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Betreuung zu beantragen, wenn der Betreute nicht einverstanden ist....

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung zu beantragen, wenn der Betreute nicht einverstanden ist.... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Sima. Ich weiß nicht, ob du hier evtl. was nicht richtig einordnest. Es gibt Betreuungen im Wege der sogenannten ...


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Alt 06.05.2010, 20:26   #11
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Sima.

Ich weiß nicht, ob du hier evtl. was nicht richtig einordnest.

Es gibt Betreuungen im Wege der sogenannten "einstweiligen Anordnung" (eAO). Die laufen mitunter vor einer Betreuung im sog. Hauptverfahren und dürfen nur für ein halbes Jahr beschlossen werden. Meist werden solche eAO beschlossen, wenn es schnell gehen soll. Da reicht dem Gericht in aller Regel ein Arztbrief.
Für das Hauptverfahren sind umfänglichere Prüfungen nötig und in aller Regel ein ärztliches Gutachten, Stellungnahmen der Betreuungsbehörde usw.
Du solltest dich bei der Betreuungsbehörde oder dem Gericht genauer erkundigen.
Das Gericht muss, wenn es eine Betreuung prüft, auch eine Entscheidung treffen, d.h. einen Beschluss fassen.
Sollte das Gericht tatsächlich die Betreuung abgelehnt haben, kannst du diesen Beschluss per Beschwerde anfechten, mit der Begründung, dass das Gericht den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt habe. Das musst du aber begründen ... und genug "Futter" dafür scheinst du ja zu haben.

Gr. Rudi
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Alt 06.05.2010, 20:33   #12
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Beiträge: 10
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Hallo Räuberbraut,

Glück können wir wirklich brauchen. Danke

Ich habe das mit dem ärztlichen Befehl nicht ganz verstanden. Ich bin wirklich für jeden Tipp dankbar. Wäre nett von Dir, mir das nochmals zu erklären.

Ansonsten kannst Du schon recht haben, aber ich suche, vielleicht auch in meiner Traumwelt, dass er "weg" kommt und dann alle in Frieden weiterleben können.

Liebe Grüße
Sima ist offline  
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Alt 06.05.2010, 20:36   #13
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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An agw und an Zeiten

unsere Beiträge haben sich überschnitten.

Nein, es geht genau um den Vater.
Er ist - meine These als tatsächlich angenommen - psychisch krank ... undzwar in so einem Maße, dass er u.a. sein Vermögen verjubelt und dies ja auch schon getan hat, wie Sima darstellte.
Querulanz ist nicht bis schwer heilbar ... und es geht auch nicht darum, ihn zu heilen, sondern dafür zu sorgen, dass er TROTZ seiner Krankheit in dieser Gesellschaft leben kann.
Das ist die Aufgabe des Betreuers.

Das dies - sagen wir mal - entspannte Nebenwirkungen für die schier verzweifelten Angehörigen hat, ist eine ganz andere Sache.

Ich finde jedenfalls Simas Ansinnen sehr verantwortungsvoll. Durch die Barriere, gegen seinen despotischen Vater zu handeln, muss man erstmal durchkommen.

Gr. Rudi
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Alt 06.05.2010, 20:38   #14
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,922
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Zitat:
Zitat von Sima Beitrag anzeigen
Ich kenne mich eben auf diesem Gebiet gar nicht aus. Leider

Hallo Sima,
das denke ich auch. Du solltest dich erst mal etwas informieren. Auf Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon kannst du dich erst einmal ganz gut über die Grundlagen informieren.

Ich bin schon etwas verwundert das dir die Betreuungsstelle nicht etwas zum Umfang und zu den Möglichkeiten eines Betreuers gesagt. Dein Vater wird weiterhin klagen können und seine sonstigen Macken pflegen. Auch wenn ein Betreuer in Vermögensangelegenheiten bestellt ist kann er weiterhin Geschäfte tätigen ohne das der Betreuer ihn daran hindern. Was du im Kopf hast ist eher eine Entmündigung, das ist allerdings 1992 abgeschafft worden.

Nachdem du seit Jahren keine Lösung für dein Problem finden konntest erwartest du sicherlich nicht nach ein paar Posts hier die Lösung deiner Probleme serviert zu bekommen. Ich denke einige Ansätze zu Lösungen sind ja schon geschrieben worden. Das wird sicher nicht einfach für dich.

Viel Erfolg,
Andreas

Geändert von agw (06.05.2010 um 20:42 Uhr)
agw ist offline  
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Alt 06.05.2010, 20:50   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.05.2010
Beiträge: 10
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Hallo Andreas,

das Betreuungsamt hat mir erklärt, dass wenn der Richter vom Betreuungsgericht die Anordnung gibt, meinem Vater in einer psychologischen Einrichtung "geholfen" werden kann. Es kommt auf das Gutachten an.

Ebenso hat er mir erklärt, dass er in diesem Ausmaß keine Geschäfte mehr tätigen kann.

Ich dachte nicht, dass ich hier die Lösung serviert bekomme, aber dass ich eben weitere Sachen erfahre, so dass endlich mal Ruhe einkehrt.

