Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme bei der Betreuung meines Sohnes (ehemals Hallo) im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von michaela mohr
Hallo Heike,
Du bist wahrscheinlich aufgeregt aber versuch doch wirklich mal Dich hinzusetzen und das ...
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04.09.2010, 23:25 | #11 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 65
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Zitat:
Er möchte mittlerweile freiwillig ins Krhs.da er soviel durcheinander Denkt und sich nicht mehr auf die Schule-welche mittlerweile angefangen hat-konzentrieren kann. Er will aber nicht in das Krhs. welches die Betreuerin ausgesucht hat. Er ist sich sicher das man ihm dort nicht helfen kann,da er schonmal drei Monate dort war und keine besserung eintrat. Desweiteren glaubt er dort gäbe es eine Sterbehilfe für Aidskranke und man wolle ihn dort Unterbringen. Natürlich ist er selbstständig und schafft sein Leben ohne mich. Ich fänd es nur sehr schade,wenn ein junger Mann ärztliche Hilfe braucht und die Behandlung welche er ausprobieren möchte-da eine andere fehlgeschlagen ist-darf er nicht machen,bloß weil die Betreuerin der Meinung ist,sie habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das find ich irgendwie eine Frechheit.Ich bin der Meinung die Betreuerin sollte die Eltern mal Fragen,ob diese Wissen warum er sich so gegen ein bestimmtes Krhs sträubt.Das würde in meinen Augen mehr Sinn ergeben. Mein Sohn hat zwar derzeit ein echtes Seelisches Problem,aber er ist ja nicht dumm oder ganz vom weltlichen weg. Er steckt in beiden Welten.In der Realität und in seinem Wahn.Er weiß das er in zwei Welten steckt,das wird ihm von Tag zu Tag bewußter.Nur mit dem Unterschied,für ihn sind beide Welten Real. Er ist sich sicher,das ihm niemand helfen kann,da man eigentlich nur in einer Welt sein kann.Und er glaubt das sei Irgendwie außer Kontrolle geraten,deswegen sieht er auch seinen Doppelgänger ab und zu ,da in jeder Welt jeweils einer von ihm sei.Nur normalerweise dürften sie sich nicht begegnen. Schon ziemlich heftig,wenn man das so liest. Obwohl er glaubt,keiner kann ihm helfen,trotzdem möchte er es in der anderen Klinik ausprobieren. Was die selbstständigkeit anbelangt. Auch wenn er sein Leben nach außen hin super im Griff hat,vor seiner ersten Einlieferung hatte er seine erste eigene Whg. die bis zu beginn seiner Krankheit auch gut geführt wurde. Nachdem die Psychose ausgebrochen ist konnte ich alle Möbel wegschmeißen,da alles verhunst war. Geändert von heike@ (04.09.2010 um 23:54 Uhr) |
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04.09.2010, 23:40 | #12 |
"Räuberbraut"
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hallo heike,
jetzt blicke ich auch schon nicht mehr durch.... erst hatte ich es so verstanden, als wäre er jetzt im kh und zwar per richterlichem beschluss....? aber jetzt doch nicht? *verwirrrrrrt bin* sag doch erstmal nochmal: wo ist er denn jetzt eigentlich? und reg dich nicht auf, wenn er aids krank ist und solche eigenartigen "erinnerungen" hat, dann ist das jetzt so - da kannste nichts beweisen, das macht es eher schlimmer. für deinen sohn ist das die realität. die kann man nicht einfach so weg-beweisen. da muss man jetzt erst mal mit leben. ich drücke in jedem fall schon mal die daumen. gruß, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
05.09.2010, 12:17 | #13 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 65
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Zitat:
Mein Sohn hat kein Aids,es wurden von 4 verschiedenen Ärzten mittlerweile Tests durchgeführt,nur er glaubt das nicht. Gruß,Heike@ |
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05.09.2010, 13:24 | #14 |
Gast
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Hallo Heike,
