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Hauskauf durch Angehörigen eines Betreuten

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Hallo zusammen, ich hoffe, mir kann jemand bei meinem Problem helfen: Meine Großmutter steht seit Anfang des Jahres unter Betreuung ...


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Alt 11.12.2010, 11:30   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.12.2010
Beiträge: 3
Unglücklich Hauskauf durch Angehörigen eines Betreuten

Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand bei meinem Problem helfen:
Meine Großmutter steht seit Anfang des Jahres unter Betreuung und lebt seitdem in einem Pflegeheim. Betreuer ist mein Vater. Das vormals von meiner Großmutter genutzte Einfamilienhaus steht leer. Da ich nach meiner Ausbildung nun eine feste Arbeitsstelle gefunden, im nächsten Jahr heiraten werde und auch an Familienplanung gedacht wird, hat es sich angeboten, das leerstehende Haus zu übernehmen. Recht schnell wurde mir als mit dem Thema unerfahrenem Menschen klar, dass eine Schenkung ausscheidet und somit ein entgeltlicher Erwerb nötig ist. Da ich in direkter Linie mit der Betreuten verwandt bin, musste ein Ergänzungsbetreuer eingesetzt werden. Dieser gab im Folgenden ein Gutachten in Auftrag, nach welchem der Verkehrswert des Hauses auf 178.000 € geschätzt wurde. Zusätzlich müssen aber noch über 100.000 € in das Haus gesteckt werden, da dieses sehr renovierungsbedürftig ist. Wie bereits gesagt, habe ich gerade erst eine Arbeitsstelle angenommen, eine so hohe Summe kann ich nicht finanzieren. Ich habe daraufhin den Rechtspfleger bei Gericht gefragt, ob es möglich sei, eine Art "Verwandtenrabatt" zu gewähren, da ich gehört habe, dass dies durchaus Usus sei. Der Rechtspfleger hat sich jedoch lediglich auf einen Kaufpreis von 175.000 € eingelassen und meinte, er sei an das Gutachten gebunden. Auf der einen Seite kann ich diese Aussage nachvollziehen, auf der anderen Seite ist es insbesondere auch der Wunsch meiner betreuten Großmutter, dass ich das Haus übernehme. Ich denke, dass dieser Wunsch auch irgendwie zu berücksichtigen ist. Ferner ist doch Sinn und Zweck der Betreuung, dass das Vermögen der betreuten Person geschützt wird und diese nicht zum Sozialfall wird. Meine Großmutter hat aber noch weitere vermietete und verpachtete Häuser bzw. Grundstücke, sodass sie selbst bei Zahlung eines geringeren Kaufpreises meinerseits nie in die Gefahr des finanziellen Unverögens geraten würde.
Wenn es bei dem o.g. Kaufpreis bleibe, müsste das Haus an Dritte verkauft werden, was letztendlich gegen den Willen aller Beteiligten wäre.
Cpt. Chaos ist offline  
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Alt 11.12.2010, 12:08   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo Cpt. Chaos,

also das mit dem "Verwandtenrabatt " ist ganz sicher nicht Usus.
Der Rechtspfleger hat schon recht wenn es sich um einen Verkauf durch den Betreuer handelt. Dann ist der ganze Vertrag genehmigungspflichtig. Vom Schenkungsverbot ist ja auch nur der Betreuer betroffen und nicht der Betreute.
Wenn du schreibst das ja eine größere Summe für Renovierungen notwendig wird frage ich mich ob dies auch im Verkehrswert gutachten berücksichtigt wurde.

Da ich nicht weiß wie der gesunheitliche Zustand deiner Großmutter ist fällt es natürlich schwer etwas näheres dazu zu sagen.
Aber grundsätzlich hat eine Betreuung erst einmal keine Auswirkung auf die Geschäftsfähigkeit eines Betreuten.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 11.12.2010, 14:22   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.12.2010
Beiträge: 3
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Hallo Andreas,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Also der Renovierungsstau ist im Gutachten tatsächlich schon berücksichtigt worden.

