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mit Betreuer unzufrieden, wie kann ich mich wehren?

Dies ist ein Beitrag zum Thema mit Betreuer unzufrieden, wie kann ich mich wehren? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Rikarda666, nach mehrfachem Ansetzen, dass ganze hier zu lesen und zu sortieren, möchte ich gern einmal etwas aus meiner ...


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Alt 03.09.2010, 02:14   #11
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
Standard

Hallo Rikarda666,

nach mehrfachem Ansetzen, dass ganze hier zu lesen und zu sortieren, möchte ich gern einmal etwas aus meiner Sicht dazu sagen. Ich selbst war damals in der Situation deines Vaters. Meine leiblichen Kinder rücken jetzt also an die Stelle von dir und deiner Schwester. Nur um das du jetzt auch meine Erklärung verstehst.

als meine großen Kinder gegen meine gesetzliche Betreuerin so aggierten, wie du jetzt hier, wurde ihnen generell ein Strick daraus gedreht, denn ihr Verhalten (so, wie du jetzt hier aufbrausend geworden bist) war deinem ziemlich gleich. Überall wetterte sie gegen diese Betreuerin, die einzige die außen vor blieb, war ich. Ich war in der Klinik, meine Kinder kamen auch auf Besuch... so war es nicht, bis sie eines Tages vor Gericht gezogen sind um dort eine Beschwerde gegen die Betreuerin zu führen. Logisch, daraufhin erfolgte genau das, was du beschrieben hast. Sie bekamen Kontaktverbot und auch das Pflegepersonal brauchte mit ihnen nicht mehr reden.

Dann eines Tages aber drehte meine Große Tochter den Spieß um. Sie traf mich in der Stadt zusammen mit anderen von der Station auf Spaziergang. Logisch blieb ich kurz stehen (was auch die Schwester gelassen nahm) und sprach mit ihr. Zum ersten Mal weihte sie mich an diesem Tage ein, was sie und meine anderen Kinder anregen wollten. (Abschaffung der Betreuung)
Doch wie sollte ich darauf reagieren, deiner Meinung nach? Ich kannte diese Betreuerin bis zu diesem Tag noch nicht einmal, wusste weder das Verbote zu Ungunsten meiner Kinder erfolgt sind usw....

Logisch das ich mich nach diesem Gespräch dann erst einmal selbst mit der Betreuerin unterhalten wollte und alles aus ihrer Sicht geschildert haben wollte. Ich denke, hier ist es wichtig, wie dein eigener Vater überhaupt das noch beurteilen kann, als Demenzkranker Mensch! Ich weiß, dass diese Menschen hin -und wieder auch Schübe haben, wo sie klar sind. Vielleicht sollte er selbst erst einmal, dass Gespräch mit der Betreuung sicherstellen.
Ist er selbst dazu nicht im Stande, um hier unterscheiden zu können, was habe ich gutes an ihr und was nicht.... was stört mich an der Unterbringung und was nicht.... erst wenn er selbst dies artikulieren kann, wird es sich auch für euch lohnen, hier beim Gericht ein weiter kommen zu erwirken.

Rede hier aus eigener Erfahrung! Solange wie ich unter starken Medikamenten stand, war mir solch ein Gespräch gar nicht mit der Betreuerin möglich, also liefen meine Kinder auch beim Gericht gegen Türen, ohne das ihnen diese geöffnet wurden.

Erst als ich wieder klar bei Verstand war und mich selbst artikulieren konnte und auch Fehler selbst erkannte, hörte man meinen Kindern zu und die gesetzliche Betreuerin wurde abgeschafft.

Du siehst, ich muss selbst als Betroffene meinen Vorrednern leider Recht geben, und ich hatte eine Betreuung sogar festgelegt auf 5 Jahre schon im vorraus, die dann aber 2 Jahre später auf meine eigenen Kinder überging. Und ich war weder Demenzkrank noch auffällig gewesen. Glaub mir! Ich kann nur nicht lesen und schreiben wie ihr und öffnete daher nie die ankommende Post. Wozu auch, denn ich hätte sie zwar öffnen können, doch dann hätte ich immer noch nicht gewusst, was drinnen stand.
Da ich aber Jahrlang so durchs Leben kam und auch niemand mitbekam das ich Gehörlos bin, dachte ich so bei mir, schaffe ich es auch noch die restlichen Kahre. Das ich hier einem Irrtum auferlegt war, hätte ich mir nie zu träumen gewagt.

Ich wollte mein Geheimnis nicht zugeben, schon gar nicht vor meinen Kindern, geschweige noch vor fremden. Als ich aber dann von einer Bahn angefahren wurde, weil ich diese nicht hören konnte und auch nicht das Warnsignal, verriet mich nach über 50 Jahren. Im Krankenhaus dann aber die Blamage, als ich einen Zettel bekam den ich auszufüllen hatte. Generell kam ich damit durch, wenn ich sagte, ja ist ok, nehme ihn mit nach Hause, denn ich habe meine Brille nicht bei. Vor meinen Kindern erfüllte ich die Hausarbeit um sagen zu können, kannst du mal die Post öffnen und vorlesen was da steht, dann schaffe ich die Hausarbeit in dieser Zeit.