kein Wunder, dass einiges durcheinander kommt, bei der Menge an Infos und Aktionen, die du da in letzter Zeit erlebt hast....ohje!!!! Die Frage, die für mich unterm Strick bleibt ist, ist die, warum er nicht in das Krankenhaus seiner Wahl durfte????? Dafür wäre doch auch kein Gerichtsbeschluss notwendig gewesen, versteh ich also nicht. Ansonsten hatte ich bei deinen ersten Beiträgen so ein bisschen schlechtes Gewissen herausgelesen, weil du die Betreuung zunächst nicht übernommen hattest. Die Entscheidung ist aber eigentlich sehr nachvollziehbar, obwohl es für eine enge Angehörige sicher eine paradoxe Situation ist. Du bist soooo sehr involviert und emotional beteiligt, dass es für alle Beteiligten (zumindest von außen betrachtet) eigentlich gut ist, wenn dort eine objektive Instanz die erforderlichen Wege beschreitet. Aber die obige Frage bleibt natürlich offen und unklar... Was dein Sohn alles so wahrnimmt und glaubt erlebt zu haben, musst du sicher nicht mehr näher beschreiben, war sehr eindrücklich. Klingt jetzt sehr einfach, was es für dich sicher nicht ist, aber reib dich nicht ohne Ende auf, indem du versucht ihn von den Realitäten zu überzeugen....wird aktuell vermutlich gar nicht funktionieren. Hoffe du hast die Möglichkeit zwischendurch mal zur Ruhe zu kommen, in diesem Sinne einen schönen Sonntag!!! |
06.09.2010, 07:22 | #15 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Hallo Heike,
ich kopiere mal aus einer anderen Antwort von Dir etwas zu den Aufgabenkreisen der Betreuerin Deines Sohnes hier hinein: Zitat: Da mein Sohn auch eine gesetzliche Betreuerin hat,interessiert mich diese Aussage. Die Betreuerin hat mir gesagt,sie habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht über meinem Sohn.Stimmt das dann in Wirklichkeit gar nicht,was sie mir gesagt hat?Oder gibt es da Unterschiede? Bei Gericht hab ich mal Angerufen und gefragt,welche Aufgaben die Betreuerin in diesem Fall hat.Mir wurde gesagt: 1. Unterkuft-in seinem Fall Heim,stationäres Wohnen oder gegebenfalls eine Whg. 2. seine Post bearbeiten 3. Vermögen/Schulden ordnen 4. Gesundheit-sich darum zu kümmer,das er ärztliche Hilfe bekommt Hat sie dann auch die Vormundschaft und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder bring ich da gerade was durcheinander? Zitat Ende Du kannst die Aufgabenkreise in dem Beschluss den auch Dein Sohn bekommen hat nachlesen. Ds solltest Du unbedingt auch machen denn ohne den Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung wäre eine Unterbringung sehr schwer wenn nicht unmöglich gewesen. Gruss Michaela
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06.09.2010, 08:09 | #16 |
Forums-Geselle
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Guten Morgen michaela,
danke fürs Kopieren. Ich hab die Briefe meines Sohnes alle hier,soweit ich weis,war da kein solches Schreiben bei.Aber ich schau im laufe des Tages mal nach,vielleicht hab ich da einfach nicht darauf geachtet. Mein Ergebnis werde ich dann Mitteilen. Ist es wirklich so schwer die betreuung abzusetzten und es selbst zu machen? Bei Gericht hatte ich ja Angerufen und Mitgeteilt,das ich aus beruflichen Gründen die Betreuung nicht machen konnte und da sich meine Situation jetzt geändert hat,hätte ich die Möglichkeit die betreuung jetzt selbst in die Hand zu nehmen. Mir wurde erklärt das wäre kein Problem,ich sollte das dann nur schriftlich einreichen. Hab ich auch gemacht. Hier erfahr ich. Aus -wahrscheinlich-Erfahrung weiß man , mein Sohn muß die Betreuerin absetzten. Dann hätte ich ja keine Möglichkeiten,selbst was zu Unternehmen. Mit ihm hab ich darüber gesprochen,ihm ist es derzeit egal,da er momentan ganz andere Probleme hat. Seine Gedanken werden immer schlimmer und damit kommt er nicht zurecht. Ich hab ihm jezt erstmal vorgeschlagen,er möchte mit seiner Betreuerin über eine Langzeittherapie sprechen,von mindestens 9 Monaten oder so.Da er sich selbst nicht vorstellen kann,das er nach sechs Wochen einigermaßen Gesund ist. Viele Grüße heike@ |
