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Betreuung wegen Zwangsunterbringung und evtl. Schuldunfähigkeit?

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Grundsätzlich bin ich durchaus der Meinung, dass jeder sich nach Belieben zugrunde richten darf, egal wie er das nennt oder ...


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Alt 07.05.2010, 15:46   #31
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Grundsätzlich bin ich durchaus der Meinung, dass jeder sich nach Belieben zugrunde richten darf, egal wie er das nennt oder selbst versteht, aber nur, solange er das selbst finanziert, keinen anderen mit seiner Selbstverwirklichung unzumutbar belästigt und keine konkrete Gefahr für Dritte darstellt. Wer sich allerdings als Teil eines Gemeinwesens mit gewissen Rechten sehen möchte, sollte sich auch damit abfinden, dass damit unter Umständen gewisse Pflichten korrespondieren. Dass die Umstände, unter denen Betreuung eingerichtet wird, nicht immer so ganz durchschaubar sind und "verantwortungsbewusste" Nachbarn und Bekannte unter Umständen Mechanismen in Gang setzen können, die zum Selbstläufer werden, bestreite ich nicht; wer andererseits andere physisch attackiert hat, wird sich wohl der Frage stellen müssen, ob er lieber Hilfe oder Strafe haben möchte. Dass da offenbar irgendetwas nicht so gelaufen ist, wie es sollte und dass man das nicht einfach so weiter laufen kann, ist doch offensichtlich.
ronja ist offline  
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Alt 07.05.2010, 17:13   #32
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
Standard

Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
wird sich wohl der Frage stellen müssen, ob er lieber Hilfe oder Strafe haben möchte

Ich bin für ne Strafe!
sophia85 ist offline  
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Alt 07.05.2010, 17:33   #33
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Ja, das habe ich mir gedacht.

Da Strafe tat- und schuldangemessen sein soll, musst Du das Gericht jetzt nur noch davon überzeugen, dass Du nicht krank, sondern kriminell bist.
ronja ist offline  
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Alt 07.05.2010, 19:36   #34
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Da Strafe tat- und schuldangemessen sein soll, musst Du das Gericht jetzt nur noch davon überzeugen, dass Du nicht krank, sondern kriminell bist.
Prächtig formuliert!
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 18.05.2010, 21:38   #35
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
Standard

wie nennt man eigentlich die, die Gefangene betreuen?
Lässt sich damit auch Geld verdienen...äh...helfen?
joakina ist offline  
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Alt 19.05.2010, 12:28   #36
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von joakina Beitrag anzeigen
wie nennt man eigentlich die, die Gefangene betreuen?
Justizvollzugsbeamte.

Zitat:
Lässt sich damit auch Geld verdienen...äh...helfen?
Beides - wenngleich auch beides nur in geringem Maße, was man so liest.

Jetzt glücklich...?
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 19.05.2010, 15:41   #37
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
Standard Bewährungshelfer

nein, aber trotzdem danke, du hast mich draufgebracht:
Bewährungshelfer meinte ich wohl. Auch da bräuchte es gute Leute, die sich engagieren...äh...helfen.
joakina ist offline  
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Alt 19.05.2010, 17:20   #38
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Bedauerlicherweise wird ein Bewährungshelfer nur wenig ausrichten können, wenn eine realistische Einschätzung der eigenen Situation mißlingt und nicht steuerbares kriminelles Fehlverhalten, sondern krankheitsbedingte Ausraster im Raume stehen.
ronja ist offline  
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Stichworte
borderline, einrichtung der betreuung, schuldfähigkeit, straftat, strafverfahren

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