Dies ist ein Beitrag zum Thema Einrichtung der Betreuung und Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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hi,
wenn es ein richtiges gutachten ist, musst du dafür hinkommen. wenns nur ne bescheinigung oder ...
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27.06.2010, 11:37 | #11 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Frage
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Schon ist es komisch der Brief vom Amtsgericht bezüglich des Gutachtens des Neurlogen ist vom 21.06.2010 aber mein Gespräch wegen dem Sozialbericht vom Gesundheitsamt war erst am 24ten , ich find das etwas komisch dass das Gericht ohne auf den Bericht des Gesundheitsamtes zu warten schon vorher gleichzeitig ein gutchten beim neurologen erstellen lässt. Mir scheint es das dass Gericht ziemlich schnell die Sache hinter der Bühne haben möchte. Auch bin ich ab dem 29ten in stationärer Therapie , heisst es wird dann schwierig zu gerichts oder gutachten Terminen zu kommen , schon alleine wegen der Versicherung denn wenn mir was auf den Weg dorthin passiert und ich ja ein Krankenschein habe müsste ich selber für die Kosten aufkommen. Und noch ne Frage wenn die mich im Krankenhaus fragen ob ich einen betreuer habe , was soll ich sagen? Ich hab ja noch keinen oder muss ich denen mitteilen das ein Verfahren diesbezüglich läuft? |
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27.06.2010, 12:15 | #12 | |||||
"Räuberbraut"
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einrichtung der betreuung, einwilligungsvorbehalt |
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