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gesetzliche Betreuung

 

mit Betreuer unzufrieden, wie kann ich mich wehren?

Dies ist ein Beitrag zum Thema mit Betreuer unzufrieden, wie kann ich mich wehren? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Leser dieses Forums Mein Name ist Rikarda ich suche Rat und Hilfe vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Würde ...


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Alt 31.08.2010, 18:40   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 9
Standard mit Betreuer unzufrieden, wie kann ich mich wehren?

Liebe Leser dieses Forums
Mein Name ist Rikarda
ich suche Rat und Hilfe
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Würde mich über Antworten freuen.

Ein kurzer Rückblick des Geschehens.
Zum Zeitpunkt des erstmaligen Antrages (2008) für gesetzliche Betreuung für unseren Vater, war unsere Familie zerstritten. Um nicht in den Verdacht zu geraten, uns durch die Betreuung in irgend einer Weise finanzielle Vorteile zu verschaffen, haben wir (ich und meine Schwester) uns um eine gesetzliche Betreuung bemüht.
In der Hoffnung, dass dann auch in der Familie wieder Frieden einzieht.
Nachdem unser Vater zur selben Zeit meinem Sohn Frank die Generalvollmacht erteilte, wurde der Antrag auf gesetzliche Betreuung nicht weiter verfolgt.
Diese Vollmacht wurde meinem Sohn aber im April 2010 von meinem Vater wieder entzogen.
Die Betreuungsfrage wurde erst wieder aktuell, als unser Vater im Mai 2010 im Krankenhaus lag und die Ärzte nach einem gesetzlichen Betreuer fragten, da sie ihn sonst nicht entlassen können / dürfen (Pflegefall).
Da die Familie wieder miteinander reden konnte und wir das auch so beibehalten wollen, dachten wir das beste ist eine gesetzliche Betreuung, damit es nicht wegen irgend welchen finanziellen Sachen wieder zum Streit kommt.
Das gegenseitige Misstrauen ist einer gemeinsamen Sorge um den Vater/Opa gewichen.
So kam es dann das wir das Gericht anriefen ihnen den Sachverhalt schilderten
und um eine gesetzliche Betreuung gebeten haben.
Darauf hin bekam mein Vater durch einstweilige Anordnung eine vorläufige
Betreuerin gestellt. Befristet bis November 2010
Heute wissen wir, das dies ein großer Fehler war.
Den nun unser Vater ausbaden darf.
Eine gesetzliche Betreuung haben wir uns alle etwas anders vorgestellt.
Zum einen, dachten wir (naiv wie wir sind) das sich die Betreuerin, erst mal in einem längeren Gespräch ein Bild von unserem Vater macht.
(was kann er noch selbst tun, was mag er, was mag er überhaupt nicht, wie hat er bis heute gelebt, wie war sein Umfeld, Beruf usw.)
Danach wenigstens ein Gespräch mit den Töchtern, Enkeln, um alle kennen
zu lernen, und um so evtl. mit Hilfe der Familie das Beste für den Betreuten zu erreichen.
Aber nichts von alledem ist geschehen, ein kurzes Gespräch bei Übernahme der Betreuung war alles. Seitdem nur Informationen, wenn man anruft und fragt.
Keine Benachrichtigung, als unser Vater in ein anderes Krankenhaus kam. Auf die Frage, warum sie uns nicht benachrichtigt hat, die Antwort „dazu sei sie nicht verpflichtet“.
Im Krankenhaus selbst nicht ein Besuch von ihr, also auch keine Frage an unseren Vater, wie geht es Ihnen, brauchen Sie Hilfe, nichts.
Der Arzt im Krankenhaus sagte uns, dass unser Vater nicht mehr zurück ins Altenheim kann, da er doch mehr Pflege braucht als ein normales Altenheim bieten kann.
Also, wieder Anruf bei der Betreuerin, unser Vater muss in ein Pflegeheim für Demenzkranke, Antwort „das weis ich, habe aber noch nichts Passendes gefunden.
Also haben wir uns auf die Suche gemacht und etwas Schönes auf dem Lande, speziell für Demenzerkrankte, gefunden.
Dieses haben wir dann der Betreuerin mitgeteilt. Sie wollte sich darum kümmern.
Am nächsten Tag rief sie an, sie habe mit der Heimleitung gesprochen, ihnen 5 Fragen gestellt !! und dann entschieden „die sind mir nicht professionell genug“.
Wir hatten uns das Heim bei Mölln angesehen. Es wäre genau das Richtige für unseren Vater. Hätte sie sich das Haus ebenfalls angesehen und hätte sie auch nur annähernd ein Bild von unserem Vater gehabt, hätte sie begeistert sein müssen. Aber nein, sie entschied am Telefon was gut für in ist.
Ein paar Tage später dann der Anruf von der Betreuerin, unser Vater käme morgen in ein Pflegeheim in Hamburg.
Keine Frage, ob wir uns es einmal ansehen möchten.
Nein, Fragen oder Mithilfe der Familie möchte die Betreuerin nicht, das ist jedenfalls unser Eindruck..
Meine Schwester und ich sind dann am Nachmittag gleich hingefahren und haben uns das Pflegeheim in Hamburg angesehen, obwohl die Betreuerin das nicht wollte.(warum auch immer) Ein riesiges Gebäude, 240 Plätze, mitten in der Stadt und das für unseren Vater, der immer auf dem Lande in der Natur gelebt hat. (Förster als Beruf), und hier soll unser Vater seinen Lebensabend verbringen? kalt, unpersönlich, ohne Natur! Niemals.
Sofort rief meine Schwester bei der Betreuerin an und sagte ihr:“ Hier bleibt unser Vater nicht eine Stunde“. Ihre Antwort:“ Das entscheiden nicht Sie, sondern ich alleine, Sie können sich ja bei Gericht beschweren oder auch gleich den Antrag auf Betreuung stellen“. Um uns nicht ev. strafbar zu machen, mussten wir den Vater erst einmal in diesem Heim lassen.
Nein, so haben wir uns eine gesetzliche Betreuung nicht vorgestellt.
Rein rechtlich mag die Betreuerin ja im Recht sein, menschlich ist ihr Verhalten gegenüber dem Betreuten und der Familie nicht hinnehmbar.
Nur zur Information, die Pflegekräfte im Pflegeheim in Hamburg haben die Betreuerin auch noch nicht persönlich kennen gelernt (also auch wieder am Telefon entschieden) und weiter finden sie ihr Verhalten unmöglich, so etwas haben sie auch noch nicht erlebt.
Da wir also mit dieser gesetzlichen Betreuung nicht einverstanden sein können,
haben wir uns beim zuständigen Richter beschwert und im den Sachverhalt geschildert aber bis heute (seit 3 Wochen) keine Antwort erhalten.
Auf das Schreiben und der Beschwerde bei Gericht hat nur die Betreuerin reagiert.
Ab sofort darf uns das Personal im Pflegeheim keine Auskunft über den Gesundheitszustand unseres Vaters geben!!!!!!
Weiterhin ist es unserem Vater untersagt die Station für Demenzkranke zu verlassen.
Ich als Tochter oder mein erwachsener Sohn darf in noch nicht mal mit ins Cafe im selben Gebäude mitnehmen. Auch dies wurde den Pflegekräften untersagt.
Unser Vater sitzt also im Gefängnis, wenn wir uns weiter beschweren wird wohl als nächstes ein „Besuchsverbot“ von der Betreuerin angeordnet.
Meine Frage an die Leser dieses Forums, müssen wir uns das alles gefallen lassen?
Wie können wir uns wehren?
Warum reagiert das Gericht nicht auf unser Schreiben in dem wir auch mitteilten selbst die Betreuung für unseren Vater zu übernehmen.
Was können wir sonst noch unternehmen???
Liebe Grüße und Danke fürs lesen,
Rikarda
Rikarda666 ist offline  
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Alt 31.08.2010, 20:07   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Rikarda

