Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

GÜLTIGKEIT?

Dies ist ein Beitrag zum Thema GÜLTIGKEIT? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin, also letzten Mittwoch war ja die Anhörung wo mir eine Betreuerin bestellt worden ist , jedoch hat sie weder ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 24.09.2010, 06:13   #1
lesbedu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard GÜLTIGKEIT?

Moin,
also letzten Mittwoch war ja die Anhörung wo mir eine Betreuerin bestellt worden ist , jedoch hat sie weder ich bisher vom Amtsgericht gehört.

Daher die Frage ab wann ist die Betreuung rechtskräftig?
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2010, 10:42   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,911
Standard

Hallo Lesbedu,

das kommt darauf an was der Richter in der Anhörung gesagt hat.

Wenn die sofortige Wirksamkeit angeordnet wurde gilt es ab Verkündung, ansonsten nach Eingang des Beschlusses. Das dauert in der Regel ein paar Tage weil es erst geschrieben werden muss.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2010, 11:43   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Ach agw,

§ 287 FamFG solltest Du eigentlich kennen.

LG Bolder
Bolder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.09.2010, 11:19   #4
lesbedu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Huhu ,
es sind nun fast 2 Wochen vergangen und ich habe immer noch kein Beschluss vom Amtsgericht.

Wie lange dauert sowas denn?

Und meine Frage bezüglich der Gültigkeit der Betruung wurde noch nicht beantwortet.

Es wurde bei der Anhörung wo der Richter , die Betreuerin und ich anwesend waren nur fest gehalten in welchen Gebieten die Betreuung veranlasst werden soll.

Über eine sofortige Wirksamkeit wurde nicht gesprochen
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.09.2010, 12:05   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Meine Güte, lesbedu,

soll ich Dir das FamFG zu Hause vorlesen, oder kannst Du selbständig bei Google „§ 287 FamFG“ eingeben?

Für die richtige Antwort auf die große Quizfrage gewinnst du eine Waschmaschine:

Welche Voraussetzungen sind in meinem Fall erfüllt:

Die von Abs. 1 oder die von Abs. 2 oder keine der Beiden?

Nachdenkliche Grüße, Bolder
Bolder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2010, 08:00   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von Bolder Beitrag anzeigen
Ach agw,

§ 287 FamFG solltest Du eigentlich kennen.

LG Bolder
Hallo Bolder,

und was ist jetzt an der Auskunft von Andreas falsch?

(1) Beschlüsse über Umfang, Inhalt oder Bestand der Bestellung eines Betreuers, über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts oder über den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 300 werden mit der Bekanntgabe an den Betreuer wirksam.

(2) Ist die Bekanntgabe an den Betreuer nicht möglich oder ist Gefahr im Verzug, kann das Gericht die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. In diesem Fall wird er wirksam, wenn der Beschluss und die Anordnung seiner sofortigen Wirksamkeit

Gruss Michaela

PS: Waschmaschinen können leider in diesem Jahr nicht mehr ausgeliefert werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2010, 11:34   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Hallo Michaela,

selbst wenn der Unterschied zwischen „Verkündung“ und „Bekanntgabe“ oder – anderes beliebtes Beispiel – zwischen „rechtskräftig“ und „rechtswirksam“ lediglich als semantische Spielerei betrachtet wird, ist an der Auskunft von Andreas immer noch alles falsch.

Lesbedus Frage war:
Zitat:
....ab wann ist die Betreuung rechtskräftig?
Stellen wir uns das Scenario mal vor:

Es ist Freitagnachmittag und-wenn von Abergläubigen gewünscht- der 13’te.

Der Betreuungsrichter, der Betroffene mit seinem Hund, der (zukünftige) Betreuer, der Gutachter, der Verfahrenspfleger und die Betreuungsstellenmitarbeiterin sitzen vertraut vereint im Wohnzimmer des Betroffenen und plaudern (Anhörung nennt sich das) darüber, dass und warum eine neue Betreuung eingerichtet werden soll. Gegen Gesprächsende zückt der Richter sein Diktiergerät (sein Notizblock tut es aber auch), brabbelt etwas, das sich anhört wie „Na gut, dann richten wir also die Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt bei der Vermögenssorge mit sofortiger Wirkung ein!“. Bedeutungsschwanger blickt sich der Richter daraufhin im Wohnzimmer um, jeder Anwesende nickt zustimmend mit seinem Kopf nur der Hund des Betreuten wackelt mit dem Schwanz.


