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Schweizer Steuererklärung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schweizer Steuererklärung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute, ich bin noch ganz neu, aber gleich mit einer schwierigen Sache geschlagen: Die Betreuung habe ich 4/2010 übernommen. ...


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Alt 05.10.2010, 20:46   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
Frage Schweizer Steuererklärung

Hallo Leute,
ich bin noch ganz neu, aber gleich mit einer schwierigen Sache geschlagen:
Die Betreuung habe ich 4/2010 übernommen. Jetzt kommen die Schweizer und wollen von meinem Betreuten eine Steuererklärung für 2009 (da hat er noch in der Schweiz gelebt, ist aber Mitte des Jahres nach Deutschland umgezogen). Bis dato hat er weder selbst eine ausgefüllt noch sich um die Bezahlung der Steuerschuld gekümmert.
Mir kann derzeit niemand sagen, ob ich VERPFLICHTET bin, die Erklärung in die Schweiz abzugeben. (Deutsche hab ich selbstverständlich gemacht, ist klar.) Habe schon versucht, die deutsche Steuererklärung einzureichen, die wollen sie aber nicht akzeptieren.
inesmaus ist offline  
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Alt 06.10.2010, 07:34   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo inesmaus,

eine Schweizer Steuererklärung ist zum Einen einfacher wie eine Deutsche (mein Bruder lebt dort).
Ich meine, dass Du verpflichtet bist für Deinen Betreuten alle notwendigen Dinge zu erledigen, also auch die Schweizer Steuererklärung.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.10.2010, 09:49   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
Standard

Danke, das meinte die Rechtspflegerin auch - wenn auch nur aus dem Bauchgefühl heraus... Es kann keiner wirklich sagen, wo es steht. Pech für mich.
inesmaus ist offline  
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Alt 07.10.2010, 10:01   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
Standard

Zitat:
Zitat von inesmaus Beitrag anzeigen
(Deutsche hab ich selbstverständlich gemacht, ist klar.)
Hallo Inesmaus,
also wenn du das Einreichen der deutschen Steuererklärung für selbstverständlich hältst frage ich mich warum das nicht für die Schweizer Steuererklärung gelten sollte wenn dein Betreuter dort gelebt hat.
Gib es doch notfalls an einen Steuerberater ab wenn du dich dazu nicht in der Lage siehst.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 07.10.2010, 10:55   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
H
Ich meine, dass Du verpflichtet bist für Deinen Betreuten alle notwendigen Dinge zu erledigen, also auch die Schweizer Steuererklärung.
Gruss Michaela
Da melde ich mal meine Bedenken an.
Ein Betreuer ist nach BGB bestellt und der Geltungsbereich des BGB ist die BRD und nicht die Schweiz, also endet in der Schweiz die Vertretungsmacht.

Es sei denn... :
Ich hatte mal jemanden in einer Forderungssache die in Österreich fällig war zu vertreten. Das ging dann nach Auskunft des Richters nur dadurch, weil es zw. Dt. und Österreich ein Zusatzabkommen gab.
Ohne etwas Ähnlichem wirds wohl nicht gehen.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 07.10.2010, 11:29   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Ein Betreuer ist nach BGB bestellt und der Geltungsbereich des BGB ist die BRD und nicht die Schweiz, also endet in der Schweiz die Vertretungsmacht.

...und mit einer Apostille stellt man sie wieder her.
Bolder ist offline  
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Alt 07.10.2010, 13:00   #7
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Bolder Beitrag anzeigen
...und mit einer Apostille stellt man sie wieder her.
Magst Du das erklären?
 
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Alt 08.10.2010, 09:59   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Da melde ich mal meine Bedenken an.
Ein Betreuer ist nach BGB bestellt und der Geltungsbereich des BGB ist die BRD und nicht die Schweiz, also endet in der Schweiz die Vertretungsmacht.

Es sei denn... :
Ich hatte mal jemanden in einer Forderungssache die in Österreich fällig war zu vertreten. Das ging dann nach Auskunft des Richters nur dadurch, weil es zw. Dt. und Österreich ein Zusatzabkommen gab.
Ohne etwas Ähnlichem wirds wohl nicht gehen.

Gr. R
Ich habe mich jetzt mal mit einem Steuerberater in Verbindung gesetzt, der die Erklärung ausfüllt und max. 250€ berechnet. Das hat er versprochen. Aber ich bin schon arg verunsichert. Kann ich mich auf die (mündliche) Auskunft meiner Rechtspflegerin berufen? Sie meinte eben: Steuerberater suchen, ausfüllen lassen...
Mein Betreuter glaubt, dass wir die Erklärung gemeinsam ausfüllen können. Er nimmt das aber eh alles nicht so ernst. Abgesehen davon würde das EWIG dauern mit ihm, und ich brauche immer viel zu viele Stunden für seine Belange.
Wer könnte mir hier ans Bein pinkeln?
Danke vorab! :-)
inesmaus ist offline  
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Alt 11.10.2010, 19:05   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
Standard

Zitat:
Zitat von Bolder Beitrag anzeigen
...und mit einer Apostille stellt man sie wieder her.
Ich brauche die Erklärung bitte auch. Hab zwar mal auf Wikipedia nachgelesen, aber das bringt mich nicht wirklich weiter.
inesmaus ist offline  
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Alt 11.10.2010, 21:41   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von inesmaus Beitrag anzeigen
Ich brauche die Erklärung bitte auch.

Folge diesem Link I google that for you dann findest Du sie.

Zitat:
Hab zwar mal auf Wikipedia nachgelesen, aber das bringt mich nicht wirklich weiter
Was genau verstehst Du nicht?
Bolder ist offline  
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