Ohne das dies hier ausdrücklich in deinem Beitrag steht, scheint dein Vatern aufgrund seiner Demenz - (um das hier mal ausdrücklich zu sagen) zu seinem Schutz - geschlossen untergebracht zu sein.
Dies erfolgt grundsätzlich nur mit der Genehmigung des zuständigen Betreuungsgerichtes auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens.
Es ist eine Form der Freiheitsentziehung.

Sollten die Abläufe mit der Findung des Heimes so gewesen sein, wie du sie schilderst, dann sei doch froh, dass dein Vater wenigstens in der Nähe seines Heimatortes untergebracht wurde. Diese Plätze sind so dünn gesät, dass ich mitunter hunderte von Kilometern fahre um den Betreuten dort aufsuchen zu können. Diese Situation wird dir jeder meiner Kollegen hier bestätigen können.
Insofern sind mitunter 5 Fragen schon zuviel, sondern es reicht die, ob in dem betreffenden Heim eine geschlossene Unterbringung möglich ist.

Ich habe aber noch einen anderen Eindruck. Man kann nicht in jeder Betreuung erwarten, dass die "Chemie" zwischen Betreuer und Angehörigen stimmen. Es gibt aber Betreuungen, die einen wirklich fordern - und das sind meist die, in der in den Familien selbst Zerrissenheit und Uneinigkeit herrscht.
... mal ganz deutlich gesagt.

Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 31.08.2010, 20:48   #3
Annatevka67
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Jetzt hab ich hier in der letzten Zeit so diverse Beiträge von Angehörigen gelesen, die ja meist so enden (zumindest ungefähr), dass die Angehörigen eigentlich fast gar nichts zu melden haben (wird ja auch so sein, rein rechtlich) und die Betreuer mal machen lassen sollen und sich möglichst wenig einmischen sollen, weil es hat schon seine Gründe, dass sie nicht selbst Betreuer sind, etc.

(Auf der anderen Seite hagelt es an manchen Stellen ja auch mächtig an unsachlicher "Betreuerschelte"...)

