Dies ist ein Beitrag zum Thema Was ist lebensnotwendig? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
seit gestern bin ich als Betreuerin für meinen Stiefvater bestellt.
Laut richterlichem Beschluss darf ich nur 600€ ...
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30.04.2010, 11:45 | #1 |
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Beiträge: 4
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Was ist lebensnotwendig?
Hallo an alle,
seit gestern bin ich als Betreuerin für meinen Stiefvater bestellt. Laut richterlichem Beschluss darf ich nur 600€ abheben,weil aus der Sicht des Richters Miete und Strom als nicht lebensnotwendig sind.. Da auch die Minirente auf das Konto meines Stiefvaters eingeht,dürfte ich die auch nicht abheben. Die Entscheidung des Richters ist doch ein Unding! Ich habe also jetzt 2 Möglichkeiten: entweder lasse ich die Daueraufträge für Miete und Strom weiterlaufen, dann bleiben aber nur noch 60€ zur Verfügung. Oder ich löse die Aufträge und verwende die 6oo für das Lebensnotwendige. Was sind das für AlternativenWas denkt der Richter sich eigentlich dabei, dass meine Mutte mit 85 Jahren verhungern oder obdachlos werden soll??? Wie kann ich mich am effektivsten gegen diesen richterlichen Beschluss wehren?? Geändert von Waltraud55 (30.04.2010 um 11:59 Uhr) Grund: Bitte dringend um Antwort! |
30.04.2010, 11:50 | #2 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
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Beiträge: 580
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Ich fürchte, die Beantwortung dieser so allgemein gestellten Frage würde mehrere Bücher oder sogar Bibliotheken füllen können.
Da ich davon ausgehe, dass es um einen konkreten Sachverhalt geht, wäre eine gewisse Präzisierung hilfreich. |
30.04.2010, 11:58 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,808
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Hallo Waltraud,
also dein Post ist mir sehr unklar. Versuch vielleicht einmal die näheren Umstände deines Betreuten zu beschreiben wenn du hier Reaktionen erwartest. Mit welchen Aufgabenkreisen bist du denn bestellt? Was soll das denn für ein Beschluss des Gerichts sein?? Gruß, Andreas |
30.04.2010, 12:14 | #4 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Der ergänzte Sachverhalt ist sehr unklar.
Wohnen Mutter und Stiefvater zusammen? Lebt einer im Heim? Wie hoch ist die Miete? Ist Sozialhilfe beantragt? Woher stammen die Einnahmen? Wird der Stiefvater oder die Mutter betreut - oder vielleicht beide? usw. usw. usw. Wir sollten erst mal die Rahmenbedingungen kennen, bevor wir eine Aussage treffen können. Ich sehe zumindest nicht zwangsläufig, dass man für das Lebensnotwendige unbedingt 600 € benötigt, wenn davon weder Miete noch Strom bezahlt werden. |
30.04.2010, 12:16 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 4
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Mein Stiefvater hat vor 2 Wochen einen Schlaganfall erlitten mit rechtsseitiger Lähmung und Sprachstörung.
Mir wurde Gesundheitsfürsorge,Aufenthaltsbestimmung und Kontoführung übertragen.Es wurde ein Kontoverfügung von bis zu 600€ bewilligt. In diesem Betrag ist keine Miete vorgesehen sondern nur das Bezahlen von Rechnungen und Kontoabhebungen zur Deckung des täglichen Lebendbedarfs meines Stiefvaters und meiner Mutter. Ich hoffe ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt |
30.04.2010, 12:30 | #6 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
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Also wenn nach Abhebung von 600 Euro nicht mehr genug zum Leben für die Mutter bleibt, dann frage ich mich, wie bisher die Miete und die Nebenkosten bezahlt wurden. Offensichtlichist der Haushalt von Mutter und Stiefvater doch schon seit langem nicht durch die Einnahmen gedeckt.
Welche Ausgaben sind denn durch die Erkrankung des Stiefvaters dazu gekommen und welche Einnahmen sind weggefallen, so dass jetzt eine Schieflage eingetreten ist, aufgrund derer die laufenden Fixkosten nicht mehr beglichen werden können? Da wäre doch wohl als erstes dafür zu sorgen, dass die Einnahmen erhöht werden, um das "Lebensnotwendige" aller Beteiligten zu decken? Insofern verstehe ich nicht, wieso die Begrenzung der Abhebung durch einen richterlichen Beschluss dazu führt, dass der Mutter nur noch 60 € zum Leben bleibt, wenn sie die Miete und den Strom für die offenbar von ihr bewohnte Wohnung bezahlt. Welche Anträge sind gestellt oder sollen gestellt werden, um die finanzielle Situation zu verbessern`? Falls tatsächlich mehr da ist und der Richter nur nicht über mehr als 600 € verfügen lässt, dann folgt daraus doch nicht zwangsläufig, dass die Zahlungen für Miete und Strom in den 600 Euro enthalten sind, insbesondere wenn diese per Dauerauftrag abgebucht werden und keiner Verfügung mehr bedürfen. Oder woraus soll sich das ergeben? Geändert von ronja (30.04.2010 um 12:36 Uhr) |
30.04.2010, 13:13 | #7 | |
"Räuberbraut"
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Beiträge: 779
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Zitat:
wenn die miete nicht von den 600 abgeht und du "nur" rechnungen und lebensbedarf davon zahlen musst, wieso reicht denn dann keine 600??? was is denn so teuer, dass du mehr brauchst? und es kann doch eigentlich nicht sein, dass du für stiefvater und mutter das machen sollst. es is doch nur der vater betreut und die mutter muss halt selber machen. gruß, zeiten |
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30.04.2010, 13:29 | #8 |
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Beiträge: 4
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Hallo Ronja,
Sie haben mein Frage beantwortet. Die Miete ist per Dauerauftrag gesichert. Ich hatte das jetzt so verstanden, dass das durch den richterlichen Beschluss nicht mehr der Fall sein sollte.Dann brauche ich mir jetzt keine Sorgen mehr zu machen. Vielen Dank! Geändert von Waltraud55 (30.04.2010 um 13:32 Uhr) |
30.04.2010, 13:29 | #9 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,808
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Hallo Waltraud,
ich glaube du solltest dir erst einmal a. deine Aufgaben und b. den Beschluss im Rahmen der Verpflichtung beim Rechtspfleger erklären lassen. Das hört sich für mich bisher so an als seien dir viele Dinge im Rahmen der Betreuung noch unklar. Bis dahin würde ich auch erst mal mit Rechtsmitteln gegen den Beschluss warten. Gruß, Andreas |
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Stichworte |
geldverwaltung, lebenshaltungskosten, mietzahlungen |
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