mal ne Frage haben werde….
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.................................................. ...... Achtung verdient, wer erfüllt was er vermag Geändert von taxi (21.06.2010 um 08:22 Uhr) |
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#14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
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Hallo
einiges davon kommt mir bekannt vor. Aber auch nur einiges. Einiges mag auch an eine Psychose o.ä. erinnern. Sicher kann das aber wirklich nur ein Fachmann sagen. Gut das dein Sohn irgendwie äussern kann, was er kann und was er nicht kann ( wenn er auch nicht immer so ganz deutlich macht was er möchte, oder was die wahren Motive hinter seinem Handeln sind) Bei mir haben auch so manche manches vermutet... ich empfinde mich auch nicht als Krank, aber als "eingeschränkt" oder Behindert empfinde ich mich schon. Oder eben als eine andere Art - zu sein. Bei mir heisst das allerdings Asperger Syndrom Dafür gibts unter den Psychiatrischen Kliniken aber nur wenig die das feststellen können bzw sich darauf spezialisiert haben. (vor allem die Diagnostik bei Erwachsenen) Das liegt wiederum daran das es sich eigentlich NICHT um eine psychiatrische Erkrankung handelt, sondern eine angeborene Sache ist. Es macht allerdings Auswirkungen im Verhalten, was wiederum die Psychiater deshalb auf den Plan ruft... lg Mützi Geändert von Schlafmuetze (23.06.2010 um 23:08 Uhr) Grund: Korrektur |
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#15 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 23
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Huhuu
![]() Schlafmütze, das wäre schön, wenn er das so äussern könnte, aber das war ja eigentlich ich, der schriftliche Angaben gemacht hat und er wurde dann knallhart damit konfrontiert. So und jetzt hab´ ich nochmal ne Frage zu der Zwangsbetreuung. Und zwar dachte ich, daß jetzt alles seinen Weg geht, weil ja die Ärztin (also gleichzeitig Gutachterin) gemeint hat, daß sie in diesem Falle nur eine Zwangsbetreuung anrät usw. usw. Meine Vorstellung ist, daß jetzt entweder die beauftragte Betreuung oder sonstwer versucht, an meinen Sohn ranzukommen. Das bestätigte sich für mich auch, als mein Sohn mir vor kurzem sagte, daß bei ihm ständig versucht wird, auf Handy anzurufen, er aber nicht drangeht, weil er mal wieder keinen Sinn in allem sieht und ja auch eigentlich gar nicht krank ist. Ich dachte, daß, wenn er jetzt soundsooft nicht reagiert, Zwangsmaßnahmen ergriffen werden und wir als Verwandte aussen vor sind. Nun habe ich gestern von Leuten gehört, daß das so nicht richtig ist, denn zuerst müsste ihn der Richter sehen und ein Arzt bestätigen, daß ihm (zwangs)-geholfen werden muß. Nun frage ich mich: Wer ruft denn da die ganze Zeit bei meinem Sohn an? Und ist es richtig, daß nun evtl. doch nichts mehr passiert? Kann ich mich nochmal an die Gutachterin wenden und nachfragen wie weit jetzt alles ist, bzw. ob was unternommen wird? Danke erstmal ![]()
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#16 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo taxi,
ich weiß ja nicht, was die gutachterin da so geredet hat... manche erzählen da groß was von zwangsmaßnahmen (die so gar nicht möglich sind), um einen "freiwillige" klinikaufenthalt zu manipulieren... äh herbeizuführen. eine zwangsbehandlung mit zwangsunterbringung ist nur möglich, wenn ein dringender behandlungsbedarf besteht. (das wäre, wenn akkute lebensgefahr besteht oder er riskiert einen dauerhaften schweren schaden davonzutragen) ich kann den aber bei deinem sohn nicht so offen erkennen. er droht nicht zu verhungern und er scheint auch weder selbst- noch fremdgefährdendes verhalten an den tag zu legen... und das bedeutet, dass da niemand zwang anwenden darf und er darf nicht zwangsbehandelt werden. das verfahren ist so, dass eine ärtzin einen dringenden behandlungsbedarf feststellen müßte und die betreuerin damit eine unterbringung nach §1906 bgb beantragen müsste. dies attest darf nicht älter als, ich