Dies ist ein Beitrag zum Thema Recht des Ehepartners des Betreuten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mein Onkel hat seine Tochter als Betreuerin für Vermögen und Post, (eine andere Tochter für Pflege etc.) da seine ...
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20.02.2006, 16:02 | #1 |
Gesperrt
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Beiträge: 2
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Recht des Ehepartners des Betreuten?
Hallo,
mein Onkel hat seine Tochter als Betreuerin für Vermögen und Post, (eine andere Tochter für Pflege etc.) da seine Frau schon älter ist. Da die Tochter nun seit kurzem wohl die alleinige Vollmacht über das gemeinsam genutzte Konto hat (ohne Rücksprache!!!) will die Ehefrau (da sie von der Bank u. auch von der Tochter!!! keine Auskunft mehr bekommt) ihre Rente künfitg auf ein anderes Konto überweisen lassen. Nun meint die Tochter, das würde aber nicht gehen, da dies gerichtlich so festgelegt worden sei. Im übrigen bekommt die Ehefrau keinen einzigen Cent Bargeld seit der Betreuung ihres Mannes. Es sei verdeutlicht, die Ehefrau wird NICHT betreut! Es ist doch wohl nicht möglich, dass das kompl. Geld ihres Mannes u. dazu noch ihr eigenes für die Pflege ihres nur körperl. eingeschränkten Mannes verwendet wird. Im übrigen ist die Ehefrau, genauso wie ihr Mann nicht krankenversichert, so dass in einem Krankheitsfall ihrerseits sie überhaupt nichts hat. Wie sieht das rechtlich aus? Steht der Ehefrau denn tatsächlich überhaupt nichts zu? Ich würde mich sehr über zahlreiche Rückmeldungen freuen, da hier langsam schon ein Mißbrauchverdacht besteht. Danke. :roll: |
20.02.2006, 17:57 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
|
ohne
Hallo,
die Ehefrau kann schalten und walten, wie sie will. In diesem Fall empfehle ich, für die Ehefrau ein eigenes Konto anzulegen und anschließend schnellstens mit dem Amtsgericht und/oder einem Anwalt Verbindung aufzunehmen. Falls Sozialleistungen für den Ehemann (Betreuten) bezogen werden, kann die Ehefrau beim Sozialamt Kopien der eingereichten Unterlager und des Bescheides anfordern. Das Mindeste, was der Ehefrau zusteht, ist der Sozialhilfesatz (kann heute auch naders heißen), falls sie in einem Heim lebt das Taschengeld vom Sozialamt. Gruss Andreas |
21.02.2006, 12:25 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Pflegestufen
Hallo Ludwinus,
Die Tochter, die die Pflege übernommen hat, erhält eigentlich ein Pflegegeld. Da du schreibst, beide seien nicht krankenversichert, stellt sich mir die Frage: Bekommt man auch ohne Krankenversicherung Geld aus der Pflegekasse ? Denn wenn das gezahlt wird, ist ja für die Pflegekosten z.T. schon gesorgt. Das hätte dann die Tochter, die die Pflege übernommen hat, auf ihrem Konto. D.h. sämtliche Kosten, die für Pflege anfallen, müßten von ihr verwaltet werden. Die Frau des Betroffenen kann jederzeit ein eigenes Konto anlegen. Sie müßte über die Veränderung dann die Stellen informieren, die ihr die Rente überweisen. Außerdem sollte sie mal überprüfen lassen, ob sie nicht doch noch in eine Krankenkasse aufgenommen werden könnte. Gruß! Ursula |
21.02.2006, 17:51 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.02.2006
Beiträge: 2
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Hallo Andreas und Ursula,
vielen Dank für Eure Antworten. Habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Die eine Tochter ist Betreuerin für Vermögen/ Post die andere Betreuerin für Gesundheit/ Pflege/ Wohnungsang. Also die Kinder sind als Betreuer eingesetzt. Die Pflege selbst macht ein ambulanter Pflegedienst. Sie sind beide in keiner Krankenkasse, da mal in der Schweiz gearbeitet u. dort das früher offenbar üblich war. Die Pflege zahlt mein Onkel von seiner Rente aus eigener Tasche, d.h., das so ziemlich alles dafür drauf geht. Da aber im Ausland gearbeitet, keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Krankenvers.beiträge wären wahrsch. sehr horent, wenn überhaupt in dem Alter über 80 noch möglich. Deshalb möchte auch die Ehefrau für evtl. Krankenhausaufenthalte etwas von ihrer eigenen Rente zurücklegen. Und wie Andreas sagt, das denke ich doch auch, dass die Ehefrau schalten u. walten kann, wie sie will. Aber wie kann die Tochter solche Sachen behaupten u. einfach die Vollmacht der Ehefrau anscheinend stornieren? Mit welchem Recht? Hat ein Betreuer nicht die Pflicht alles mit dem Betreuten (in seinem Sinne) zu besprechen/ handeln :?: Gruß und Danke. |
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Stichworte |
angehörige, ehe, geldverwaltung, krankenversicherung, pflegegeld, pflegeversicherung |
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