Gruß und Danke

Geändert von Sima (06.05.2010 um 21:00 Uhr)
Sima ist offline  
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Alt 06.05.2010, 22:23   #16
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
Zitat von Sima Beitrag anzeigen
Ich habe das mit dem ärztlichen Befehl nicht ganz verstanden. Ich bin wirklich für jeden Tipp dankbar. Wäre nett von Dir, mir das nochmals zu erklären.
hi sima, ja hab viel zu viel auf eimal sagen wollen. konntest du so gar nicht verstehen. hatte es so gemeint: hatte gedacht, es könnte für die mutter gut sein, wenn sie mal raus kommt. zb. psychosomatische klink oder so was. und weil ich dachte, da is der vater bestimmt nicht einverstanden und sie traut sich dann nicht mehr.... und da hab ich gedacht, wenn eine ärztin ihr eine einweisung geben würde, dann wär das vielleicht ne art gegengewicht zu dem veto des vaters, bzw. könnte es den vater vielleicht überzeugen, dass er dem klinikaufenthalt der mutter befürwortet. und somit wär für sie "freie fahrt". - ja, gebe zu, is von hinter durch die brust ins auge gedacht....
ich dachte halt, wär besser der mutter zu helfen, wenn die auch schon angeschlagen is. aber nehme mal an, die will gar nich ne auszeit haben - oder? du redest dir ja wahrscheinlich schon seit jahren den mund fusselig...

Zitat:
Ansonsten kannst Du schon recht haben, aber ich suche, vielleicht auch in meiner Traumwelt, dass er "weg" kommt und dann alle in Frieden weiterleben können.
oh, ja, das wünsch ich dir total, das mit dem in frieden leben. das is nämlich wirklich schön.


Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
... und es geht auch nicht darum, ihn zu heilen, sondern dafür zu sorgen, dass er TROTZ seiner Krankheit in dieser Gesellschaft leben kann.
hi rudi,
seh ich bisschen ganz anders bei dem typ. in der gesellschaft kann der schon sowieso leben, brauch er keinen betreuer für.... der kompensiert sien probs mit einer devoten ehefrau und üblen marotten. wo hat er problem? wenn er seine hütte verjubelt hat, hilft ihm die tochter aus der patsche.... ja, wo hat jetzt der mann ein gesellschaftsproblem? um was wetten wir, dass er sogar mietfrei jetzt wohnt...??? hey, das hätte ein betreuer wohl kaum hingekriegt. der typ is ein organisationsgenie, der brauch keinen betreuer... (na schön, war bisschen sarkastisch jetzt - aber bei so ner familie, da is nich er der leidtragende, das nehmen ihm die anderen ja prima ab....)

Zitat:
Das dies - sagen wir mal - entspannte Nebenwirkungen für die schier verzweifelten Angehörigen hat, ist eine ganz andere Sache.
würd ich echt denen sehr wünschen. aber welchen bereich siehst du denn entspannenede nebenwirkungen?

gruß, zeiten

Geändert von zeiten (06.05.2010 um 22:25 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 07.05.2010, 05:49   #17
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An Zeiten

Das Wesen der Psychopathie ist (s. mein ersten Beitrag in diesem Thread), dass ER nicht leidet - aber eben trotzdem krank ist (sein kann) ... bis zum Wahn.
Systemisch gesehen passiert mit dem Leid folgendes: er lässt andere leiden. In dem Falle Sima und ihre Mutter, von denen wir hier wissen, aber sicherlich sein gesamtes soziales Umfeld.
Es gab früher mal den nie so richtig klar definierten Begriff der Soziopathie. Soziopathie ? Wikipedia
Der Mann kann sich einfach - krankheitsbedingt - in der Gesellschaft nicht zurechtfinden .... und insofern brauch er eben doch Hilfe.

Jedenfalls ist das meine Meinung.

Gr. Rudi
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Rudi ist offline  
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Alt 07.05.2010, 06:50   #18
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Guten Morgen zusammen,

beide Seiten haben meiner Meinung nach ein bißchen recht.
Rudi, wenn er annimmt, das der Mann krank ist aber auch zeiten und Andreas, wenn sie sagen, Betreuung ist nicht für den Rest der Familie da sondern für den Betreuten.

Wenn ich alles richtig gelesen habe müsste man zweigleisig fahren. Einmal sollte dem kranken Menschen sicherlich geholfen werden. Allerdings habe ich deutlich Zweifel an der Wirksamkeit der Hilfe, der Kranke müsste diese akzeptieren und annehmen. Bei den gemachten Schilderungen sehe ich dafür allerdings schwarz- und die Möglichkeit einer "Zwangstherapie" ziehe ich grundsätzlich in Zweifel. Aber dazu könnten mittels der Betreuung immer wieder versuche unternommen werden.

Mutter und Tochter müssten allerdings wirklich ihr eigenes "Ding" planen und dann durchführen. Auf Erkenntnisse von anderen zu warten damit sich unhaltbare Zustände ändern bringt nicht weiter. zeiten`s Meinung hinsichtlich der Einsichten der Mutter teile ich uneingeschränkt.

Eine Betreuung für den Vater scheint auf jeden Fall sinnvoll aber damit sind die Probleme für Mutter und Tochter weder angegangen noch gelöst, dafür müssten deutlich andere Wege beschritten werden.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.05.2010, 07:10   #19
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
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... na Michaela, da kann ich voll mitgehen.

Gr.
Dir n schönes woe ... den anderen nat. auch *grins
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Rudi ist offline  
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Alt 07.05.2010, 09:41   #20
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Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
....es könnte für die mutter gut sein, wenn sie mal raus kommt. zb. psychosomatische klink oder so was. und weil ich dachte, da is der vater bestimmt nicht einverstanden und sie traut sich dann nicht mehr....


Meine Mutter hatte letztes Jahr einen Unfall und lag 8 Monate im Krankenhaus. Mein Vater hat in dieser Zeit ihr Krankenhaustagegeld durchgebracht. Aber ehrlich gesagt: Meine Mutter hat nach 4 OPs und Monate liegen besser ausgeschaut als zu Hause. War nicht nur meine Meinung.

Liebe Grüße
Sima ist offline  
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angehörige, betreueraufgaben, einrichtung der betreuung

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