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Kostenübernahme Entrümplung

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Alt 22.08.2010, 21:21   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.12.2009
Ort: NRW
Beiträge: 4
Beitrag Kostenübernahme Entrümplung

Hallo Miteinander,

eigentlich bin ich ja eher stille Mitleserin und habe in den meisten Fällen so auch Antworten auf meine Fragen gefunden. Leider ist das dieses Mal, auch nach intensiver Recherche nicht so.

Seit ca. 1/2 Jahr bin ich als Betreuerin für meinen Vater bestellt. Aufgrund einer sehr ausgeprägten Demenz ist er nicht mehr in der Lage sein Leben selbst zu organisieren.

Leider ist die Wohnsituation mehr als desolat. Mein Vater lebt total vermüllt und ich würde die Wohnung gerne entrümpeln lassen. Die finaziellen Mittel für diese Maßnahme fehlen aber leider. Nun droht die Vermieterin mit Kündigung, was ich natürlich gerne verhindern würde. Die Frage warum wir als Kinder das nicht übernehmen mag sich jetzt dem Einen oder Anderen stellen. Wir können es nicht, weder finanziell noch sonst wie. Das Warum möchte ich an dieser Stelle allerdings unbeantwortet stehen lassen, da es zu sehr in unsrer Privatleben eindringen würde.

Die Einweisung in ein betreuets Wohen hat der zuständige Amtsrichter abgelehnt, mit der Begründung, mein Vater wolle ja nicht. Über den Zustand der Wohnung ist er aber durchaus informiert, er war ja vor Ort.

Gibt es eine Stelle, bei der man die Übernahme der Kosten für eine solche Entrümplung bei drohender Wohnungslosigkeit beantragen kann?

Ich danke jetzt schon für die Hilfe und das Verständniss manche Dinge nicht näher ausführen zu wollen.

Bis bald
Kleine Hexe
kleinehexe98 ist offline  
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Alt 22.08.2010, 22:15   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo kleine hexe,

wenn eine Wohnungskündigung droht (das sich also vom Vermieter schriftlich geben lassen) zahlt das Sozialamt- bei uns- gerne und schnell um Obdachlosigkeit, die auf Dauer theroretisch teurer würde, zu vermeiden.
Oft in Form eines Darlehen was dann in kleinen Raten von der Grundsicherung z.B. -oder was auch immer- abgezogen wird.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.

Geändert von michaela mohr (23.08.2010 um 07:47 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.08.2010, 00:25   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
Standard längerfristig

Hallo kleine Hexe,

längerfristig ist dann an eine Begutachtung durch den MDK zu denken (SGB XI§45b), damit im häuslichen Rahmen eine soziale Betreuung finanziell machbar wird. (Falls bereits geschehen - vergisses)

alles Gute
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 26.08.2010, 23:17   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.12.2009
Ort: NRW
Beiträge: 4
Lächeln

Hallo!

Lieben Dank für die schnellen Antworten. Sobald am Montag die Schule wieder los geht und ich Zeit und Ruhe zum telefonieren (zu Amtszeiten) habe, werde ich beiden Tipps mal nachgehen.

Lieben Gruß
Kleine Hexe
kleinehexe98 ist offline  
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Stichworte
sgb11, vermüllung, wohnung, wohnungskündigung, wohnungslosigkeit

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