Dies ist ein Beitrag zum Thema Ist diese Art von Betreuung zulässig? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wer ist jetzt zu informieren, es ist Freitag abend 19:00Uhr?
Herr A. ruft mich gerade an und sagt aufgeregt, dass ...
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#11 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.06.2010
Beiträge: 6
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Wer ist jetzt zu informieren, es ist Freitag abend 19:00Uhr?
Herr A. ruft mich gerade an und sagt aufgeregt, dass er gerade von der Betreuerin angerufen wurde und ihm Von Ihr Vorhaltungen teilweise in bevormundender Weise gemacht wurden. Danach habe er kein Geld für seinen Wochenend-Einkauf erhalten und stehe nun ohne ausreichend Getränke und Lebensmittel da. Was kann aktuell getan werden, damit Herr A. hier ausreichend versorgt ist. Soll man die Sozialstation anrufen, die Betreuerin, die offensichtlich wenig kooperativ und äußerst abweisend ist? Oder soll muss man den Notdienst bei Gericht verständigen, der die Betreuerin dann entsprechend anweist. Da wäre es nun gut, wenn hierzu jemand schnell noch heut was einfallen würde. Vielen Dank klartext |
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#12 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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na das klingt ja nach großem Kino. Die einzige Möglichkeit wäre sich mit der Betreuerin in Verbindung zu setzen, das scheint mir eh sinnvoll da du dann auch mal schauen kannst wie realistisch die Angaben sind. Ein Richter ist dem Betreuer nicht weisungsbefugt, es überwacht den Betreuer lediglich. (scheidet also aus) Was soll denn eine Sozialstaion in diesem Fall machen?? Nur weil das Wort sozial drin vorkommt sind die ja nicht für alles zuständig. Also wenn du dich aktiv einbringen willst kannst du dich ja mit der Betreuerin in Verbindung setzen. Gruß, Andreas |
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#13 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo klartext,
als erstes würde ich Ruhe bewahren und mich, wie agw ganz richtig sagt, erst mal vergewissern, dass die Angaben des Herrn stimmen. Halbwegs ausreichend versorgt sollte er sein, denn Du sagtest dass er sein Mittagessen von der Sozialstation erhält. Wenns wirklich so ganz schlimm ist, nach eigener Augenscheinnahme oder auch Rückfrage bei der Sozialstation, dann könntest Du ihn vielleicht versorgen und am Montag dem Gericht natürlich umgehend davon Mitteilung machen. Kein Notrichter wird eine Betreuerin anweisen eine Geldauszahlung vorzunehmen, diese Möglichkeit fällt deutlich weg. Grüsse Michaela |
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#14 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.06.2010
Beiträge: 6
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Eine gewisse Dramatik liegt natürlich schon in der Schilderung, sie ist aber weniger der konkret materiellen Situation geschuldet, als der Tatsache, dass Herr A. vor einem 3/4 Jahr einen Herzinfarkt hatte und solche Vorkommnisse ihn offensichtlich in große Aufregung versetzen. Weiterhin kommt dann noch dazu dass der Vermieter bei ihm heute anfragte, ob es stimme, dass er ausziehen würde.
Eine Schwester Karola vom Sozialdienst kam gegen 20:15 Uhr bei Herrn A. vorbei, während ich ihn gerade zurückgerufen hatte. Herr A. gab Sie mir an den Apparat und Sie sagte zu, dass Sie dafür sorgen würde, dass Herr A. das Erforderliche an Nahrungsmitteln erhalten und Sie auch eine Notiz darüber vermerken würde. Somit scheint die Sozialstation zumindest in diesem Fall doch eine gewisse Versorgung zu garantieren und alles weitere wird zweifellos am Montag mit dem Kontakt zu einem Rechtsanwalt seinen Gang nehmen. Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten. Ein schönes Wochenende wünscht klartext |
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#15 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.06.2010
Beiträge: 6
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Diese war leider telefonisch nicht zu erreichen. Ihr wurde eine E-mail geschickt in der sie mitgeteilt bekam, dass sie anscheinend vergessen habe, Herrn A. das Geld für den Einkauf zu geben und sich doch bitte diesbezüglich mit ihm in Verbindung setzen solle, da Herr A. sie telefonisch nicht erreichen kann.
Man wird sehen. So dann klartext |
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betreuerwechsel, genehmigung, heimaufnahme, heimunterbringung, kündigung, mietvertrag, mietwohnung |
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