Dies ist ein Beitrag zum Thema beendete Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Frage betrifft die Sachlage bei einer Freundin von mir.
Bei meiner Freundin wurde eine gerichtl. Betreuung beendet und ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.08.2010
Ort: Thüringen
Beiträge: 3
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Hallo,
meine Frage betrifft die Sachlage bei einer Freundin von mir. Bei meiner Freundin wurde eine gerichtl. Betreuung beendet und sie freute sich bereits auf ihre Akte. Die Übergabe erfolgte mit einer Durchsicht dessen inkl. Übergabeprotokoll. Sie sagte mir, dass sie ihren ehem. Betreuer über das fehlen von Schriftstücken aufmerksam machte. Der Betreuer meinte ihr alles bereits im Vorfeld übergeben zu haben. Sie erhielt zwar ein paar Schriftstücke, allerdings nicht die begehrten und erst nach dem fest stand das ein Ende der Betreuung abzusehen sei. Im weiteren Gesprächsverlauf bestätigte dieser noch Schriftstücke zu besitzen und sie solle doch sagen was sie genau benötigt, damit er diese übersenden kann. Sie weis doch gar nicht was da alles gelaufen ist und möchte alles haben um die Richtigkeit zu prüfen. Sie kann nicht verstehen, dass gerade die Schriftstücke dieses einen Amtes fehlen. Sie teilte mir mit, dass ihr gerade bei diesem Amt auffiel das nicht in Ihrem Interesse sondern im Interesse des Amtes gehandelt wurde. Dieses Amt entmündigte meine Freundin intern, was der Betreuer trotz Hinweis nicht richtig stellte. Kann mir jemand sagen, was ich ihr raten soll??? Vielen Dank im vorraus Grüße, Amy |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Amy,
so wirklich verständlich ist mir dein Beitrag jetzt nicht. Es gab eine Übergabe zwischen deiner Freundin und dem Betreuer. Was wurde denn da quittiert wenn noch was fehlt? Wenn sie nicht weiss um welche Schriftstücke es sich handelt, wieso weiss sie dann dass es noch Schriftstücke gibt oder ist das eine Vermutung? Normalerweise werden nach Ende der Betreuung alle Papiere an den ehemaligen Betreuten übergeben abgesehen von den Gerichtsschreiben. Deine Freundin kann den Betreuer anschreiben und die Schreiben benennen die ihr fehlen- aber wie gesagt so richtig schlau werde ich aus Deiner Frage nicht, sorry. Gruss Michaela |
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.08.2010
Ort: Thüringen
Beiträge: 3
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Zitat:
hab erst mal Dank für Deine Antwort. Nun, meine Freundin weis das es mehrere Schriftstücke dieses Amtes gibt. Sie teilte mir mit, dass sie dem Betreuer bereits ein Schreiben übersande um alle Akten an zu fordern. Dieser Betreuer sendete ihr nicht das verlangte sondern etwas über die Rente. Auch legte Sie mir einige Unterlagen vor, die sie vorab erhielt und bei der Übergabe. Sie teilte mir mit, dass Antragseingänge und Ablenhungen fehlen, so wie das Gutachten des Amtsarztes inkl. Widerspruch den sie dem Betreuer für Ihre Akten mit gab. Meine Freundin sprach in der Zeit auch bei der ARGE vor und musste erfahren das ihre Akte seit Wochen in der Prüfung ist, sie strebt eine Klage wegen Untätigkeit an. Antragsbearbeitung von 5 Monaten, inkl. mehrfacher Erinnerungen. Die ARGE macht in dieser Hinsicht Dicht und gibt ihr keine Auskünfte, eher bedauert die ARGE das sie nicht mehr betreut wird. Also ziemlich komisch. Ich kenne ein solches Verhalten auch von anderen Stellen. Mein Vater wurde auch von einem Berufbetreuer im finanziellen betreut. Der Betreuer überreicht trotz mehrfacher Anforderung nicht die Unterlagen. Das Gericht verwies immer wieder auf einen Betreuer, nach dem es eine Dienstaufsichtsbeschwerde gab ist mein Vater nun für sich selbst verantwortlich in Sachen Finanzen und das bei 100% Behinderung und Pflegestufe 2 mit Zusatz (Weglaufdentenz wenn Muttern nicht da ist). Es ist leider manches mal so, ohne das ich alle über einen Kamm scheren möchte. LG Amy |
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#4 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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hi,
ich wollt mal nur mal sagen ich kenne das acuh. also nicht von betrueern aber von ärzten. einfach was anderes schicken wie man haben will und wie einem zutseht. und nachher unschuldig heucheln und sagen: haben wir alles doch schon geschickt. galube auch das ist so üblcih, mit beteurten kann man es ja machen. glaubt dnene sowieso keiner. von zetien |
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#5 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Naja ich weiß nicht. Ich verstehe hier auch Einiges nicht.
