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Informationen für Kinder? Rechte und Pflichten?

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Alt 29.08.2010, 11:51   #1
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Beiträge: 2
Standard Informationen für Kinder? Rechte und Pflichten?

Tach auch,

ich habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich mir Hilfe, Unterstützung, Informationen erhoffe zu einem Sachverhalt, der für mich völlig neu ist und dem ich nach wie vor ratlos gegenüber stehe. Ich versuche es mal so kurz wie möglich. Also:

Meine Mutter geht auf die 90 zu. Vor ca. zwei Jahren wurde eine Demenzerkrankung bei ihr festgestellt. Es wurde ein Betreuer bestellt (Rechtsanwalt), seit Anfang des Jahres wohnt sie in einer Wohngemeinschaft. Wir sind mit vier Kindern, die alle (bis auf eine Ausnahme zwischen mir und einem anderen Kind) seit Jahren nicht mehr miteinander reden. Drei der Kinder wohnen am Wohnort der Mutter, die Ausnahme bin ich, der ich ca. 120 km weg wohne.

Das war bis vor einiger Zeit ein großes Problem für mich, weil ich auch länger arbeitslos war und deshalb nicht "mal eben" mich in den Zug setzen konnte, um zu meiner Mutter zu fahren. Die Zeit hätte ich gehabt, aber das Ticket will die Bahn ja auch bezahlt haben. Mittlerweile hat sich zumindest dieser Punkt gebessert, weil ich wieder ein Auto habe und, entsprechend meinen zeitlichen Möglichkeiten, meine Mutter besuchen kann.

Die Kommunikation mit dem Betreuer ist sehr mühsam für mich. Beim Gericht hatte ich nachgefragt, um Informationen zu der Betreuung zu erhalten. Das Gericht hat mich verwiesen an den Betreuer. Der wiederum meint nun, ich müsste mich ans Gericht wenden, er könnte mir keine näheren Informationen geben. Es ging mir bei meiner Bitte vor allem darum, welchen Umfang die Betreuung hat, also wer kümmert sich um was? Kümmert sich der Betreuer ums Geld, oder wie oder was?

Um ehrlich zu sein, ich habe keine Lust, diese Spielchen zwischen Gericht und Betreuer mitzumachen, dazu ist mir meine Zeit zu schade, und, viel wichtiger noch, dazu ist mir meine Mutter zu wichtig. Sie würde in nächster Zeit z. B. neue Kleidungsstücke brauchen, wer bezahlt die? Der Betreuer aus Mitteln meiner Mutter? Wir Kinder können finanziell nicht in so großem Maß eingreifen, deshalb ist diese Frage so wichtig für mich. Bis das geklärt ist, läuft meine Mutter ziemlich unordentlich durch die Gegend.

Meine Frage an das Forum ist: wer muss wem Informationen geben? Ist der Betreuer verpflichtet, uns Kinder zu informieren, oder ist es das Gericht? In welchem Umfang ist überhaupt jemand verpflichtet, uns Kinder zu informieren? Welche Rechte haben die Kinder der Mutter gegenüber? Und wie gehen wir am besten mit dem Personal der Wohngemeinschaft (Pflegedienst) um, sind wir da in irgendeiner Weise befugt, Anweisungen zu erteilen? Oder darf das nur der Betreuer?

Vielen Dank schon mal, ich hoffe, dass ich verständlich genug war, ansonsten bitte nachfragen.
tilman1460 ist offline  
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Alt 29.08.2010, 12:21   #2
Annatevka67
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Tilman + herzlich willkommen hier!

Zitat:
seit Anfang des Jahres wohnt sie in einer Wohngemeinschaft.
Zitat:
Sie würde in nächster Zeit z. B. neue Kleidungsstücke brauchen, wer bezahlt die?
Wenn du deine Mutter besuchst, ist es doch sicher möglich, dich mit den Pflegern/Betreuern der Wohngemeinschaft auszutauschen. Deren Job ist es doch u.a. sich um die alltäglichen Belange deiner Mutter zu kümmern. Wenn sie Kleidung benötigt oder was auch immer + die Finanzierung zu klären ist, wird es da doch u.U. schon einen Draht zwischen Personal und Betreuer geben???