glaub, ein paar tage sein. dann muss der richter auch noch mit deinem sohn sprechen. und wenn der richter dann ebenfalls der meinung ist, dass so eine zwangsbehandlung gegen den willen deines sohns notwendig ist, erst dann darf er zwangsuntergebracht und -behandelt werden. außenstehenden ist oft nicht klar, dass eine zwangsunterbringung und zwangsbehandlung ein ganz massiver eingriff in ein menschenleben ist. für die betroffenen ist es, als würden sie vergewaltigt. das ist ein ganz schlimmer übergriff, wenn du gegen deinen willen verschleppt und behandelt wirst. und das ist ein ganz extrem schreckliches erleben. eine behandlung unter solchen umständen, kann wirklich nur im äußersten notfall - also wenn leben oder gesundheit extrem bedroht ist - erlaubt werden. eben weil für die betroffenen es so schrecklich ist. stell dir vor, morgen stehen 6 polizisten vor deiner tür und nehmen dich in arrest, um dir dann im krankenhaus medikamente spritzen zu lassen, wovon du krämpfe bekommst und appathisch wirst und dir der sabber aus dem mund läuft. und wenn du dann sagst, dass du das alles nicht möchtest, lächeln sie dich an und sagen dir, dass du seeehr krank bist, und gar nicht weißt, was gut für dich ist. und dass du noch die nächsten 12 wochen hier bleiben musst und weiterhin medikamtent bekommst, die dein ganzes denken und fühlen total verändern... wie würdest du dich dann fühlen...? die behandlung mit neuroleptika (und darauf wird es hinauslaufen) ist nicht zu vergleichen, wie ein asthmaspray. da wird viel rumprobiert und viel geht dabei schief und es hat viele nebenwirkungen und ob es hilft ist auch fraglich... bei psychischen erkrankungen gibt es nicht so ne tolle, erfolgversprechende behandlungmöglichkeiten, wie vielleicht bei magenverstimmung. das wird gern von ärzten verschwiegen. ist aber auch zu bedenken, bevor man jemanden so einen horror antut... gruß, zeiten Geändert von zeiten (02.07.2010 um 19:25 Uhr) |
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#17 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 23
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Danke zeiten, daß du dir soviel Zeit genommen hast um mir zu antworten
![]() Deine Worte haben mich sehr sehr nachdenklich gestimmt und ich muß zugeben, daß ich mich jetzt wieder ganz am Anfang befinde. Einerseits schlecht, weil ich mich erleichtert fühlte, daß ihm nun geholfen wird und andererseits gut, denn ich weiß jetzt, daß NICHTS erreicht wurde. Die Äusserungen der Gutachterin haben mich als Laie so eingelullt, daß ich gar nicht mehr darüber nachgedacht habe, was ich ihm evtl. antue. Ich bin jetzt wieder genauso weit wie vorher: Die Gutachterin sagte ja, daß er praktisch keine Chance mehr hätte, sich gegen eine Zwangsbetreuung zu wehren, außer, er würde sich entscheiden, freiwillig in eine Klinik zu gehen.... Hmm.. und so kam ich wohl zu der Annahme, daß jetzt gegen seinen Willen irgendeine Betreuung eingesetzt wird.... Wenn ich deine Worte nicht gelesen hätte, würde ich immer weiter versuchen zu erreichen, daß von Ausserhalb etwas passiert. Jetzt bin ich aber wieder verunsichert und habe das Gefühl, ihn wohl fallenlassen zu müssen, damit er sich irgendwann mal selber Hilfe holt.... Oje, wie stehe ich das als Mutter durch?? Wie gesagt: er hätte am 30.4. aus der Wohnung müssen und es handelt sich nur noch um Tage, daß er wohnungslos ist, denn das Gebäude wird saniert oder abgerissen. Desweiteren ist sein Ausweis seit langer Zeit abgelaufen und er ist absolut nicht arbeitsfähig und das heisst, daß die Arge das ohne Attest nicht akzeptieren wird und er dann wieder ohne einen Cent dastehen wird. Nein, das mit der Zwangseinweisung erscheint mir jetzt wieder soooo weit weg, denn wenn er nicht will, dann geht wohl gar nichts.... Ich könnte heulen ![]()
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#18 |
"Nervensäge" vom Dienst
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Ort: Berlin
Beiträge: 915
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Hallo taxi,
