Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimvertragskündigung und Verwaltung der Rente - mehrere Fragen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Habe im letzten Jahr die ges.Betreuung für meine psysch.Kranke Mutter übernommen.
Auf Grund einer Krebserkrankung ...
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18.04.2010, 19:40 | #1 |
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Beiträge: 7
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Heimvertragskündigung und Verwaltung der Rente - mehrere Fragen
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Habe im letzten Jahr die ges.Betreuung für meine psysch.Kranke Mutter übernommen. Auf Grund einer Krebserkrankung war sie in einem Pflegeheim untergebracht,zwecks Chemotherapie. Diese ist beendet,mein Mann und ich sind in ein größeres Haus gezogen und ich habe zusammen mit meiner Mutter den Heimvertrag gekündigt,sie lebt jetzt bei uns. Jetzt hab ich hier im Forum gestöbert und bin total verunsichert,ich habe unter anderem den Punkt WOHNUNGSANGELEGENHEITEN,bin mir nun aber nicht sicher, ob ich die Zustimmung des Gerichts für diesen Schritt gebraucht hätte,es war ja auch der Wunsch meiner Mutter. Ziel ist es,sie nach dem langen Heimaufenthalt wieder einzugliedern,damit sie irgendwann wieder alleine leben kann. Sie wird 60 Jahre alt und ist zu jung für ein Alten/Pflegeheim! Außerdem möchte sie daß ihre Rente zukünftig auf mein Konto geht,sie fühlt sich dem noch nicht gewachsen.Ist das überhaupt erlaubt? |
19.04.2010, 07:03 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo kettesjen,
erst mal herzlich Willkommen bei uns Zu Deinen Fragen: ich lese heraus, dass die Mutter lediglich wegen der Krankheit und deren Behandlung in einem Heim war. Alos stellte das Heim nicht unbedingt den Lebensmittelpunkt dar sondern ist wie ein Krankenhausaufenthalt zu werten. Du sagst, Du hast zusammen mit Deiner Mutter den Heimplatz gekündigt. Sie wird also die Kündigung unterschrieben haben und damit ist alles ganz normal verlaufen und es braucht keine gerichtl. Genehmigung. Das mit der Rente auf Dein Konto würde ich allerdings dringend unterlassen. Die Rente sollte auf eine eigenes Konto und von dort aus nachvollziehbar per Dauerauftrag für Miete, Lebensunterhalt usw. weiter überwiesen werden. Das ist ja kein grosses Ding, es braucht für jeden Dauerauftrag eine Unterschrift und ab dann gehts automatisch. Grüsse Michaela
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19.04.2010, 07:20 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Ich will mal Michaelas´ Beitrag noch was hinzufügen,
Die meisten Menschen, die neu mit gesetzl. Betreuungen zu tun haben, denken immer noch, mit einer Betreuung wäre der Betreute sozusagen entmündigt. Es gibt Einzelfälle wo das quasi so ist. Aber: in allererste Linie zählt der Wille des Betreuten - und insofern ist der Betreuer eher Helfer zur Willenserfüllung als derjenige, der sagt, was zu tun und zu lassen sei - wie es früher m.E. der Vormund war. Das was Michaela zur Rente schrieb, gilt (als Notwendigkeit) nur dann, wenn du in die Vermögensangelegenheiten für deine Mutter bestellt bist. Denk daran, dass du auch als befreiter Betreuer - ich musste meine Meinung in diesem Punkt auch revidieren - am Ende der Betreuung zur Rechenschaftslegung verpflichtet bist. Ausserdem gibt es das Verbot der Vermischung von Vermögen, was mir gegeben scheint, wenn die Rente auf dein Konto läuft. Abgesehen davon - Vermögensangelegenheiten hin oder her - ich halte das für ausgesprochen unpraktisch. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
19.04.2010, 07:47 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Rudi,
dazu:....Das was Michaela zur Rente schrieb, gilt (als Notwendigkeit) nur dann, wenn du in die Vermögensangelegenheiten für deine Mutter bestellt bist. ...nur soviel- solange alles gut ist, keiner mit keinem streitet, dem anderen nichts neidet oder unterstellt ist das vielleicht noch o.k. Aber niemand weiss was die Zukunft bringt, wie persönliche Verhältnisse sich entwickeln. Und z.B. eine psychisch kranek Frau kann u. U. viele Vorstellungen entwickeln -wenn sie z.B. nicht mehr das Gefühl von wirklichem "Eigentum" haben kann weils für sie nirgendwo "sichtbar" ist sondern anscheinend "verschwindet". Da wo es keinen grossen Aufwand bedeutet rate ich grundsätzlich zu "sauberen" und nachvollziehbaren Lösungen, das spart im Nachhinein oft so manche unerquickliche Situation. Grüsse Michaela
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19.04.2010, 08:00 | #5 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Michaela
... da hab ich keine andere Meinung. Gr. R
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19.04.2010, 19:54 | #6 |
Gesperrt
Registriert seit: 14.04.2010
Beiträge: 7
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Super.
Schönen Dank euch für die schnellen Antworten,hat mir sehr geholfen! Ich wußte echt nicht mehr was richtig ist und was nicht. Versuche grundsätzlich den Willen meiner Mutter an erste Stelle zu setzen,funktioniert halt nicht immer PS. Meine Mutter und ich haben gemeinsam die Kündigung unterschrieben. Geändert von kettesjen (19.04.2010 um 19:59 Uhr) |
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Stichworte |
befreiter betreuer, geldverwaltung, genehmigung, heimvertrag, kontoführung, kündigung |
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