Zitat:
Meine Frage an das Forum ist: wer muss wem Informationen geben? Ist der Betreuer verpflichtet, uns Kinder zu informieren, oder ist es das Gericht? In welchem Umfang ist überhaupt jemand verpflichtet, uns Kinder zu informieren?
Für mich wird jetzt nicht so ganz deutlich, um welche Informationen es dir genau geht???
Alles was den Alltag deiner Mutter betrifft, wie es ihr geht, wie sie wohnt, wie es mit der Gesundheit aussieht, da sind doch die Leute aus der Wohngemeinschaft die besten Ansprechpartner?
Die Berufsbetreuer sind ja eigentlich nicht so sehr für den Alltag zuständig / verantwortlich, sondern vielmehr für die Rahmenbedingungen (Behörden, Anträge, Finanzen, etc) und haben wohl auch in der Regel nur sehr begrenzt Zeit sich mit Angehörigen auszutauschen (spreche da jetzt nicht aus eigener Erfahrung, ich glaube hier verstanden zu haben, dass es so ist...)

Falls du nähere Infos zu den Aufgaben eines Berufsbetreuers haben möchtest, so hilft dir ja vielleicht das Betreuungslexikon:

Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon

Schönen Sonntag!!!
 
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Alt 29.08.2010, 12:39   #3
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Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von Annatevka67 Beitrag anzeigen
Wenn du deine Mutter besuchst, ist es doch sicher möglich, dich mit den Pflegern/Betreuern der Wohngemeinschaft auszutauschen. Deren Job ist es doch u.a. sich um die alltäglichen Belange deiner Mutter zu kümmern. Wenn sie Kleidung benötigt oder was auch immer + die Finanzierung zu klären ist, wird es da doch u.U. schon einen Draht zwischen Personal und Betreuer geben???
In Bezug auf die Kleidung möchte ich gerne wissen, wer das bezahlen muss und wer einen Auftrag zum Kleidungskauf geben darf. Es könnte ja z. B. auch sein, dass eines der Kinder eine günstige Bezugsquelle für Kleidung hat, wer bezahlt denn dann die Kleidung, wenn wir sie kaufen? Und warum sollte ich dem Personal die Entscheidung überlassen, welche Kleidung meine Mutter trägt?
Zitat:
Zitat von Annatevka67 Beitrag anzeigen
Für mich wird jetzt nicht so ganz deutlich, um welche Informationen es dir genau geht
Es geht mir darum zu erfahren, wofür der Betreuer überhaupt zuständig ist. Soweit mir bekannt ist, wird die Betreuung ja auf bestimmte Bereiche festgelegt, also Vermögenssorge etc. Ich habe keinerlei Information, weder vom Gericht noch vom Betreuer, was da festgelegt wurde. Das ist doch keine Geheimsache, da muss doch einer in der Lage sein, mir und den anderen Kindern mal Kopien zukommen zu lassen.
Zitat:
Zitat von Annatevka67 Beitrag anzeigen
Alles was den Alltag deiner Mutter betrifft, wie es ihr geht, wie sie wohnt, wie es mit der Gesundheit aussieht, da sind doch die Leute aus der Wohngemeinschaft die besten Ansprechpartner?
Die haben mir auf eine Anfrage vor einiger Zeit gesagt, sie seien nur als Pflegedienst zuständig, weitere Informationen könnten (und angeblich auch: dürften) sie mir nicht geben. Für mich ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, wen unterrichten die Pfleger, wenn es meiner Mutter schlechter geht, wenn sie ins Krankenhaus muss, kriege ich dann auch nach 4 Wochen einen Brief vom Gericht, oder "darf" ich das auch etwas mehr zeitnah erfahren?
tilman1460 ist offline  
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Alt 29.08.2010, 15:40   #4
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Moin Tilman

Ganz kurz vorneweg: Der rechtliche Betreuer ist grundsätzlich nicht zur Auskunft gegenüber Angehörigen oder sonstigen Personen (ausser dem Gericht) zur Auskunft verpflichtet. Er darf aber Auskunft geben, soweit er es möchte und für richtig hält. Das klingt vielleicht erst mal hart, hat aber auch seinen Sinn:
- Erstens: der Betreuer gibt Auskünfte, weil er die Angehörigen als Unterstützung seiner Arbeit ansieht, und bindet die Angehörigen auch in die Arbeit ein. Das ist die kooperative Variante.
- Zweitens: Der Betreuer schließt die Verwandten von aller Mitarbeit, Information und womöglich auch Kontakten zu der Betreuten Person aus. Z.B. wenn die Angehörigen als Ursache und/oder Auslöser der psychischen Erkrankung der betreuten Person anzusehen sind.
- Es gibt alle möglichen Spielarten zwischen diesen beiden Extremen. Vielleicht wird dadurch deutlich,warum es sinnvoll ist, dass es keine grundsätzliche Verpflichtung zur Auskunft durch den Betreuer gibt.


