Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung = Entmündigung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Freunde
Diese Geschichte hat sich wirklich zugetragen. Eine Geschichte zum Nachdenken und keine Weihnachtsgeschichte mit "Happy End".
Es war ...
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18.12.2010, 14:01 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 12
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Betreuung = Entmündigung
Hallo Freunde
Diese Geschichte hat sich wirklich zugetragen. Eine Geschichte zum Nachdenken und keine Weihnachtsgeschichte mit "Happy End". Es war einmal eine erfolgreiche Frau, die als Assistentin bei Ärzten Krebsuntersuchungen machte. Eines Tages fiel sie um, sie war an einem Hirntumor erkrankt. Dieser nicht operabel wurde mit radioaktiven Implantaten behandelt. Zunächst war Alles gut, aber nach 4 Jahren begann die linke Hirnhälfte sich selbst zu zerstören (Radionekrose). Es traten Lähmungen auf, sie wurde zum Pflegefall. Die Eltern nahmen sie auf und sorgten für gute ärztliche Behandlung. Die Mutter wurde gesetzliche Betreuerin. In der stationären Behandlung einer Neurologie wurde die Zerstörung des Gehirns unterbrochen. Die Behinderte und gesetzlich Betreute konnte sich erholen, konnte trotz Lähmungen noch mit Gehstock frei Gehen. Sie lernte wieder sprechen und sich selbst zu helfen. In regelmäßigen Abständen traten im Gehirn Veränderungen auf, die sich besonders auf das Gehen äußerlich bemerkbar machten. In der Neurologie konnte die Veränderung regelmäßig gut behandelt werden. die Behinderte erholte sich weiter, konnte sich in den meisten Lebensbereichen selbst helfen und wurde von Pflegestufe 1 auf 0 zurückgestuft. Sie konnte sich selbst beschäftigen und zeichnete schöne Bilder. Der Tochter ging es gut aber die Mutter musste nach 25 Jahren der Pflege eine Auszeit nehmen. Die Tochter wurde für ein beschränkte Zeit in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Dort wurde mit moralisch und gesetzlich bedenklichen Maßnahmen eine Änderung des gesetzlichen Betreuers bewirkt. Da die früheren Behandlungen in der Neurologie nicht weitergeführt wurden kam es nach 18 Monaten zu Beschwerden beim Gehen. Dies führte zu einem Unfall mit Gehirnblutungen. Seitdem sitzt die Betreute im Rollstuhl. Ein gesetzlicher Betreuer aus der näheren Umgebung der Pflegeeinrichtung wurde eingesetzt. Von der Hausärztin wurde eine Behandlung mit Physiotherapie verordnet, die auch nach Monaten keine Besserung beim Gehen wegen Gleichgewichtsstörungen brachte. Die Eltern versuchten eine Behandlung in der Neurologie wie früher zu erreichen aber ohne Erfolg. Die Hausärztin bescheinigt, dass die derzeitige Therapie ausreicht. Anwälte welche die Eltern einschalteten sehen keine Möglichkeit wie sie der Tochter helfen könnten. Die gesetzliche Betreuerin hat alle Macht den Einfluss der Eltern zu verhindern. Das Gesetz über das Betreuungsrecht unterscheidet zwischen Betreuung und Entmündigung. Das Gesetz gesteht dem Betreuten einige Rechte zu damit dieser seinen Willen einzufordern kann. Aber es sagt nichts darüber wie er seinen Willen durchsetzen kann. Die gesetzliche Betreuerin ist bei den Wünschen der Betreuten schwerhörig. Die Eltern denen die Betreute ihre