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Betreuung wegen Zwangsunterbringung und evtl. Schuldunfähigkeit?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung wegen Zwangsunterbringung und evtl. Schuldunfähigkeit? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von nam du bekommst keinen betreuer....sondern eine betreuung...sollte der betreuer z.b. sterben.....erlischt damit nicht die betreuung. Gut das ...


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Alt 06.05.2010, 15:33   #21
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
du bekommst keinen betreuer....sondern eine betreuung...sollte der betreuer z.b. sterben.....erlischt damit nicht die betreuung.
Gut das zu wissen, damit ich nicht noch auf dumme Ideen komme (und es dann nichtmal was nützt, wenn ich sie oder ihn umbringe)
sophia85 ist offline  
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Alt 06.05.2010, 15:35   #22
nam
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Standard @sophia85

steht fast alles im BGB (materielles Recht) und im FamFG (Buch 3 ; formelles Recht/Verfahrensrecht).....

vergessen werden die dich bestimmt nicht.......es muss ja einiges synchronisiert werden ......(gutachter also sachverständige, mögliche betreuerInnen.....betreuungsbehörde, etc.)

zum verlauf (die blanke theorie........):


§ 278 FamFG Anhörung des Betroffenen

(1) Das Gericht hat den Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts persönlich anzuhören. Es hat sich einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen. Diesen persönlichen Eindruck soll sich das Gericht in dessen üblicher Umgebung verschaffen, wenn es der Betroffene verlangt oder wenn es der Sachaufklärung dient und der Betroffene nicht widerspricht.
(2) Das Gericht unterrichtet den Betroffenen über den möglichen Verlauf des Verfahrens. In geeigneten Fällen hat es den Betroffenen auf die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht, deren Inhalt sowie auf die Möglichkeit ihrer Registrierung bei dem zentralen Vorsorgeregister nach § 78a Abs. 1 der Bundesnotarordnung hinzuweisen. Das Gericht hat den Umfang des Aufgabenkreises und die Frage, welche Person oder Stelle als Betreuer in Betracht kommt, mit dem Betroffenen zu erörtern.
(3) Verfahrenshandlungen nach Absatz 1 dürfen nur dann im Wege der Rechtshilfe erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung ohne eigenen Eindruck von dem Betroffenen getroffen werden kann.
(4) Soll eine persönliche Anhörung nach § 34 Abs. 2 unterbleiben, weil hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind, darf diese Entscheidung nur auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens getroffen werden.
(5) Das Gericht kann den Betroffenen durch die zuständige Behörde vorführen lassen, wenn er sich weigert, an Verfahrenshandlungen nach Absatz 1 mitzuwirken.


Noch eine Anmerkung zu deinem thread-thema:

Zwangsunterbringung nach BGB § 1906 nur bei eigengefährdung...
fremdgefährdung ist dort nicht geregelt.....nicht zu früh freuen:
hier fassen die jeweiligen landesgesetzes zur unterbringung.....

notwendig ist jedoch immer die richterliche anordnung/genehmigung.......ohne diese ist das freiheitsberaubung!
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (06.05.2010 um 15:39 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 06.05.2010, 15:39   #23
Einsteiger
 
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Beiträge: 19
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ok, so viel kann ich mit der Theorie nicht anfangen und informiert worden bin ich nicht. Aber so ganz viel Hoffnung machst du mir auch nicht gerade. Also haben die das wohl eher nicht vergessen und ich muss befürchten irgendwann nen Brief von denen zu kriegen.


(ich werde einfach zum Schreck aller Betreuer, bei den Pflegern und Ärzten hab ich das schon mehr oder weniger erfolgreich hinbekommen............*ironie aus*)
sophia85 ist offline  
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Alt 06.05.2010, 15:45   #24
nam
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Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @sophia

schlimmer ist es doch hoffnungen zu wecken..........die dann nicht eintreten oder gar das gegenteil....wenn alles nach deinen wünschen verläuft, kannst du dich ja immer noch freuen wie sonst was.....

lg nam
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nam ist offline  
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Alt 06.05.2010, 16:33   #25
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Mein hartnäckig unbetreubarer Kandidat war 19, Sohn einer Mutter, die nie Grenzen gesetzt hatte, selbst von Sozialhilfe lebte und sich wunderte, dass Sohnemann Null Bock auf alles hatte. Sohnemann schaute Betreuerin recht mitleidig an, weil die Kiffen und Saufen als lebensinhalt nicht ausreichend fand und teilte mir als Erwartung mit, ich solle ihm eine Wohnung und ausreichend Geld vom Sozialamt besorgen, damit er sein Leben so wie er es wolle, leben könne und nicht draußen mit Kumpels abhängen müsste. Das hätte zunächst schon mal vorausgesetzt, dass ich einem Vermieter hätte verschweigen müssen, dass er in Kürze jemanden im Haus haben wird, der sich um die Nachtruhe der anderen- von wegen seiner eigenen Lebensqualität - nicht scheren wird. Außerdem bin ich zwar auch für ein bedingungsloses Grundeinkommen, sehe aber nicht, warum ich das für jemanden durchsetzen soll, der immer nur nehmen will. Da die Mutter ihn immer aufnahm, weil ich - die doofe Betreuerin - es ja nicht schaffte, ihm seine Wünsche zu erfüllen - habe ich die Betreuung aufheben lassen. Ne Perspektive wird der nie haben - wenn nicht irgendwann ein Wunder geschieht. Das würde ich jetzt nicht gerade als Hoffnung bezeichnen.
ronja ist offline  
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Alt 06.05.2010, 17:35   #26
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo!