So dachte ich die ganze Zeit, mein Leben war perfekt. Keiner nannte mich Analfabeth oder die Taubstumme!

Doch mein Leben war nicht perfekt, denn heute kann ich über einen PC mit Menschen reden, ohne das ich eure Schrift bisher erlernen konnte und doch kann ich kommunizieren.

Weißt du wem ich das verdanke? Einer Betreuung die durchs Gericht gestellt wurde, der ich nicht ausweichen konnte, mit Floskeln. Bis ich endlich dazu stand und ihr ins Gesicht sagte:
"Ok, sind sie glücklich, wenn ich ihnen auf das antworte, was sie längst vermuten?"

An meiner undeutlichen Aussprache erkannte sie, dass ich alles nur von den Lippen abgelesen hatte, was sie fragte und auf das, was hinter meinem Rücken gesprochen wurde, gar nicht einging!

So sehr, wie ich auch froh heute darüber bin, dass ich nicht mehr unter gerichtlicher Betreuung stehe, bin ich doch glücklich über den Tag, als ein Gericht so entschieden hatte. Ohne diese Zwangsregelung hätte ich weiter den Menschen in meinem Haushalt etwas vorgemacht und auch meinen Freunden, Verwandten... der Gesellschaft. Schließlich kam ich doch ganz gut auch 50 Jahre lang so durch. Das meine Kinder aus Liebe zu mir auf vieles verzichtet haben, habe ich dabei nie bedacht. Das kam erst durch die Betreuung, denn sie war in ihrer Art und Weise genau so ein Mensch, wie du eure hier beschreibst. Erst ihr klares "Nein" oder "Ich entscheide" zwangen mich, über meinen eigenen Schatten zu springen.

Aber kann das alles ein Demenzkranker Mensch noch erkennen? Ich weiß es nicht, denn ich habe keinen Menschen in meinem Umfeld, der daran leidet. Und der Mensch der jetzt wirklich daran leidet ist mein Täter und glaube mir, lieber frieert die Hölle zu, als das ich für diesen Menschen Verständnis hätte noch Mitleid, noch das ich ihm helfen würde. Ich freue mich für all die Betroffenen, die tatsächlich in ihrem Umfeld von einer Familie reden können, doch meine habe ich vor über 30 Jahren verlassen und bin froh, dass sie für mich alle bereits sinnbildlich gestorben sind, Dank einer guten Therapie.

Gruß Sternenhimmel
__________________
Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist,
als geliebt für das, was man nicht ist.


Sternenhimmel ist offline  
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Alt 03.09.2010, 02:17   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Zitat:
Kann die Betreuerin ein generelles Besuchsverbot für Familienangehörige erwirken??
Zitat:
Ohne Gericht, nur weil sie es so will???
Und wie kann ich mich dann dagegen wehren.

Zu erst einmal hat das Heim das Hausrecht. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge kann jedoch durchaus ein Besuchverbot abgestimmt werden, um einen gesundheitlichen Schaden abzuwenden.

Es geht nicht darum, dass Betreuer das mal eben so wollen, sondern darum z.B einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes entgegenzuwirken.

Ich finde die Kollegen haben sehr kompetent geantwortet, weil sie ähnliche Geschichten kennen und Dir aus den ihren Erfahrungen berichten können. Wenn von hier aus kein Fehlverhalten der Betreuerin erkennbar wird, dann hat das nicht mit Klüngeln unter Betreuern zu tun.

Zitat:
Wir, das heist meine Schwester und ich möchten die Betreuung selbst übernehmen, da wir von einer gesetzlichen Betreuung, die wir selbst angeregt haben maßlos enttäuscht sind.
Dann solltet ihr euch bei der Antragstellung nur einig sein wer von euch die Betreuung übernehmen soll und wer z.B. als Vertretung fungiert. Oder ihr teilt die Aufgabenkreise auf.
Tina L. ist offline  
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Alt 03.09.2010, 12:32   #13
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo Ricarda,

vorab - ich bin Angehörige mit einer Vollmacht für meinen Vater.

