Dies ist ein Beitrag zum Thema Informationen für Kinder? Rechte und Pflichten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Tach auch,
ich habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich mir Hilfe, Unterstützung, Informationen erhoffe zu einem Sachverhalt, der ...
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29.08.2010, 11:51 | #1 |
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Beiträge: 2
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Informationen für Kinder? Rechte und Pflichten?
Tach auch,
ich habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich mir Hilfe, Unterstützung, Informationen erhoffe zu einem Sachverhalt, der für mich völlig neu ist und dem ich nach wie vor ratlos gegenüber stehe. Ich versuche es mal so kurz wie möglich. Also: Meine Mutter geht auf die 90 zu. Vor ca. zwei Jahren wurde eine Demenzerkrankung bei ihr festgestellt. Es wurde ein Betreuer bestellt (Rechtsanwalt), seit Anfang des Jahres wohnt sie in einer Wohngemeinschaft. Wir sind mit vier Kindern, die alle (bis auf eine Ausnahme zwischen mir und einem anderen Kind) seit Jahren nicht mehr miteinander reden. Drei der Kinder wohnen am Wohnort der Mutter, die Ausnahme bin ich, der ich ca. 120 km weg wohne. Das war bis vor einiger Zeit ein großes Problem für mich, weil ich auch länger arbeitslos war und deshalb nicht "mal eben" mich in den Zug setzen konnte, um zu meiner Mutter zu fahren. Die Zeit hätte ich gehabt, aber das Ticket will die Bahn ja auch bezahlt haben. Mittlerweile hat sich zumindest dieser Punkt gebessert, weil ich wieder ein Auto habe und, entsprechend meinen zeitlichen Möglichkeiten, meine Mutter besuchen kann. Die Kommunikation mit dem Betreuer ist sehr mühsam für mich. Beim Gericht hatte ich nachgefragt, um Informationen zu der Betreuung zu erhalten. Das Gericht hat mich verwiesen an den Betreuer. Der wiederum meint nun, ich müsste mich ans Gericht wenden, er könnte mir keine näheren Informationen geben. Es ging mir bei meiner Bitte vor allem darum, welchen Umfang die Betreuung hat, also wer kümmert sich um was? Kümmert sich der Betreuer ums Geld, oder wie oder was? Um ehrlich zu sein, ich habe keine Lust, diese Spielchen zwischen Gericht und Betreuer mitzumachen, dazu ist mir meine Zeit zu schade, und, viel wichtiger noch, dazu ist mir meine Mutter zu wichtig. Sie würde in nächster Zeit z. B. neue Kleidungsstücke brauchen, wer bezahlt die? Der Betreuer aus Mitteln meiner Mutter? Wir Kinder können finanziell nicht in so großem Maß eingreifen, deshalb ist diese Frage so wichtig für mich. Bis das geklärt ist, läuft meine Mutter ziemlich unordentlich durch die Gegend. Meine Frage an das Forum ist: wer muss wem Informationen geben? Ist der Betreuer verpflichtet, uns Kinder zu informieren, oder ist es das Gericht? In welchem Umfang ist überhaupt jemand verpflichtet, uns Kinder zu informieren? Welche Rechte haben die Kinder der Mutter gegenüber? Und wie gehen wir am besten mit dem Personal der Wohngemeinschaft (Pflegedienst) um, sind wir da in irgendeiner Weise befugt, Anweisungen zu erteilen? Oder darf das nur der Betreuer? Vielen Dank schon mal, ich hoffe, dass ich verständlich genug war, ansonsten bitte nachfragen. |
29.08.2010, 12:21 | #2 | |||
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Tilman + herzlich willkommen hier!
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Alles was den Alltag deiner Mutter betrifft, wie es ihr geht, wie sie wohnt, wie es mit der Gesundheit aussieht, da sind doch die Leute aus der Wohngemeinschaft die besten Ansprechpartner? Die Berufsbetreuer sind ja eigentlich nicht so sehr für den Alltag zuständig / verantwortlich, sondern vielmehr für die Rahmenbedingungen (Behörden, Anträge, Finanzen, etc) und haben wohl auch in der Regel nur sehr begrenzt Zeit sich mit Angehörigen auszutauschen (spreche da jetzt nicht aus eigener Erfahrung, ich glaube hier verstanden zu haben, dass es so ist...) Falls du nähere Infos zu den Aufgaben eines Berufsbetreuers haben möchtest, so hilft dir ja vielleicht das Betreuungslexikon: Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon Schönen Sonntag!!! |
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29.08.2010, 12:39 | #3 | |||
Gesperrt
Registriert seit: 27.08.2010
Beiträge: 2
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29.08.2010, 15:40 | #4 | |||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Tilman
Ganz kurz vorneweg: Der rechtliche Betreuer ist grundsätzlich nicht zur Auskunft gegenüber Angehörigen oder sonstigen Personen (ausser dem Gericht) zur Auskunft verpflichtet. Er darf aber Auskunft geben, soweit er es möchte und für richtig hält. Das klingt vielleicht erst mal hart, hat aber auch seinen Sinn: - Erstens: der Betreuer gibt Auskünfte, weil er die Angehörigen als Unterstützung seiner Arbeit ansieht, und bindet die Angehörigen auch in die Arbeit ein. Das ist die kooperative Variante. - Zweitens: Der Betreuer schließt die Verwandten von aller Mitarbeit, Information und womöglich auch Kontakten zu der Betreuten Person aus. Z.B. wenn die Angehörigen als Ursache und/oder Auslöser der psychischen Erkrankung der betreuten Person anzusehen sind. - Es gibt alle möglichen Spielarten zwischen diesen beiden Extremen. Vielleicht wird dadurch deutlich,warum es sinnvoll ist, dass es keine grundsätzliche Verpflichtung zur Auskunft durch den Betreuer gibt. Zitat:
