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Einrichtung der Betreuung und Einwilligungsvorbehalt

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Alt 27.06.2010, 11:37   #11
lesbedu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hi,

wenn es ein richtiges gutachten ist, musst du dafür hinkommen. wenns nur ne bescheinigung oder fragebogen is, nicht unbedingt. ich weiß ja nicht,in wie weit du mit dem neuro bereits über betreuung gesprochen hast. wär sicher besser, wenn du hingehst, dann kannst auch gleich sagen, was du haben möchtest oder nicht und entsprechend dem kann er dann gezielt dazu auch stellung beziehen, das hat erheblichen einfluss auf die letzliche entscheidung. ich würd in jedem fall vorher hingehen, das halt ich besser, als wenn der irgendwas aus dem bauch raus schreibt, was er vielleicht anhand der unterlagen tun könnte...

gesundheitssorge bekommen leuts, die ihre eigenen behandlungen nicht erfassen, einschätzen oder überblicken können oder die ihre krankenversicherungssachen nicht auf die reihe kriegen.

die betreuerin müsste dann in die behandlungen einwilligen, falls du nicht mehr einwilligungsfähig wärst – aber auch nur dann. oder sich halt um deinen versicherungsschutz kümmern...

solange du einwilligungsfähig bist (dh, kapierst, welche krankheit du hast und verstehst, was die behandlung mit dir macht und wirkung und nebenwirkung kapierst und eben zustimmen oder ablehnen kannst), kannst du deinen kram selber regeln.

das hat auch nicht zwingend mit diagnosen zu tun. übrigens geht bipolar nicht mit rezidivierenden depris zusammen. das schließt sich diagnostisch offiziell aus, weil bei bipolar die depris schon inclusive sind...

gruß, zeiten
Weil ich lese immer wieder das Leute einfach mehrere Kreise bekommen die sie nicht nötig haben , und das nur weil das Gericht dann im nachhinein keine Angst haben muss das der betreuer nachträglich noch weitere Kreise beantragt , so wäre das alles schon drin.

Schon ist es komisch der Brief vom Amtsgericht bezüglich des Gutachtens des Neurlogen ist vom 21.06.2010 aber mein Gespräch wegen dem Sozialbericht vom Gesundheitsamt war erst am 24ten , ich find das etwas komisch dass das Gericht ohne auf den Bericht des Gesundheitsamtes zu warten schon vorher gleichzeitig ein gutchten beim neurologen erstellen lässt.

Mir scheint es das dass Gericht ziemlich schnell die Sache hinter der Bühne haben möchte.

Auch bin ich ab dem 29ten in stationärer Therapie , heisst es wird dann schwierig zu gerichts oder gutachten Terminen zu kommen , schon alleine wegen der Versicherung denn wenn mir was auf den Weg dorthin passiert und ich ja ein Krankenschein habe müsste ich selber für die Kosten aufkommen.

Und noch ne Frage wenn die mich im Krankenhaus fragen ob ich einen betreuer habe , was soll ich sagen?

Ich hab ja noch keinen oder muss ich denen mitteilen das ein Verfahren diesbezüglich läuft?
 
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Alt 27.06.2010, 12:15   #12
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von lesbedu Beitrag anzeigen
Weil ich lese immer wieder das Leute einfach mehrere Kreise bekommen die sie nicht nötig haben , und das nur weil das Gericht dann im nachhinein keine Angst haben muss das der betreuer nachträglich noch weitere Kreise beantragt , so wäre das alles schon drin.
äh...., so sollte das nicht sein. es sollen nur aufgabenkriese vergeben werden, die aktuell notwendig sind. auf vorrat soll da nix vergeben werden, schon gar nicht aus gründen der "arbeitserleichterung".....


Zitat:
ich find das etwas komisch dass das Gericht ohne auf den Bericht des Gesundheitsamtes zu warten schon vorher gleichzeitig ein gutchten beim neurologen erstellen lässt.
würd ich mir keine weiteren gedanken drüber machen, da gibts keine vorgeschriebene reihenfolge.


Zitat:
Mir scheint es das dass Gericht ziemlich schnell die Sache hinter der Bühne haben möchte.
ich würds als gutes zeichen sehen. die haben deinen antrag offenbar ernst genommen...


Zitat:
Auch bin ich ab dem 29ten in stationärer Therapie , heisst es wird dann schwierig zu gerichts oder gutachten Terminen zu kommen...
dann sagst du die termie halt ab, bis du wieder zu hause bist, das sollte kein problem sein.



Zitat:
Und noch ne Frage wenn die mich im Krankenhaus fragen ob ich einen betreuer habe , was soll ich sagen?
da sagst, wie es ist. du musst denen nicht mitteilen, dass da ein verfahren läuft. das kannst du dann entscheiden, ob du es denen sagen möchtest oder nicht.
zeiten ist offline  
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Stichworte
einrichtung der betreuung, einwilligungsvorbehalt


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