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Betreuung weg - Mutter weg

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Guten Tag, Ich habe Anfang 2003 meine Mutter aus Bayern nach Berlin geholt, denn sie wurde ziemlich schnell demenzkrank und ...


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Alt 01.03.2006, 13:03   #1
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Beiträge: 1
Standard Betreuung weg - Mutter weg

Guten Tag,


Ich habe Anfang 2003 meine Mutter aus Bayern nach Berlin geholt, denn sie wurde ziemlich schnell demenzkrank und war dort in Bayern in die Psychiatrie eingewiesen worden.

Ich hatte sie 10 Jahre nicht gesehen , nur hin- und wieder telefoniert

Von der bayerischen Betreuungsbehörde bekam ich noch dort unten die Anfrage wegen der Betreuung , die ich selbstverständlich annahm.

Der Facharzt in Bayern sagte mir, in eine eigene Wohnung könne meine Mutter nie mehr, darum habe ich ihr in Berlin einen vorläufigen Heimplatz besorgt. In dieser eigentlich schönen Villa hätte sie aber nie ein Einzelzimmer bekommen (m.M. ist sehr eigen),so dass ich sie dann in einem anderen Heim -einer Stiftung- unterbrachte.

Danach hatte ich eine Pause nötig, hatte gerade meine Diplomarbeit beendet, nach vierjährigem Durcharbeiten. Darum hatte ich den Gedanken, die Betreuung abzugeben, im sehr naiven Glauben, einen Verbündeten zu finden, der mich etwas entlastet. Das alles hat m. M. sofort im Heimbüro erzählt, worauf die Dame dort sagte, dass sie dafür jemanden wüsste.

Die neue Betreuerin meldete sich nie bei mir, während sich gleichzeitig der Ton im Heim mir gegenüber änderte. Z.B. besuchte ich meine Mutter mind. .einmal wöchentlich, auch um mit ihr in den Supermarkt zu fahren, wo wir zusammen für sie einkauften, was immer ihre Lieblingsbeschäftigung war. Nun passierte es regelmäßig, dass meiner Mutter vom Heimbüro die Auszahlung von 10 oder 20 € für den Einkauf verweigert wurde, (oder die Bürodame guckte scharf und m.M. wurde ganz still) Einweisungen ins KRH wurden mir nicht mehr mitgeteilt usw. Es fand eine Ausgrenzung statt wie offenbar auch bei anderen Angehörigen. Ganz offen wurde mir im Büro einmal gesagt, man würde nicht wollen das Angehörige so oft kommen.

Meine Mutter fühlte sich verloren in dem Haus und wollte natürlich am liebsten bei mir wohnen. Ich versprach ihr daher, wegen der Betreuung etwas zu unternehmen und vor allem, dass ich sie zu mir nachhause nehme, um ihr wieder Sicherheit zu geben.

Dann beantragte ich, die Betreuung zurückzuerhalten, während ich mich –leider- gleichzeitig über die neue Betreuerin beschwerte. Im Glauben, auf jeden Fall die Betreuung zurückzuerhalten, machte ich einen Fehler: Ich ließ meine Mutter den Heimplatz kündigen, obwohl ich noch nicht die Betreuung hatte. Das Heim wandte sich sofort an das Gericht. Weiter ließ das Heim meine Mutter einen Widerruf unterschreiben.

Die Betreuung bekam ich nicht zurück. Die Begründung der Richterin kam nur mündlich. Der Heimleitung zufolge habe ich meine Mutter einmal angeschrieen (sie ist schwerhörig). Außerdem wurde als letztes Argument gegen mich auf mein geringes Einkommen hingewiesen .

Das hat mich irgendwie eingeschüchtert. Das Heim hat m.M. behalten, sie wartet immer noch das ich sie nachhause hole und ich habe ein sehr schlechten Gefühl, so wie es jetzt ist.

Gibt es einen Weg, die Betreuung zurückzubekommen, oder kann man auch ohne Betreuungsauftrag die Mutter zu sich nehmen?

Wie sieht es mit der sich sehr bedeckt haltenden und wenig aktiven Betreuerin aus?