Was die Besuche im Heim und das Verlassen der Station angeht:

Als mein Vater ins Pflegeheim (auf die geschlossene Demenzstation) kam, empfahl man uns ihn ca. 2-3 Wochen nicht zu besuchen, damit er sich einleben konnte. Ohne den Wunsch bei jedem Besuch "Holt mich hier raus". Das ist also ganz normal. Auch die Station durfte er in der ersten Zeit nicht verlassen.
Nun steht eine Betreuerin zwischen Euch. Sie hat das Wohl des Betreuten im Auge (zu haben). Vielleicht liegt hier der Grund für die Maßnahmen?
Ansonsten habe ich hier im Forum immer Hilfe und kompetente Antworten bekommen. Die Betreuer in diesem Forum sind besonders engagiert. In ihrer Freizeit möchten sie weiterhelfen. Die immer wieder kehrenden Anschuldigungen von Angehörigen finde ich nicht in Ordnung.
Versetzt Euch mal in die Situation einer Berteuerin. Sie soll auf die Schnelle ein Heim besorgen, sie muss sich kurzfristig in die Belange des Betreuten einlesen und -fühlen. Und das alles mit einem Minimum an Pauschale. Und dann fordern noch die Angehörigen ...

Mit ein bißschen Verständnis findet sich vielleicht wieder eine Gesprächsebene. Auf jeden Fall wünsche ich Euch viel Glück bei der Übernahme der Betreuung.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 04.09.2010, 00:48   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Mag sein, dass es für manch einen ein Segen ist, betreut zu werden.

Aber Gegenstimmen sind ja wohl auch erlaubt.

Der Betreuer holt sich seine Rechte vom Richter und wenn die Angehörigen keine Beteiligten des Betreuungsverfahrens sind, sind sie außen vor und dürfen sich wegen Rechte und Beschwerden mit dem Richter rumstreiten. Das prallt an ihm ab. Damit hat er nix am Hut.

Ein Betreuer kann jederzeit die Angehörigen als Verfahrensbeteiligte ausschließen.

Da kann nur noch ein Betreuerwechsel helfen, den der Betreute selbst oder sein Verfahrenspfleger anregen muss. Richter muss entscheiden, gegen die Entscheidung muss der Betreute oder Verfahrenspfleger Rechtsmittel einlegen und die Sache geht in die nächste Instanz und neuer Richter entscheidet.

So bekommt man die Chance, dass ein anderer Richter, andere Instanz entscheidet, da ja der Richter in seiner Entscheidung "unabhängig" sein soll. Betreuerwechsel unter bestimmten Voraussetzungen und mit Beweismittelantritt.

Rechtsbeugung soll auch schon vorgekommen sein.

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 04.09.2010, 09:31   #15
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Ein Betreuer kann jederzeit die Angehörigen als Verfahrensbeteiligte ausschließen.
Hallo Mary,

du schreibst zwar immer sehr engagiert aber leider oftmals ziemlich sinnfrei.

Die Verfahrensbeteiligung aus dem FAmFG bezieht sich auf die Rechte der Angehörigen gegenüber dem Betreuungsgericht und nicht gegenüber dem Betreuer. Dieser kann daher auch niemand als Verfahrensbeteiligten ausschließen da er mit den Verfahrensbeteiligten nichts zu tun hat.


Gruß,Andreas
agw ist offline  
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Alt 23.10.2010, 03:08   #16
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Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard Verfahrensbeteiligte

agw, der Betreuer kann mit dem VormR besprechen, dass Angehörige als Verfahrensbeteiligte ausgeschlossen werden. Das ist Fakt. Und der Richter macht in der Regel das, was der Betreuer vorschlägt, und da könnte der Betreuer auch Dinge sagen, die absolut nicht stimmen.

Aber dann sollte der VormR dies auch den Angehörigen mitteilen, dass sie nicht mehr Beteiligte des Verfahrens sind.


Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 23.10.2010, 09:09   #17
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Beiträge: 14,097
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Hallo mary,

es soll bitte nicht so weitergehen wie es geendet hatte.....

Richter entscheiden nach dem Gesetz sowie den Fakten und nicht nach dem Wllen des Betreuers. Betreuer lügen per se nicht. Warum sollten sie auch?

Wir wollen versuchen hier auf einer Ebene zu diskutieren die nachvollziehbar ist. Gerüchte, Vermutungen und Unterstellungen sind keine Basis.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.10.2010, 13:03   #18
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Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 9
Standard Hallo Michaela,eine Frage noch!!!

Zitat:
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wie ist dieser Absatz zu verstehen,
kommen jetzt auch noch Kosten auf mich zu??

Bitte um eine Antwort,
Liebe Grüße, Rikarda
Rikarda666 ist offline  
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Alt 26.10.2010, 14:11   #19
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Rikarda666 Beitrag anzeigen
wie ist dieser Absatz zu verstehen,
kommen jetzt auch noch Kosten auf mich zu??

Nein, sicherlich nicht.
michaela mohr hat einen Dauer-Scherz in ihrem footer. Der ist gratis.
 
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Alt 26.10.2010, 15:40   #20
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Danke mungo irgendwie kann ich jetzt heute nicht mehr arbeiten.
Aber ein dauerscherz ist das nicht, das ist traurige Realität allenthalben.

Gruss Michaela
__________________
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