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gesetzliche Betreuung

 

Es gibt auch die negativen Betreuungen :-(

Dies ist ein Beitrag zum Thema Es gibt auch die negativen Betreuungen :-( im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Da bin ich mal wieder. Ich war einige Zeit beschäft mit der Schadensbegrenzung Was Strom und Gas betrifft, habe ich ...


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Alt 19.12.2010, 15:08   #101
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 26
Standard Einen schönen Sonntag an alle :-)

Da bin ich mal wieder.

Ich war einige Zeit beschäft mit der Schadensbegrenzung

Was Strom und Gas betrifft, habe ich mit dem Energieversorger gesprochen und mit der ARGE.

Ergebnis...ich habe inzwischen einen sogenannten Schlüsselzähler

Vorher war es eine monatliche Belastung von 165 € für Strom und Gas, nun muss ich monatlich 300 € bezahlen, damit ich und mein Kind Strom und Gas haben.

Klar, es gab schon vor der Betreuung Schulden beim Stromanbieter, aber...sie waren nicht so hoch wie inzwischen

Hätte die Dame regelmäßig die Abschläge und die Ratenzahlung für den Rückstand beglichen, wäre es soweit nicht gekommen.
Ich hätte weiterhin meine Abschläge und die Abzahlungsrate beglichen, und gut ist.

Das ironische ist ja, es wäre genügend Guthaben auf dem Konto vorhanden gewesen, um fristgerecht die Abschläge sowie die Abzahlungsraten zu begleichen. Allerdings war nach Ende der Betreuung nicht genügend Guthaben da, um den plötzlich geforderten kompletten Rückstand zu begleichen.

Dadurch, dass die Betreuerin im November den laufenden Anschlag nicht überwiesen hat, wurde dann alles auf einmal fällig.

Aber nun???
Mit HARTZ 4, 300 € monatlich für den Energieversorger, das ist schon hart.
Dazu kommt ja auch noch die Abzahlung für die Ordnungsstrafe, das sind auch noch zwei Monate mit jeweils 40 €, auch einen Monat Rückstand.

Was ansonsten noch verbockt wurde, weiß ich ja noch nicht!

Sie gibt bisher keine Auskunft, wo sie sich hat eintragen lassen, was an Post von Schuldnern kam, was sie irgendwo vereinbart hat.

Meine Anwältin, nun, ich denke sie kennt sich im Thema Betreuung nicht so aus, mehr möchte ich dazu nicht sagen, denn ich war glücklich, dass sie da war. Sie hat ihr Bestes getan. Und ohne sie wäre ich so schnell nicht soweit gekommen.

Hier in meinem Heimatort war kein einizger Anwalt bereit, sich meiner Sache anzunehmen. Zuerst hörte man mir zu, redete mit mir, und sobald der Name der Betreuerin fiel, hagelte es Absagen.
Und, das weiß ich gewiß, es wurde sogar von dem einen und anderen die Informationen an die Betreuerin weitergegeben.

Sie ist ja nicht nur Betreuerin, sonder auch noch Verfahrenspflegerin (ich glaube so nennt man das) bei Scheidungen, auch in dieser Richtung gibt es unzählige Beschwerden über sie, aber wie gehabt, bei Gericht wird alles abgewiesen.
Ich habe bei meinen Nachfroschungen einige Männer kennengelernt, die Probleme mit ihr hatten, was Scheidungen und das Kindeswohl, sowie Besuchsrecht bei den Kindern betrifft. Jeder dieser Väter ist am Boden zerstört, darf nur noch zahlen und seine Kinder nicht mehr sehen.

Das seltsame ist (und ich möchte das nun nicht als Verschwörungstheorie abgetan bekommen, da es den Tatsachen entspricht), die Scheidungen wurden jeweils von einer bestimmten Ra. durchgeführt, und sie (meine Exbetreuerin) wurde dann regelmäßig als Verfahrenspflegerin für die Kinder eingesetzt.
Für die entsprechenden Väter ging es nie gut aus...ganz im Gegenteil.

Der Termin auf der Bewährungshilfe lief eigentlich so wie ich mir das vorher schon dachte. Man will darüber nicht mehr sprechen, und ich sei ja wohl anhand meines Verhaltens selbst schuld, dass nun die aktuelle Lage so sei, und ich Telefon/Internet gesperrt bekam und nun einen Schlüßelzähler habe. Und überhaupt und sowieso sei man nicht bereit darüber weiterhin zu diskutieren .
@mary...dem Ag oder dem Betreuungsgericht etwas zu melden bringt absolut nichts, mehr möchte ich dazu gar nicht sagen :-(

Ich werde es so nicht auf sich beruhen lassen, ich werde weiterhin schauen, wo ich mich wie beschweren kann, aber hier im Umkreis, kann man es vergessen.


@Same.Bro...es gibt leider keine Zeugen. Meine Bewährungshelferin z.B. weigerte sich, mit mir einen Termin zu vereinbaren, wenn ich jemanden meines Vertrauens mitbringe.
Und bei der Ex-Betreuerin hatte ich keine Zeugen. Hatte ich mal jemanden der mitging, wurde ich sehr zuvorkommenden behandelt. Mehr muss man da wohl nicht sagen
Ich habe aber einiges an Unterlagen, was vieles von ihr als Lüge oder Schlamperei, oder gar Absicht beweist.

