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Wohnung gekündigt - Probleme beim Umzug

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Hallo während ich noch im Krankenhaus war, wurde von meinem Betreuer die Heimatwohnung gekündigt. Ich wurde vor einem Jahr infolge ...


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Alt 23.06.2010, 11:01   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard Wohnung gekündigt - Probleme beim Umzug

Hallo
während ich noch im Krankenhaus war, wurde von meinem Betreuer die Heimatwohnung gekündigt.
Ich wurde vor einem Jahr infolge eines Unfalls krank mit mehreren Krankenhausaufenthalten und konnte seit dem meinen Umzug nicht vollenden.
In der Zeit meiner Krankheit bekam ich einen Betreuer zur Unterstützung bei der Regelung meiner Angelegenheiten weil ich auch so oft im Krankenhaus war.
Als der hörte, das ich noch eine Heimatwohnung habe, sollte diese sofort gekündigt werden.
Ich machte darauf aufmerksam das ich noch nicht gesund sei und noch mehrere Krankenhausaufenthalte bevorstehen.

Zum Einen wegen der Folgen des Unfalls zum Anderen weil durch die Untersuchungen in diesem Rahmen der Verdacht einer Muskelerkrankung aufkam, dem wegen anderer akuter Beschwerden noch nie näher auf den Grund gegangen werden konnte.

Während meines letzten Krankenhausaufenthaltes wurde dann die Wohnung gekündigt, obwohl es mein Wunsch war, die Wohnung erst zu kündigen, wenn ich auch soweit sei.

Ich habe deswegen auf meine anstehende AHB (Reha) verzichten müssen.

Ich wollte, das die Wohnung erst gekündigt wird wenn alles in Kartons verpackt sei.
Da ich nicht Auto fahre und zwei Körperbehinderungen ( mindestens) habe dauert bei mir alles länger und ich habe schon zwei mal meinen ganzen Haushalt verloren, wegen "schnellem Umzug" mit Folgen ( nämlich das ich nicht fertig wurde und die Wohnung geräumt werden musste etc) oder ich die Sachen einlagern musste und dann das Geld dafür nicht aufbringen konnte die Miete für den Unterstand zu zahlen. Hätte ich mehr Zeit gehabt mir eine passendere Wohnung zu suchen, wäre das wohl nicht passiert.
Dazu kommt das ich nicht Auto fahre und an einer Anfalls-erkrankung leide, ich kann nicht immer jeden Tag gleich gut alles schaffen. Die Unfallfolgen bereiten mir noch dazu Schmerzen, die mich auch einschränken.
Ich bin allein und muss das alles allein machen.

Was passiert denn, wenn ich es nicht schaffe?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Die Kündigung kann ich nicht wieder zurück nehmen, denn ich hatte schon mal eine Betreuerin die die Wohnung gekündigt hatte und ich musste die Kündigung zurück nehmen ( bekam keinen Urlaub) daraufhin kam ein Schreiben das sie das beim nächste Mal nicht machen werden.
Diese Möglichkeit steht also nun nicht mehr zur Verfügung.

Was kann mir passieren?

lg
Mützi
Schlafmuetze ist offline  
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Alt 24.06.2010, 08:19   #2
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Zunächst zu den Formalien:

Die Kündigung der Wohnung ist genehmigungspflichtig, in dem Verfahren mußt du gehört werden, oder aber es muss ein Verfahrenspfleger bestellt werden (was ich in deinem Fall für zweifelhaft hielte). Was hast Du in der Anhörung gesagt?
Chrysologus ist offline  
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Alt 25.06.2010, 13:02   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard Wohnungskündigung - genehmigungspflichtig?

Hallo,

von wem kommt diese Genehmigung?

was für eine Anhörung?

Ich bekam lediglich eine Mitteilung:" Ich habe heute die Wohnung gekündigt" ( wurde im Krankenhaus angerufen) als ich geschockt am anderen Ende der Leitung schwieg, wurde mir gesagt:" Ich weiss schon das war jetzt nicht das was du hören wolltest"

Das lag daran weil ich darum bat, erst mal abzuwarten, wie lange denn mein Aufenthalt im Krankenhaus dauert.

Das die wohnung gekündigt würde, darüber war ich wohl informiert, aber ich bat darum damit noch zu warten.

Leider nur bis Anfang des darauffolgenden Monats und nicht bis zum Ende der Krankheit.

