Dies ist ein Beitrag zum Thema GÜLTIGKEIT? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Der Post ist schon alt, aber verstehe ich das nach dem Link richtig, dass die Übergabe an die Geschäftsstelle (auf ...
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#11 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
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Der Post ist schon alt, aber verstehe ich das nach dem Link richtig, dass die Übergabe an die Geschäftsstelle (auf Beschluss eingetragen) entscheidend ist? Der eine ist vom 21.12. der andere vom 31.12. , erhalten hab ich beide erst heute? Entschuldigt, bin gerade etwas verwirrt oder steh (nach einem langen Tag) auf m Schlauch...
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#12 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
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Also Bin wieder klarer, bin vorhin durcheinander gekommen. Zustellung ist entscheidend, nicht Übergabe an Gericht, außer es steht explizit "mit sofortiger Wirksamkeit" dabei ...
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