Wenn es in diesem Beispiel tatsächlich daran hängt, dass eine geschlossene Unterbringung erforderlich ist und diese in Mölln nicht angeboten wird, o.k., ist ja ein Argument. Aber das hätte Rikarda doch vermutlich gewusst + nicht irgendein Heim gesucht, was nicht geeignet ist? Falls nicht, dass frag ich mich aber auch, ob so ein wesentlicher Austausch zwischen Betreuer und Angehörigen nicht möglich sein kann??? Zumal wenn diese so bemüht sind und versuchen im Sinne des Vaters eine gute Lösung zu finden????

Hatte schon verstanden, dass es ja am Ende darum gehen soll, ODER NICHT??? Sorry, wenn ich mich jetzt schon wieder einmische, natürlich ohne wirklich irgendwelche AHNUNG zu haben (schon klar ) oder auch nur einen sachdienlichen Hinweis für Ricarda bieten zu können , aber nach einigen Wochen hier im Forum wirkt es auch manchmal so, als wenn eine gute Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Betreuern gar nicht möglich sein kann oder nicht gewollt wird??? (Weil auch das schon zu zeitaufwendig ist????)

Viel Glück Rikarda
 
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Alt 31.08.2010, 23:20   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 9
Standard Hallo Rudi

Hallo Rudi,
schön das Sie auf meinen Beitrag geantwortet haben.
Leider war dabei kein Hinweis oder Tipp wie ich mich
gegen das unmögliche Verhalten dieser Betreuerin wehren kann.
Da Sie ja wohl selbst beruflicher Betreuer sind, war das auch nicht zu erwarten.
Ich möchte ihnen trotzdem mitteilen das die Streitereien in der Familie mit dem Erbe von meiner Mutter zusammenhängen.
Wir sonst aber keine zerrissene Familie sind.
Weiter möchte ich ihnen mitteilen das dass Pflegeheim in Mölln das wir uns angesehen haben sich auf Demenz-Kranke Menschen spezialisiert hat, also sehr gut für unseren Vater gewesen wäre.
Die Betreuerin aber mit 5 Fragen am Telefon entscheidet dieses Heim ist nicht geeignet.
Eine Frage davon: „haben sie ein Einzelzimmer frei“
zweite Frage „was würden sie tun wenn der Patient nachts unruhig wird und evtl. randaliert“ –
Sehr kompetente Fragen und das am Telefon!!!!
Im übrigen liegt unser Vater in dem von ihr ausgesuchtem Heim in einem Zweibettzimmer zusammen mit einem sterbenden Menschen.
Von einem Gerichtsbeschluss für die Einweisung
unseres Vaters in eine geschlossene Abteilung ist uns nichts bekannt.
Braucht sie uns wohl auch nicht mitzuteilen.
Merkwürdig ist doch das alle Verschlechterungen (Sprechverbot fürs Pflegepersonal, Verbot sich mit unserem Vater auch außerhalb der Station zu bewegen) erst kamen, als wir uns beim Gericht über die Betreuerin beschwerden.
Vorher konnten wir uns mit dem Pflegepersonal über alles mögliche Unterhalten, konnten mit unserem Vater ins Cafe oder in der näheren Umgebung spazieren gehen.
Nach der Beschwerde geht das auf einmal nicht mehr !!
Finde ich doch sehr merkwürdig.
Vielleicht gibt es in diesem Forum auch berufliche Betreuer die dieses Verhalten der Betreuerin unseres Vaters nicht richtig finden.
Gibt es diese, dann würde ich mich freuen, von diesen mal was zu hören.
Eine Frage habe ich noch:
Kann die Betreuerin ein generelles Besuchsverbot für Familienangehörige erwirken??
Ohne Gericht, nur weil sie es so will???
Und wie kann ich mich dann dagegen wehren.

So für heute soll das reichen,
Liebe Grüße, Rikarda
Rikarda666 ist offline  
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Alt 01.09.2010, 00:57   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo ricarda,
es scheint wirklich erst mal seltsam, dass die betreuerin ein von euch angehörigen vorgeschlagenes heim ohne nachvollziehbaren grund ablehnt...

ein verständlicher grund dafür hätte die vermutung von rudi sein können: die geschossene unterbringung. nach dem, was du jezt sagst, scheint es das wohl eher nicht zu sein. es können aber auch andere medizinische sachen ein grund dafür sein und daher kann es auch sinnvoll möglich sein, das am telefon zu klären. ich sage bewußt kann, weil das kann man nicht von hier ausschließen.

zunächst stimmt es, dass die betreuerin nicht verpflichtet ist anghörigen infos zu geben oder mit ihnen zu reden. im normalfall (bei freundlicher betreuerin und freundlichen angehörigen) sollte ein informationsfluss aber im interesse des betreuten stattfinden. ob das mit einem größeren gespräch mit verschiedenen familienangehörigen in dem rahmen, wie ihr es euch vorgestellt habt sein muss, kann ich nicht sagen.

was und wieso das nun so schief läuft, kann ich natürlich auch nicht sagen. mag sein, dass deine erwartungen da auch etwas hoch angesetzt sind.