06.09.2010, 08:26 | #17 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Hallo Heike,
wenn nichts grundsätzliches dagegen spricht dann hat eine ehrenamtliche Betreuung immer Vorang vor einem Berufsbetreuer. Das Gericht will allerdingssicher sein, dass der zukünftige Betreuer seinen Aufgaben auch gewachsen ist. Dein Sohn wird gefragt ob er mit einem Wechsel einverstanden ist denn er ist die Hauptperson. Warte jetzt erst mal ganz in Ruhe den Gerichtsentscheid ab und lasse Dich von den teilweise hier vertretenen Horrormeldungen über Probleme nicht aus der Bahn werfen. Es kommt immer auch auf den Einzelfall an und Verallgemeinerungen bringen meistens gar nicht oder nur wenig- ausser dass die sich Leute verrückt machen. Sortiere aber unbedingt mal alle Gerichtspost Deines Sohnens, dann hast Du selbst auch mehr Klarheit. Und vor allem Deine Fragen können richtig beantwortet werden. Kopf hoch, das wird schon gut werden, Grüsse. Michaela
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09.09.2010, 17:45 | #18 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 65
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Zitat:
ich hab mir mal die ganzen Unterlagen meines Sohnes Durchgelesen-was ich zwar vorher auch schon mal gemacht habe,aber könnte ja sein,das ich was überlesen habe. Das einzige über die Aufgaben der Betreuerin,was hier drin steht: "Wir haben dann die einzelnen Aufgabenkreise wie vom Krankenhaus vorgeschlagen durchgesprochen,Herr... war mit sämtlichen Aufgabenkreisen einverstanden." Aber nichts konkretes,Details habe ich erfahren,als ich beim Gericht angefragt habe,welche Aufgaben seine Betreuerin definitiv hat. Ich habe mir eigentlich erleichterung und Hilfe von einer gesetzlichen Betreuerin erhofft.Aber bisher übernehme ich immer noch die Aufgaben,welche sie eigentlich machen sollt Liebe Grüße heike@ |
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09.09.2010, 18:15 | #19 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
was sind denn das für aufgaben, die du im moment übernimmst? wenn ich richtig verstanden habe, ist dein sohn ja im moment in der klinik.... was fällt denn überhaupt grade an aufgaben an? ich frage auch deshalb, weil vielen ist der sinn und zweck und eben auch die aufgaben einer rechtlichen betreuung gar nicht so klar. es geht bei der betreuung nicht um erzieherische maßnahmen oder eine besondere persönliche überwachung oder anleitung oder eine persönliche hilfestellung, sondern einzig darum, die rechtsgeschäfte, die der betreute nicht allein regeln kann, für ihn zu regeln. möglich, dass in der beziehung ein missverständnis liegt. viele angehörige denken, eine betreuung diene eben oben beschriebenem. das ist aber nicht so. und da dein sohn im moment ja im kh ist, frage ich mich, was gibt es denn im moment so dringendes zu regeln, was du meinst, was nicht gemacht wird...? bzw. frage ich mich natürlich, was regelst denn du grade? wenn du es konkreter nennst, kann vielleicht die ein oder andere mehr dazu sagen. gruß, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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09.09.2010, 20:04 | #20 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
tut mir leid aber Du musst etwas übersehen haben. Ein Beschluss über eine Betreuung lautet immer ungefähr so: Betreuungsgericht beschliesst: Frau Xy wird zur Betreuerin von Herrn Az bestellt. Und dann kommen genau aufgezählt die Aufgabenkreise. Dann noch der Rechtsbehelf, Stempel, Unterschrift vom Richter. In der Regel sind das zwei Seiten zusammengeheftet. Was Du gefunden hast ist der Anhörungsvermerk aber der sagt letztendlich nichts konkretes aus. Grüsse Michaela
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