Irgendwie spiegelt sich hier offenbar auch die Unklarheit wieder, wie sie in der Beziehung zu dem Ex-Betreuer auch zu sein scheint. Fakt ist aber: ärztliche Gutachten würde ich auch nicht rausgeben. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#6 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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und wieso nicht? ein gutachten ist eine urkunde, die zum wohle der patientin erstellt wurde und somit hat sie auch ein recht, das ding zu bekommen: recht auf informationelle selbstbestimmung!und ich kapiere nicht, wie sich ein betreuer oder arzt dazu berufen fühlt, die rechte der (ex)betreuten zu beschneiden. hi rudi, erstmal: schön das du wieder mal an bord bist. ![]() Warum gibts du das nicht raus, wenn es explizit angefordert wird? mit welchem recht? gruß ,zeiten |
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#7 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Zeiten,
schön, dich auch wieder zu sehen - wie auch alle anderen. Ich gebe grundsätzlich keine ärztlichen Erkenntnisse an Betroffene und schon garnicht Dritte weiter. Das hat schlicht und einfach was damit zu tun, dass ich der Meinung bin, dass es dem Arzt überlassen bleiben muss, was er wie seinem Patienten über dessen Krankheit in welcher Phase der Heilung beibringt und was nicht ... und das dies selbst schon was mit dem Heilungsprozess zu tun hat. Das muss der Arzt entscheiden. Er ist der "Heiler" nicht ich - gerade im psychiatrischen Kontext. Dann gibts noch den § 203 StGB, in dessen Sinne ich als Betreuer Amtsträger bin und ein ziemlich altes aber noch geltendes BGH-Urteil VIZR 177/81 KG - kannst ja mal googeln. Gestern ist in der Stadt in der ich lebe einen junge Frau die ich (nicht aus der Arbeit) kenne aus der 7. Etage gesprungen - Wochenbettdepression. Ich möchte nie erleben, dass es einem "meiner" Betreuten so geht, weil ich ihm medizinische Erkenntnisse weitergegeben habe, die derjenige nicht verarbeiten konnte. Gr. R.
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
![]() Gutachten darfst Du gar nicht herausgeben- auch in einem laufenden Fall nicht. In vielen Gutachten steht unten extra drin, dass das Gutachten im Auftrag von yx erstellt wurde und der Gutachter legt Wert darauf, bzw. untersagt eine weitergehende Verwendung. Liebe zeiten, es geht nicht um das Beschneiden von Rechten sondern- wie Rudi richtig- sagt evtl. um den Schutz des (ehemaligen) Klienten. Ausserdem ist das Gutachten streng genommen Eigentum des AG. Grüsse Michaela |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Na, da liest man ja mal wieder Saaaachen....
![]() Zitat:
Als gesetzlicher Vertreter liegt es natürlich im pflichtgemäßen Ermessen des Betreuers (unter Berücksichtigung der Aufgabenkreise und "Wohl-Wille" des Betreuten), ob er ärztliche Unterlagen an Dritte aushändigt und ggf. welche. Zitat:
Rudi, sag mal: Wer bist Du, dass Du Dir anmaßt, darüber zu entscheiden...? Das ist nur gut gemeint von Dir, das sehe ich schon - aber wenn man mal genau hinguckt, steckt eine ziemlich anmaßende Haltung dahinter, oder? Bei vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten ist bei uns hier stets vermerkt, ob der Gutachter Bedenken hinsichtlich der Aushändigung des Gutachtens an den Betreuten hegt. Zumeist wird dies verneint - wäre ein "Ja" enthalten, macht eine Aushändigung natürlich keinen Sinn, solange keine gesundheitli8che Stabilisierung eingetreten ist. Nichtsdestotrotz ist m. E. der Betreuer verpflichtet, dem Betreuten auf dessen Wunsch hin über die Inhalte des Gutachtens zu unterrichten und sie zu erklären. Andernfalls hat der Betreuer m. E. gar keine andere Wahl, als dem Betreuten so ein Gutachten zugänglich zu machen, sofern dieser das wünscht - schließlich geht es ja um ihn und mir fiele keine Grundlage dazu ein... Zitat:
![]() Dass der Gutachter eine Weitergabe nicht möchte, ist eine Regelung, die den Betroffenen doch nicht berührt... ergo auch nicht dessen gesetzlichen Vertreter... Ferner kann man wohl annehmen, dass durch solche Vorgaben eine verwendung in einem zweiten Gerichtsverfahren vielleicht unzulässig oder so. Zeiten hat hier das völlig richtige Kapitel "informationelle Selbstbestimmung" angeschnitten. Genau darum geht's. Übrigens scheint Ihr beide, Rudi und Michaela, zu vergessen, dass Betreute durchaus das Recht auf Einsicht in die Betreuungsakte haben, das ihnen nur in Extremfällen verwehrt werden kann - und da ist eh alles drinnen, Gutachten inklusive... Zitat:
Meinetwegen kann man sich sogar noch darüber unterhalten, unter welchen Extremumständen eine Verweigerung während einer laufenden Betreuung notwendig und somit zulässig ist (Stichwort: Wohl-Wille)... Keinesfalls kann es aber Diskussionen darüber geben, einem Menschen, für den die Betreuung aufgehoben worden ist, ein Gutachten vorzuenthalten... Das geht gar nicht und dafür gibt's schlichtweg keine Grundlage. Abgesehen davon wäre eine Betreuungsaufhebung ziemlich fehlerhaft, wenn man Sorgen haben müsste, dass sich der ehemals Betreute wegen der Inhalte eines Gutachtens aus dem Fenster stürzt, oder...? ![]() Zitat:
Ich glaube nicht, dass das AG Dir oder Deinem Betreuten die Originalfassung überhaupt aushändigt... Das kann also Argument nicht sein.
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#10 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Na Chersterfield, hauste mal wieder um dich rum?! *grins
Jetzt weiß, ich was mir in letzter Zeit gefehlt hat. Mit dem § 203 haste natürlich recht. Ich habs mich hinterher noch mal schlau gemacht. Alles andere bleibt bei dem, wie ich es geschrieben habe - einschließlich meiner "Anmaßung", mir herauszunehmen zu entscheiden, was ich weitergebe und was nicht. Im Übrigen: Ich weiß nicht, was du hier kompensierst, aber ich verbitte mir für jetzt und die Zukunft deine Anmaßung meine Meinung nach deinem Gutdünken zu bewerten. Du bist dabei die Sachebene zu verlassen - nach meinem Eindruck nicht nur mir gegenüber und viel zu häufig. Gr. R.
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