Zitat:
Zitat von ricarda
Weiterhin ist es unserem Vater untersagt die Station für Demenzkranke zu verlassen.
das darf die betreuerin nicht ohne gerichtsbeschluss anordnen. und das müssten auch die pfegekräfte wissen, dass eine solche anordnung ohne richterlichen beschluss überhaupt nicht ausgeführt werden darf: das ist freiheitsberaubung!


Zitat:
Meine Frage an die Leser dieses Forums, müssen wir uns das alles gefallen lassen?
eine antwort von einer userin dieses forums:

es geht hier nicht um euch! es geht um euren vater. aber es ist richtig, der muss sich das nicht gefallen lassen. und wenn ihr als angehörige stellvertretend seine rechte verteidigt, ist das löblich.


Zitat:
Wie können wir uns wehren?
nochmal: nicht ihr könnt euch wehren, es geht nicht um angehörigenrechte, es geht um den betreuten. er kann sich mit hilfe der angehörigen "wehren".


Zitat:
Warum reagiert das Gericht nicht auf unser Schreiben in dem wir auch mitteilten selbst die Betreuung für unseren Vater zu übernehmen.
Was können wir sonst noch unternehmen???
um was genau zu erreichen? das kommt irgendwie nicht ganz rüber...

wenn ich das richtig verstanden habe, dann habt ihr vor drei wochen erst um betreuerwechsel gebeten. und drei wochen sind auf einem gericht (noch dazu während der ferienzeit) keine lange zeit. die meisten gerichte sind extrem überlastet. ich kann dir keine hausnummer sagen, ab wann da eine untätigkeitsbeschwerde fällig sein könnte - nach drei wochen allerdings noch lange nicht.

mir stellt sich auch die frage, wie eure "beschwerde" über die betreuerin ausgefallen ist. denn wie oben schon gesagt, auskunftsrechte haben angehörige nicht, auch keine mitspracherechte. falls ihr in der richtung interveniert habt, wird das gericht kaum etwas unternehmen. denn um angehörige geht es hier nicht. es geht ausschließlich um das wohl des betreuten. und da muss man ein bisschen differenzieren versuchen: angehörige sehen das wohl des betreuten oft durch eine andere brille, als es die betreuerinnen tun. es muss nicht pauschal das eine besser oder schlechter sein, der blickwinkel ist einfach ein anderer.


Zitat:
Zitat von Rikarda666 Beitrag anzeigen

Kann die Betreuerin ein generelles Besuchsverbot für Familienangehörige erwirken??

Ohne Gericht, nur weil sie es so will???
ich sag mal so: nur weil sie es will, kann sie das nicht tun. sie hat hier nix zu wollen. sie hat zum wohle des betreuten zu entscheiden. falls es zum wohle des betreuten wäre, keinen familienbesuch zu empfangen, könnte sie ein solches verbot aussprechen. dazu braucht sie keinen gerichtsbeschluss. aber da sollten schon massive gründe vorliegen.

denn sie muss sich dafür dem gericht gegenüber verantworten und rechenschaft ablegen. der einzige grund dafür könnte sein, dass es dem betreuten schadet, wenn er euch sieht. da ich mal vermute, dass das nicht der fall ist, gibt es keine legitimation für ein solches verbot.


eine weitere anregung: eine betreuung kann auch "geteilt" werden. falls ihr in der familie streit aufgrund der finanzen befürchtet, gibt es die möglichkeit, die finanzen einer berufsbetreuerin zu übergeben, während sich jemand aus der familie um gesundheit, aufenthalt etc. kümmert. diese möglichkeit ist gegeben. damit wäre eventuell der "streitpunkt kohle" außenvor, dennoch würdet ihr euch um den vater so kümmern können, wie es für ihn gut und richtig ist.

gruß, zeiten


__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.


Geändert von zeiten (01.09.2010 um 01:03 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 01.09.2010, 07:08   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Mojn allerseits.

Hallo Rikarda

Ich werd dir mal am Beste, in einem viell. langen Eintrag was über die Arbeit der Betreuer schreiben und die Probleme, die dort mitunter auftauchen, in Pflichten in die wir genommen werden und garnicht haben.

Gestern abend war ich in einer Kleinstadt hier in der Nähe - ein richtiges Kaff, wo sich sofort rumspricht, wer mit wem und was schon wieder ... naja, du weißt, was ich meine. Ich habe dort mehrere Betreuungen.
U.A. einen Mann, trockener Alkoholiker, die Betreuung läuft problemlos, wir verstehen uns gut. Nennen wir ihn X.

