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Betreuungsbehörde

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Alt 28.04.2010, 08:07   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Betreuungsbehörde

Hallo forum,
nach langer Zeit mal wieder.
Wir hatten gestern einen Anhörungstermin zum Betreuerwechsel.
Für die Richterin war die Frage,ob ein neuer Berufsbetreuer die Betreuung übernehmen soll, oder ich als Ehefrau.
Sie will jetzt noch die Betreuungsbehörde befragen.
Meine Frage: welche Kompetenz hat in diesem Zusammenhang die Betreuungsbehörde?
Die alte Betreuerin, so weit ist klar wird nicht weiterhin tätig sein.
Vielen Dank an diejenigen, die uns eine Auskunft geben können.
Herzlichst Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 28.04.2010, 08:28   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Robertaw,

manche Gerichte -z.b. auch hier bei uns- haben arbeitsteilige Verfahren zusammen mit der Betreuungsbehörde abgestimmt.
Diese sorgen bei uns für eine Art von Ausgewogenheit bei der tatsächlichen Betreuungsvergabe durch einzelne Betreuer die jeweils von der BB vorgeschlagen werden, ermitteln Sachverhalte usw.

In anderen Bezirken machen das die Gerichte selbst, das hängt von den jeweiligen Arbeitsweisen ab.

Ein Ehrenamt hat Vorzug vor der Berufsbetreuung solange diejenige geeignet ist. Bei einem Ehepaar bestünde die Möglichkeit von Interessenskollisionen- ich sage, bestünde unter Umständen.
Dazu soll die BB sicher noch kurz was sagen, vermute ich. Die BB wird sich also bei Euch melden zu einem Gespräch, (vermute ich ebenfalls) und dann ihre Stellungnahme abgeben. Danach, wenn sie alle relevanten Infos hat, entscheidet die Richterin.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.04.2010, 09:09   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard

Hallo Michaela,
danke Dir. So sehe ich es auch.
Vielleicht kannst Du Dich erinnern, die alte Betreuerin hatte Überprüfung der Ehegeschäftsfähigkeit angemeldet.
Ehegeschäftsfähigkeit wurde dann richterlich im Beschluss festgestellt.
Folglich sind wir noch nicht lange verheiratet. Für uns war es wichtig weil unser "no name" Status damit jetzt ein Ende gefunden hat
Grüsse Robertaw
Robertaw ist offline  
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Stichworte
betreuerauswahl, betreuerwechsel, betreuungsbehörde

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