Der externe Betreuer wurde wahrscheinlich bestellt, weil der Zusammenhalt in der Familie und unter den Kindern nicht so dicke ist. Schlimm wäre es tatsächlich eines der Kinder zum Betreuer zu bestellen, weil dies sicherlich nicht den Familienfrieden fördern würde. (Der/die will mich übervorteilen / schon vor dem Erben abzocken etc.) Die Mutter wohnt in einer WG. Schön. Tolle Idee, aber was ist das für eine WG? Einfach so eine WG, oder eine Betreute WG? Zitat:
Falls der Betreuer das "Rundum-sorglos-glücklich-Paket" hat (Aufenthalt, Gesundheit, Vermögen, Behörden&Versicherungen), dann ist es seine Aufgabe alles zu organisieren - aber nicht alles auch Durchzuführen. D.h. Er muss dafür sorgen, dass die Betreute Bekleidung bekommt und hat dafür auch das Geld der Betreuten für zu verwenden. Falls die WG eine Betreute Alten-WG ist, kann der Betreuer dem WG-Personal das Geld für die Kleidung geben und die dürfen dann einkaufen (am besten mit der Betreuten zusammen,wenn sie noch metgehen kann). Der Betreuer kann sich aber z.B. auch mit den Angehörigen absprechen, dass diese die Klamotten besorgen und die Kosten mit dem Betreur abrechnen. Zitat:
2. Frage: Keine Pflicht für niemand. 3. Frage: Immer noch keiner und auch an niemand. Allerdings könnte es nach dem neuen FamFG auch so gesehen werden, dass die Familienangehörigen im Vorfeld (sprich in der Beantragungsphase der Betreuung) als Beteiligte des Verfahrens angesehen werden oder anzusehen sind. Aber wie das mit Gesetzen in der Praxis so ist: Jeder liest sie anders... 4. Frage: Die Kinder haben gegenüber der Mutter nach wie vor das Recht deren Kinder zu sein - so wie die Mutter auch nach wie vor die Mutter bleibt. Ihr könnt Euch alles erzählen, gemeinschaftlich besuchen, was unternehmen - eben einfach Familie sein, so wie ihr es wünscht. Vergiß nicht, dass Deine Mutter dement ist. Das bedeutet manchmal Entscheidungen für sie (anstelle von ihr selber) zu fällen, die nicht angenehm sind und ein familiäres Verhältnis sehr belasten können. In solchen Fällen kannst Du froh sein, wenn die Entscheidung ein externer Betreuer zu treffen hat. 5. Frage: Das Personal (Pflegedienst) hat in der WG zu arbeiten und ist Dienstleister. Die Aufgabe ist wahrscheinlich die Altenpflege (Anziehen, Füttern Waschen etc.) Die Kinder können dabei helfen, aber Anweisungen geben geht nicht. Aufträge erteilt der Betreuer oder die Betreute, soweit sie es noch kann - in keinem Fall aber die Kinder oder andere Personen. Das ist ein Arbeits- und Vertragsverhältnis, in dem die Kinder (Angehörigen) keine Vertragspartner sind. Ansonsten: Nimm doch noch mal Kontakt zum Betreuer auf und berichte ihm, wie es Deiner Mutter geht, dass sie vielleicht Bekleidung benötigt und dass Du gerne bereit wärst, welche zu besorgen, wenn er mit Dir abrechnet. Etat absprechen und gut. Viel Glück wünscht Imre
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04.09.2010, 01:12 | #5 |
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo Imre,
wenn die Betreuerin die Kinder/Eltern als Beteiligte am Verfahren ausschließt, haben sie keinerlei Rechte. Diese bekommen weder vom Gericht schriftliche noch von der Betreuerin Informationen darüber. Den Ausschluß müsste doch normalerweise das Gericht den Kindern/Eltern mitteilen, wenn sie vorher Beteiligte waren oder? Es gäbe doch damit eine Änderung, die den Kindern/Eltern mitgeteilt werden müsste nach dem Motto : "Sie sind ab sofort nicht mehr Verfahrensbeteiligte, weil .... und zum Wohle des Betreuten erfolgt daher der Ausschluß". Weil das nicht mitgeteilt wird, haben die Verfahrensbeteiligten damit kein Rechtsmittel dagegen? Somit stünden den o.g. Personen auch keinerlei Rechte, nix zu, wenn man meint, der Betreuer entscheide nicht zum Wohle des Betreuten, sofern man darüber was erfährt. Und der Betreuer kann alles gegenüber dem Richter behaupten, um sie als Verfahrensbeteiligte auszuschließen, wenn sie vorher Verfahrensbeteiligte gewesen sind? Informationen erhielten, Beschlüsse etc. Das ist ne Sch... Situation. Gruss mary Geändert von mary (04.09.2010 um 01:15 Uhr) |
04.09.2010, 13:30 | #6 | |||
Admin/Berufsbetreuer
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Hallo Mary
Zitat:
Zitat:
Nein, muss es nicht. Zitat:
Für die Angehörigen ist es tatsächlich eine unangenehme Situation. Das ist leicht nachvollziehbar. Aber ich habe Betreute, da ist es hoch notwendi, die Angehötigen aussen vor zu lassen, weil sie hartnäckig versuchen, die Betreuten zu kontaktieren - immer in dem besten Willen nur Gutes zu tun - aber damit die Betreuten von einer Krise in die nächste jagen. Da ist es doch zumindest für alle aussenstehenden verständlich, wenn der Betreuer versucht die Kontakte zu unterbinden, oder? Betreuer sind schließlich für die Betreuten da - und nicht für die Angehörigen, Gerichte, Behörden, Vermieter etc.. MfG Imre
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