Im gleichen Ort lebt ein älteres Ehepaar. Der Mann ist Alkoholiker und hat sich durch mehrere Unfallereignisse in eine Rentensituation gebracht, als ich in dessen Betreuung bestellt wurde. Die Frau hat sich über ihn bei mir beklagt, dass er so richtig vom Alkohol immer noch nicht lassen kann, sie leidet darunter, auch unter der Beziehungsgeschichte und hoffte, dass das nun endlich vorbei sei.
Vor nicht allzu langer Zeit hat er in einem Alkoholexzess wieder einen Unfall gebaut (ich red hier nicht von Autofahrten, sondern vom nach Hause torkeln), sich dabei hirnorganische Störungen zugezogen und lebt jetzt nach Krankenhausaufenthalt und Reha in einem Heim - noch zwei Stunden per Kfz vom Heimatort weg, ich bin aber dabei ihn hier in die Region zu holen.
Er ist in seiner zeitlichen und örtlichen Orientierung schwer gestört, hat erhebliche Gleichgewichtsprobleme.
Ich musste "unterbringungsähnliche Maßnahmen" anordnen, die später vom Gericht genehmigt wurden (das sind solche Sachen wie Handfesseln oder Bettgitter).
Die Ehefrau hat nicht einsehen wollen, dass der Mann in einem Heim leben muss, hat drauf gedrungen, ihn nach Hause haben zu wollen. Es gab Aussprachen mit ihr, dann bei der Betreuungsbehörde usw. Es war kein Einsehen zu erreichen.

Jetzt erzählt X. mir gestern glaubhaft, dass diese Frau im Ort Storys über mich verbreitet, die in Richtung böswillige Unterstellung gehen. Ich würde mich bereichern, ich wolle sie auch ins Heim bringen, man müsse eigentlich Anzeige erstatten, weil ich die Freiheit beraube und den Willen der Angehörigen überhaupt nicht berücksichtige usw...

Was macht diese Frau? Sie projiziert, nicht einsehend, dass ihr Mann SICH SELBST in diese Situation gebracht hat, ihren sicherlich nachvollziehbaren Unmut ihn nicht mehr zu Hause zu haben auf mich.
Sie wird einfach nicht damit fertig, dass ihre Lebenswünsche zerstört sind, mit ihrem Mann zusammenleben zu wollen - aber es sollte ohne Alkohol sein.
... und daran ist der Betreuer Schuld - in ihrer Perspektive. Nicht der Mann.

Denk nicht, dass das die extremste Form der Angehörigen ist mit der Situation ihrer krank und gebrechlich gewordenen Nächsten fertig zu werden. Gegen mich läuft jetzt z.B. ein Anzeigeprüfungsverfahren, weil jemand der Meinung ist, ich hätte ne Rente verjubelt.


Diese Schuld- und Verantwortungszuweisungen an Betreuer sind aber ne allgemeine Tendenz, die nicht nur was mit Angehörigen, sondern auch mit Behörden, Ärzten usw. zu tun hat.
Da werden Betreuer in Mitwirkungspflichten genommen, die sie schon aus Haftungsgründen überhaupt nicht haben; Ärzte verlangen Bewilligungen für Eingriffe und Behandlungen, die die Betroffenen alleine erledigen könnten und ausserhalb der Vertretungsbefugnis liegen - nur um sich selbst zu entlasten, usw.
Ich habe mal erlebt, dass ein Heim nach dem Tod eines Betroffenen über einen Anwalt (!) versucht hat in mein Vermögen zu klagen, weil die letzte Rate der Heimkosten nicht bezahlt war (mit dem Tod eines Betroffenen erlischt sofort die Vermögenssorge). Das Geld war aber da, nur die Angehörigen hatten ihre Erbschaftsangelegenheiten nicht erledigt.
... und und und.


Weißt du, ich kann mich insgesamt des Eindruckes nicht erwehren, die Kollegin über die du hier schreibst, und die ich naturgemäß nicht kenne, ist in einer ähnlichen Situation mit Angehörigen, wie ich sie oben skizziert habe.

Alles andere hat Zeiten gut dargestellt. Da gibts nix hinzuzufügen.

Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"

Geändert von Rudi (01.09.2010 um 08:01 Uhr)
Rudi ist offline  
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Alt 01.09.2010, 09:25   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,

dan will ich auch noch mal versuchen zu einer Erklärung beizutragen.....und vielleicht erstmal auch noch was richtig stellen.
Rikarda Du schreibst:
Leider war dabei kein Hinweis oder Tipp wie ich mich
gegen das unmögliche Verhalten dieser Betreuerin wehren kann.
Da Sie ja wohl selbst beruflicher Betreuer sind, war das auch nicht zu erwarten.

