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Wie kann ich als Enkelin die Betreuung übernehmen.

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Alt 05.04.2006, 13:27   #1
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Registriert seit: 05.04.2006
Beiträge: 1
Standard Wie kann ich als Enkelin die Betreuung übernehmen.

Meine Oma hat zwei Töchter die seit dem Tod meines Opas nicht mehr miteinander kommunizieren. Als mein Opa im Sterben lag und meine Mutter zu diesem Zeitpunkt auf einer Reise war und keinen Flug bekommen konnte, hat meine Tante die Gunst der Stunde genutzt und für meine Oma eine Betreuung beantragt.
Meine Mutter kam zur Beerdigung meines Großvaters da war innerhalb einer Woche alles schon unter Dach und Fach.
Jetzt ist die Situation folgendermaßen, daß meine Oma seit 5 Jahren in einem Heim lebt und es ihr dort immer schlechter geht ( Sie leidet unter einer Demenz). Ich habe sie immer besucht, leider habe ich aber nie, genauso wie meine Mutter, Informationen zum Gesundheitszustand oder über KH Aufenthalte erfahren im Gegensatz zu meiner Tante.
Zum Weihnachtsfest 2003 wollte ich meine Oma zu mir einladen, da die Eltern meines Freundes ein Altenheim (in Norddeutschl.) betreiben, dies wurde mir von der Betreuerin untersagt. Meine Oma freute sich auf den Besuch bei mir. Jedoch teilte mir die Betreuerin mit, im Beisein einer KPH wurde meine Oma gefragt ob das ihr Wunsch sei mich nur zu besuchen und sie sagte NEIN. Jedoch als ich mich nach dem Namen der KPH erkundigte wurde mir mitgeteilt, daß mich das nichts angehen würde und das sie es nicht unterstützt das ich mit meiner Oma einen Heimplatz füllen möchte.
Als ich vor einem Jahr mein Studium (in Süddeutschl) abgeschlossen hatte wollte ich die Betreuung meiner Oma übernehmen. Ich wollte mich intensiv um sie kümmern und sie dazu in unserem Heim unterbringen. Es war immer ihr Wunsch bei der Familie zu sein. Beide Töchter leben in Süddeutschl. und sind nur selten bei ihr. (Aus beruflichen Gründen)
Daher schrieb ich durch einen Anwalt dem Amtsgericht das ich mit dem Heim und der Betreuung nicht zufrieden bin. Meine Oma wird dort mit Medikamten ruhig gestellt und im Sessel sowie im Bett fixiert.
Jedoch bekam ich keine befriedigende Antwort mir wurde nur finanzielles Intersse vorgeworfen
Nun mobisierte ich meine Mutter die Betreuung zu beantragen. Daraufhin wurde ein Termin vom Richter vorgeschlagen für ein Treffen mit der Betreuuerin, meiner Mutter und ihm.
Jedoch sagte er den Termin ab mit der Begründung, alle Bertroffenen sollten das unter sich ausmachen. Meine Mutter sollte daher einen Termin wahrnehmen mit der Heimleitung, ihrer Schwester und der Betreuerin ohne eine Person vom Gericht oder einer anderen neutralen Person. Diesen Termin sagte sie ab. Am WE rief ich meine Tante an und wollte ihr ein neutrales Gespräch vorschlagen jedoch war an ein normales Gespräch nicht zu denken sie war absolut hysterisch.
Der Termin fand totzdem statt ohne meine Mutter und meine Tante hat diesem nun entnommen, daß sich meine Mutter überhaupt nicht interessiert für die Belange meiner Oma. Und das würde den Anschein erwecken, daß meine Mutter kein Interesse hat an dem Wohl meiner Oma.
Ein Telefonat meiner Mutter mit der Betreuuerin (Zur Absage des Termins) brachte heraus, daß sie im Auftrag meiner Tante handelt obwohl sie ja nur im Auftrag und zum Wohle meiner Oma handeln sollte. Und das Telefonat mit meiner Tante bracht mir die Information daß die Betreuung vom Amtsgericht bestellt wurde, und daß auch sie keine Information erhalten würde und immer selber anrufen würden. Warum nur habe ich sie vor einigen Jahren im KH bei Oma angetroffen, wobei ich diesen Aufenthalt nur durch Zufall erfahren haben.