@Nam,

was mich bei dir immer wieder stört ist deine absolut negative Ansicht zu Betreuungen. Alles scheint scheisse zu sein, alle quasi unter einer Decke zu stecken und das vorher ach so tolle Leben der Betreuten ist dann quasi entmündigt und zuende! So ist das einfach nicht und du solltest deine Haltung auch mal überdenken!

@ Sophia

Als Betreute kann ich dir zumindest sagen, dass meine Betreuerin eine grosse Hilfe und Vertrauensperson ist! Meine Betreuung umfasst viele Bereiche, aber dadurch, dass wir uns im Laufe der Jahre auch gut kennen und vertrauen kommt es gar nicht dazu, dass ich zu irgendwas "gezwungen" werde. Meine Wünsche haben absoluten Vorrang, selbst wenn sie zunächst aus Betreuersicht nicht zu meinem Besten sind. Auch ich verweiger z.B. aus panischer Angst Zahnbehandlungen, die dringend notwendig wären und ich werde nicht zum Doc geschleift, mit Begründung, es wäre im Rahmen der Gesundheitssorge.
Dass du dich im Vorfeld informierst ist vernünftig und dein gutes Recht! Allerdings, sollte es zu einer Betreuung kommen, was spräche dagegen, dieser Person auch eine Chance zu geben?

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 06.05.2010, 17:47   #27
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
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Das wird ja immer schöner. Wenn ich mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht anschaue.....ich habe überhaupt keinen Mietvertrag, wohne seit zweieinhalb Jahren nicht mehr in Deutschland und bin noch bei meinen Eltern gemeldet, bei denen ich schon seit fünf Jahren nicht mehr wohne und auch seit über einem Jahr nicht mehr zu Besuch war. Meine Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern war ich bisher auch zu faul (und Geld kostet die ja schliesslich auch noch)....

Also so langsam erkenne ich die Vorteile einer Betreuung...soll sich da doch jemand anderes drum kümmern





P.S. tut mir leid, wenn sich jemand angegriffen fühlt, weil er meinen (Galgen-)Humor nicht versteht. Ist alles nicht böse gemeint!

P.P.S. vielleicht kommt so ein Brief ja dann auch zu meinen Eltern, aber naja die Polizei hat mich ja schliesslich auch gefunden

Geändert von sophia85 (06.05.2010 um 17:50 Uhr)
sophia85 ist offline  
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Alt 06.05.2010, 21:22   #28
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Hallo Murphys Law,

ein grosses fettes Danke an Dich für deine Worte

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.05.2010, 15:13   #29
nam
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Standard @murphyslaw

zum einen habe ich nicht pauschalisiert ("alles scheisse" um mal deinen terminus zu benutzen).

zum anderen solltest du dir über "meine haltung" keine all zu großen gedanken machen, da es eh ausserhalb deiner einflussnahme liegt, stecke die energien doch lieber in sinnvollere tätigkeiten...

abschliessend kannst du dir ja mal deine situation mit betreuerin vor augen führen .... ob das ein erfolg ist, sei dahin gestellt.

(das geht hier gar nicht, persönl. Daten von anderen in dem Zusammenhang bekannt zu geben. M. Mohr)

ob du mit deiner betreuerin zufrieden oder gar glücklich ist bist, ist mit sicherheit deine eigene entscheidung, die ich dir weder nehmen oder kleinreden will......wer sich "dauersozialisiert" im umfeld einer betreuung wohl fühlt......bitte, solange die mittel dafür vorhanden sind.......nur zu.

trotzdem lg

nam
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Geändert von michaela mohr (08.05.2010 um 09:35 Uhr) Grund: keine persönlichen Daten für Übergriffe nutzen
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Alt 07.05.2010, 15:17   #30
nam
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Standard @sophia 85

mit aufenthaltsbestimmung ist nicht die aufenthaltsgenehmigung im sinne des ausländerrechts gemeint, sofern du deutsche sein solltest, brauchst du diese auch nicht für einen aufenthalt in deutschland........viel mehr das...:

Auch die Veranlassung freiheitsentziehender UnterbringungenBetreuter nach § 1906 BGB setzt den Betreueraufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung voraus. Das OLG Hamm stellte anlässlich einer Schadensersatzforderung gegen einen Betreuer fest, dass der Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge für eine Unterbringung nicht ausreichend ist (OLG Hamm FamRZ 2001, 861 m. Anm. Beck in BtPrax 2001, 195).

Quelle:

Aufenthaltsbestimmungsrecht ? Wikipedia
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borderline, einrichtung der betreuung, schuldfähigkeit, straftat, strafverfahren

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