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Beratungshilfe für jedes Anliegen oder 1x global?

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Hallo! Ich muss wohl kommende Woche Beratungshilfe beim Amtsgericht stellen. Wenn ich dann beim RA bin, hätte ich gleich mehrere ...


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Alt 09.05.2010, 09:52   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 936
Standard Beratungshilfe für jedes Anliegen oder 1x global?

Hallo!

Ich muss wohl kommende Woche Beratungshilfe beim Amtsgericht stellen.
Wenn ich dann beim RA bin, hätte ich gleich mehrere Anliegen. Daher nun meine Frage :

Gilt die Beratungshilfe für jedes einzelne Problem mit z.B. der ARGE (wo ich auch für jedes einzeln Klage stellen müsste) oder gilt eine einmal gewährte Beratungshilfe zunächst für alle Anliegen?

Hoffe, ich überschreite mit der Frage keine Rechtsberatung oder sonstwas!

Viele Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 09.05.2010, 12:10   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Das kommt drauf an, ob und wie die Angelegenheiten zusammenhängen.
Wenn Du eine Sache wg. ARGE und eine andere meinetwegen wegen Zuzahlungsbefreiung am Start hättest, dann wären das klar 2 gesonderte Verfahren.
Wenn Du aber z. B. wegen eines Mehrbedarfsantrags gegen die ARGE Beratung suchts und parallel wissen möchtest, ob ein Sonderbaradrf korrekt abgelehnt worden ist, könnte das theoretisch als ein Vorgang gelten.

Genauers kann Dir aber einzig die zuständige Stelle an dem Gericht mitteilen, an dem Du den / die Beratungshilfeantrag (-anträge) stellen möchtest, ggf. auch der RA gleich grob vorab.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 09.05.2010, 16:12   #3
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 936
Standard

Okay, danke dir!

Mir gings überwiegend darum zu wissen, ob dann nun alle Papiere jeder Angelegenheit mitzunehmen sind (wir reden da von mehreren Ordnern), oder ob ein Beispiel gereicht hätte :-/

Danke!

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 09.05.2010, 17:36   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hm, ich musste beim Amtsgericht zur Beantragung von Beratungshilfe noch nie Papiere / Nachweise vorlegen.
Ich hab die Anträge immer postalisch gestellt, d. h. nach Rücksprache mit dem AG das / die Antragsformular(e) ausgefüllt und mit einem Begleitschreiben versehen, das (so detailliert wie nötig, so kurz gefasst wie möglich) den Grund des Beratungsbedarfs schildert.
Im Telefonat vorab zeigte sich dann schon recht schnell, ob eben ggf. mehrere Anträge zu stellen waren oder nur einer.

Wenn Du einen Termin hast, würde ich jeweils den letzten Bescheid / Schriftsatz pro Angelegenheit mitnehmen - reicht das nicht aus, kann man sicherlich immer noch Unterlagen nachreichen.
__________________

Chesterfield ist offline  
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beratungshilfe, beratungshilfeschein

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