Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung zu beantragen, wenn der Betreute nicht einverstanden ist.... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Rudi
... na Michaela, da kann ich voll mitgehen.
was wollt ihr...? da kann ich doch auch ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
07.05.2010, 11:36 | #21 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
|
|
07.05.2010, 12:58 | #22 | ||||||
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
|
Hallo Sima,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
haben ihre Infos über Deinen Vater alleine durch Dich. Ich verstehe Dein Anliegen, trotzdem kann diese Änderung nicht alleine darauf gestützt werden, dass eine Betreuung eingerichtet wird. Auch ein Betreuer wird keinen neuen Menschen aus Deinem Vater machen können. Es sind immerhin 40 Jahren darüber vergangen.. Zitat:
Zitat:
Die Kraft, die Du dafür aufwendest Deinen Vater unter Betreuung zu stellen, könntest Du in einen Neuanfang investieren. Deine Geschichte berührt bestimmt viele Leser hier, aber niemand steckt in Deiner Haut, deshalb hoffe ich, dass Du die objektiven Ansätze nicht falsch verstehst. |
||||||
Lesezeichen |
Stichworte |
angehörige, betreueraufgaben, einrichtung der betreuung |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|