ich kann deine Verwirrtheit verstehen, möchte aber auch betonen, dass das, was zeiten da schrieb, der EXTREMFALL einer Behandlung ist! Nicht alle bekommen Krämpfe, nicht jedem läuft der Sabber aus dem Mund und dass das Denken verändert wird, ist doch eine erwünschte Wirkung, weil es durch die Psychose ja schon verändert ist! Ich nehme aktuell 2 verschiedene Neuroleptika, sowie 1 Antidepressivum (noch ein paar andere dazu). Auch in der Vergangenheit habe ich (teils auch in der Klinik) verschiedene Neuros kennen gelernt. Die EINZIGE Nebenwirkung, die ich jemals hatte war leichter Milchfluss. Mein jetzigen nehme ich übrigens hochdosiert und zudem muss du bedenken, dass die Einnahmeempfehlungen sich meist auf männliche Patienten beziehen, da vor allem diese bereit sind, medizinische Tests zu machen! Das ist ein Problem in der Medizin, aber nunmal nicht änderbar. Wenn zeiten also selbst so schlechte Erfahrungen gemacht hat, kann das an schlechter Anpassung der Dosis (auch) gelegen haben. Ich will dich mit meiner Meinung / meinen Erfahrungen nicht noch zusätzlich verwirren, sondern nur aufzeigen, dass auch die Psychiatrie 2 Seiten hat. Ohne die Behandlung (auch in den Kliniken z.T. über mehrere Monate) gäbs mich heute nicht mehr. Gruss, MurphysLaw |
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#19 | ||||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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![]() Zitat:
ich glaub, da kann ich dich beruhigen: du kannst ihm dovh nichts antun. oder hast du vor mit nem messer auf ihn los zu gehen? ![]() ![]() unsere gesetze sind da wirklich sehr klar und eindeutig. und er kann wirklich nur dann zwangsbehandelt werden, wenn sein leben oder seine gesundheit massiv bedroht sind. daher bleibt ihm hoffentlich eine solche gewalterfrahrung erspart. Zitat:
ich hab jetzt nochmal gelesen und wenn ich richtig verstanden hab, dann wurde bisher die betreuung beim amt angeregt und daraufhin gab es den termin bei der gutachterin...? wenn das so ist, dann wird als nächstes es noch eine anhörung mit dem richter geben. denn die gutachterin kann sich zwar für die betreuung aussprechen, kann sie aber letzlich nicht "bestimmen". das darf nur ein richter. und der darf das nicht am grünen tisch entscheiden. er muss deinen sohn persönlich anhören. nach dieser anhörung wird er entscheiden, ob (was schon sehr wahrscheinlich ist, da sich richter selten ganz gegen ärztliche gutachten stellen) die betreuung eingerichtet wird und in welchem umfang, also welche aufgabenkreise von der betreuuerin geführt werden sollen. erst danach wird die betreuerin oder der betreuer tätig. Zitat:
bislang schien dein sohn durch die hilfe deiner tochter doch recht zugänglich. hattest du nicht geschrieben, dass er bei der arge war und doch auch bei der gutachterin... versteh nicht, warum du dann jetzt gleich aufs totale gegenteil umschwenken willst... ![]() Zitat:
vielleicht kannst du deine mutterliebe spüren und all die guten wünsche, die du für ihn hast... letzlich "machen" können wir das leben unserer kinder sowieso nicht, so gut unsere wünsche auch immer sind, es ist nicht in unserer macht... ![]() lg, zeiten Geändert von zeiten (04.07.2010 um 14:18 Uhr) |
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#20 |
Einsteiger
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Beiträge: 23
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Murphy, deine Bemerkung, daß es dich ansonsten nicht mehr geben würde, rührt mich zu Tränen. Und zwar deswegen, weil ich mich viel zu sehr versuche, in meinen Sohn reinzuversetzen und wenn es mal so weit wäre, daß er das gleiche wie du sagen könnte, wäre die Welt wieder so einigermassen in Ordnung.Ich habe durch die ganze Situation ziemlich nah am Wasser gebaut und es kostet mich sooooooo viel Kraft....
Ist ja wohl klar, daß ich verwirrt bin, aber nichts desto trotz ist es für mich verdammt wichtig, viele Meinungen dazu zu hören. Also DANKE ![]()
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angehörige, betreuung, einrichtung der betreuung |
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