Probleme ständig schildert haben als Angehörige keine Rechte mehr. Briefe an die gesetzliche Betreuerin werden ungenügend oder nicht beantwortet. Sonst gibt es niemand welcher der Betreuten hilft. Die neue Betreuerin lässt sich vom der Hausärztin der Pflegeeinrichtung bescheinigen, dass die Betreute mit der verordneten Therapie gut versorgt ist. Sie lässt sich ferner Bescheinigen, dass nach dem Unfall die Betreute nun "geistig behindert" ist. Damit kann sie keinen Fehler machen der eine Beschwerde beim Gericht auslösen könnte. Die Politiker sind zufrieden, denn sie haben ein "gutes Gesetz" zum "Schutz des Betreuten" gemacht. Der Amtsrichter ist zufrieden, denn er hat das Problem nach geltendem Recht gelöst. Die Pflegeeinrichtung ist zufrieden, denn sie bekommt nun regelmäßig zwischen 4000,- und 5000,- EUR pro Monat. Die Professionelle Betreuerin ist zufrieden,denn auch sie hat nun ein sicheres Einkommen und macht keinen Fehler. Die Eltern dürfen mit der "Grundsicherung" leben. Die Grundsicherung ist weniger als einem Harz IV Empfänger zusteht. Von dem was darüber ist, dürfen sie an das Sozialamt einen Beitrag zu der Unterbringung der Tochter abgeben. Die Betreute ist mit ihrem Schicksal unzufrieden, denn sie wird wie eine Gefangene im Bett und im Rollstuhl angebunden. Sie ist unzufrieden weil keine Behandlung in der Neurologie wie früher genehmigt wird. Sie glaubt fest daran dass sie dadurch die Gefangenschaft im Rollstuhl überwinden könnte. Von den Pflegern im Pflegeheim wird sie inzwischen wie eine "Geistig Behinderte " behandelt. Sie möchte sich öfter in ihr Zimmer zurückziehen aber es hilft ihr niemand die Treppe zu überwinden. Sie denkt gelegentlich darüber nach dass sie so nicht mehr weiterleben möchte. Sie sagt immer wieder "sie möchte weg". Ebenso geht es der Mutter, die verzweifelt ist weil sie der Tochter nach dem Gesetz nicht mehr helfen kann. Sie wollte sich ursprünglich etwas erholen, nun kann sie nachts nicht mehr schlafen. Frage: Wo ist der Unterschied zwischen einer gesetzlichen Betreuung, wie sie in der vorliegenden Form ausgeübt wird, und einer Entmündigung der Betreuten und deren Angehörigen??? Geändert von KarlErich (18.12.2010 um 14:05 Uhr) |
18.12.2010, 15:48 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Die (rhetorische) Frage ist ja genau genommen keine.
Hier wird ein System beschrieben, das scheinbar aus Selbstzweck heraus funktioniert, und es scheint der Betroffenen genausowenig gut zu tun wie den Eltern. Das so zu erleben, stelle ich mir schrecklich vor. Kann die Betroffene sich äußern? Gibt es eine Möglichkeit, mit Betreuerin und/oder Richter in einen Dialog zu kommen? |
18.12.2010, 19:06 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hausarzt wechseln, bis derjenige die Behandlung unterstüzt/überweist! Recht auf Freie Arztwahl, das geht ohne Wissen der Betreuerin!
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18.12.2010, 19:13 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Mitteilung an Betreuerin, dass Du selbst als Betreuer zur Verfügung stehst! Ehrenamtlich vor Berufsbetreuung! Auch einzelne Aufgabenkreise können vom Vater übernommen werden, z. B. Gesundheits. Ein Umzug der Tochter in die Nähe der Eltern ist möglich. Warum wohnt sie so weit weg?