@andre...der Energieversorger ließ nicht mehr mit sich reden. Es waren wohl schon einige Mahnungen und Androhungen zur Sperre rausgegangen. Gesehen habe ich diese leider nie.
Man sei dort nicht für das verantwortlich, was eine Betreuung verschlampen würde, und es sei nun einmal der Betrag komplett fällig, und man käme mir ja mit einem Schlüsselzähler entgegen, also solle ich doch zufrieden und froh sein.

Die ARGE argumentierte so, dass bei der Höhe der Schuld, ich auch nichts sparen würde, wenn man mir ein Darlehen gewähre, es wäre wohl gleich hoch mit dem Tagessatz für den Schlüsselzähler.

@mary...ich kann ja nur die informieren, bei denen ich weiß, dass die Betreuerin sie kontaktiert hat.
Die Betreuerin hat bisher nichts rausgerückt, woraus ersichtlich wäre, was sie wo getan hat.
Weder mir, noch meiner Awältin. Weder Kontoauszüge, noch Akteneinsicht, noch irgendein Schriftverkehr.
Das Einzige was sie noch tat, war Post die noch für mich an die Betreuungspraxis kam, hat die Betreuerin nicht an mich sondern an meine Anwältin geschickt, das wars aber auch schon.

Die anderen die bei ihr in Betreuung waren, kämpfen jetzt nach Jahren noch darum, irgendwo einmal Akteneinsicht zu bekommen.
Diese werden dann immer mit dem Spruch abgefertigt, die Akten liegen im Archiv und seinen nicht mehrzugänglich, außerdem sei doch sowieso alles korrekt abgelaufen.

Diese Leute müssen noch immer mir Überraschungen rechnen, weil eben nichts,aber auch absolut nicht herausgerückt wurde.
Aber, ich bleibe dran.
Ich werde alles, was ich gesammelt habe, an die entsprechenden Stellen weiterleiten.
Mal schauen was dabei heraus kommt.

LG
isabella99
Isabella99 ist offline  
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Alt 19.12.2010, 20:27   #102
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Hallo,

der Ex-Betreuerin kann man nur an den Karren fahren, wenn sich etwas hieb- und stichfest beweisen läßt.

Hier würde ich die Daten sammeln (möglichst auch von anderen Betroffenen, evtl. eine Interessengemeinschaft gründen) und dann an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestag schreiben, evtl. auch an Menschenrechtsorganisationen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 19.12.2010, 23:23   #103
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

irgendwas läuft da quer meine ich. Zum Beispiel die Sache mit den Stromzahlungen.
Am Ende einer Betreuung muss eine Rechnungslegung gemacht werden, d.h. der Betreuer weist nach was mit dem vorhandenen Geld geschehen ist. Wenn da angesammelt wurde indem Zahlungen nicht geleistet wurden dann ist das Geld am Ende der Betreuung auch noch da- und dann können fällige Rechnungen zwar später, aber immerhin beglichen werden.
Die Rechnungslegung bzw. die Schlussrechnung bekommt der ehemalige Betreute ausgehändigt. Da sieht er was mit seinem Geld passiert ist und erst dann kann man überlegen zu klagen. Vorher ist das eher alles heisse Luft

Ein Schlüsselzähler bedeutet eine Karte zu haben die man aufladen muss um Strom zu bekommen. Einige lassen sich das sogar freiwillig geben weil man so den Verbrauch besser im Griff hat. Ob man jetzt die Karte auflädt oder einen Abschlag zahlt bleibt sich am Ende gleich.

Und was die Sume von 300 Euro betrifft die aus dem Regelsatz bestritten werden soll- ein Teil davon ist doch sicherlich Heizung und damit vom Sozalhilfeträger zu übernehmen. Sollten die 300 euro als reine Rückführung der Schulden gedacht sein dann wäre die darlehenslösung sicher die bessere da die Rückzahlung in kleineren Raten erfolgen kann.

Zur Akteneinsicht- die kann man ganz normal bei Gericht nehmen, da gibts nichts gross zu kämpfen. Ausserdem besteht ein Herausgabeanspruch nach Beendigung der Betreuung. Auch wenn ein AG sich grundsätzlich bei allen Betreuungen rechtswidrig verhalten sollte indem es jedes gängige Recht einfach bricht- was ich persönlich weder glaube noch mir vorstellen kann- dann gäbe es immer noch den Schritt zum Landgericht.

Ich habe mir nochmal alles durchgelesen, bis jetzt haben wir hier nur Vermutungen, Ahnungen, Befürchtungen und Munkeleien gehört. Vielleicht sollte man mit weiteren Schritten erst mal abwarten bis wirklich Greifbares auf dem Tisch liegt.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.12.2010, 14:31   #104
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 26
Standard @michaela

Ich denke Du hast das von mir Geschriebene nicht so richtig gelesen.

