Dies ist ein Beitrag zum Thema Einrichtung der Betreuung und Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo erstmal,
Bin neu hier und habe mal ein paar Fragen bezüglich meiner (angeregten) Betreuung
Ich bin 28 Jahre und ...
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23.06.2010, 12:23 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Einrichtung der Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
Hallo erstmal,
Bin neu hier und habe mal ein paar Fragen bezüglich meiner (angeregten) Betreuung Ich bin 28 Jahre und mach grad ne Ausbildung im Bereich der Altenpflege , da ich jedoch seid den Tod meiner OMA im Februar wieder angefangen habe mich zu ( ritzen ) , Borderline , und ich eine mittelgradige Depression und eine´bipolare Störung habe in Verbindung einer "KAUFSUCHT" habe ich beim zuständigen Amtsgericht für mich selber eine Betreuung (angeregt) Heute war ich aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichtes zur Klärung der Frage ob und inwieweit eine Betreuung für mich in Frage kommt beim Gesundheitsamt , dort wurden mir einige Fragen geestellt und so weiter , aber sicher kennt ihr das ja .... Der Sozialarbeiter meinte das mein Antrag auf eine Betreuung nach seiner Sicht gerechtfertigt ist , zumal ich immer Kaufe aber ohne zu bezahlen das ganze ist wie ein Film .... Ich gehe irgendwo hin kaufe auf EC Karte und weiss eigentlich da ich das nicht zahlen kann , oder eben Bestellungen via Internet .... seid ich 18 bin hat das ganze eigentlich erst angefangen erste Handy Verträge wurden geschlossen , erste VISA Karte mit mal eben 8000 Euro Kreditrahmen und und und .... und meine Betreung habe ich besonders deshalb angeregt weil ich mir selber helfen will , so das der entsprechende Sozialarbeiter auch anregen will einen Einwilligungsvorbehalt zuz beantragen. Nun meine Fragen: 1.) Hat die Betreuung irgendwelche negative Einflüsse auf meine Ausbildung? Weil ich während der Arbeit ja (Handzeichen) Nutzen muss und in Bewohner Kurven Dokumentationen unterschreiben / abzeichnen muß. 2.) Was genau bewirkt dieser Einwilligungsvorbehalt? Läuft das nur auf das finanzielle Hinaus oder , muss ich in Zukunft z.b auch eben die oben genannten Dokumentationen die Erlaubnis meines (Betreuers) einholen? 3.) Aufgrund meines selbst Antrages bei Gericht , kann ich die Betreuung auch ebenfalls wiederrufen ?! 4.) Wird es sich hierbei nur um die Finanzfürsorge beziehen oder stehen die Chancen schlecht das ggf. weitere Bereiche mit einbezogen werden ?! Im voraus lieben Dank Gruss LINA |
23.06.2010, 13:04 | #2 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo Lina,
erst mal "Herzlichen Glückwunsch" zu diesem mutigen Schritt. Die erste Stufe hast Du genommen. Du möchtest Dir helfen lassen. Und das ist sehr gut. Deine Fragen kann ich nicht beantworten. Dazu gibt es andere Fachkräfte hier im forum. Aber ich finde es toll, wenn jemand einsichtig ist und sich Hilfe sucht. Lass Dich nicht von eventuellen Schauergeschichten in Bezug auf Betreuung verunsichern. Du hast es richtig gemacht. Liebe Grüße und viel Kraft für Deinen weiteren Weg Lisa |
23.06.2010, 13:09 | #3 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Hi Lisa , danke für deine nette Antwort :-) Ja .... ich meine bin jetzt 28 und naja besser jetzt als nie .... denn ich sehe und merke ja selber das wie ich zur Zeit im Lebe stehe alles andere als (OK) ist ..... Aber ich sehe das so wie du , ich denke mein (zukünftiger) Betreuer wird mir mit Sicherheit nicht den Kopf abreisen .... Nur komisch ...... vor noch kurzer Zeit habe ich ein Paar Betreuungen für Bewohner angeregt und nun rege ich eine für mich selber ein .... Tya kommt halt öfters anders als (frau) denkt Geändert von lesbedu (23.06.2010 um 13:38 Uhr) |
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23.06.2010, 14:20 | #4 |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo Lina,
erst mal möchte ich dir auch sagen, dass ich deinen Schritt sehr gut finde! Und bestimmt wird dein Betreuer dir nicht "den Kopf abreißen", sondern er ist dazu da, dich in den notwendigen Bereichen zu unterstützen, und zwar gem. deinem Willen und/oder Wohl. Aber jetzt zu deinen Fragen: zu 1 und 2: Du kannst deiner Arbeit ganz normal wie bisher nachgehen. Der Einwilligungsvorbehalt wird ja nur für die erforderlichen Aufgabenkreise, bei dir voraussichtlich die Vermögenssorge, angeordnet. Das bedeutet in deinem Fall, dass dein Betreuer, wenn er von Einkäufen erfährt, die du dir nicht leisten kannst, diese Kaufverträge rückabwickeln kann. zu 3: In dem Fall wird geprüft, ob die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung noch bestehen oder weggefallen sind. Denn eine Betreuung darf nur eingerichtet und aufrecht erhalten werden, wenn sie erforderlich ist. Das heißt aber, dass du nicht von einem Tag auf den anderen einfach sagen kannst "ich will das jetzt nicht mehr", sondern du solltest dann schon zeigen, dass du deine Angelegenheiten wieder selbst regeln kannst. zu 4: Es könnte aus meiner Sicht schon sein, dass vielleicht noch die Gesundheitsfürsorge mit einbezogen wird, aber das kommt auf das Gutachten an und kann aus der Ferne schlecht beurteilt werden. Ich wünsche dir viel Glück für die Zukunft! Und bestimmt schreiben die erfahrenen Betreuer auch noch etwas zu deinen Fragen.
