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Kriminelle Unterschlagung durch Betreuer, wer haftet bei mangelnder Kontrolle?

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Seit 10 Jahren steht meine Mutter wegen manischer Depression unter Betreuung (Finanzen, Gesundheit) , im Jahr 2007 hat der damalige ...


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Alt 29.06.2010, 22:57   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 1
Frage Kriminelle Unterschlagung durch Betreuer, wer haftet bei mangelnder Kontrolle?

Seit 10 Jahren steht meine Mutter wegen manischer Depression unter Betreuung (Finanzen, Gesundheit) , im Jahr 2007 hat der damalige Betreuer aus einem Grundstücksverkauf zu ihren Gunsten 80.000 Euro in bar unterschlagen die zur Ablösung eines Baussparvertrages (bzw. Hypothek) ebendieser Summe dienen sollten.
Der Betreuer hat insgesamt einen Schaden von circa 1,4 Mio. Euro verursacht, angeblich war er spielsüchtig !!!
Das AG ist durch diese Unterschlagung erst auf alles aufmerksam geworden, Strafverfahren läuft.
Mutter wohnt mit Niessbrauch in (meinem) Elternhaus das mir gehört, ich aber nicht nutzen kann (EFH), somit hafte ich für die Hypothek, Mutter sonst immer die Raten für BSP bezahlt um es mir "schuldenfrei zu hinterlassen" und wollte mit der Summe per Einmalzahlung tilgen, wozu es nicht kam. Das BHW kündigte den Vertrag (Nov. 2008), die Post ging an meine Mutter (weil Vertragspartner des BHW) die die Briefe der ZV-Androhung nicht öffnete(Nov.2008-Febr.2009) , ebenso der damalige Betreuer kümmerte sich nicht und ich erhielt die Ankündigung der Vollstreckung vom AG, mit Hilfe eines RA konnte die ZV nach Vereinbarung zur Ratenzahlung eingestellt werden.
Nun zahle ich monatlich 480 Euro für ein Haus in schlechter werdendem Zustand in welchem 1 Person wohnt, das durch Niessbrauch nicht hypothekarisch belastbar ist, die Unterhaltung völlig unökonomisch ist (Kosten pro Monat nicht feststellbar, Betreuer macht keine Kostenaufstellung, geschätzt ca. 500 €) und eigentlich durch einen Verkauf noch etwas zu retten wäre (wert ca. 140.000€)
Die Mutter weigerte sich bisher in eine kleine Wohnuung umzuziehen, meine Intention wäre dann zwangshalber dort selbst einzuziehen um Kosten zu sparen, allerdings nicht mit Mutter zusammen (jammert wie schlecht die Welt ist,wäscht sich nicht,wäscht nicht ab, sieht ganzen Tag fern).
Seit März 2009 zahle die Raten aber nun sind meine Reserven erschöpft, theoretisch könnte ich ja noch 20 Jahre zahlen.
Was mich endgültig an dieser Situation stört ist die Untätigkeit des jetzigen (Nachfolge-)Betreuers und mangelnde Betreuerkontrolle durch das Amtsgericht.
Trotzdem eigentlich die Mutter die haftende Person für die Bank ist ist durch das Betreuerfehlverhalten (und AG - Kontrolldefizit) ein weitergehender Vermögensschaden für mich entstanden. Wie soll ich mich verhalten um das Gericht zur Aufhebung des Niessbrauchs zu bewegen bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen ?
Oder gibt es einen Denkfehler, stellt mir bitte Fragen , sicher habe ich nicht alle relevanten Argumente aufgelistet !!!
Danke und Gruss aus Berlin im Voraus
mr.scout ist offline  
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Alt 30.06.2010, 00:18   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von mr.scout Beitrag anzeigen
Wie soll ich mich verhalten um das Gericht zur Aufhebung des Niessbrauchs zu bewegen bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen ?
Hallo,

meinst Du nicht, daß in Deiner Angelegenheit der Gang zum Rechtsanwalt besser wäre?
In der Angelegenheit Deiner Mutter wäre vielleicht eine Rücksprache mit dem Gericht angeraten, um neben der strafrechtlichen Verfolgung des Vorbetreuers auch privatrechtliche Forderungen durch den jetzigen Betreuer stellen zu lassen (§ 1837, Abs. 2 BGB) BGB - Einzelnorm . Sollte dieser nicht tätig werden und dafür keine guten Gründe nennen können, so liegt sicherlich ein wichtiger Grund für seine Entlassung vor (§ 1908b BGB) BGB - Einzelnorm und/oder vielleicht kann man ihn wegen der Untätigkeit/Unterlassung schadenersatzpflichtig machen (§ 1833 BGB) BGB - Einzelnorm . Dazu müßte aber ggflls. ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden, der genau diesen Aufgabenkreis hat Betreuerhaftung ? Wikipedia Ist bei dem Vorbetreuer überhaupt noch was zu holen?

