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Welche Absprache mit der Bank

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Hallo zusammen, ich bin ganz neu und habe seit kurzem die Betreuung für meinen Schwager übernommen, der an einer schizoaffektiven ...


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Alt 18.05.2010, 12:45   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 34
Standard Welche Absprache mit der Bank

Hallo zusammen,
ich bin ganz neu und habe seit kurzem die Betreuung für meinen Schwager übernommen, der an einer schizoaffektiven Psychose leidet mit Manie.
Er ist phasenweise fast völlig gesund und durchaus in der Lage und willens, sich selbt um seine Angelegenheiten zu kümmern. Daher wird er sein Konto weiterhin selber führen und ich werde nur beobachtend tätig sein, um dann bei einer beginnenden manischen Phase einzugreifen. Jetzt ist die Frage, welche Absprache mit der Bank getroffen werden kann.
Ich hab mir überlegt, dass er seine noch bestehenden Schulden(überzogener Dispo) in einen Ratenkredit umwandelt und abbezahlt und den Dispo ganz sperren lässt. Ich möchte dann einen eigenen Zugang zum Onlinebanking haben und ein Duplikat der Kontoauszüge, und ich möchte direkt von der Bank informiert werden, sobald das Konto mit einem Betrag ab einer bestimmten Höhe belastet wird.
Er möchte es am liebsten vermeiden, der Bank mitzuteilen, dass er unter Betreuung steht und meint, eine Kontovollmacht würde reichen und die Mölglichkeit, alle Bewegungen online zu verfolgen.
Mit der Bank hab ich noch nicht gesprochen.
Allerdings hätte er jederzeit die Möglichkeit, die Volmacht zu widerrufen und sein Onlinepasswort zu ändern, und ich bin nicht sicher, ob er as nicht in einer beginnenden Manie oder psychotischen Phase tun würde.
Habt ihr da Erfahrungen?
Wie ist das bei der Bank, wenn man die Betreuung hinterlegt, sieht dann jeder Schalterbeamte im Computer, dass da eine Betreuung existiert? Wird das auch bei der Schufa eingetragen, falls derjenige versucht, einen Kredit aufzunehmen?
Liebe Grüße
Susanne

Geändert von sisusisu (18.05.2010 um 12:48 Uhr)
sisusisu ist offline  
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Alt 18.05.2010, 13:22   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Auch eine Kontovollmacht wird ihn nicht daran hindern können, auch selbst über sein Konto zu verfügen. Ich verstehe zwar, dass er das bei der Bank lieber nicht bekannt machen würde, aber es wäre zunächst zu klären, ob eine Möglichkeit bestehen würde, sehr schnell einzugreifen, bevor größerer Schaden entsteht.

Die zweite Frage ist natürlich, ob derzeit überhaupt eine Handhabe besteht, sehr kurzfristig eingreifen zu können. Dies wäre der Fall, wenn entweder ein Gutachten Geschäftsunfänigkeit festgestellt hat (was vermutlich nicht der Fall ist) oder wenn für den Bereich der Vermögenssorge ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wäre.

Der Einwilligungsvorbehalt bedeutet, dass der Betreuer in finanzielle Transaktionen einwilligen muss. Allerdings müsste das der Bank natürlich bekannt gemacht werden; sonst haftet sie nicht.

Wenn zum einen ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt und zum anderen damit zu rechnen ist, dass der nächste Schub frühzeitig erkannt wird, könnte die Bekanntmachung an die Bank unter Umständen unterbleiben, bis es so weit ist.

Auf jeden Fall sollte das Konto als Guthabenkonto umgestellt werden, wenn es das nicht bereits ist.
ronja ist offline  
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Alt 18.05.2010, 20:30   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Hallo Susanne

Wenn Du die Vermögenssorge hast, ist es im Falle Deines Schwagers auf jeden Fall ratsam, der Bank die Betreuung mitzuteilen und ein weiteres Vorgehen abzusprechen. Schon allein aus Haftungsgründen wäre mir das Risiko zu groß, die Betreuung erst dann bekannt zu machen, wenn die Kacke schon am dampfen ist. Deine Idee, vond er Bank über Geldtransaktionen ab einer gewissen Höhe informiert zu werden um ggf. widerrufen zu können halte ich für gut.