Monate später schlägt der Betreuer hier im Forum auf:

Freitagnachmittag war die Anhörung und der Richter sagte etwas von „sofortiger Wirksamkeit“. Der Beschluss ist bei mir am nächsten Donnerstag eingegangen. Ab wann werde ich vergütet?

Außerdem hat der Betreute am Samstag die Waschmaschine für Lesbedu gekauft. Jetzt stehen meine Freunde von Hass und Koll. auf der Matte, wollen die Kohle und schreiben dass der Einwilligungsvorbehalt am Samstag noch nicht rechtswirksam war.


Die hier versammelte Fachkompetenz beruhigt den Fragesteller und schreibt das Übliche: „Es kommt darauf an“.

Einige stellen Gegenfragen:

Hat der Richter am Freitagnachmittag in das Anhörungsprotokoll diktiert/notiert:
„Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses sowie des Einwilligungsvorbehaltes im Aufgabenkreis Vermögenssorge wurde dem Betreuer (ersatzweise dem Betroffenen und/oder dem Verfahrenspfleger) bekannt gegeben?“
oder
Hat die Geschäftsstelle vermerkt, dass ihr vom Schreibzimmer der Beschluss am Dienstag übergeben wurde?
oder
falls keine der vorstehenden Voraussetzungen zutreffen, wann ist der Beschluss beim Fragesteller eingegangen?

Nun nachdem diese Gegenfragen beantwortet wurden und einem prüfenden Blick in 287 FamFG, kann jeder selbst dem Betreuer korrekt antworten ab welchem Tag er vergütet wird und ob Haas und Koll. Geld bekommt oder mit Zitronen gehandelt hat.
Bolder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2010, 19:32   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Bolder,

Dein geschildertes Szenario ist zwar witzig aber einen Zusammenhang zur Frage von Lesbedu kann ich nicht herstellen.

Es gab keinen Betreuer der nach seiner Vergütung fragte sondern einen Betreuten der wissen wollte, wann das "Damoklesschwert" denn nun tatsächlich gefallen ist.
Und das ist entweder dann als der Richter entweder bei der Anhörung sagte: jetzt sofort, oder nachdem der Betreuer den Beschluss erhalten hat.

Gruss Michaela

PS: Haas und Co sind noch in ferner Zukunft, es hat erst mal begonnen- wenn überhaupt.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2010, 13:03   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Ach, Michaela,

" Si tacuisses, philosophus mansisses."
('wenn Du geschwiegen hättest, wärest Du ein Philosoph geblieben'
Boethius "Trost der Philosophie", II, 7)

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Dein geschildertes Szenario ist zwar witzig aber einen Zusammenhang zur Frage von Lesbedu kann ich nicht herstellen.
Es gab keinen Betreuer der nach seiner Vergütung fragte sondern einen Betreuten der wissen wollte, wann das "Damoklesschwert" denn nun tatsächlich gefallen ist
Und das ist entweder dann als der Richter entweder bei der Anhörung sagte: jetzt sofort, oder nachdem der Betreuer den Beschluss erhalten hat.
Schau, Michaela, so sehr es mich freut, dass ich zu Deiner Erheiterung beitragen konnte, aber, wer lesen kann, ist nun mal im Vorteil:
Die korrekte, Rechtssicherheit verleihende Antwort auf Lesbedus Anfrage ist und bleibt:
§ 287 FamFG i. V. m. § 41 FamFG.

LG Bolder
Bolder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2012, 14:56   #10
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Zitat:
Zitat von lesbedu Beitrag anzeigen
Moin,
also letzten Mittwoch war ja die Anhörung wo mir eine Betreuerin bestellt worden ist , jedoch hat sie weder ich bisher vom Amtsgericht gehört.

Daher die Frage ab wann ist die Betreuung rechtskräftig?
Zitat:
Zitat von Bolder Beitrag anzeigen
Meine Güte, lesbedu,

soll ich Dir das FamFG zu Hause vorlesen, oder kannst Du selbständig bei Google „§ 287 FamFG“ eingeben?

Für die richtige Antwort auf die große Quizfrage gewinnst du eine Waschmaschine:

Welche Voraussetzungen sind in meinem Fall erfüllt:

Die von Abs. 1 oder die von Abs. 2 oder keine der Beiden?

Nachdenkliche Grüße, Bolder
Auch wenn das hier schon ... alt ... ist:

Bolder hat vorliegend verkannt, dass die Themenstarterin die Betreute ist.
Die den Betreuern in der Regel geläufigen Vorschriften zur Wirksamkeit der Betreuung müssen daher nicht bekannt (gewesen) sein.

Nur ein kleiner Anreiz, genau zu lesen und freundlich und sachlich zu antworten.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40