Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung wegen Zwangsunterbringung und evtl. Schuldunfähigkeit? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Grundsätzlich bin ich durchaus der Meinung, dass jeder sich nach Belieben zugrunde richten darf, egal wie er das nennt oder ...
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07.05.2010, 15:46 | #31 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Grundsätzlich bin ich durchaus der Meinung, dass jeder sich nach Belieben zugrunde richten darf, egal wie er das nennt oder selbst versteht, aber nur, solange er das selbst finanziert, keinen anderen mit seiner Selbstverwirklichung unzumutbar belästigt und keine konkrete Gefahr für Dritte darstellt. Wer sich allerdings als Teil eines Gemeinwesens mit gewissen Rechten sehen möchte, sollte sich auch damit abfinden, dass damit unter Umständen gewisse Pflichten korrespondieren. Dass die Umstände, unter denen Betreuung eingerichtet wird, nicht immer so ganz durchschaubar sind und "verantwortungsbewusste" Nachbarn und Bekannte unter Umständen Mechanismen in Gang setzen können, die zum Selbstläufer werden, bestreite ich nicht; wer andererseits andere physisch attackiert hat, wird sich wohl der Frage stellen müssen, ob er lieber Hilfe oder Strafe haben möchte. Dass da offenbar irgendetwas nicht so gelaufen ist, wie es sollte und dass man das nicht einfach so weiter laufen kann, ist doch offensichtlich.
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07.05.2010, 17:13 | #32 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
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07.05.2010, 17:33 | #33 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Ja, das habe ich mir gedacht.
Da Strafe tat- und schuldangemessen sein soll, musst Du das Gericht jetzt nur noch davon überzeugen, dass Du nicht krank, sondern kriminell bist. |
07.05.2010, 19:36 | #34 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Prächtig formuliert!
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18.05.2010, 21:38 | #35 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
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wie nennt man eigentlich die, die Gefangene betreuen?
Lässt sich damit auch Geld verdienen...äh...helfen? |
19.05.2010, 12:28 | #36 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Justizvollzugsbeamte.
Zitat:
Jetzt glücklich...?
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19.05.2010, 15:41 | #37 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
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Bewährungshelfer
nein, aber trotzdem danke, du hast mich draufgebracht:
Bewährungshelfer meinte ich wohl. Auch da bräuchte es gute Leute, die sich engagieren...äh...helfen. |
19.05.2010, 17:20 | #38 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Bedauerlicherweise wird ein Bewährungshelfer nur wenig ausrichten können, wenn eine realistische Einschätzung der eigenen Situation mißlingt und nicht steuerbares kriminelles Fehlverhalten, sondern krankheitsbedingte Ausraster im Raume stehen.
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borderline, einrichtung der betreuung, schuldfähigkeit, straftat, strafverfahren |
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