Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung wegen Zwangsunterbringung und evtl. Schuldunfähigkeit? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich versuche es kurz zu machen und bin sehr dankbar über Antworten!
Also mir wird von verschiedenen Ärzten immer ...
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03.05.2010, 23:45 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
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Betreuung wegen Zwangsunterbringung und evtl. Schuldunfähigkeit?
Hallo,
ich versuche es kurz zu machen und bin sehr dankbar über Antworten! Also mir wird von verschiedenen Ärzten immer wieder mit gesetzlicher Betreuung gedroht. Ich hatte im letzten halben Jahr vier gerichtliche Unterbringungen in der Psychiatrie. Ich musste zustimmen nach dem Ablauf der letzten Unterbringung "freiwillig" zu bleiben, sonst hätte ich auf jeden Fall einen Betreuer bekommen. Jetzt bin ich seit ein paar Wochen mal wieder daheim. Ich wüsste nicht wozu ich einen Betreuer bräuchte. Eigentlich hoffe ich, das sich das Thema erstmal erledigt hat. ABER: ich habe ein Strafrechtsverfahren am Hals wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in drei Fällen. Alle drei Fälle waren währrend der stationären Behandlung. Laut meinem Anwalt droht mir irgendwas zwischen 90 und 120 Tagessätzen und im Extremfall wäre sogar ne Bewährungsstrafe möglich. Die andere Möglichkeit wäre wohl auf Schuldunfähigkeit zu plädieren (ich weiss nicht genau wie das dann funktioniert), aber da ist halt dann meine Befürchtung, dass dann auch die gesetzliche Betreuung zum Thema wird und ich dann nicht mehr drum herum komme. Hat da zufällig jemand ne Ahnung von? danke und lg, sohpia Geändert von sophia85 (03.05.2010 um 23:52 Uhr) |
04.05.2010, 00:28 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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hallo Sophia,
erst mal herzlich Wilkommen bei uns jetzt Du deinen Fragen obwohl ich bezweifle, dass meine Antworten Dich glücklich machen. Du schreibst: Also mir wird von verschiedenen Ärzten immer wieder mit gesetzlicher Betreuung gedroht. Eine Betreuung ist keine Bedrohung sondern soll eine Hilfe sein- und ist es auch wenn man nicht mehr klar kommt. In einem halben Jahr vier Mal untergebracht worden zu sein bedeutet, dass etwas nicht gut läuft meine ich. Oder siehst Du das anders? Nur ein Beispiel, mein letzter Klient war in 6 Jahren mehr (mit gerichtlichem Beschluss) in der Psychiatrie wie zu Hause. Seit einem Jahr gibt es keinen Beschluss mehr, Psychiatrieaufenthalte immer noch, aber freiwillig. Er selbst freut sich darüber, ich mich auch. Manchmal fangen Fortschritte eben klein an. Zu deinen Strafverfahren: es kann gut sein das ein Gericht darauf erkennt, das Du zum Tatzeitpunkt nicht so ganz bei Dir warst. Damit das (hoffentlich) nicht wieder so wird ist es möglich, dass Dir dann ein Betreuer zur Seite gestellt wird in der Hoffnung das Schlimmeres verhindert werden kann. Was wäre daran so schrecklich? Um es klar und unmissverständlich auszudrücken: man/Du hat was gemacht was ein "normaler" Mensch nicht tun würde. Jetzt bekommt man eine Hilfe damit man das (hoffentlich) nicht wieder macht oder damit es im Vorfeld verhindert werden kann. Woher kommt denn Deine negative Einstellung gegenüber einer Betreuung? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
04.05.2010, 01:05 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
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Nein, deine Antwort gefällt mir nicht ganz
Ich sehe einfach überhaupt nicht ein wofür ich die bräuchte!!!! Ich werde als krank hingestellt. Was ich ihn Maßen noch annehmen kann, aber definitiv nicht so sehr, dass ich "Hilfe" brauche. Da verzichte ich sehr herzlich drauf. Ich hab nicht achtzehn Jahre meine Eltern ertragen, um jetzt nen Betreuer zu bekommen. Ich habe keine finanziellen Probleme, studiere (zumindest theoretisch), etc. Wie soll ein Betreuer helfen, dass ich keine Polizisten mehr trete?(nicht das mich jemand falsch versteht, ich will niemanden treten) Die Ärzte haben es offensichtlich auch nicht verhindert, sonst wäre es ja nicht mehrmals passiert. Vielleicht zu den Unterbringungen: die ersten drei Unterbringungen waren wegen Zwangsmaßnahmen (Fixierungen und Zwangsmedikation), die letzte u.a. wegen Suizidgefährdung, Medikamentenintoxikation und -abhängigkeit. Die ersten beiden Unterbringungen waren aber auch nur jeweils für zwei Wochen, die dritte und vierte für jeweils sechs Wochen, aber bei der dritten wurde ich schon nach vier Wochen entlassen. (und nach sechs Tagen wieder eingeliefert) Also ich komme sehr gut klar und sonst mache ich ja evtl. noch ne ambulante Therapie (zumindest wenn meine Ärztin wieder mit mir redet, im Moment hab ich noch ne Kontaktsperre) Danke für die schnelle Antwort! sophia |
04.05.2010, 12:55 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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@sophia85
studentin?