Sie wollte nach dem Umzug meiner Mutter die Betreuung direkt wieder abgeben, da es zu weit weg ist von ihrem Wohnort. Die Richterin hat sie nach dem Betreuungsprüfungsverfahren dann gebeten, die Betreuung trotzdem weiterzumachen

Gruß

Ingo
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Alt 01.03.2006, 21:10   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Ingo, ganz schön fies von dem Heim. Deine Mutter dement und darf selbst noch Entscheidungen treffen in Form eines Widerrufs! Wegen der Finanzen sind sie an ihr interessiert? Überleg mal, schalte einen Anwalt ein. Als Studi bekommst Du evtl. PKH - Prozeßkostenhilfe, Gruss mary
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Alt 02.03.2006, 10:29   #3
Heinz
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Beiträge: n/a
Standard Lebensrisiko

Hallo Ingo,

man/frau hat ja schon Einiges über Betreuungen gehört, gelesen und in den Medien gesehen, was einem als Berufsbetreuer sauer aufstößt, doch was du schreibst, lehrt mich doch das Grauen. Auf gut deutsch - schöne Sch..

Vorab - Mary - PKH bei Prozess. Ohne Prozess keine PKH. Evtl. wäre Rechtshilfe bei Gericht möglich. Vielleicht geht es aber auch ohne:

Einen Anwalt machen zu lassen ist sehr riskant. Es gibt nicht viele, die sich wirklich, heißt mit Lebenserfahrung und Fingerspitzengefühl, in der Materie auskennen. Die Paragraphen erfassen das Leben nicht, wie wir hier deutlich sehen. Die Betreuerin ist zudem in der Lage, Kontaktsperre und Isolationshaft anzuordnen, sprich also das Heim anzuweisen, dass Familienkontakt unterbleibt, da `ganz offensichtlich´ die Betreuung unterlaufen wird - nach Ansicht der Betreuerin, des Heimes und des Gerichts. Und immer wieder innerlich zerrissen zu sein zwischen der familiären Verbundenheit zum Sohn und der Autorität des Heimes und der Behörden kann nicht zum Wohl der Betreuten sein. Also haben Angehörige erst einmal das Nachsehen, dürfen dafür aber evtl. für den Unterhalt und die Heimkosten aufkommen.

Es ist schlicht dumm gelaufen. Es besteht aber eine Möglichkeit, sich auf das Gesetz zu berufen, wonach ehrenamtliche und insbesondere Angehörige vorrangig vor beruflichen Betreuern zu benennen sind. Jetzt der Ablehnung zu widersprechen wäre unklug, doch bei einem gut vorbereiteten erneuten Versuch durchaus zu bedenken, dass die Beschwerdekammer mit 3 Richtern es vielleicht doch differenzierter sieht.

Doch ein erneuter Antrag will aber gut vorbereitet und geplant sein, denn auch diese RichterInnen werden das Hin- und Her; das Mal-die-Betreuung-haben-wollen, dann doch nicht und jetzt doch wieder - für abstrus halten und der Professionalität einer Berufsbetreuerung vertrauen, auch wenn eine persönliche Betreuung heute nicht mehr üblich ist. Berufsbetreuer waren mal so etwas wie ein Beistand und werden zunehmend zu ausführenden Organen der Gerichte, die außerhalb des Amtsgebäudes die Betreuungen verwalten und sich vorrangig um Formalien, Anträge und die Finanzen der Betreuten telefonisch, per Post oder Fax kümmern.

Dem zufolge hast du, Ingo, erst dann wieder eine Chance a) die Betreuung zu erhalten b) den Aufenthalt deiner Mutter zu bestimmen, egal ob ein anderes Heim (was ich empfehle) oder doch zu Hause,
wenn deine private und finanzielle Situation es eindeutig zulässt und das Wohl deiner Mutter bei dir oder mit dir eher gewahrt ist, als durch die Berufsbetreuung. Ohne diesen Nachweis hast du keine Chance.

Bis dahin stehst du, so leid es auch ist, auf verlorenem Posten. Ich würde an deiner Stelle erst einmal kein Öl ins Feuer gießen, würde nicht gegen Heim, Betreuerin oder Richterin angehen, sondern so oft wie möglich die Mutter aufsuchen und mir ein Tagebuch anlegen und darin detailliert und zeitgenau aufschreiben, wann und wie oft du sie besuchst und wie es deiner Mutter geht, wie sie im Heim behandelt wird, wie selten gebadet, wie oft vernachlässigt, wie oft bevormundet und und und. Je umfangreicher und detaillierter, desto besser.

Würde mich bei der Heimaufsicht oder der Pflegeberatung ganz unverbindlich und ohne Namensnennung und ohne konkreten Bezug zum Heim erkundigen, welche Ansprüche HeimbewohnerInnen haben und der Mindeststandard (Pflege, persönliche Zuwendung, Hygiene und Personalschlüssel - wieviel Fachpersonal bei wieviel BewohnerInnen erst recht bei Nacht- und Wochenenddienst) zu sein hat.