Rudi hat in seinem Beitrag gut erklärt wie diese Übertragungen aus der persönlichen Situation auf die Betreuer dann zu Stande kommen (können). Hier haben wir das ebenfalls, jemand geht in ein Forum über Betreuungen, fragt bei Betreuern nach Antworten und wenn er diese bekommt stellt er fest: klar, sie sind ja auch Betreuer

In Situationen wo Krankenhäuser auf Entlassung drängen und "normale" Altersheime nicht mehr angesagt sind (Zitat:
Der Arzt im Krankenhaus sagte uns, dass unser Vater nicht mehr zurück ins Altenheim kann, da er doch mehr Pflege braucht als ein normales Altenheim bieten kann.) gerät man (als Betreuer) unter einen unglaublichen Druck.
D.H. man mus nach etwas suchen was es ganz wenig gibt, nämlich einem -wahrscheinlich -geschlossenen/beschützten Platz für einen Demenzkranken. Bzw. eine Einrichtung die möglichst adäquat für die Einschränkungen des Betreuten auch wirklich passt. Bei Demenzkranken hängt das in erster Linie von den noch vorhandenen Fertigkeiten und der Situation im Huas, z.B. Zahlenschlosskombitüren usw. ab.

Leider haben wir bis jetzt noch nichts hier über das Ausmass der Krankheit und die konkrete ärztliche Empfehlung gehört, das wäre wichtig um etwas beurteilen zu können. An der reinen "Pflege" kann es bei der Schilderung nicht liegen.

Was das Verbot betrifft die Station zu verlassen....hier hängt ebenfalls vieles von der Krankheit ab, und u.U. den Hausregeln. Ich kenne das ebenfall so, dass ein Wechsel der Umgebung für Demenzkranke unglaublich anstrengend ist und das oft auch Hausregeln aufgestellt werden um die Eingewöhnug überhaupt erst zu ermöglichen.
Auch ein Auskunftsverbot (und die weiteren Schilderungen der Restrinktionen) kann u.U. dazu dienen einen neuen Anfang zu machen. Nach den bisherigen Schilderungen lässt sich z.B. gut folgendes Szenario bei Besuchen denken: ach Vater, und wir hatten so ein schönes Heim für Dich gefunden, usw. usw. Sowas wäre für den alten Herrn reines Gift.
Es fehlen einfach zu allem noch wichtige Details.

Warum die Fragen der Kollegin, z.B. nach dem Umgehen mit nächtlicher Unruhe unkompetent sein sollen erschliesst sich mir nicht. Ich würde auch keine hilflose Person einer Einrichtung überantworten wollen in der z.B. nachts nur mit Aushilfen und einer Krankenschwester für 50 Bewohner gearbeitet wird, was bedeutet: bis wirklich interveniert werden kann muss man bis morgens warten.
Hier könnte man tatsächlich besser raten wenn man mehr über den eigentlich Betroffenen, nämlich den Vater etwas wüsste.

Noch eine Anmerkung zu der zwar gewünschten aber fehlenden "Familenkonferenz". Ganz ehrlich, ich als Betreuer möchte nicht Mitgleid einer/dieser Familie werden, noch zum besten Freund meines Klienten.
Auch wenn ich mir damit jetzt Unmut zuziehe, und nur weil es auch hier gerade anscheinend wieder in Vergessenheit gerät: ich bin als Berufsbetreuer lediglich der rechtliche Vertreter des Betreuten.

Gruss Michaela

__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.09.2010, 19:39   #8
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Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 9
Standard Hallo Michaela, Rudi u. zeiten

Möchte auf einiges noch antworten,
habe schon verstanden,
das ich hier keine Hilfe erwarten kann.

Zitat:
jemand geht in ein Forum über Betreuungen, fragt bei Betreuern nach Antworten und wenn er diese bekommt stellt er fest: klar, sie sind ja auch Betreuer
Als ich mir dieses Forum ausgesucht habe,
dachte ich das hier Angehörige und Betreuer
ihre Meinung austauschen.
Das Berufsbetreuer ein fehlverhalten anderer Berufsbetreuer
zugeben und dem Angehörigen mitteilen wie er sich dagegen
wehren kann war natürlich nicht zu erwarten.

Zitat:
In Situationen wo Krankenhäuser auf Entlassung drängen und "normale" Altersheime nicht mehr angesagt sind gerät man (als Betreuer) unter einen unglaublichen Druck.
D.H. man mus nach etwas suchen was es ganz wenig gibt.
Die Betreuerin von unserem Vater muss auch unter einem unglaublichen Druck gestanden haben.
Sie hat angeblich nichts gefunden.
Wir fuhren einige Einrichtungen ab.
Entschlossen uns dann für Mölln weil dieses speziel für Demenz-Kranke Menschen eingerichtet ist.
Ein umgebautes altes Bauernhaus, mit riesigem Garten und einem
freundlichem kompetenten und sachkundigem Personal.
Wir berichteten, wie es unserem Vater geht, das er streckenweise sehr verwirrt ist, kein Zeitgefühl hat, sehr vergeßlich ist und im Krankenhaus ab und zu Nachts unruhig ist und auf Wanderschaft geht.
Die Plegeleiterin sagte uns das das alles bei Demenz normal ist
und Sie sicherte uns eine fachgerechte Pflege mit möglichst wenig Medikamenten zu.
Für unseren Vater der von Beruf Förster ist, wäre dieses Heim ein Traum gewesen, da hätte er sich, so weit dies noch möglich ist sehr wohl gefühlt.
Aber nein, die sachkundige und kompetente Betreuerin sagt nein.
Und wie aus dem Hut gezaubert hat sie ein Heim in Hamburg
gefunden. Ein neues gerade mal 8 Monate bestehendes riesiges Gebäute, mit einer Station für Demenz-Kranke. Toll !!!

