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Betreuung zu beantragen, wenn der Betreute nicht einverstanden ist....

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Zitat: Zitat von Rudi ... na Michaela, da kann ich voll mitgehen. was wollt ihr...? da kann ich doch auch ...


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Alt 07.05.2010, 11:36   #21
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
... na Michaela, da kann ich voll mitgehen.
was wollt ihr...? da kann ich doch auch mitgehen...
(mit michaela schon sowieso)
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Alt 07.05.2010, 12:58   #22
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Sima,

Zitat:
also bei deinen beschriebenen Problemen mit deinem Vater wird ein Betreuer auch nicht viel ändern können. Die Verhaltensänderung deines Vaters ist nicht seine Aufgabe. Die von dir beschriebenen Sachen sind zwar skurill aber sicher kein Grund für eine zwangsweise Unterbringung.
Auch falls er psychisch krank sein sollte ist gerichtliche Betreuung nicht dazu da seine Umwelt von seinen Macken zu entlasten.
Nüchtern und sachlich betrachtet sehe ich das ganz genauso wie Andreas.

Zitat:
Mein Vater ist 80 Jahre und seit ich denken kann, ist er nicht wie andere.
Es gibt viele Leute, die nicht so sind wie andere und sie müssen deshalb nicht automatisch betreut werden. Dieses Verhalten dauert schon länger an und ist nicht plötzlich aufgetreten.


Zitat:
Meine Mutter und ich wurden geschlagen, angeschrien, beleidigt und psychisch fertig gemacht.
Auch hier gibt ganz viele Familien, in denen das leider Tagesordnung ist, deshalb wird niemand automatisch unter Betreuung gestellt.

Zitat:
(meine Psychologin, mein Neurologe, meine Familie, der Herr vom Betreuungsamt, meine Kollegen und meine Freunde) geben mir recht, da sich etwas ändern muss.
Es ist Dein Neurologe, Deine Psychologin...Das sind alles Menschen, die an Deinem Schicksal teilnehmen, aber sie
haben ihre Infos über Deinen Vater alleine durch Dich. Ich verstehe Dein Anliegen, trotzdem kann diese Änderung nicht alleine darauf gestützt werden, dass eine Betreuung eingerichtet wird. Auch ein Betreuer wird keinen neuen Menschen aus Deinem Vater machen können. Es sind immerhin 40 Jahren darüber vergangen..

Zitat:
Seit 1983 zieht er vor Gericht und hat bisher meistens verloren - was er aber nicht glauben mag - und deshalb seinen RA wechselt um wieder erneut vor Gericht zu ziehen. Seine Hausärztin ist die Einzige, die nicht 100 % davon überzeugt ist, dass er Hilfe braucht. Wenn sie nun den Antrag nicht überzeugend ausfüllt, wird sich für uns alle nicht viel ändern.
Dein Vater zieht seit 17 Jahren vor die Gerichte, also auch nicht erst seit gestern. Warum soll jetzt eine Betreuung eingerichtet werden, was hat sich in der Zwischenzeit geändert? Es gibt viele Querulanten auf diesem Erdball. Das ist immer noch kein Grund, um eine Betreuung einzurichten.

Zitat:
Weiß jemand was ich unternehmen kann um endlich nach fast 40 Jahren ein normales Leben zu führen?
Du macht Dir viele Sorgen um Deine Mutter, was durchaus verständlich ist. Möglicherweise ist die einzige Lösung, dass Deine Mutter sich konsequent trennt. Du könntest sie dabei unterstützen, Hilfen für sie organisieren, damit ihr beide zur Ruhe kommen könnt. Ich glaube nicht, dass der richtige Ansatz ist alles auf eine Betreuung für den Vater aufzubauen. Selbst wenn er eine Betreuung gegen seinen Willen bekommen sollte, dann wird das Innenverhältnis zwischen euch trotzdem weiterhin belastet sein. Du kannst das nicht in fremde Hände geben und darauf hoffen, dass sich damit alles ändert.

Die Kraft, die Du dafür aufwendest Deinen Vater unter Betreuung zu stellen, könntest Du in einen Neuanfang investieren.

Deine Geschichte berührt bestimmt viele Leser hier, aber niemand steckt in Deiner Haut, deshalb hoffe ich, dass Du die objektiven Ansätze nicht falsch verstehst.
Tina L. ist offline  
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Stichworte
angehörige, betreueraufgaben, einrichtung der betreuung

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