Ein guter Hinweis war das mit der Geschäftsfähigkeit. Laut Betreuer vertritt dieser meine Großmutter in den Bereichen Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, gegenüber Behörden und beim Empfang von Post. Was die Geschäftsunfähigkeit angeht, ist seinerzeit (vor ca. 9 Monaten) ein Gutachten erstellt worden. Der Inhalt des Gutachtens ist weder mir, noch dem Betreuer bekannt. Laut Aussage des Rechtspflegers ist meine Großmutter aber geschäftsunfähig.
Daraus resultieren jetzt weitere Fragen: Hat man ein Recht auf Akteneinbsicht in das genannte Gutachten? Wäre im Fall der festgestellten Geschäftsunfähigkeit der Wille der Betreuten komplett zu vernachlässigen? Kann ggf. ein neues Gutachten erstellt werden, welche die Geschäftsunfähigkeit verneint. Ich muss dazu sagen, dass meine Großmutter bei der Erstellung des damaligen Gutachtens unter überhöhtem Medikamenteneinflusses durch den behandelnden Hausarzt stand und daher tatsächlich vorübergehend nicht zurechnungsfähig war. Dies hat uns der Krankenhausarzt auch bestätigt. Sie war damals auf Grund starker Rückenschmerzen mit starken Schmerzmitteln behandelt und nach einem darauf folgenden Sturz ins Krankenhaus eingeliefert worden. Seitdem ist der Zustand aber deutlich besser geworden und bis auf typische alterbedingte Einschränkungen ist sie geistig wieder fit. Nur körperlich ist sie halt nicht mehr mobil.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich möchte niemanden ausbeuten oder ähnliches. Wir suchen nur nach einer für alles Seiten optimalen Lösung des Problems.
Cpt. Chaos ist offline  
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Alt 22.12.2010, 15:44   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 34
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Hallo,
wie wäre es dann, wenn du das Haus nicht kaufst, sondern erst mal mietest? Es gibt auch eine Art Mietkauf, bei der die Mieten später auf den Kauf angerechnet werden. Bei der Vermietung gibt es durchaus einen gewissen Verwandtenbonus.
Es gibt auch evtl. die Möglichkeit, dass ihr das Haus selbst renoviert und dafür für einen gewissen Zeitraum mietfrei wohnen dürft. Ein Onkel von mir hatte genau so einen Mietvertrag, er hat einen vorhandenen Dachboden zu Wohnzwecken ausgebaut und konnte diesen 10 Jahre lang mietfrei nutzen. Materialkosten hat der Vermieter getragen, die Arbeitsleistung hat mein Onkel selbst erbracht.
Die Frage die sich mir stellt ist aber: Gibt es noch weitere Kinder oder Enkelkinder der Betreuten? Falls ja, sollte das ganze mit denen abgeklärt sein, um spätere Unstimmigkeiten im Erbfall zu vermeiden.
LG
Susanne
sisusisu ist offline  
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Alt 22.12.2010, 16:27   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Zunächst schließe ich mich mal agw an.

In der Betreuung für deine Großmutter (wenn - ausdrücklich - wie in diesem Falle in der Vermögenssorge kein Einwilligungsvorbehalt des Betreuers vorliegt) ist der Betreuer "nur" der Vertreter deiner Großmutter. Da hier nirgendwo was steht, dass sie in ihrer Willenbildung krankheitsbedingt eingeschränkt wäre, ist auch nach ihrem Willen zu handeln.
D.h., deine Großmutter kann mit ihrem Vermögen machen wozu sie lustig ist - auch verschenken, speziell darin aber von dem Betreuer nicht vertreten werden.
Du kannst das Geschäft mit deiner Großmutter mit ihr alleine abschließen.