Zitat:
Was das Verbot betrifft die Station zu verlassen
Das ist über Nacht wieder aufgehoben worden,
gestern sagten die Schwestern zu uns,
sie können auch gerne nach draußen gehen.
Oh, Wunder was ist geschehen?
doch kein richterlicher Beschluss???

Zitat:
gut folgendes Szenario bei Besuchen denken: ach Vater, und wir hatten so ein schönes Heim für Dich gefunden, usw. usw. Sowas wäre für den alten Herrn reines Gift.
Glauben Sie im ernst das wir so mit unserem Vater über ungelegte Eier sprechen !! um ihn damit noch unglücklicher machen.

Zitat:
Warum die Fragen der Kollegin, z.B. nach dem Umgehen mit nächtlicher Unruhe unkompetent sein sollen erschliesst sich mir nicht. Ich würde auch keine hilflose Person einer Einrichtung überantworten wollen in der z.B. nachts nur mit Aushilfen und einer Krankenschwester für 50 Bewohner gearbeitet wird, was bedeutet: bis wirklich interveniert werden kann muss man bis morgens warten.
Die Frage nach dem Umgehen bei nächtlicher Unruhe wurde ja so weit es eben ging von der Heimleitung beantwortet.
Auch andere Fragen wurden beantwortet.
Medizinische Fragen sollte die Pfegedienstleiterin beantworten. Da die Pfegedienstleiterin aber erst gerufen werden musste, und dies
wohl einige Minuten dauerte, brach die Betreuerin das Gespräch mit der Bemerkung ab, sie hätte keine Zeit mehr.
gelöscht weil für Unverschämtheitheiten hier kein Platz ist. M. Mohr

In dem Haus das die Betreuerin ausgesucht hat,
ist Nachts auch nur eine Schwester,
Sollte ein Notfall eintreten, ruft sie den Notarzt.
Was also ist da anders?

Zitat:
Ganz ehrlich, ich als Betreuer möchte nicht Mitgleid einer/dieser Familie werden, noch zum besten Freund meines Klienten.
Das habe ich begriffen,

Sonst würde man als Betreuer versuchen mit Hilfe der Angehörigen
(wenn dies möglich ist) das beste für den Betreuten herauszuholen.
Zitat von zeiten
Zitat:
nochmal: nicht ihr könnt euch wehren, es geht nicht um angehörigenrechte, es geht um den betreuten. er kann sich mit hilfe der angehörigen "wehren".
Das es nicht um uns geht, müsste jedem klar sein.
Wir kämpfen für das Wohlbefinden für unseren Vater,
der sich selbst nicht mehr wehren kann.
Also unterlasst bitte diese Spitzfindigkeiten.

Zitat:
Warum reagiert das Gericht nicht auf unser Schreiben in dem wir auch mitteilten selbst die Betreuung für unseren Vater zu übernehmen.
Wir, das heist meine Schwester und ich möchten die Betreuung selbst übernehmen, da wir von einer gesetzlichen Betreuung, die wir selbst angeregt haben maßlos enttäuscht sind.

Zitat:
es geht ausschließlich um das wohl des betreuten. und da muss man ein bisschen differenzieren versuchen: angehörige sehen das wohl des betreuten oft durch eine andere brille, als es die betreuerinnen tun
In diesem unserem Fall muss sich die Betreuerin aber mal eine neue Brille zulegen.
Zum Wohle des Betreuten hat sie bis heute nicht unternommen.
Zum Unwohlsein schon.

Zitat von Annatev
Zitat:
aber nach einigen Wochen hier im Forum wirkt es auch manchmal so, als wenn eine gute Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Betreuern gar nicht möglich sein kann oder nicht gewollt wird??? (Weil auch das schon zu zeitaufwendig ist????)
Meine Meinung,
nicht gewollt, weil zu zeitaufwendig.

Zitat von Rudi
Zitat:
Ich habe aber noch einen anderen Eindruck. Man kann nicht in jeder Betreuung erwarten, dass die "Chemie" zwischen Betreuer und Angehörigen stimmen. Es gibt aber Betreuungen, die einen wirklich fordern - und das sind meist die, in der in den Familien selbst Zerrissenheit und Uneinigkeit herrscht.
... mal ganz deutlich gesagt.
Ja da muss ich Dir Recht geben, es gibt Betreuungen die einem fordern, das sind die wo Angehörige mit dem Vorgehen des Betreuers nicht einverstanden sind und sich einmischen.
Das bedeutet Mehrarbeit. Da passt es dann wunderbar wenn ein Streit in der Familie war. So kommt man dann als Betreuer gut wieder raus. ... auch deutlich gesagt.

