Dies ist ein Beitrag zum Thema ab wann hat man keinen betreuer mehr im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Nicole,
welche Art von Umzugsproblemen gibt es denn konkret? Willst du und die Betreuerin sagt nein oder sollst du ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
11.06.2010, 18:59 | #11 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
Hallo Nicole,
welche Art von Umzugsproblemen gibt es denn konkret? Willst du und die Betreuerin sagt nein oder sollst du woanders hin und du willst nicht, was ist denn da im Argen? Übrigens, man darf hier auch mehr als 4 Zeilen schreiben, tut auch nicht weh Gruss, MurphysLaw |
12.06.2010, 19:32 | #12 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
|
Zitat:
Einen kurzen Brief an das Betreuungsgericht schreiben: Ich bin wieder fähig und in der Lage meine Finanziellen- und Behördenangelegenheiten selbständig zu regeln. Deshalb beantrage ich die Aufhebung meiner Betreuung. * Dumm dabei ist nur, wenn es nicht stimmt. Denn das Gericht wird „von Amtes wegen“ prüfen, ob Dein Antrag den Tatsachen entspricht. * Die Frage, ob die Betreuerin über Umzüge (=Aufenthaltswechsel) entscheidet, ist falsch gestellt. Die Frage ist, ob Du die Kosten am neuen Aufenthaltsort aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen zahlen kannst. Dann hat die Betreuerin nicht mitzureden und kann Dir den Umzug nicht verbieten. * Lebst Du aber in irgendeiner Form von Sozialhilfeleistungen (egal ob ambulant oder stationär), dann musst Du einen Aufenthaltswechsel zuerst mit dem Sozialhilfeträger klären und dessen Einverständnis einholen. Dann ist es nämlich nicht die Entscheidung der Betreuerin. * * |
|
15.06.2010, 02:16 | #13 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 18
|
huhu
ich meinte was muss man tun das die betreuerin sagt ich brauch keine betreuerin mehr -.- leb nicht vom sozialaamt sondern bekomm monatlich geld von der betreuerin überwiesen.... ich möchte hier weg weg neuanfang machen unter anderen auch wegen meinen vermieterden ich net sonderlich mag da er meint kleintiere wäre nicht erlaubt Geändert von Nicole21 (15.06.2010 um 02:19 Uhr) |
15.06.2010, 06:36 | #14 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo Nicole,
sorry, aber ich glaube Du kommst mit Deinen Fragen weiter wenn Du Dir nicht auch liest was da bereits geantwortet wurde. Damit eine Betreuerin zu dem Ergebnis kommt, dass die Betreuung aufgehoben werden kann muss vorher eine Zeit lang alles gut funktioniert haben. Der Betreute muss z.B. zuverlässig seine eigenen Dinge alleine erledigt haben. Welche das bei Dir sein könnten wissen wir nicht, da ja immer noch nicht klar ist warum überhaupt eine Betreuung eingerichtet wurde. Die Aussage der Betreuerin alleine nützt Dir nicht allzu viel, was sonst noch dazu gehört steht da schon. Nur das Gericht kann eine Betreuung wieder aufheben. Auf keinen Fall zahlt die Betreuerin Dir kein Geld von sich aus, entweder es kommt vom Sozialamt oder Du hast Vermögen. Zu Deinen Umzugswünschen könne wir nicht "Richtiges" - zum Glück auch nichts Falsches sagen- da uns der gesamte Hintergund dazu fehlt. Wir könnten nur Rätselraten. Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. Geändert von michaela mohr (15.06.2010 um 06:39 Uhr) |
15.06.2010, 11:43 | #15 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 18
|
ich hab damals in ner wg gewohnt und die meinten zu mir ich soll das beantragen also ne betreuerin für vermögenssorge da ich unter anderem ne nachzahlung bekommen hab vom oeg mit ner grossen summe geld und die betreuer der meinung waren ich komm damit nicht klar. dann musste ich nen antrag beim gericht stellen dann kam eine gutachterin boa war das ne blöde ziegenaja dann bekam ich ne betreuerin für die vermögenssorge + einwilligungsvorbehalt der richter hat mich damals gefragt ob ich das will er mreinte er würde es machen öhm ja und ich wusste nicht was es bedeutet wenn man einen einwilligungsvorbehalt hat was man dann nicht mehr darf usw. das wurde mir erst klar wo ich den schon hatte. Dann war da ja die betreuerin die nicht in leiden konnte die damals auf meine ehemalige wg betreuerin nicht gut zu sprechen war und bei mir über sie abgelästert hat wo ich garnicht mit klar kam dieser psysche druck der dabei entstand war für mich nicht aushaltbar und dann hat diese betreuerin mir auch noch vorgeschrieben,welchen pc oder laptop ich mir hole wo ich nicht mit ein verstanden war und der harte kampf begann briefe ans gericht schreiben und und und aber ich hab gewonnen und dann bekam ich die betreuerin die ich jetzt habe....und ich muss sagen mit ihr komm ich meistens gut klar ist nicht leicht mit mir denk .... und die betreuerin verstand auch nicht warum ich überhaupt nen einwilligungsvorbehalt habe..... so ich hoffe ich konnte euch damit besser erklären wies zu stande kam
lg |
15.06.2010, 12:20 | #16 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo Nicole,
danke für die Erklärung. Du hast jetzt die Betreuerin die Du wolltest und da ist es vielleicht einfacher zusamen zu einer Lösung zu kommen. Der Ablauf müsste ja jetzt auch klar sein und ich drücke Dir die Daumen für deine Gespräche. Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
17.06.2010, 03:42 | #17 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 18
|
huhu
ich bins wieder die sache mit dem auszug hat sich erledigt also das problem die betreuerin rief gestern an und meinte mein vermieter will mir die wohnung kündigen begründung ist das der nachbar (sohn vom vermieter) sich von seiner freundin getrennt hat und er jetzt meine wohnung will... schriftliche kündigung hab ich bis jetzzt noch nicht erhalten wann kommt die in der regel? mein vermieter wohnt neben mir kann er sie einfach in den briefkasten werfeen oder muss das per einschreiben gemacht werden?? Sollte ich ihn mal auf die Kündigung persönlich ansprechen oder soll ich das sein lassen? Oh man ganz viele fragen -.- Vielen dank für eure Hilfe!!! |
17.06.2010, 08:13 | #18 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo Nicole,
der Vermieter könnte Dir die Kündigung einwerfen, das wird er aber sicher nicht machen. Im Streitfall kann es wichtig sein den Nachweis zu bringen, dass tatsächlich zum Datum ...xy gekündigt wurde, sie wird wahrscheinlich also als Einschreiben kommen. Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
17.06.2010, 15:05 | #19 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 18
|
So hab mit der betreuerin gesprochen und sie meinte ich soll mit dem Vermieter sprechen
Er sagte er muss den Brief noch fertig machen und dann geht er per Post. Hab ihm auch gefragt ob es geht wenn ich schon früher ausziehe wegen der reha er meinte das wäre kein problem dann bräuchte ich auch keine miete dann mehr zu zahlen. Und er sagte auch er wollte mich nicht raus haben. das war nur wegen seinem Sohn der wohl wegen den beziehungsprobs schon inner klinik war. |
Lesezeichen |
Stichworte |
ende der betreuung, umzug |
|
|