Im Raum ist aber, dass - jedenfalls nach deiner Darstellung - deine Großmutter geschäftsunfähig war.
Das musst du aus der Welt bringen. Die Beweislast liegt bei dir. Anders gesagt, du musst eine Neubegutachtung deiner Großmutter veranlassen um festzustellen, das § 104 Ziff. 2 BGB nicht vorliegt.
Machst du das nicht, kann jeder, übrigens auch deine eignen Verwandschaft noch in ein paar Jahrzehnten, das Rechtsgeschäft, das zum Eigentumsübergang an dich führte, mit dem Altgutachten zu Fall bringen.
Ich denke nur an Querelen beim Ableben und der Feststellung, was denn nun alles Erbe ist. Aha, da war doch mal so´n windiger Verkauf !!!

Ich würde dir aber empfehlen, dem Betreuungsgericht und dem Betreuer ggü. offen mit dem Thema umzugehen - will sagen kooperativ, um keine Einwände oder ähnliches zu provozieren, weil du in den Geruch eines - sorry - Oma-Abzockers gerätst. Bei diesem Eindruck würden bei mir auch die Alarmglocken losgehen

Rudi
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Rudi ist offline  
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Alt 22.12.2010, 18:35   #6
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Registriert seit: 07.12.2010
Beiträge: 3
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Die Fallgestaltung eines Mietkaufs ist sicherlich eine Option. Darüber haben wir auch schon nachgedacht und die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen. Allerdings würden wir gerne Eigentümer des Grundstücks werden. Zudem gibt es noch weitere Erben, welche mit dieser Lösung wahrscheinlich nicht einverstanden wären. Angestrebt ist daher ein sauberer Kaufvertrag, welcher sämtlichen Anforderungen gerecht wird. Vielen Dank aber für den Tipp, Susanne.

Hinsichtlich der Rückgängigmachung der Geschäftsunfähigkeit sehe ich ebenfalls geringe Chancen, da der Gutachter seinerzeit die Diagnose Alzheimerdemenz getroffen hat. Diese ist meiner subjektiven Ansicht wie dargestellt zwar falsch, ich bin aber auch kein Arzt. Da nach der Lebenserfahrung eine solche Erkrankung in der Regel schlechter als besser wird, ist meine Argumentationsbasis zugegebenermaßen sehr dünn und eine Widerlegung quasi unmöglich. Zutreffend ist ferner die Annahme, dass ich nicht in die Ecke eines Abzockers gestellt werden möchte. Ich denke, es wird letztlich auf einen Kauf zu drittüblichen Konditionen (sprich zum Verkehrswert) unter Einbeziehung des Betreuers und des Gerichts hinauslaufen. Das ist zwar schade, aber wohl unumgänglich. Ich habe mich mit dieser Lösung zwischenzeitlich schweren Herzens abgefunden. Dies hätte auch den (einzigen) Vorteil, dass sämtlichen von dir, Rudi, angesprochenen Anfechtungsmöglichkeiten oder Erbstreitigkeiten der Boden entzogen wäre.

Geändert von Cpt. Chaos (22.12.2010 um 18:37 Uhr)
Cpt. Chaos ist offline  
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Alt 22.12.2010, 19:03   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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@ Cptn. Chaos

Das ist jetzt aber n bisschen anderer Sachverhalt. Oben hast du dargestellt, dass die Willenseinschränkung vorübergehend tablettenbedingt war ... jetzt, dass es Alzheimer ist.

Das Wesentliche, nicht nur in diesem Sachverhalt ist, wie es mit der Willensbildung deiner Großmutter aussieht; ob sie krankheitsbedingt eingeschränkt ist oder nicht - egal aus welcher Ursache.
Geschäftsunfähigkeit kann immer auch vorübergehend sein.
Du kannst zu dem Thema auch mal hier gucken .

Rudi

Geschäftsfähigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon
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Rudi ist offline  
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angehöriger, betreuung, haus, kauf

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