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kettesjen 24.04.2010 13:02

Befreiter Betreuer?
 
Hallo zusammen!
Bin ich als Tochter und ger.bestellte Betreuerin meiner Mutter nicht automatisch von der jährlichen Rechnungslegung befreit?
Das Gericht hat mir einen Vordruck zum Ausfüllen dieser geschickt,muß ich eine Befreiung gesondert beantragen?

jelka 24.04.2010 13:29

Als Tochter bist Du schon befreit - in ca. 97% der Fälle. (Es kann u.U. gegenteiliges angeordnet werden.)
Allerdings wird dazu selten ein Vordruck verwendet. Könnte es sein, daß es sich um das sog. "Vermögensverzeichnis" handelt, daß immer zu Beginn einer Betreuung angefertigt werden muß? (Und dann auch im Rahmen des jeweils jährlichen Berichtes?)
M.W. würde eine Rechnungslegung auch frühestens nach einem vollen Betreuungsjahr fällig - wie lange betreust Du denn schon?
Am besten: Rpfl anrufen und nachfragen.

gruß - jelka

AndreasLübeck 24.04.2010 21:03

Hallo,

bei diesem Thema gibt es immer noch Mißverständnisse.

Von der Rechnungslegung befreit bedeutet: man muss nach einem Jahr keine detaillierte Abrechnung erstellen. Wohl aber bei Beendigung der Betreuung ! Daher müssen immer alle Belege aufbewahrt werden.

Wenn z. B. die Betreute zu Anfang der Betreuung 200.000 Euro Bundesschatzbriefe hat, 50.000 Euro auf den Sparbauch und 5.000 Euro auf dem Girokonto, dann muss ich nach einem Jahr eine Art "grobe" Abrechnung machen. So nach dem Motto - wie viel ist von den Bundesschatzbriefen noch da, wie viel ist noch auf dem Sparbuch, und wie viel ist auf dem Girokonto.

Wenn da große Differenzen sind und sich diese nicht erklären lassen, wird das Amtsgericht ganz schnell - und völlig legel - eine detaillierte Abrechnung über die Verwendung des Vermögens verlangen.

Der befreite Betreuer kann sich ohne Genehmigung des Amtsgerichtes von den Konten bedienen. Das heißt aber eben nicht, dass er/sie von Mutters Geld wunderbar leben kann und sich keine Gedanken machen muss. Dann käme nach einem Jahr das böse Erwachen.

Der Vorteil ist eben nur, dass man nicht für jede Abhebung vom Sparbuch eine Genehmigung braucht, und auch mal größere Beträge abheben kann.

Gruß

Andreas

kettesjen 28.04.2010 19:33

Das erste Jahr meiner Betreuung endet jetzt,Vermögensverzeichnis habe ich letztes Jahr zu Beginn schon abgegeben.
Jetzt kam der Vordruck für jährl.Rechn.legung und ich dachte ich sei als Tochter davon befreit,so habe ich es jedenfalls bei meiner Verpflichtung verstanden.

Kohlenklau 28.04.2010 19:47

Hi,

schau mal hier
Rechnungslegung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Du solltest vielleicht mal Rücksprache mit dem Rechtspfleger nehmen, möglicherweise handelt es sich um ein Mißverständnis.

Gruß
Kohlenklau


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