Das ich und meine Schwester Träumer waren haben wir und unser Vater zu spüren bekommen.
Zitat von mir.
Zitat:
Eine gesetzliche Betreuung haben wir uns alle etwas anders vorgestellt.
Zum einen, dachten wir (naiv wie wir sind) das sich die Betreuerin, erst mal in einem längeren Gespräch ein Bild von unserem Vater macht.
(was kann er noch selbst tun, was mag er, was mag er überhaupt nicht, wie hat er bis heute gelebt, wie war sein Umfeld, Beruf usw.)
Danach wenigstens ein Gespräch mit den Töchtern, Enkeln, um alle kennen
zu lernen, und um so evtl. mit Hilfe der Familie das Beste für den Betreuten zu erreichen.
Aber nichts von alledem ist geschehen, ein kurzes Gespräch bei Übernahme der Betreuung war alles.
Ja wir waren Träumer,
das Zitat von Michaela sagt es noch mal deutlich..

Zitat:
Ganz ehrlich, ich als Betreuer möchte nicht Mitgleid einer/dieser Familie werden, noch zum besten Freund meines Klienten.
So für heute soll das reichen,
werde weiter für meinen Vater kämpfen
auch wenn ich hier keine Anregungen oder Tips bekomme
wie sich mein Vater wehren kann.
Liebe Grüße, Rikarda
Rechtschreibfehler bitte ich zu Entschuldigen,
bin heute nicht so gut drauf.
Rikarda666 ist offline  
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Alt 02.09.2010, 20:29   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat von Rikarda666 Beitrag anzeigen
Zitat:
Das Berufsbetreuer ein fehlverhalten anderer Berufsbetreuer
zugeben und dem Angehörigen mitteilen wie er sich dagegen
wehren kann war natürlich nicht zu erwarten.
Schau Dich mal etwas intensiver im Forum um und dann wirst Du lesen können, dass bestimmte Dinge auch von Betreuern kritisch beurteilt werden.
Aber nur weil Du ein Fehlverhalten siehst. müssen andere das nicht auch also solches erkennen.

Zitat:
Entschlossen uns dann für Mölln weil dieses speziel für Demenz-Kranke Menschen eingerichtet ist.
Ein umgebautes altes Bauernhaus, mit riesigem Garten und einem
freundlichem kompetenten und sachkundigem Personal.
Entschuldige , ihr konntet Euch gar nicht für etwas entschliessen. Die Entscheidung lag und liegt bei der Betreuerin. Vielleicht ist das aber auch ein Schlüsselsatz hinsichtlich der Unstimmigkeiten?

Zitat:
Wir, das heist meine Schwester und ich möchten die Betreuung selbst übernehmen, da wir von einer gesetzlichen Betreuung, die wir selbst angeregt haben maßlos enttäuscht sind.
Das ist sicher eine sehr gute Idee.
Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.09.2010, 22:22   #10
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Rikarda666 Beitrag anzeigen
Zitat:
nochmal: nicht ihr könnt euch wehren, es geht nicht um angehörigenrechte, es geht um den betreuten. er kann sich mit hilfe der angehörigen "wehren".
Das es nicht um uns geht, müsste jedem klar sein.
Wir kämpfen für das Wohlbefinden für unseren Vater,
der sich selbst nicht mehr wehren kann.
Also unterlasst bitte diese Spitzfindigkeiten.
hi,
nein, ich wollte da gar nicht spitzfindig sein.

ich wunder mich blos, du hast noch nich mit einem satz gesagt, wie es deinem vater in dem heim jetzt geht. ob er sich eingelebt hat oder nicht, ob er unglücklich ist oder nicht, wie oder ob er sich äußert oder irgendwas...

wenn du da was zu geschrieben hättest, wo irgendwie zum ausdrück gekommen wäre, dass es ihm mit dieser heimentscheidung nicht gut geht, dann hätte sich der hinweis erledigt

du schreibst hier seitenweise, blos wie es der hauptperson geht, das sagst du nicht. und das hat auch mich so gewirkt, als ob es dir darum gar nicht primär geht.

das beste, was ihr tun könnt, ist abwarten, was das gericht sagt. und den ball flach halten. und das letzere würde ich unterstreichen. hier ist kein fehlverhalten der betreuerin erkennbar. damit will ich nicht sagen, dass sie nicht hätte besser handeln können. dennoch sieht es nicht nach etwas aus, woraus man ihr einen strick drehen könnte oder gar müsste. und darum wird es eure chancen sicher nicht verbessern, wenn ihr lautstark amok lauft.

ehrenamtliche betreuung ist der berufsbetreuung immer vorzuziehen, solange die ehrenamtliche betreuung "geeignet" ist. damit habt ihr sehr gute chancen das amt zu übernehmen.

was dagegen sprechen könnte, sind familienstreitigkeiten und was auch dagegensprechen könnte, sind völlig überzogene vorwürfe. darum wäre es sinnvoll, vor gericht keinen "lauten" zu machen. hier im forum kannst du ja damf ablassen, wir sind sehr geduldig.

cu
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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