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Soll ich mich zum Betreuer bestellen lassen?

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Hallo, meine Eltern (Mutter und Stiefvater), 94 und 95 Jahre alt, wohnen seit ca. 9 Monaten in einem Altenheim. Schon ...


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Alt 20.03.2006, 15:35   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 2
Standard Soll ich mich zum Betreuer bestellen lassen?

Hallo,
meine Eltern (Mutter und Stiefvater), 94 und 95 Jahre alt, wohnen seit ca. 9 Monaten in einem Altenheim. Schon seit gut 10 Jahren führe ich für Sie zahlreiche Tätigkeiten eines Betreuers aus ohne als solcher vom Amtsgericht bestellt worden zu sein. Hierzu gehören sämtliche finanziellen Dinge, wie Bezahlung von Rechnungen, EK-Steuerklärungen, Verwaltung des meiner Mutter und mir gehörenden Mietshauses, sämtliche Amtsgänge, Besorgung von Hilfsmitteln über die Krankenkasse, sämtlicher Schriftverkehr etc.

Vor einigen Tagen schlug mir die Leitung des Altenheimes vor, dass ich mich vom Amtsgericht als Betreuer meiner Eltern beauftragen lassen solle.
Nachdem ich mich im Internet etwas schlauer gemacht habe, kamen mir Zweifel, ob ich diesen Rat annehmen soll. Denn die jetzt mir von meinen
Eltern übertragenen Rechte entsprechen denen eines amtlich bestellten Betreuers.

Ich habe nur die Vermutung, dass das Altenheim mir Pflichten hinsichtlich pflegerischer Maßnahmen übertragen will, die bisher in dessen Händen lag. Was sollte sonst der Grund sein? Warum wird dem Betreuer geraten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen?

Zudem müsste der Antrag auf Bestellung eines Betreuers von meinen Eltern oder von Amts wegen gestellt werden. Was heißt von Amts wegen? Könnte auch das Altenheim diesen Antrag stellen, wenn meine Eltern dieses nicht tun?

Zudem haben das Heim und der behandelnde Arzt empfohlen, meine Mutter zu fixieren, da sie häufig aus dem Bett fällt. Kann nicht der Arzt ohne mein Zutun diesen Antrag beim Amtsgericht stellen,
nachdem er und ich meine Mutter von der Notwendigkeit überzeugt haben?

Zahlreiche Fragen. Vielleicht kann mir ja ein “altgedienter” Betreuer einige Ratschläge erteilen.
elmego ist offline  
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Alt 22.03.2006, 06:27   #2
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Hallo,
leider geht aus dem Beitrag nicht hervor, auf welcher rechtlichen Grundlage (z.B. notarielle Vollmacht) die derzeitigen Betreuungstätigkeiten erbracht werden.
Sofern keine Vollmacht oder keine alles umfassende Generalvollmacht der beiden Betreuten vorliegt, ist der Vorschlag des Pflegeheims verständlich und sinnvoll.
Offensichtlich stehen medizinische Fragen und freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung) an, die nur von einer eindeutig befugten Person verbindlich entschieden werden können und das wäre in diesem Fall dann der gerichtlich bestellte Betreuer.
Sie selbst, das Pflegeheim, der Arzt und prinzipiell jeder können die Betreuung anregen. Das zuständige Gericht wird eine solche Anregung im Rahmen des vorgeschriebenen Verfahrens hinsichtlich der Notwendigkeit, der Art und des Umfanges der Betreuung prüfen und entscheiden, auch darüber, ob Sie als ehrenamtlicher Betreuer geeignet sind.
Pflegerische Pflichten aus dem Heimvertrag kann das Pflegeheim nicht auf Sie abwälzen.
Die Haftpflichtversicherung des Betreuers ist sehr sinnvoll, weil dem Betreuer durchaus auch einmal ein Fehler mit Auswirkungen auf den oder die Betreute unterlaufen kann. Zudem ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, wird aber zum Beispiel hier in Hessen für ehrenamtliche Betreuer vom Staat bezahlt, so daß dem Ehrenamtler hieraus keine Kosten entstehen. Für seinen Aufwand erhält der ehrenamtliche Betreuer eine jährliche, im Regelfall pauschalierte Erstattung.
MfG
arno
ars ist offline  
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Alt 22.03.2006, 16:08   #3
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Fixierung

Hallo elmego,

Einer Fixierung kann der Betreuer allein nicht zustimmen. Dafür braucht es die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Schließlich geht es hier um eine freiheitsentziehende Maßnahme, die einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstrellt. Die Entscheidung könnte dann für ein Jahr festgelegt werden, allerdings kannst du als gerichtlich bestellter Betreuer eine vorzeitige Aufhebung dieser Maßnahme erwirken.


gruß! Ursula
 
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Alt 23.03.2006, 18:03   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 2
Standard

Hallo ars und Ursula,
vielen Dank für Eure prompten Antworten. Ich habe mich zwischenzeitlich beim Amtsgericht WF
erkundigt. In Sachen Fixierung sagte man mir, dass eine Fixierung auch von mir, ohne Betreuer zu
sein, beantragt werden könne. Das habe ich auf Anraten des Arztes auch getan. Das Amtsgericht
spricht daraufhin den behandelnden Arzt an und trifft dann die Entscheidung. Die Anbringung eines
Schutzgitters kann auch ohne richterliche Genehmigung erfolgen.
In Sachen Betreuer sah man im meinem Fall keine Notwendigkeit, da ich bereits über die
erforderlichen Vollmachten, wenn auch keine notariellen, seitens meiner Eltern verfüge. Indirekt riet
man mir sogar ab, es sei denn, dass dieses vom Seniorenheim zur Bedingung gemacht würde. Das ist
in meinem Fall nicht der Fall.
Nochmals schönen Dank für die Hilfe
Jürgen
elmego ist offline  
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Stichworte
angehörige, einrichtung der betreuung, fixierung, heim, vollmacht


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