Ich weiß überhaupt nicht mehr weiter, meiner Oma geht es immer schlechter. Sie wird fixiert und mit Medikamenten betäubt wg. zuweing Personal. Ich würde Sie so gerne zu mir nehmen weil ich mir jeden Tag um Sie kümmern könnte aber ich weiß nicht was ich machen soll. Die Situation ist so kompliziert und verworren.
Soll ich mit dem Richter sprechen?
Soll ich mir einen guten Anwalt nehmen?
Ich weiß es nicht mehr, meine Mutter ist auch nicht so intensiv dahinter weil sie viel arbeitet und keine Zeit dafür hat. Ich bin mit meinem Latein am Ende.
Djemma ist offline  
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Alt 05.04.2006, 17:09   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Diemma,

deine/eure Situation ist sehr vertrackt, zumal das Gericht nicht willens ist und auch keine Möglichkeit hat, Familienangelegenheiten zu klären. Die Antwort, `das habt ihr unter euch auszumachen´, ist zwar unschön, aber zutreffend und verständlich.

Der wesentliche und von dir mehrmals angesprochene Aspekt ist das Wohl deiner Oma, dass gröblich missachtet wird. Doch die Mühlen der Justiz malen bekanntlich langsam, soll heißen, es muss schon heftig zugehen, dass die Betreuung aufgehoben oder jemand anderes übertragen wird.

Hier im Forum, in der Rubrik Rechtsfragen, schrieb Ingo Anfang März unter dem Stichwort `Betreuung weg - Mutter weg´ einen ähnlichen Sachverhalt. Ich bitte dich, meine ausführliche Antwort dazu nachzulesen. Im Grunde bleibt dir und deiner Mutter nichts anderes übrig, als ebenso subversiv und akkribisch die Missstände zu dokumentieren und zum gegebenen Zeitpunkt evtl. mit Hilfe eines Anwalts die Betreuerin und das Heim anzuprangern und Hoffen, dass die Belege und Dokumentation ausreicht, den Richter zur Überprüfung der Betreuung zu bewegen.

Sollte er/sie dann immer noch ablehnen, drängt ihr auf einen formalen Beschluss, gegen den ihr dann Einspruch einlegt, so dass die Überprüfung der Angelegenheit vor die nächsthöhere Instanz (Beschwerdekammer Landgericht) kommt. Da kommt ihr dann erst recht nicht ohne Anwalt aus. Doch habt ihr dann die Angelegenheit so hoch gehängt, dass sich niemand mehr herauswinden kann, weder die Betreuerin, noch die Tante, noch das Heim, noch der/die EinzelrichterIn.

Wenn eure Belege und Dokumentation schlüssig und ausreichend ist, wird die Angelegenheit wieder an den/die VormundschaftsrichterIn zurückgehen. Doch die wird sich was einfallen lassen müssen, die Angelegenheit zum Wohl deiner Oma zu entscheiden. Wie gesagt, ihr müsst beweisen, dass es deiner Oma im Heim dreckig geht. Die bloße Behauptung, die wird ruhig gestellt reicht nicht aus.

Da muss die Medikation benannt werden (Fabrikat und Menge) und die Verordnung des Arztes und das Krankheitsbild. Erst wenn ganz offensichtlich sie diese Medikation eigentlich gar nicht benötigt und das Altenheim es sich nur leichter machen will und der Arzt das mitmacht, dann könnt ihr mit Körperverletzung und Misshandlung drohen.

Und die Betreuung bekommt ihr auch erst, wenn der Betreuung nachgewiesen werden kann, dass sie derartige Fehlbehandlung ignoriert hat. Das alles ist nicht so einfach. Ihr müsst schon zu Spionen mutieren und kämpfen. Ins Blaue mit einem Anwalt kommen macht euch in den Augen des Vormundschaftsgericht nur zu Querolanten. Und wie gesagt, innerfamiliäre Streitereien ist nicht Sache des Vormundschaftsgericht und auch nicht der Betreuerin.

Viel Erfolg
Heinz
 
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angehörige, heim, verlegung

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