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Viele Grüße Kathrin |
23.06.2010, 14:49 | #5 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Hi Danke , für deine Antwort Nun weiß ich wieder ein bissel mehr .... Im Internet steht auch viel zu viel über das Thema drin und macht jemanden ja total konfus .... Hm und was würde das bedeuten wenn ich auch ne Gesundheitsfürsorge bekommen würde ?! Also als Bsp.... ich würde diese bekommen und der Betreuer würde sehen das ich wieder (ritzen) würde , wäre das ein Grund für eine Einweisung in die Psychiatrie oder der Anwendung des PsychKG ? Weil (ritzen) ja Eigentlich ein Selbstverletztendes Verhalten wäre und aufgrund des (Ritzens) ja Entzündungen oder Schlimmeres entstehen könnten .... So Nun wieder auf Antwort warten |
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23.06.2010, 15:13 | #6 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
so lang du nicht in gefahr bist, beim ritzen die pulsadern zu erwischen, kann da niemand einweisen. gruß, zeiten |
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23.06.2010, 16:44 | #7 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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24.06.2010, 07:40 | #8 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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zeiten hat das wesentliche gesagt - ritzen als solches ist kein Einweisungsgrund.
Ich sehe in deiner Schilderung (im übrigen: Toll, wie Du das angehst, mein Respekt) keinen Grund für etwas anderes als den Aufgabenkreis Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt (letzterer ist entscheidend, damit Dein Betreuer Einkäufe rückabwickeln kann). Sollte Deinem Betreuer ein schwer gefährdendes Verhalten auffallen (zB bulimische Attacken mit massivem und bedrohlichem Gewichtsverlust), dann mag er die Maschinerie der Einweisung anwerfen - aber das ist dann nichts anderes als wenn Deine Stationsleitung das täte, weil ihr da etwas auffällt. Allgemeines Lebensrisiko würde ich sagen! Ich bin auf den Fortgang gespannt, der Anfang ist gut, ich drücke die Daumen, dass Du eine passende Betreuerin / einen passenden Betreuer findest. |
27.06.2010, 10:27 | #9 |
Gast
Beiträge: n/a
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hi
Morgens ich bins wieder ...
Hatte gestern Post vom Amtsgericht das nun ein Gutachten von meinen Neurologen erstellt werden soll. Schreibt der Neurologe das ohne mich oder muss ich dafür zu ihm kommen ? Weil er ja eh schon viele Infos über mich hat. Nun ne andere Frage als Diagnosen hab ich nun Bipolare affektive Störung schwere Episode Borderline-Typus Rezidivierende schwere Drepression wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich vom Amtsgericht auch andere Wirkungskreise bekomme ? Da ich nicht glaube das es nur bei Finanzfürsorge bleibt , und wenn ich z.b noch die Gesundheitsfürsorge haben werde was würde dieses für mich bedeuten? DANKE |
27.06.2010, 11:27 | #10 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi,
wenn es ein richtiges gutachten ist, musst du dafür hinkommen. wenns nur ne bescheinigung oder fragebogen is, nicht unbedingt. ich weiß ja nicht,in wie weit du mit dem neuro bereits über betreuung gesprochen hast. wär sicher besser, wenn du hingehst, dann kannst auch gleich sagen, was du haben möchtest oder nicht und entsprechend dem kann er dann gezielt dazu auch stellung beziehen, das hat erheblichen einfluss auf die letzliche entscheidung. ich würd in jedem fall vorher hingehen, das halt ich besser, als wenn der irgendwas aus dem bauch raus schreibt, was er vielleicht anhand der unterlagen tun könnte... gesundheitssorge bekommen leuts, die ihre eigenen behandlungen nicht erfassen, einschätzen oder überblicken können oder die ihre krankenversicherungssachen nicht auf die reihe kriegen. die betreuerin müsste dann in die behandlungen einwilligen, falls du nicht mehr einwilligungsfähig wärst – aber auch nur dann. oder sich halt um deinen versicherungsschutz kümmern... solange du einwilligungsfähig bist (dh, kapierst, welche krankheit du hast und verstehst, was die behandlung mit dir macht und wirkung und nebenwirkung kapierst und eben zustimmen oder ablehnen kannst), kannst du deinen kram selber regeln. das hat auch nicht zwingend mit diagnosen zu tun. übrigens geht bipolar nicht mit rezidivierenden depris zusammen. das schließt sich diagnostisch offiziell aus, weil bei bipolar die depris schon inclusive sind... gruß, zeiten |
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Stichworte |
einrichtung der betreuung, einwilligungsvorbehalt |
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