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18.12.2010, 20:07 | #5 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
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Hallo Karl Erich,
hier sind einige grundlegenden Fragen offen geblieben: Gesundheitsprobleme, Arztwechsel eines Betreuten Und ich lese hier: Zitat:
Grüße |
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19.12.2010, 07:40 | #6 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,
ich habe das Ganze gelesen und war erschrocken über das vermeintliche Schicksal der jungen Frau. Ich sage mit Absicht vermeintlich, denn gleich nach dem Schreck kamen die grossen Fragezeichen. Die Fragezeichen rühren daher: Zitat:
Weiter rühren meine Fragezeichen: Zitat:
Weiter: Zitat:
Ein ganz wichtiger Punkt der immer gerne übersehen wird: Im Lauf von 25 Jahren verändern sich Krankheiten, in der Regel verschlechtern sie sich. Ich kann gut verstehen das es für Betreute wie deren Angehörige teilweise unverständlich sein kann wenn - dann auch noch bei Beginn der Betreuung- Veränderungen eintreten. Um sagen zu können ob diese Veränderungen mit der praktischen Ausgestaltung des Betreuungsrecht in Verbindung stehen müsste man viel mehr Informationen haben. Z.B. den Verlauf der Krankengeschichte einschliesslich der Diagnosen in der Zeit von Beginn bis jetzt. Das fehlt (mir) zur sachlichen Beurteilung aber kann im Rahmen eines Betreuungsrechtforums auch nicht geleistet werden. Weiter: Zitat:
Man kann Widerspruch gegen die Betreuung einlegen, einen Betreuerwechsel verlangen und wenn man selbst damit nicht zurecht käme z.B. auf der Grundlage von Prozesskostenhilfe einen Anwalt beauftragen. Letztendlich weden wir uns mit dieser Anregung aber wieder im Kreis drehen, daz gehören Diagnosen und ärztliche Stellungnahmen. Wenn man wie oben geschrieben aber davon ausgeht, dass diese aus Gefälligkeit erstellt wurden kann dieser Weg natürlich auch keine Lösung darstellen. Ich kann sehr gut nachvollziehen wie verzweifelt Angehörige, Eltern und auch der Betreute selbst ist wenn sich die Situation verändert und verschlechtert. Was hier, und in vielen anderen Fällen auch dann fehlt, ist ein Bereich den ich mit Krankheitseinsicht bezeichnen würde. Darüber wird so gut wie nie geschrieben oder reflektiert. Fragen wie diese: Zitat:
Mit Absicht habe ich jetzt eine "Gegenposition" eingenommen. Wenn es Unstimmigkeiten gibt ist es wichtig immer beide Seiten zu sehen um vielleicht zu praktikablen Lösungen zu kommen. In einer sehr schwierigen Betreuung habe ich engen Kontakt zu den Angehörigen. Nicht alles was ich veranlasse ist für sie nachvollziehbar. Ich weiss, dass sie sich einiges anders vorstellen und teilweise radikalere Lösungen vorziehen würden. Wir sitzen deshalb alle 6 Wochen mal kurz, mal lang zusammen und bringen uns gegenseitig auf den Stand. Das sind allersings auch noch nie Angehörige gewesen die in meiner Betreuungszeit davon ausgingen dass ich aus Bequemlichkeit oder monetären Gründen meine Entscheidungen treffe, und die wahrscheinlich auch deshalb alle meine Entscheidungen vollständig mittragen. Ich kann deshalb nur anregen das Gespräch mit der Betreuerin noch mal unter anderen Vorzeichen zu suchen und sich über die bisherigen Vorzeichen Klarheit bei sich selbst zu verschaffen, zur Not sich auch entschuldigen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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19.12.2010, 11:19 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Abgesehen von dem Betreuerkuttelmuttel - wenn die Tochter bereits 59 Jahre alt (nahe dem Rentenalter) ist, dann steht zu erwarten, dass die Mutter eh die Betreuung auf absehbare Zeit kaum mehr wahrnehmen können wird und langfristig noch weniger. Die Frage nach dem (Betreuer-)Generationswechsel scheint unbeantwortet im Raume zu stehen.