vielleicht dort mal erkundigen: Dienstleistungskatalog : Zentrum für Studienberatung und Psychologische Beratung : Hilfen und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende (HOPES) lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
04.05.2010, 12:59 | #5 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Sophia
Zitat:
Ich kann Hilfe annehmen ... durch Freunde, Ärzte, Kollegen, in diesem Forum ... usw. ... und du kannst es eben nicht. Dann musst du eben damit leben, dass du die Konsequenzen trägst, wenn du mal wieder auf Polizisten rumlatscht oder deine Interessen eben nicht durch einen Betreuer vertreten werden - und sei es bei einer Unterbringung. Viell. verstehst du ja irgendwann mal den Unterschied zwischen Hilfe und ... ähh ... Bevormundung?! durch Eltern. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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04.05.2010, 13:42 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
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Doch den Unterschied verstehe ich schon.
Aber du hast Recht: Ich kann keine Hilfe annehmen! Ich wollte auch keinen Anwalt, aber da er ein Bekannter von mir ist, hat er mich gedrängt, sich da drum zu kümmern. Entweder ich schaffe es alleine oder ich schaffe es nicht.......... @nam: ich studier nicht in HH, aber trotzdem danke! Geändert von sophia85 (04.05.2010 um 13:47 Uhr) |
04.05.2010, 13:43 | #7 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo Sophia,
eine Betreuung ist nicht mit der "Bevormundung" der Eltern zu vergleichen. ein Betreuer steht Dir zur Seite hilft Dir da wo es notwendig ist und läßt Dich in Ruhe wo es möglich ist. Zur Therapeutin hast Du eine Kontaktsperre? Und Du kannst wegen Deiner Erkrankung (und ja - das ist eine) nicht vernünftig studieren? Hast Du Dich mal gefragt wo es hingehen soll? Mein Vater ist froh, dass ich mich um all das Kümmere was ihm zu viel ist. So kann er sich auf das Wesentliche konzentrieren. Also - sieh doch Hilfe erst mal positiv, Liebe Grüße Lisa |
04.05.2010, 13:48 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
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vielleicht ist das Problem, dass mir absolut nicht klar ist, wobei mir ein Betreuer helfen sollte/könnte
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04.05.2010, 14:22 | #9 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Wenn jemand für andere gefährlich ist, weil er sie tätlich angreift, dann ist er krank oder kriminell. Wer kriminell ist, wird bestraft, wer krank ist, sollte Hilfe bekommen. Wer krankheitsbedingt keine Einsicht in seine Krankheit hat, so dass man ihm den freien Willen abspricht, bekommt einen Betreuer - aber nicht als Strafe, sondern in der Hoffnung, dass der helfen kann und der Betreute die Hilfe zulässt.
Du sagst nichts darüber, ob die Krankheit plötzlich oder erst vor wenigen Jahren aufgetreten ist, wie sie diagnostiziert und mit welchen Medikamenten sie behandelt wird, ob Drogen- oder Alkoholmissbrauch eine Rolle spielt usw. Vielleicht bist Du ja auch mit Deinen Lebensperspektiven nicht zufrieden, machst etwas, was du eigentlich nicht willst oder hast krank machende Kontakte, die aufgearbeitet oder abgebrochen werden müssten. Ich hatte mal eine Betreute, die in einer geschlossenen Wohngruppe lebte und da gar nicht mehr weg wollte, die erzählte mir, dass sie auch einen Bruder habe, der dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht sei. Als ich die Mutter kennen lernte, konnte ich verstehen, weshalb die Kinder keine andere Perspektive gesehen hatten. Wenn da die Betreuung ein paar Jahre eher angesetzt hätte, wäre sicherlich noch einiges zu machen gewesen. |
04.05.2010, 14:28 | #10 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Ich las gerade den Satz: Entweder ich schaffe es allein oder ich schaffe es gar nicht.
Die Kunst besteht doch gerade darin, zielgerichtet Hilfe in Anspruch nehmen zu können oder mit anderen zu kooperieren, die in Teilbereichen nürzlich oder hilfreich sein können. Vielleicht ist das, was Krankheit ausmacht, häufig die eigene Überforderung, ein eigenes Über-Ich, dessen Ansprüche man nicht mal in Ansätzen erfüllen kann. Dann sollte man aber daran arbeien. Keiner - oder fast keiner - lebt auf einer Insel, und im Sozialgefüge ist Geben und nehmen, Helfen und Hilfe annehmen, ein Teil des Grundprinzips. |
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borderline, einrichtung der betreuung, schuldfähigkeit, straftat, strafverfahren |
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