Zitat:
Zitat von tilman1460 Beitrag anzeigen


Meine Mutter geht auf die 90 zu. Vor ca. zwei Jahren wurde eine Demenzerkrankung bei ihr festgestellt. Es wurde ein Betreuer bestellt (Rechtsanwalt), seit Anfang des Jahres wohnt sie in einer Wohngemeinschaft. Wir sind mit vier Kindern, die alle (bis auf eine Ausnahme zwischen mir und einem anderen Kind) seit Jahren nicht mehr miteinander reden. Drei der Kinder wohnen am Wohnort der Mutter, die Ausnahme bin ich, der ich ca. 120 km weg wohne.

Der externe Betreuer wurde wahrscheinlich bestellt, weil der Zusammenhalt in der Familie und unter den Kindern nicht so dicke ist. Schlimm wäre es tatsächlich eines der Kinder zum Betreuer zu bestellen, weil dies sicherlich nicht den Familienfrieden fördern würde. (Der/die will mich übervorteilen / schon vor dem Erben abzocken etc.)

Die Mutter wohnt in einer WG. Schön. Tolle Idee, aber was ist das für eine WG? Einfach so eine WG, oder eine Betreute WG?


Zitat:
Zitat von tilman1460 Beitrag anzeigen

Es ging mir bei meiner Bitte vor allem darum, welchen Umfang die Betreuung hat, also wer kümmert sich um was? Kümmert sich der Betreuer ums Geld, oder wie oder was?
Diese Informationen kannst Du auch von Deiner Mutter erhalten, weil sie als Betreute grundsätzlich auch die Post vom Gericht erhält. Frage sie doch,obsie Dir den Gerichtsbeschluss zeigt.

Falls der Betreuer das "Rundum-sorglos-glücklich-Paket" hat (Aufenthalt, Gesundheit, Vermögen, Behörden&Versicherungen), dann ist es seine Aufgabe alles zu organisieren - aber nicht alles auch Durchzuführen.
D.h. Er muss dafür sorgen, dass die Betreute Bekleidung bekommt und hat dafür auch das Geld der Betreuten für zu verwenden. Falls die WG eine Betreute Alten-WG ist, kann der Betreuer dem WG-Personal das Geld für die Kleidung geben und die dürfen dann einkaufen (am besten mit der Betreuten zusammen,wenn sie noch metgehen kann).
Der Betreuer kann sich aber z.B. auch mit den Angehörigen absprechen, dass diese die Klamotten besorgen und die Kosten mit dem Betreur abrechnen.

Zitat:
Zitat von tilman1460 Beitrag anzeigen

Meine Frage an das Forum ist: wer muss wem Informationen geben? Ist der Betreuer verpflichtet, uns Kinder zu informieren, oder ist es das Gericht? In welchem Umfang ist überhaupt jemand verpflichtet, uns Kinder zu informieren? Welche Rechte haben die Kinder der Mutter gegenüber? Und wie gehen wir am besten mit dem Personal der Wohngemeinschaft (Pflegedienst) um, sind wir da in irgendeiner Weise befugt, Anweisungen zu erteilen? Oder darf das nur der Betreuer?
1. Frage: Siehe oben.Also Infos geben "müssen" : keiner an niemand.
2. Frage: Keine Pflicht für niemand.
3. Frage: Immer noch keiner und auch an niemand. Allerdings könnte es nach dem neuen FamFG auch so gesehen werden, dass die Familienangehörigen im Vorfeld (sprich in der Beantragungsphase der Betreuung) als Beteiligte des Verfahrens angesehen werden oder anzusehen sind. Aber wie das mit Gesetzen in der Praxis so ist: Jeder liest sie anders...
4. Frage: Die Kinder haben gegenüber der Mutter nach wie vor das Recht deren Kinder zu sein - so wie die Mutter auch nach wie vor die Mutter bleibt. Ihr könnt Euch alles erzählen, gemeinschaftlich besuchen, was unternehmen - eben einfach Familie sein, so wie ihr es wünscht.
Vergiß nicht, dass Deine Mutter dement ist. Das bedeutet manchmal Entscheidungen für sie (anstelle von ihr selber) zu fällen, die nicht angenehm sind und ein familiäres Verhältnis sehr belasten können. In solchen Fällen kannst Du froh sein, wenn die Entscheidung ein externer Betreuer zu treffen hat.
5. Frage: Das Personal (Pflegedienst) hat in der WG zu arbeiten und ist Dienstleister. Die Aufgabe ist wahrscheinlich die Altenpflege (Anziehen, Füttern Waschen etc.) Die Kinder können dabei helfen, aber Anweisungen geben geht nicht. Aufträge erteilt der Betreuer oder die Betreute, soweit sie es noch kann - in keinem Fall aber die Kinder oder andere Personen. Das ist ein Arbeits- und Vertragsverhältnis, in dem die Kinder (Angehörigen) keine Vertragspartner sind.