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19.12.2010, 15:58 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 30.11.2010
Beiträge: 12
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Betreuung = Entmündigung
Hallo Michaela Mohr,
Die Eltern sind 78 und 80 Jahre alt, haben wegen Krankheiten eine Menge Zusatzausgaben und diese sind in der Grundsicherung (bei uns) mit 232,- nicht extra anrechenbar. Haben Sie schon einmal versucht mit so wenig zu Leben? Aber mit Ihnen würden die Eltern gern zusammenarbeiten. Vermutlich gibt es vernünftige und andere Berufsbetreuer. Unabhängig davon hat die Tochter eine Hirnschädigung durch Radionekrose und sitzt angebunden im Rollstuhl. Die Tochter kann sich an früher erinnern und auch gut sprechen, jedoch nicht schreiben. Wie kann sie sich wehren oder zum Amtsrichter oder Anwalt gehen wenn ihr niemand hilft? Wenn sie Wünsche hat dann ist man in der Pflegeeinrichtung schwerhörig. Die Eltern versuchen sich bei einem Anwalt beraten zu lassen. Als Angehörige und alte Leute haben sie wenig Möglichkeiten. Sie sind geistig und körperlich noch sehr rüstig. Sie wollen keinen Streit, sie können ihn auch nicht bezahlen. Die Eltern schreiben Bittbriefe an die Betreuerin, weil sie die Erfahrungen mit den Behandlungen der vorhandenen Hirnschädigung in der Neurologie haben.Sie übergeben die bisherigen Arztberichte. Der Zustand der Betreuten hatte sich in den vergangenen 25 Jahren durch die Behandlungen so verbessert,dass sie von Pflegestufe 1 auf 0 zurückgestuft wurde. Dann kam ein Unfall, Gehirnerschütterung und sie sitzt seitdem im Rollstuhl. Nun hat sie vermutlich Pflegestufe 1 oder 2. Leider wohnt die Betreuerin 400 km entfernt, aber das wäre kein Grund gelegentlich hinzufahren und sich auszusprechen. Von der Betreuerin kommt keine Antwort oder Auskunft: "Die Physiotherapie reicht aus". Diese Antwort kommt von der Hausärztin schon seit 6 Monaten ohne dass die Betreute ein Besserung spürt. Die Betreute ist wohl auch zu alt, als dass sich eine weitere Behandlung noch lohnt. Die Eltern versuchen von den bisherigen Fachärzten und der früheren Hausärztin Atteste zu bekommen dass zumindest eine notwendige Untersuchung auf Heilungsmöglichkeiten oder Besserungsmöglichkeiten durch die Neurologie bescheinigt wird. Die Betreuerin ruft die Ärzte an und verbietet sich die Einmischung. Was soll man davon halten? Die Tochter kann sich an niemand sonst wenden und hofft auf Hilfe durch die Eltern. Diese besuchen sie regelmäßig und telefonieren mit ihr 2 mal die Woche. Viele Grüße KE Geändert von KarlErich (19.12.2010 um 16:29 Uhr) |
19.12.2010, 17:03 | #9 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Zitat:
Sind Sie der Vater der Betroffenen oder in welchem Verhältnis stehen Sie zur Betreuten ? freundliche Grüsse andre
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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19.12.2010, 17:27 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Karl Erich,
bitte entschuldige, die Antworten sind für mich irgendwie verwirrend.....z.B. eine Betreuerin die 400 Km von der Betreuten entfernt wohnt? Wie nahe wohnt die Betreute bei ihren Eltern? Wegen einer Gehirnerschütterung sitzt jemand im Rollstuhl? In welchem Zeitraum, innerhalb der 25 Jahre, hat die Herabstufung in der Pflege gelegen? Ich kann nur zu den Dingen etwas sagen die ich sicher weiss. Es wäre den Eltern vielleicht möglich vor einem Besuch bei der Tochter zuvor einen Anwalt (im Rahmen der Prozesskostenhilfe) zu bitten sich mit den Eltern bei der Tochter zu treffen und dann das evtl. weitere Vorgehen zu besprechen. Grüsse Michaela PS: Zitat:
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