Zum Nießbrauch, bzw. den Pflichten des Nießbrauchnehmers lies einmal hier
Nießbrauch ? Wikipedia
Das ist aber bestimmt eine Sache für einen Rechtsanwalt.

Die mangelnde Kontrolle durch das Gericht kann ich nicht erkennen. Die Unterschlagung ist doch gerade durch das Gericht bzw. die ausgeübte Kontrolle aufgedeckt worden.
Zitat:
Das AG ist durch diese Unterschlagung erst auf alles aufmerksam geworden, Strafverfahren läuft.
Eine wirklich mehr als unangenehme und verfahre Situation, wünsche Dir viel Erfolg.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 30.06.2010, 07:32   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen zusammen,

der Gang zm Anwalt ist sicher der allerbeste Weg. Hier liegen anscheinend so viel komplizierten Verwicklungen vor, dass ein Anwalt am ehesten zur rechtlichen Klärung beitragen kann.

Erstaunlich finde ich einige Vorgänge doch. Bei nachgewiesener Unterschlagung würde ein Betreuungsgericht in der Regel doch auch Strafanzeige stellen? Ein Nachfolgebetreuer wurde auch eingesetzt, auch da ist es so, dass dann in der Regel wirklich sehr genau geschaut wird was weiter vorgeht.
Die monatlichen Nebenkosten sind vom Eigentümer zu zahlen, Du bekommst also doch die Rechnungen und müsstest einen Überblick haben?

Einen Denkfehler machst Du allerdings, Dir ist kein Vermögensschaden entstanden. Das Geld aus dem Bausparvertrag war zwar für Dich, respektive das Haus gedacht- aber tatsächlich war es nicht Deines. Erst nach dem Tod Deiner Mutter wäre es Dir gewesen.

Ich hoffe, dass ein Anwalt Dir in der Sache zielgerichtet weiterhelfen kann.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.06.2010, 10:55   #4
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Den Aspekt, dass die Mutter die Raten zahlen bzw. ablösen wollte und es dazu nicht mehr kam, müssen wir - wie schon erwähnt - zunächst "draußen vor lassen", die zentralen Überlegungen sollten sich darauf konzentrieren, wer für das Fehlverhalten eines Betreuers haftet (soweit dem Betreuten ein Schaden entstanden ist; Konkret hier bezüglich der 80.000,- €) und unter welchen Umständen ein Gericht der Löschung eines Nießbrauchs zustimmen müsste.

Wenn die Tochter die Raten jetzt nicht weiter bezahlen kann, wird sie - soweit ich das verstanden habe - ihr Eigentum verlieren. Sie kann aber nicht mehr zahlen, so dass sie entweder bisherige Miete sparen und selbst einziehen müsste (um dann wieder zahlen zu können), aber nicht mit der nießbrauchsberechtigten Mutter unter einem Dach leben kann/will.

Wegen des Vermögensschadens würde ich mal versuchen, den "Weißen Ring" zu kontaktieren (ich habe da zwar nicht viel Hoffnung, aber ein Kommissar riet mir mal dazu, nachdem ich zwei Betreuungen von einer betrügerischen Vorbetreuerin übernommen hatte; ich konnte es dann anders regeln.)

Mit der Wohnsituation der Mutter ist das sehr kompliziert, weil für sie die Nießbrauchsnutzung im ganzen Haus natürlich attraktiver ist als eine Wohnung. Das Gericht wird hier nur auf die Interessen der Mutter und nicht auf die der Tochter sehen. Ich gehe auch davon aus, dass ein eventueller Erwerber im Zwangsversteigerungsverfahren auch den Nießbrauchsanspruch mit übernimmt. (Das habe ich jetzt nicht im einzelnen geprüft, müsste also geprüft werden, wenn es drauf ankommt.)

Ich weiß nicht, ob es womöglich einen Präzedenzfall gibt, bei dem das Eigentum der Tochter höher zu bewerten ist als der Nießbrauch der Mutter; ich habe aber nicht allzu viel Hoffnung, dass ein Betreuungsgericht davon ausgehen wird. Auch ich würde zu einer anwaltlichen Beratung raten, bei der die Rahmenbedingungen zunächst eingehend geprüft werden müssten.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)



Geändert von ronja (30.06.2010 um 11:45 Uhr)
ronja ist offline  
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Stichworte
betrug, haftung, hausverkauf, kontrolle, schadenersatz, unterschlagung, veruntreuung

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