Ich bin nun immer noch im Krankenstand. verbrachte 4 Wochen im Krankenhaus ( so das mir schon mal ein Monat fehlt beim Planen etc) und nun muss ich meinen Hausarzt auch noch "bereden" das er meine Krankschreibung wenigstens nicht beendet, wärend ich noch die Wohnung ausräumen muss.

Der Umstand ist wirklich schwer auszuhalten. Wenn ich meinem Arzt die Begründung sagen würde, also weil ich umziehen muss, fürchtete ich schon das er mir entgegnet:" wer umziehen kann, kann auch arbeiten..."
ok das hat sich nun erledigt, da nach der letzten Untersuchung auch immer noch der Verdacht einer Muskelerkrankung besteht.

Aber auch aus diesem Aspekt ist das schwierig denn die derzeit notwendige schwere körperliche Arbeit ( kisten Schleppen etc) kann dieser Sache auch noch eine Verschlechterung einbringen, die unwiederuflich ist.

Augen zu und durch - ich hab keine Zeit mehr zum Nachdenken.

lg
Mützi
ps ach ja, ich habe auf meine Reha massnahme deswegen verzichten müssen

Geändert von Schlafmuetze (25.06.2010 um 13:09 Uhr)
Schlafmuetze ist offline  
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Alt 25.06.2010, 15:12   #4
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Die Kündigung der Wohnung muss das Gericht genehmigen, sonst darf der Betreuer sie nicht kündigen.

Hast du die Wohnung noch - oder bist du schon umgezogen?
Chrysologus ist offline  
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Alt 26.06.2010, 00:45   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard die Wohnungskündigung

Hallo

also NOCH habe ich die Wohnung.

Ich bin nämlich darinnen und versuche wie ein Weltmeister zu packen, aber nun ist klar ich werde wohl nicht fertig.

Die Frist läuft aber mit Ende Juni ab.

Darum fragte ich ja, was könnte denn passieren, wenn ich es nicht schaffe.?..

Was nützt es mir wenn das genehmigt werden muss.

ICh bin sicher es wurde so dargestellt, das das schon alles in Ordnung geht.

Noch ärgerlicher, das ich hier mitten beim Packen (die alte wohnung ist in Bayern, die neue in NRW) wieder zurück musste, weil es hiess ich muss zum Termin für die Verlängerung der beantragten Betreuung erscheinen.
Dadurch habe ich eine weitere Woche verloren.

ICh bat um einen späteren Termin..
was ich nicht wusste. Es war bereits ein verschobener Termin.
Mein Betreuer hatte darum im Vorfeld gebeten wegen Urlaubsabwesenheit.

Toll, wohnung wird gekündigt, fährt in Urlaub - wichtig Betreuung muss verlängert werden..."Klienten" schnell "zurückpfeiffen"
egal wie das denjeigen durcheinander bringt und Zeitverlust macht.
Noch dazu kostet es mich jedes mal ein Haufen Zeit und Nerven und Geld zwischen Bayern und NRW rumzufahren...wenns schnell gehn muss.
ICH durfte den Termin nicht verlegen bzw meiner Bitte wurde nicht nachgekommen, weil es hiess NOCH mal kann man den Termin nicht verlegen- doch das erste verlegen lag ja nicht an mir. Nur deswegen musste ICH halt verzichten und deswegen die Umzugsvorbereitungen WIEDER UNTERBRECHEN...

bringt mich bzw brachte mich jedes mal aus dem Konzept..

lg
Mützi
Schlafmuetze ist offline  
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Alt 26.06.2010, 11:53   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard Genehmigung der Wohnungskündigung

Wenn ich gewusst hätte, dass die Kündigung meiner Wohnung beim Gericht genehmigt werden muss, hätte ich den noch aus dem Krankenhaus angerufen (den Richter, oder wer dafür zuständig ist).

Denn meine Meinung wurde hier nicht respektiert.

Bis heute denkt mein Betreuer das er mir gutes getan hätte mich ein wenig "anzutreiben" - was ich als Nötigung empfinde.

Die neue Wohnung habe ich ja schon, da dachte ich erst, das wäre eben so, das die da kein Verständnis haben, wenn ich krank bin das ich nicht gleich ausziehe. Solange ich es mir leisten kann (ok ichkonnte noch relativ gut leben trotz zwei Mieten, aber das habe ich eben notgedrungen hingenommen weil ich krank bin und nicht anders konnte bisher. Gefallen hat mir das auch nicht ,das ich in der Zeit zwei Mieten zahlen musste. Natürlich hätt ich auch gern das Geld anders verwendet....)

Nun sitz ich da, heute abend kommt der Möbeltransport ( gab keinen aneren TErmin - da ich nicht Auto fahren kann bin ich auf andere angewiesen) und ich hab hier immer noch nicht alles verpackt.