Fall ein Einwilligungsvorbehalt bestehen sollte wäre es m.E. sehr fahrlässig die Bank nicht darüber zu informieren, weil die Finanzgeschäfte des Schwagers erst mit deiner Einwilligung rechtskräftig werden können.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.05.2010, 07:49   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

die Befangenheit der Bank zu erklären, dass eine Betreuung besteht kann ich einerseits gut nachvollziehen. Andereseits sind die geplanten Konstrukte alle ziemlich "unsicher" und damit letztendlich nicht wirklich nützlich oder brauchbar.

Die Sache mit der Info der Bank wenn es um bestimmte Beträge wird wohl jede Bank hellhörig werden lassen, in der Art: was ist da eigentlich los? Damit dürfte niemandem gedient sein, zumal wenn ein ausgereizter Dispo im Raum steht, sollte man "rum-eiern" tunlichst unterlassen. Wenn man Online banking hat, dann brauchts keine Duplikate von Auszügen- man sieht doch alles und kann sich das auch ausdrucken- nur als Tip.

Mit jemandem der zwischenzeitlich fast völlig normal reagiert sollte man die bestehende Situation besprechen können. Wie wärs damit, das Thema Betreuung anzugehen? Peinlich muss das heute keinem mehr sein, wenn man an anderen Krankheiten leidet geht man auch zum Doc und zur Therapie.
Als Betreuer wurde man eingesetzt um Schaden für den Betreuten zu verhindern, jetzt an dieser Situation etwas zu "verschleiern", zu umgehen usw. erscheint mir grundsätzlich -bei allem Verständnis- als der falsche Weg. Auch im Hinblick auf kommende Krankheitssituationen.
Von dem Problem der Haftung als Betreuer ganz zu schweigen, was Dich Susanne persönlich in extrem schwierige Situationen bringen könnte.

Jeder Schalterbeamte kann sehen, dass eine Betreuung besteht wenn diese der Bank bekanntgegeben wurde. Diese ist im System hinterlegt aber völlig unproblematisch.
Bei der Schufa wird jeder Versuch einen Kredit aufzunehmen eingetragen, aber das ist bei allen Menschen so und hat mit der Betreuung nichts zu tun.
Mein deutlicher Rat wäre: bei offenen Beträgen bei Banken sollte man auf jeden Fall besser mit offenen Karten spielen und die Tatsachen genau benennen. Ein Eigentor ist kaum wieder rückgängig zu machen.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.05.2010, 09:10   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 34
Standard

Hallo Michaela, Imre und Ronja,
Danke für eure Antworten.
Ich bin selber eher geneigt, die Betreuung auch bei der Bank bekannt zu machen, kann aber auch verstehen, warum er das nicht möchte und habe ihm versprochen, die Frage ernsthaft zu prüfen(was ich ja z.B. hier tue)
Mit der Kooperation ist das so eine Sache. Mein Schwager ist zwar phasenweise gesund, aber wirklich erwachsen und verantwortlich verhält er sich nicht. Er ist eher leichtlebig mit Geld, hatte immer schon ein Problem mit Autoritäten, neigt zu rücksichtslosem Verhalten, und ein bürgerliches normales Leben wollte er noch nie führen. Da er eine Rente bekommt, die unter der Pfändungsgrenze liegt, muss er finanziell auch nicht für die Schäden, die er anrichtet aufkommen. Er hat einen hohen sekundären Krankheitsgewinn, denn wenn man manisch ist, fühlt man sich ja subjektiv gut, abgesehen davon beruft er sich, wenn es ihm passt auf seine Schuldunfähigkeit.
Im Moment ist er sehr kooperativ mir gegenüber, und ich kann auch ganz gut mit seiner Art umgehen. Ich hab ihm aber auch direkt gesagt, sobald er mich verarscht, lege ich das Amt nieder und er bekommt einen Berufsbetreuer.
Das hört sich jetzt sehr negativ an, dabei mag ich ihn als Mensch gern. Seine Motivation im Moment sind seine zwei kleinen Kinder, die er heiß und innig liebt, und zu denen er den Kontakt halten will(von der Mutter lebt er seit einigen Monaten getrennt).
Letztendlich werde ich wohl mit der Bank offen reden, meine eigene Haftbarkeit ist da ein gutes Argument. Er muss dann eben Farbe bekennen.
Liebe Grüße
Susanne
sisusisu ist offline  
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Stichworte
kontoführung, kontovollmacht


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