Natürlich war am Ende noch etwas Guthaben da.
Ich schrieb aber auch, dass ich zuvor schon Schulden beim Energieversorger hatte.
Dafür wurde eine kleine Ratenzahlung von der Betreuerin vereinbart.

Nun ist es aber so, dass der laufende Abschlag von der Betreuerin zum letztenmal im Oktober beglichen wurde. Ergo ist der November und Dezember fällig.
Die kleinere Ratenzahlung allerdings hat sie noch im November überwiesen, den laufenden Abschlag aber nicht, weiß der Te.... warum, das Geld für den/die laufenden Abschlag/äge wäre da gewesen.

Diese beiden Abschläge hätte ich mit dem vorhandenen Guthaben auf dem Konto begleichen können, aber nicht die Gesamtforderung.

Der Energieversorger wollte nun aber, nachdem die letzte Zahlung im Oktober war, alles auf einmal beglichen haben inklusive dem alten Rückstand. Da ließ man nicht mehr mit sich reden.

Soviel war eben nicht mehr auf dem Konto, gerademal die Hälfte.
Davon musste Telefon, Ordnungsstrafe etc. auch noch bezahlt werden.

Resultat ist nun einmal der spezielle Zähler.

Ja, ein Teil von den 300 Euro ist auch Gas, aber ich kann nur das berichten was mir die ARGE sagt. Dort meinte man, ein Darlehen sei möglich, aber ich hätte dann in etwa die gleiche monatliche Belastung wie bei dem Zähler. Es gäbe bei ihnen die Vorgabe das ein Darlehen innerhalb ich glaube 8 Monaten zurückgezahlt werden müsse, also sei ich dann nicht besser dran als mit dem Zähler.

Darum geht es ja auch überhaupt nicht.
Es geht darum, dass diese Situation nicht nötig wäre, wenn der laufende Abschlag überwiesen worden wäre. Eine Erklärung wieso das nicht geschah habe ich bis heute nicht bekommen.

Und nein Manuela, es bleibt sich nicht gleich, ob ich einen laufenden Abschlag zahle, oder auf Karte den Strom kaufe, da ich mit der Karte nun monatlich den laufenden Abschlag plus Rückstand abbezahle.
Die vorher ausgemachte Rate wäre für mich um vieles günstiger gewesen, als es nun der Fall ist.
Das ist einfach Fakt.

Nun zu der Schlussrechnung. Ich weiß schon, dass mir diese ausgehändigt gehört, aber sage das mal meiner ehemaligen Betreuerin. Ich habe nichts bekommen, auch keine Auskunft wo sie sich mit dem Betreuerausweis hat eintragen lassen. Trotz meiner schriftlichen Aufforderung.
Ich kann sie nur auffordern, mir diese zu übergeben, ob sie es tut steht auf einem anderen Blatt.

Natürlich ist der nächste Weg, das LG.

Sie hat mich ja noch nicht eimal darüber informiert, dass mein Energieversorger schon Sperrandrohungen verschickt hatte.

Ehrlich Manuela, dies ist so einfach daher gesagt, es verhält sich eben nicht jeder korrekt.

Zitat:
Ich habe mir nochmal alles durchgelesen, bis jetzt haben wir hier nur Vermutungen, Ahnungen, Befürchtungen und Munkeleien gehört. Vielleicht sollte man mit weiteren Schritten erst mal abwarten bis wirklich Greifbares auf dem Tisch liegt.
Das finde ich nun ehrlich etwas lustig. Soll ich hier vieleicht meine Unterlagen veröffentlichen, damit Greifbares auf dem Tisch liegt.
Ich kann nur berichten, was ich erlebt habe und noch erlebe. Originalnamen - Daten - Orte - Unterlagen gehören hier nicht hin.
Somit würde ja jeder, der hier etwas zu berichten hat, nicht Greifbares in den Raum (ins Forum) stellen.

@andreas...genau das haben wir auch vor :-)

Euch allen eine möglichst stressfreie Vorweihnachtszeit
isabella99
Isabella99 ist offline  
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Alt 20.12.2010, 18:19   #105
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Isabella,

dazu:
Zitat:
Ich kann sie nur auffordern, mir diese zu übergeben, ob sie es tut steht auf einem anderen Blatt.
Die Schlussrechnung bekommst Du direkt nach Prüfung vom Gericht. Die ehemalige Betreuerin erhält nur noch den Prüfvermerk.
Und zur Aktenübergabe: das ist eine Holschuld, d.h. Du musst Deine Akten selbst bei ihr abholen. Also am besten schriftlich 3 Terminvorschläge machen, auf schriftlicher Rückantwort bestehen und dann da hingehen und alles abholen.

Gruss michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 21.12.2010, 21:54   #106
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von Isabella99 Beitrag anzeigen
nun muss ich monatlich 300 € bezahlen, damit ich und mein Kind Strom und Gas haben.
Gibt es einen Vater des Kindes, der in dieser Situation (Notsituation, was soll denn sonst eine Notsituation sein) finanziell aushelfen kann?

Man kann es kompliziert machen und man kann pragmatisch handeln.
neuhamsterdam ist offline  
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