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bestattung des Sohnes meiner Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema bestattung des Sohnes meiner Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe seit über 6 Jahren eine ehrenamtliche Betreuung einer psychisch kranken Dame; sie ist eigenlich berechtigt Grundsicherung zu erhalten, ...


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Alt 21.06.2010, 21:18   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 1
Standard bestattung des Sohnes meiner Betreuten

Ich habe seit über 6 Jahren eine ehrenamtliche Betreuung einer psychisch kranken Dame; sie ist eigenlich berechtigt Grundsicherung zu erhalten, lehnt die aber ab. Ich habe nur 2 Aufgabenkreise: Gesundheitsfürsorge und Vertretung bei Ämtern und Behörden. Nun ist der geistig behinderte Sohn dieser Dame gestorben. Bis vor kurzem hatte die Tochter - also die Schwester die rechtl. Betreuung des Bruders. Schwester und Bruder lebten auch zusammen, die Tochter hat dem Bruder seit einigen Jahren den Kontakt mit der Mutter verboten. Die Mutter hat den Tod ihres Sohnes nach 4 Tagen durch die Polizei erfahren. Nun ist die Mutter "bestattungspflichtig" - die Tochter soll jegliche Intresse daran verneint haben. Früher hatte ich per Telefon mehrmals Kontakt mit der Tochter, diese Nr. ist aber nun lt. Ansage "nicht vergeben". Ich soll nun die Bestattung organisieren - lt. der Mutter/meiner Betreuten Feuerbestattung und anonym - sie will nicht dabei sein. Was muss ich nun machen - rechtlich, verwaltungstechnisch und - moralisch?? Anonnyme Begräbnisse find ich - wenn noch irgendwelche Angehörige da sind - furchtbar.
betreuungapfel ist offline  
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Alt 21.06.2010, 22:10   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Bestattungen sind nach Landesrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Pauschal gesagt, muss der Bestattungspflichtige die Sache organisieren. Die Kosten werden aus der Erbmasse bezahlt. Reicht diese nicht aus, kann der Bestattungspflichtige –wenn er die Voraussetzungen erfüllt – bei der Sozialhilfe die Kostenübernahme beantragen. Deine Betreute soll mit der Sache ein Bestattungsinstitut beauftragen. Du hast dafür nicht den Aufgabenkreis (=Vermögenssorge). Dem Bestattungsinstitut sollte gesagt werden, dass die Kostenübernahme bei der Sozialhilfe beantragt wird. Für diesen Antrag bist Du wieder legitimiert.
M. W. ist eine Feuerbestattung nur möglich, wenn der Verstorbene zu seinen Lebzeiten diese Bestattungsform verfügt hat.
Bolder ist offline  
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Alt 21.06.2010, 22:38   #3
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Bolder Beitrag anzeigen
M. W. ist eine Feuerbestattung nur möglich, wenn der Verstorbene zu seinen Lebzeiten diese Bestattungsform verfügt hat.
nein. leiche ist tot, hat keine rechte mehr, kann verbrannt werden.
zeiten ist offline  
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Alt 22.06.2010, 07:07   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Na, na zeiten, mal nicht ganz so wurschtig vielleicht?

Hallo betreuungsapfel,

Du müsstest auf jeden Fall eine Erweiterung Deiner Aufgabenkreise wegen der Bestattung beantragen um das für Deine Betreute regeln zu können.

Es ist vielleicht noch viel schrecklicher wenn da irgendwo ein Grab für nicht vorhandenes Geld in Auftrag gegeben wurde und keiner kümmert sich dann darum. "Moral" ist nicht Aufgabe eines Betreuers und Feuerbestattung sind allgemein die kostengünstigste Variante.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.06.2010, 08:18   #5
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo,

sollten aber die Finanzen nicht ausreichen und das Sozialamt muss für die Bestattungskosten einspringen, würde ich unbedingt vor der Beauftragung eines Institutes das Sozialamt kontaktieren. Hier in Berlin haben die Ämter meist ihre Institute, bzw. auch Friedhöfe wo die Beerdigungen günstiger sind und würden somit nicht unbedingt die Kosten für jedes Institut übernehmen. Also vorher abklären, ehe ein Vertrag von der Betreuten unterschrieben wird.

Lg Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 16.04.2013, 15:43   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Na, na zeiten, mal nicht ganz so wurschtig vielleicht?

Hallo betreuungsapfel,

Du müsstest auf jeden Fall eine Erweiterung Deiner Aufgabenkreise wegen der Bestattung beantragen um das für Deine Betreute regeln zu können.


Gruss Michaela
Wäre denn die Organisation einer Bestattung von den Aufgaben Behörden und Vermögen gedeckt? Den Bereich "Vermögen" braucht man ja dann nicht, wenn die Kosten gar nicht beim Betreuten liegen sollen.
Wie ist es mit dem Problem "wer das Bestattungsinstitut beauftragt ist auch Kostenträger?" Das würde mich sehr davon abhalten, irgend etwas zu organisieren, lieber das Ordnungsamt eine städtische Bestattung erledigen lassen.
Wie geht ihr mit dem Thema um?
Pino ist offline  
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Stichworte
angehörige, beerdigung, bestattung, bestattungskosten, betreueraufgaben


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