Eventuell bekommst du ja auch ´was über den Personalschlüssel im Heim heraus. Dieses Wissen wird dir dann auch hilfreich sein, den Heimvertrag alsbald zu beenden mit dem Hinweis, anderenfalls die Heimaufsicht zu informieren. Außerdem würde ich mir die zuständigen Gesetze im Buchhandel besorgen und mal durchstöbern, was Heime zu beachten haben und was bei dem betreffenden Heim nicht beachtet wird und auch das schriftlich festhalten.

Bei der Gelegenheit - Demenz hebt nicht automatisch die Geschäftsfähigkeit auf. Es ist aber schon ein Widerspruch in sich. Mit dem gleichen Recht könntest du von deiner Mutter den Wunsch schriftlich bestätigen lassen, zu dir nach Hause zu wollen. Das würde ich dann im Beisein einer neutralen Person (andere/r HeimbewohnerIn oder deren Angehörige) und vom behandelnden Arzt bestätigen lassen, dass es ihr aufrichtiger Wunsch ist und sie sehr wohl noch versteht, worum es geht.

Hast du dann eine solche bestätigte Erklärung, ist es zudem ein Beweis für den Missbrauch der Autorität des Heimes und der Beeinflussung der BewohnerInnen. Es liegt an dir, das geschickt einzufädeln, natürlich ohne dass das Heim davon Kenntnis bekommt.

Und nach einer Zeit von min. 3-4 Monaten -
(nicht früher, da eine gewisse Dauerhaftigkeit bewiesen werden muss und nicht die Schwierigkeiten im Wege einer vorrübergehende Umstrukturierung bestünden, wie vom Heim behauptet werden könnte)
- würde ich aus der Deckung kommen und entweder selbst oder mit anwaltlicher Hilfe die dann dokumentierte, vielleicht durch Zeugen (Angehörige anderer BewohnerInnen oder fitte BewohnerInnen natürlich mit Namensnennung und Zeitangabe dieser Gespräche) dann den Sachverhalt dem Gericht bekannt geben. Dann muss aber auch der erste Versuch gelingen. Eine zweite Chance hast du nicht. Und ist erst bekannt, wie subversiv du gearbeitet hast, bleibt dir dann natürlich jeder Kontakt zu deiner Mutter verwehrt. Dann ist der Zug definitiv abgefahren.

Die Betreuerin kann nichts dafür, da sie die Zustände des Heimes natürlich nicht kontrolliert. Doch die Heime stecken personell, finanziell und organisatorisch in einem großen Dilemma. Und kannst du nachweisen, dass deinem Mutter es definitiv bei dir zuhause besser hätte als im Heim, sich aber die Betreuerin weigert, es zuzulassen, hast du auch die Chance die Betreuung zu bekommen.

Der Aufwand ist recht groß, doch bedenke, du willst und musst letztlich auf ein Mal (ein zweites Mal geht nicht ) gleich drei Gegner überwinden
- das Heim, in dem sich deine Mutter nicht wohl fühlt,
- die Betreuerin, die sich nicht darum schert und auch nicht kümmern kann und schließlich
- die Richterin, die glaubt, du wollest nur stänkern.

Gehst du dann in die Offensive, werden sich alle drei verbünden.
- Das Heim wird sich gegen die Unterstellungen wehren, das Missstände herrschen würden, vielleicht sogar selbst einen Anwalt einschalten wegen Rufschädigung;
- die Betreuerin, weil sie ertappt ist, sich nicht hinreichend um das Wohl deiner Mutter gekümmert zu haben und schließlich
- die Richterin, die sich schlicht geirrt hat und wohlmöglich sich intern vor der Beschwerdekammer und dem Bezirksrevisor rechtfertigen muss. Es erinnert doch stark an den Grafen von Monte Christo von Dumas.

Eine andere Möglichkeit sehe sich nicht, als dir erst einmal im Stillen, mit Geduld und nahezu detektivischer Arbeit die Argumente zu verschaffen. Aus der hohlen Hand, von wegen du bist doch der Sohn, hast du gegenwärtig so gut wie keine Chance. Und schaltest du jetzt einen Anwalt ein, der losbollert, wird es nur noch schlimmer, da du dann das Vorurteil der Richterin, Querulant zu sein, bestätigst, und die letzte aller Möglichkeiten verspielst.

Viel Erfolg und ruhig Blut.
Heinz
 
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angehörige, heim


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