Es wird eine Katastrophe, die ich ohne Betreuer genauso gut geschafft hätte.

lg
Mützi
ps anscheinend scheint es niemals eine befriedigende Lösung für alle Beteiligten in solchen Dingen zu geben, das wäre nun ein Grund für mich für IMMER eine Betreuung abzulehnen. Ich bin nicht psychisch krank und hatte mir nur Hilfe erhofft, statt dessen wächst das Chaos erst.
Schlafmuetze ist offline  
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Alt 26.06.2010, 12:46   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Schlafmuetze Beitrag anzeigen
ps anscheinend scheint es niemals eine befriedigende Lösung für alle Beteiligten in solchen Dingen zu geben, das wäre nun ein Grund für mich für IMMER eine Betreuung abzulehnen.
Ziemlich widersinnige Argumentation, meinst Du nicht...?


Zitat:
Ich bin nicht psychisch krank und hatte mir nur Hilfe erhofft, statt dessen wächst das Chaos erst.
Tja, wenn Du nicht psychisch krank bist, dann ist rechtliche Betreuung eh nix, auf das Du Anspruch hast, gell...
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 26.06.2010, 13:02   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Tja, wenn Du nicht psychisch krank bist, dann ist rechtliche Betreuung eh nix, auf das Du Anspruch hast, gell...
Na na Chesterfield,

seltsame Argumentation. Auch jemand der körperlich behindert ist hat Anspruch auf eine gesetzliche Betreuung.
Und vielleicht könnte man(n) mit den Schwierigkeiten anderer Menschen auch etwas nachsichtiger umgehen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.06.2010, 13:14   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
seltsame Argumentation. Auch jemand der körperlich behindert ist hat Anspruch auf eine gesetzliche Betreuung.
Tatsächlich, Frau Mohr! Hervorragender, wie berechtigter Einwand.
Hat er das etwa nicht gewusst...? Hmmm... Unwahrscheinlich...
Hat er das vielleicht bewusst geschrieben... mit irgendeiner Absicht...? Hmmmm...
Aber ist ja wurst - interessiert ja eh keinen....

Zitat:
Und vielleicht könnte man(n) mit den Schwierigkeiten anderer Menschen auch etwas nachsichtiger umgehen.
Dann mal immer schön mit gutem Beispiel voran!
__________________


Geändert von Chesterfield (26.06.2010 um 13:22 Uhr)
Chesterfield ist offline  
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Alt 26.06.2010, 13:47   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard Berechtigte oder unberechtigte Betreuung

Ich verstehe gerade einiges nicht.

Aber vielleicht sollte ich darauf aufmerksam machen, das ich das Asperger Syndrom habe. Das ist eine angeborene Störung.
Unter anderem äussert sie sich gerade darin das man schlecht "zwischen den Zeilen" lesen kann..

Darum chesterfield . ich ahne zwar das deine Aussage einen Zweck verfolgt, brauche dir also nicht sagen das ich durchaus einen Anspruch habe denn das scheinst du ja zu wissen.

Deine Aussage muss eine andere Bedeutung haben.

Vielleicht sagst dus einfach mal direkt?

Weniger zwischen den Zeilen, denn sonst hätte ich jetzt hier an dieser Stelle erklärungen abgegeben die völlig überflüssig sind. Nur wegen deiner Antwort auf Michaela Mohrs Beitrag konnte ich ansatzweise auf die Idee kommen, das deine Antwort/dein Kommentar eher rethorischer Natur ist.

Vielleicht war aber das was ich sagen wollte auch nicht so "angkommn" wie ich es gemeint habe.

Ich meinte, es ist nun nicht das erste mal das ich durch die Betreuungssituation ganz ANDERE und für mich eigentlich schlimmere Schwierigkeiten erlebe, als die Schwierigkeiten die ich vorher hatte. Da überlegt man sich doch gelegentlich, lieber das kleinere Übel zu wählen.
Obwohl MEINE Schwierigkeiten schon "echt übel" sind, sind die die ich nun durch die Betreuung habe, die Krönung. Bzw dadurch erscheinen meine ja geradezu "nicht der Rede wert".
(was aber auch nicht stimmt)
Ansonsten wollte ich mit dem Nachsatz auch niemanden persönlich zu nahe treten, es überkam mich gerade angesichts meines Ärgernisses hier.

War das deutlich?

lg
Mützi
Schlafmuetze ist offline  
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genehmigung, umzug, wohnungskündigung

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