Ansonsten: Nimm doch noch mal Kontakt zum Betreuer auf und berichte ihm, wie es Deiner Mutter geht, dass sie vielleicht Bekleidung benötigt und dass Du gerne bereit wärst, welche zu besorgen, wenn er mit Dir abrechnet. Etat absprechen und gut.

Viel Glück wünscht

Imre
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Alt 04.09.2010, 01:12   #5
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Hallo Imre,

wenn die Betreuerin die Kinder/Eltern als Beteiligte am Verfahren ausschließt, haben sie keinerlei Rechte. Diese bekommen weder vom Gericht schriftliche noch von der Betreuerin Informationen darüber.

Den Ausschluß müsste doch normalerweise das Gericht den Kindern/Eltern mitteilen, wenn sie vorher Beteiligte waren oder?

Es gäbe doch damit eine Änderung, die den Kindern/Eltern mitgeteilt werden müsste nach dem Motto : "Sie sind ab sofort nicht mehr Verfahrensbeteiligte, weil .... und zum Wohle des Betreuten erfolgt daher der Ausschluß". Weil das nicht mitgeteilt wird, haben die Verfahrensbeteiligten damit kein Rechtsmittel dagegen?

Somit stünden den o.g. Personen auch keinerlei Rechte, nix zu, wenn man meint, der Betreuer entscheide nicht zum Wohle des Betreuten, sofern man darüber was erfährt.

Und der Betreuer kann alles gegenüber dem Richter behaupten, um sie als Verfahrensbeteiligte auszuschließen, wenn sie vorher Verfahrensbeteiligte gewesen sind? Informationen erhielten, Beschlüsse etc.


Das ist ne Sch... Situation.

Gruss mary

Geändert von mary (04.09.2010 um 01:15 Uhr)
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Alt 04.09.2010, 13:30   #6
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Hallo Mary

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Hallo Imre,

wenn die Betreuerin die Kinder/Eltern als Beteiligte am Verfahren ausschließt, haben sie keinerlei Rechte. Diese bekommen weder vom Gericht schriftliche noch von der Betreuerin Informationen darüber.
Ein Betreuer kann Angehörige vom Betreuungsverfahren nicht ausschliessen, weil das Gericht entscheidet, wer Verfahrensbeteiligter ist oder nicht.


Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Den Ausschluß müsste doch normalerweise das Gericht den Kindern/Eltern mitteilen, wenn sie vorher Beteiligte waren oder?

Nein, muss es nicht.


Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
...Und der Betreuer kann alles gegenüber dem Richter behaupten, um sie als Verfahrensbeteiligte auszuschließen, wenn sie vorher Verfahrensbeteiligte gewesen sind? Informationen erhielten, Beschlüsse etc. ... Das ist ne Sch... Situation.
Es bringt dem Betreuer nichts gegenüber dem Gericht alles mögliche zu beahupten, da das Gericht nicht nur den Betreuer befragt. Ein Betreuer wäre auch schön blöd und würde seinen Job riskieren, wenn er es täte.

Für die Angehörigen ist es tatsächlich eine unangenehme Situation. Das ist leicht nachvollziehbar. Aber ich habe Betreute, da ist es hoch notwendi, die Angehötigen aussen vor zu lassen, weil sie hartnäckig versuchen, die Betreuten zu kontaktieren - immer in dem besten Willen nur Gutes zu tun - aber damit die Betreuten von einer Krise in die nächste jagen. Da ist es doch zumindest für alle aussenstehenden verständlich, wenn der Betreuer versucht die Kontakte zu unterbinden, oder?
Betreuer sind schließlich für die Betreuten da - und nicht für die Angehörigen, Gerichte, Behörden, Vermieter etc..

MfG

Imre
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